{"id":7982,"date":"2020-05-29T08:20:41","date_gmt":"2020-05-29T06:20:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=7982"},"modified":"2020-07-07T10:55:06","modified_gmt":"2020-07-07T08:55:06","slug":"corona-tests-starten-was-lehrkraefte-beachten-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/05\/29\/corona-tests-starten-was-lehrkraefte-beachten-muessen\/","title":{"rendered":"Corona-Tests starten: Was Lehrkr\u00e4fte beachten m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p>Ab 1. Juni k\u00f6nnen sich alle Lehrerinnen und Lehrer im Pr\u00e4senzunterricht freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Wer kann sich testen lassen?<\/h2>\n<p>Alle Lehrerinnen und Lehrer, die im Freistaat Sachsen bereits wieder an \u00f6ffentlichen Schulen und Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft im Pr\u00e4senzunterricht t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen die Testm\u00f6glichkeit in Anspruch nehmen. Ein konkreter Verdacht muss daf\u00fcr nicht vorliegen. Ebenso wenig kommt es auf die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Risikogruppe an.<\/p>\n<p>Das gilt auch f\u00fcr p\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte im Unterricht.<\/p>\n<p>Auch Referendarinnen und Referendaren sowie Schulassistentinnen und Schulassistenten steht die Testm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung.*<\/p>\n<h2>Wie l\u00e4uft die Antragsstellung?<\/h2>\n<p>Die Lehrerinnen und Lehrer beantragen eine Teilnahme an der Testung bei der Schulleitung. Von ihr erhalten sie auch das notwendige Berechtigungsschreiben (\u00bbAngebot zur Testung auf das neuartige Coronavirus ab 1. Juni 2020\u00ab), das dem Arzt vorgelegt werden muss. Die Berechtigungsschreiben stehen der Schulleitung \u00fcber das Schulportal zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h2>Was ist noch zu beachten?<\/h2>\n<p>Wichtig ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer das Schreiben \u00bbAngebot zur Testung auf das neuartige Coronavirus ab 1. Juni 2020\u00ab zum (ersten) Termin f\u00fcr den Abstrich ihrem Arzt vorlegen. Denn es stellt f\u00fcr den Arzt die Grundlage zur Abrechnung dar. Hinweis: Der Arzt ist nicht verpflichtet, den Abstrich zu entnehmen.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen sich sowohl tariflich Besch\u00e4ftigte als auch Lehrkr\u00e4fte im Beamtenverh\u00e4ltnis testen lassen?<\/h2>\n<p>Ja. Es ist unerheblich, ob sich die Lehrerinnen und Lehrer im tariflichen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis oder im Beamtenverh\u00e4ltnis befinden.<\/p>\n<h2>Welcher Arzt kann die Tests durchf\u00fchren?<\/h2>\n<p>Die Tests f\u00fchrt der Hausarzt bzw. HNO-Arzt durch.<\/p>\n<h2>Wie oft kann die Testung in Anspruch genommen werden?<\/h2>\n<p>Bis zu ein Test pro Woche kann durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h2>Sind die Tests kostenlos?<\/h2>\n<p>Ja. Der Freistaat Sachsen \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr die \u2013 bis zu einmal w\u00f6chentlichen \u2013 Tests.<\/p>\n<h2>Gilt die Teilnahme an den Tests als Dienstgesch\u00e4ft?<\/h2>\n<p>Nein. Die Teilnahme gilt nicht als Dienstgesch\u00e4ft \u2013 auch die Fahrt zum Hausarzt bzw. HNO-Arzt ist keine Dienstreise. Die Teilnahme an der Testung ist deshalb au\u00dferhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen und kann nicht auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden. Die Testung kann w\u00f6chentlich wiederholt werden. Daf\u00fcr muss keine erneute Bescheinigung ausgestellt werden \u2013 im Bedarfsfall ist es aber m\u00f6glich.<\/p>\n<p>* Aktualisiert am 07. Juli 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 1. Juni k\u00f6nnen sich alle Lehrerinnen und Lehrer im Pr\u00e4senzunterricht freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. 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