{"id":7961,"date":"2020-05-18T13:26:54","date_gmt":"2020-05-18T11:26:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=7961"},"modified":"2020-07-15T14:54:41","modified_gmt":"2020-07-15T12:54:41","slug":"faq-gesundheitsbestaetigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/05\/18\/faq-gesundheitsbestaetigung\/","title":{"rendered":"FAQ: Gesundheitsbest\u00e4tigung"},"content":{"rendered":"<p>Eltern m\u00fcssen t\u00e4glich eine Gesundheitsbest\u00e4tigung ausf\u00fcllen, wenn ihr Kind eine Grundschule oder F\u00f6rderschule (Primarbereich) besucht. Die wichtigsten Fragen dazu gibt es im Blog.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019\/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr g\u00fcltig +++<\/strong><\/p>\n<h2>Was sollte beachtet werden?<\/h2>\n<p>Die t\u00e4gliche Best\u00e4tigung der Gesundheit der Kinder sollte ganz selbstverst\u00e4ndlich zum Tagesablauf geh\u00f6ren. Ohne t\u00e4gliche Best\u00e4tigung ist der Besuch der Bildungseinrichtung nicht m\u00f6glich.**<\/p>\n<h2>Was passiert, wenn Eltern der Verpflichtung nicht nachkommen?<\/h2>\n<p>Die Aufsichtspflicht der Schule besteht zun\u00e4chst fort; das Kind ist in einem gesonderten Raum zu betreuen. Die Eltern m\u00fcssen umgehend kontaktiert und veranlasst werden, das Kind abzuholen.<\/p>\n<p>Das wiederholte Fehlen der Unterschrift kann unter Umst\u00e4nden auch ein Signal f\u00fcr h\u00e4usliche Probleme, ggf. sogar eine Vernachl\u00e4ssigung sein, das hei\u00dft: der andauernden oder wiederholten Unterlassung f\u00fcrsorglichen Handelns. In solchen F\u00e4llen kann in letzter Konsequenz gem\u00e4\u00df \u00a7 50a Abs. 1 S\u00e4chsSchulG die Einschaltung des Jugendamtes erfolgen.*<\/p>\n<h2>Was gilt ab dem 29. Juni 2020?**<\/h2>\n<p>Bei der Gesundheitsbest\u00e4tigung gibt es eine leichte Lockerung. <span lang=\"de\">Schnupfen wird nicht mehr als Symptom genannt.<\/span><\/p>\n<p>Eltern von Kindern in Kitas und Grundschulen sind verpflichtet, t\u00e4glich gegen\u00fcber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erkl\u00e4ren, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweist, dazu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Fieber,<\/li>\n<li>Husten,<\/li>\n<li>Durchfall\/Erbrechen und<\/li>\n<li>allgemeines Krankheitsgef\u00fchl.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Best\u00e4tigung nun nicht mehr erbracht werden.<\/p>\n<p>Wenn Kinder zwei Tage symptomfrei sind, d\u00fcrfen sie die Einrichtung auch ohne \u00e4rztliche Bescheinigung wieder besuchen.<\/p>\n<h2>Wie m\u00fcssen Schulen verfahren, wenn ein Kind Symptome der Krankheit Covid-19 aufweist?<\/h2>\n<p>Bei entsprechenden Verdachtsf\u00e4llen sind Schulen verpflichtet, das Kind vom Unterricht auszuschlie\u00dfen und von den Eltern abholen zu lassen. Bis zur Abholung ist das Kind in einem gesonderten Raum zu betreuen.*<\/p>\n<h2>Warum \u00fcberhaupt die Gesundheitsbest\u00e4tigung?<\/h2>\n<p>Wichtig: Es geht dabei nicht um Haftungsfragen. Die Best\u00e4tigung hat lediglich zwei Funktionen. Zum einen dient sie der Information der Einrichtung. Das Kind ist gesund und kann aufgenommen werden. Zum anderen hat die Best\u00e4tigung auch eine Erinnerungsfunktion f\u00fcr die Eltern. Sie beobachten ihr Kind. Zeigt es Krankheitssymptome (insbesondere Fieber, Husten, Durchfall\/Erbrechen, allgemeines Krankheitsgef\u00fchl**) sollte der Kinderarzt aufgesucht werden.<\/p>\n<p>* Aktualisiert am 20. Mai 2020<br \/>\n** Aktualisiert am 26. Juni 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern m\u00fcssen t\u00e4glich eine Gesundheitsbest\u00e4tigung ausf\u00fcllen, wenn ihr Kind eine Grundschule oder F\u00f6rderschule (Primarbereich) besucht. 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