{"id":7938,"date":"2020-05-16T16:00:49","date_gmt":"2020-05-16T14:00:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=7938"},"modified":"2020-05-18T13:51:54","modified_gmt":"2020-05-18T11:51:54","slug":"schulen-und-kitas-starten-am-montag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2020\/05\/16\/schulen-und-kitas-starten-am-montag\/","title":{"rendered":"Schulen und Kitas starten am Montag"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_7809\" aria-describedby=\"caption-attachment-7809\" style=\"width: 1029px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-7809\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/AdobeStock_140573623-300x195.jpeg\" alt=\"Foto: ufokim | Adobe Stock\" width=\"1029\" height=\"384\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-7809\" class=\"wp-caption-text\">Foto: ufokim | Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p>Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der F\u00f6rderschulen bis 5. Juni eingeschr\u00e4nkt. Das hei\u00dft, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden k\u00f6nnen, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. <!--more--><\/p>\n<p>Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>An dem bekannten Konzept des eingeschr\u00e4nkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen wird festgehalten. Darin sind sich das Kultusministerium und die kommunalen Tr\u00e4ger von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach einem heutigen Gespr\u00e4ch einig. Alle Eltern haben ab Montag wieder einen Anspruch auf Betreuung f\u00fcr ihre Kinder in der Kita und Kindertagespflege. Auch die Grundsch\u00fclerinnen und Grundsch\u00fcler k\u00f6nnen wieder zur Schule gehen.<\/p>\n<p>Eltern eines 7-J\u00e4hrigen Sch\u00fclers einer Leipziger Grundschule hatten sich im Eilverfahren gegen die \u00d6ffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Leipzig betrifft nur den einzelnen Sch\u00fcler als Antragsteller und wirkt sich nur zwischen ihm und der betroffenen Grundschule aus.<\/p>\n<p>\u00bbIch bedauere, dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsf\u00e4higkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gew\u00fcrdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Primarbereich vorerst aussetzen. Eltern k\u00f6nnen freiwillig dar\u00fcber befinden, ob ihr Kind die Schule besucht oder nicht. Dessen ungeachtet werden wir den Beschluss beim S\u00e4chsischen Oberverwaltungsgericht anfechten. Unser Konzept der Wiederer\u00f6ffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der F\u00f6rderschulen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen. Wir kommen damit dem verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach. Ich verstehe, dass die Umsetzung f\u00fcr p\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte in Kitas, f\u00fcr Lehrerinnen und Lehrer eine enorme organisatorische und personelle Herausforderung bedeutet. Ich verstehe auch die Gewerkschaften, die die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer \u00fcberfordert sehen. Aber wir d\u00fcrfen vor allem nicht die Kinder vergessen. Unsere Antwort darauf ist das Konzept f\u00fcr den eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz.<\/p>\n<p>Zentrales Element dieses Konzeptes ist es, dass Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der verschiedenen Klassen nicht miteinander in Kontakt kommen. Damit bleiben das Infektionsrisiko gering und im Falle des Falles die Infektionsketten nachvollziehbar. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird jedoch von einem Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgegangen. \u00bbF\u00fcr uns steht fest, dass ein Festhalten an einem Mindestabstand zwischen Kindern in den Grundschulen nicht lebensnah ist und dadurch das Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe massiv einschr\u00e4nkt wird\u00ab, so Piwarz.<\/p>\n<h2>So starten Schulen und Kitas<\/h2>\n<h3>Kitas<\/h3>\n<p>Ab dem 18. Mai d\u00fcrfen wieder alle Kinder ihre Kitas regelm\u00e4\u00dfig besuchen. Es gelten jedoch strenge Regeln zum Infektionsschutz. Unter anderem gilt eine strikte Gruppentrennung, was zu Einschr\u00e4nkungen bei den Betreuungszeiten und den Bring- und Abholsituationen f\u00fchren kann. Die Kitas und Tr\u00e4ger haben die Eltern dazu bereits informiert.<\/p>\n<h3>Grundschulen und F\u00f6rderschulen (1. bis 4. Klasse)<\/h3>\n<p>Auch alle Grundsch\u00fclerinnen und Grundsch\u00fcler sowie F\u00f6rdersch\u00fclerinnen und F\u00f6rdersch\u00fcler im Primarbereich (auch Unterstufe im F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung) d\u00fcrfen ab Montag wieder regelm\u00e4\u00dfig in ihre Schule. Neu ist, dass die Schulbesuchspflicht bis 5. Juni eingeschr\u00e4nkt wird. Das hei\u00dft, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter Zuhause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht Zuhause erf\u00fcllt. Auch in der Grundschule m\u00fcssen Klassen strikt voneinander getrennt werden. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.<\/p>\n<h3>Weiterf\u00fchrende Schulen (Oberschulen, F\u00f6rderschulen, berufsbildende Schulen, Gymnasien)<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler weiterf\u00fchrender Schulen wird ab 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen m\u00f6glich sein. Die Eltern wurden hier \u00fcber den Ablauf durch die Schulen informiert. Hier gilt die Schulbesuchspflicht f\u00fcr die Pr\u00e4senszeit in der Schule uneingeschr\u00e4nkt. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen die Schule in den Pr\u00e4senzphasen besuchen und haben kein Wahlrecht. Denn hier k\u00f6nnen aufgrund des Sch\u00fcleralters Abstandsregeln durch ein Wechselmodell zwischen Pr\u00e4senszeiten in der Schule und Lernzeiten Zuhause umgesetzt werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Elternbrief_Wiederer\u00f6ffnung-Grund-und-F\u00f6rderschulen_16052020.pdf\">Elternbrief zur Wiederer\u00f6ffnung der Grund- und F\u00f6rderschulen<\/a><\/p>\n<p><a title=\"Link \u00f6ffnet in neuem Fenster\" href=\"http:\/\/schule-sachsen.de\/20_05_08_Konzept_Wiedereroeffnung_Kita_GS_Primarstufe_FS.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Konzept zur Wiederer\u00f6ffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der F\u00f6rderschulen im Freistaat Sachsen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der F\u00f6rderschulen bis 5. 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