{"id":6618,"date":"2019-03-26T11:40:22","date_gmt":"2019-03-26T10:40:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=6618"},"modified":"2019-04-08T14:29:18","modified_gmt":"2019-04-08T12:29:18","slug":"inklusion-mit-augenmass-10-jahre-un-behindertenrechtskonvention-in-sachsen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2019\/03\/26\/inklusion-mit-augenmass-10-jahre-un-behindertenrechtskonvention-in-sachsen\/","title":{"rendered":"Inklusion mit Augenma\u00df \u2013 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen"},"content":{"rendered":"\n<p>Vor\nzehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in\nKraft. Was hat sich seitdem in Sachsen getan \u2013 eine Bilanz.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/kindergruppe_rdax_440x229_87-1.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-6621\" width=\"382\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/kindergruppe_rdax_440x229_87-1.jpg 440w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/kindergruppe_rdax_440x229_87-1-300x156.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 382px) 100vw, 382px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>In Sachsen betr\u00e4gt derzeit der prozentuale Anteil der Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf an der Gesamtsch\u00fclerzahl der allgemeinbildenden Schulen 7,8 Prozent. Davon werden im Schuljahr 2018\/2019 34,6 Prozent der Sch\u00fcler inklusiv unterrichtet und 65,4 Prozent an F\u00f6rderschulen. Vor zehn Jahren lag die Inklusionsquote noch bei 16,4 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Inklusionsquote sagt erst einmal nicht viel aus, da die F\u00f6rderschwerpunkte separat betrachtet werden m\u00fcssen: So hat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesl\u00e4ndern eine sehr hohe Inklusionsquote in den F\u00f6rderschwerpunkten k\u00f6rperliche und motorische Entwicklung (75,7 %), emotionale und soziale Entwicklung (75 %), Sprache (70,4 %), H\u00f6ren (63,9 %) und Sehen (50,8%). Dagegen ist die Inklusionsquote  \u2013  bei der sogenannten lernzieldifferenten Unterrichtung  \u2013 im F\u00f6rderschwerpunkt Geistige Entwicklung (3,4 %) und Lernen (6,7 %) gering. <\/p>\n\n\n\n<p>Dies\nhat im Wesentlichen zwei Ursachen: Zum einen ist erst seit diesem Schuljahr die\nlernzieldifferente Unterrichtung an Oberschulen m\u00f6glich. An Grundschulen war\nsie schon bisher m\u00f6glich. Zum anderen gibt es aus dem Schulversuch ERINA zum\n&nbsp;lernzieldifferenten Unterricht nicht nur positive Erfahrungen.\nInsbesondere in der Pubert\u00e4t besteht die Gefahr der Vereinzelung von Sch\u00fclern\nin diesen F\u00f6rderschwerpunkten \u2013 ihnen fehlt die eigene Peer Group. <\/p>\n\n\n\n<p>Nicht zuletzt auch deshalb bekennt sich Sachsen\nklar zu den F\u00f6rderschulen. Im Sinne des Zieles der UN-BRK, f\u00fcr Menschen mit\nBehinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe im schulischen Bereich zu\nerm\u00f6glichen, gibt es im s\u00e4chsischen Schulgesetz zwei verankerte Wege. So k\u00f6nnen\nSch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf an einer F\u00f6rderschule oder\ninklusiv an einer Grundschule, weiterf\u00fchrenden Schule oder an einem Beruflichen\nSchulzentrum unterrichtet werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Die\nEntscheidung \u00fcber den Weg zur Verwirklichung des individuellen F\u00f6rderbedarfs\nliegt bei den Eltern. Bedingung ist allerdings, dass personelle,\norganisatorische und s\u00e4chliche Voraussetzungen an der jeweiligen Schule erf\u00fcllt\nsind. Dazu werden Eltern und Sch\u00fcler in geeigneter Weise beraten. <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00f6rderschulen\nsind aber auch aus einem anderen Grund unverzichtbar: Mit ihrer sonderp\u00e4dagogischen\nExpertise unterst\u00fctzen und begleiten sie Regelschulen bei der Inklusion. In\neinigen F\u00f6rderschwerpunkten, wie zum Beispiel bei Sch\u00fclern mit emotionalen und\nsozialen F\u00f6rderschwerpunkt sind F\u00f6rderschulen eher \u00bbDurchgangsschulen\u00ab. Sie\nschaffen die Voraussetzungen, damit Sch\u00fcler nach der 4. oder 6. Klassenstufe\nauf eine Regelschule wechseln k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00bbUnser\nAnsatz lautet: Inklusion mit Augenma\u00df. Nicht Quantit\u00e4t ist entscheidend,\nsondern die Qualit\u00e4t. Alle Schularten k\u00f6nnen Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem\nF\u00f6rderbedarf aufnehmen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Wahl des am besten geeigneten\nF\u00f6rderortes muss aber immer das Kindeswohl sein\u00ab, unterstreicht Kultusminister\nChristian Piwarz.<\/p>\n\n\n\n<p>Um\ndie Bedingungen f\u00fcr Sch\u00fcler mit Behinderung weiter zu verbessern, will Sachsen regionale Netzwerke in Form von\nKooperationsverb\u00fcnden schaffen. \u00bbBis 2021 werden Kooperationsverb\u00fcnde in allen Regionen etabliert. Die\nKooperationsverb\u00fcnde werden so gebildet, dass sie die M\u00f6glichkeit einer\ninklusiven Unterrichtung in allen F\u00f6rderschwerpunkten mit zumutbaren Schulwegen\nvorhalten\u00ab, so Kultusminister Piwarz.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei\nsollen die Schulen zum einen untereinander, zum anderen aber auch mit den Landkreisen\nund kreisfreien St\u00e4dte als Tr\u00e4ger der Schulnetzplanung sowie der Jugend- und\nSozialhilfe st\u00e4rker vernetzt werden. Aber auch Kindertageseinrichtungen und\nweitere Partner sollen ins Boot geholt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das\nPotential der Kooperationsverb\u00fcnde liegt in verbindlichen Absprachen zwischen\nkommunaler und schulischer Seite und zwischen den Schulen. Dieses ist nicht nur\nf\u00fcr die personelle und s\u00e4chliche Ausstattung der Schulen wichtig, sondern auch\nf\u00fcr den \u00dcbergang von der Kita in die Schule und sp\u00e4ter in den Beruf. Auch\nsollen Eltern von Kindern mit Behinderung institutionen\u00fcbergreifend besser beraten\nund begleitet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. 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