{"id":6312,"date":"2018-12-19T10:10:56","date_gmt":"2018-12-19T09:10:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=6312"},"modified":"2018-12-27T10:14:17","modified_gmt":"2018-12-27T09:14:17","slug":"wie-lehrkraefte-mehr-geld-bekommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2018\/12\/19\/wie-lehrkraefte-mehr-geld-bekommen\/","title":{"rendered":"Wie Lehrkr\u00e4fte mehr Geld bekommen"},"content":{"rendered":"<p>Der S\u00e4chsische Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms beschlossen. Damit ist der Weg frei f\u00fcr eine umfassende Neuausrichtung der Besoldungs- und Entgeltstrukturen im Landesschuldienst. Kultusminister Christian Piwarz hat jetzt in Briefen die betroffenen Lehrkr\u00e4fte und Schulleiterinnen und Schulleiter \u00fcber das weitere Verfahren informiert.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<figure id=\"attachment_5987\" aria-describedby=\"caption-attachment-5987\" style=\"width: 200px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-5987\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/17_12_18_stm_piwarz-SK-181-200x300.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/17_12_18_stm_piwarz-SK-181-200x300.jpg 200w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/17_12_18_stm_piwarz-SK-181-768x1155.jpg 768w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/17_12_18_stm_piwarz-SK-181-798x1200.jpg 798w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/17_12_18_stm_piwarz-SK-181.jpg 1067w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-5987\" class=\"wp-caption-text\">Foto: Pawel Sosnowski<\/figcaption><\/figure>\n<p>Mehr als 5.000 Lehrerinnen und Lehrer werden voraussichtlich verbeamtet, insgesamt mehr als \u00a020.000 Lehrkr\u00e4fte erhalten eine Zulage bzw. werden h\u00f6hergruppiert \u2013 die Zahlen machen den immensen Arbeitsaufwand deutlich, der auf das Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung und das Landesamt f\u00fcr Steuern und Finanzen zu rollt. Die Beh\u00f6rden arbeiten mit Hochdruck daran, die angek\u00fcndigten materiellen Verbesserungen zeitnah an die betroffenen Lehrkr\u00e4fte auszuzahlen.<\/p>\n<h2>Grundschullehrer werden h\u00f6hergruppiert<\/h2>\n<p>Entsprechend dem Handlungsprogramms werden grundst\u00e4ndig ausgebildete Grundschullehrer k\u00fcnftig nicht mehr in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert, sondern mehrheitlich in die Entgeltgruppe 13 beziehungsweise als Beamte nach \u00a0Besoldungsgruppe A 13 besoldet. \u00bbBitte haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass das Vorhaben schrittweise umgesetzt wird, um die Ergebnisse der mit Beginn des neuen Jahres startenden Tarif- und Entgeltrunde des \u00f6ffentlichen Dienstes ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen. Denn die Ergebnisse der Gespr\u00e4che k\u00f6nnten Einfluss haben auf die konkrete Zuordnung zu einer Stufe der neuen Entgeltgruppe 13\u00ab, informiert Kultusminister Christian Piwarz die betroffenen Lehrkr\u00e4fte. Deshalb sei es beabsichtigt, mit der H\u00f6hergruppierung der Grundschullehrerinnen und -lehrer erst nach Abschluss dieser Verhandlungen zu beginnen. \u00bbEs ist sichergestellt, dass die jeweilige H\u00f6hergruppierung in jedem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung, den 1. Januar 2019, zur\u00fcckwirkt. Eines arbeitnehmerseitigen T\u00e4tigwerdens z. B. in Form einer schriftlichen Geltendmachung bedarf es deshalb im Regelfall nicht\u00ab, schreibt der Minister.<\/p>\n<h2>Amtszulage f\u00fcr 20.000 Lehrer<\/h2>\n<p>Mit der gesetzlichen Umsetzung des Handlungsprograms ist ein funktionsloses Bef\u00f6rderungsamt A13 plus Amtszulage geschaffen worden. Wer bislang in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert war und die weiteren Voraussetzungen erf\u00fcllt, wird daher ab 1. Januar 2019 eine sogenannte Entgeltgruppenzulage erhalten. Grundst\u00e4ndig ausgebildete Grundschullehrerinnen und -lehrer werden zum selben Zeitpunkt zun\u00e4chst in die Entgeltgruppe 13 aufsteigen und ab 1. Januar 2020 ebenfalls zum Kreis der Zulagenempf\u00e4nger z\u00e4hlen. Etwa 20.000 Lehrerinnen und Lehrer werden die Zulage erhalten.<\/p>\n<p>\u00bbWir haben entschieden, die Zulagenzahlungen ab 1. Januar 2019 zun\u00e4chst unter Vorbehalt auszuzahlen. Die Zahlung unter Vorbehalt wird auf Ihrer Bez\u00fcgemitteilung ausgewiesen\u00ab, hei\u00dft es in einem Ministerschreiben an die betroffenen Lehrkr\u00e4fte.<\/p>\n<p>Grund hierf\u00fcr sind tarifvertragliche Regelungen f\u00fcr die Zulagenzahlung, die zwingend zu beachten sind. So m\u00fcssen Lehrkr\u00e4fte grunds\u00e4tzlich einen Antrag auf Zahlung einer Entgeltgruppenzulage bis sp\u00e4testens zum 31. Dezember 2019 beim zust\u00e4ndigen Standort des Landesamtes f\u00fcr Schule und Bildung stellen. \u00dcber Form und Dokumentation der notwendigen Antragstellung wird das Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer demn\u00e4chst konkreter informieren.<\/p>\n<p>\u00bbDer rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2019 gestellte Antrag wirkt auf jeden Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der besoldungsrechtlichen Neuregelungen, den 1. Januar 2019, zur\u00fcck. \u00bbWir machen mit dieser L\u00f6sung den Weg frei, damit Sie bereits im Januar 2019 die Zulagenzahlung erhalten k\u00f6nnen\u00ab, schreibt Kultusminister Piwarz an die Lehrkr\u00e4fte.<\/p>\n<h2>Neue \u00c4mterstruktur f\u00fcr Schulleiter<\/h2>\n<p>Ab 1. Januar 2019 wird eine neue \u00c4mterstruktur f\u00fcr Schulleiter und stellvertretende Schulleiter an Grund-, Ober- und F\u00f6rderschulen wirksam. Schulleiterinnen und Schulleiter gro\u00dfer Grundschulen mit mehr als 360 Sch\u00fclern k\u00f6nnen k\u00fcnftig eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 erhalten. F\u00fcr Leiterinnen und Leiter gro\u00dfer Oberschulen und F\u00f6rderschulen wird eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 plus Amtszulage m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die sich aus der neuen \u00c4mterstruktur ergebenden Bef\u00f6rderungs\u00adm\u00f6glichkeiten wird das Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung von Amts wegen pr\u00fcfen und die erforderlichen Schritte zeitnah einleiten. Dazu z\u00e4hlt, unter anderem, die Erstellung von Anlassbeurteilungen f\u00fcr in Frage kommende Beamtinnen und Beamte, sofern keine aktuellen Regelbeurteilungen vorliegen.<\/p>\n<p>Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, die derzeit noch unterhalb der BesGr. A 14 besoldet werden, werden im ersten Halbjahr 2019 in ein entsprechendes Amt der BesGr. A 14 bef\u00f6rdert. Einen Antrag zu stellen, ist nicht erforderlich; das Landesamt f\u00fcr Schule und Bildung leitet die Bef\u00f6rderungsverfahren von Amts wegen ein. Entsprechendes gilt f\u00fcr die tarifbesch\u00e4ftigten Schulleiterinnen und Schulleiter.<\/p>\n<p>\u00bbF\u00fcr den Rest des Jahres w\u00fcnsche ich Ihnen ein paar ruhige Tage und f\u00fcr den Start ins neue Jahr alles Gute\u00ab, schlie\u00dft Kultusminister Piwarz die Briefe.<\/p>\n<p>Dem schlie\u00dft sich das Team vom SMK-Blog gern an. Wir w\u00fcnschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der S\u00e4chsische Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms beschlossen. Damit ist der Weg frei f\u00fcr eine umfassende Neuausrichtung der Besoldungs- und Entgeltstrukturen im Landesschuldienst. Kultusminister Christian Piwarz hat jetzt in Briefen die betroffenen Lehrkr\u00e4fte und Schulleiterinnen und Schulleiter \u00fcber das weitere Verfahren informiert.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":5991,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[299,158,298,300,36,269],"class_list":["post-6312","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bildungspolitik","tag-amtszulage","tag-eingruppierung-lehrer","tag-grundschullehrer","tag-hoehergruppierung","tag-lehrer","tag-schulleiter"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6312","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6312"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6312\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6318,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6312\/revisions\/6318"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5991"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6312"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6312"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6312"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}