{"id":6099,"date":"2018-10-05T14:00:36","date_gmt":"2018-10-05T12:00:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=6099"},"modified":"2018-10-09T08:45:22","modified_gmt":"2018-10-09T06:45:22","slug":"angestellte-lehrer-bekommen-eine-zulage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2018\/10\/05\/angestellte-lehrer-bekommen-eine-zulage\/","title":{"rendered":"Angestellte Lehrer bekommen eine Zulage"},"content":{"rendered":"<p>Im Ringen um einen Ausgleich f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte, die nicht verbeamtet werden, hat die Koalition eine L\u00f6sung gefunden. Danach wird zum 1. Januar 2019 ein neues Bef\u00f6rderungsamt E 13 plus Zulage geschaffen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-6101 alignleft\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Zulagen_Angestellte-Lehrer_Facebook_SMK-300x251.png\" alt=\"\" width=\"324\" height=\"280\" \/><\/p>\n<p>Die Staatsregierung hat im M\u00e4rz dieses Jahres ein 1,7 Milliarden Euro umfassendes Handlungsprogramm zu nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualit\u00e4t im Freistaat Sachsen verabschiedet. Kern des Programms ist die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrer ab dem 1. Januar 2019. Dies betrifft alle Lehrkr\u00e4fte bis zum vollendeten 42. Lebensjahr. Zus\u00e4tzlich sieht die Einigung der Koalition nun vor, allen \u00fcbrigen in der Entgeltgruppe E 13 eingruppierten Lehrerinnen und Lehrer eine Zulage zu gew\u00e4hren. Die Zulage ist rentenwirksam und hat auch Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung.<\/p>\n<h2>Was bedeutet ein Bef\u00f6rderungsamt E 13 plus Zulage?<\/h2>\n<p>Indem die Koalition das Bef\u00f6rderungsamt E 13 plus Zulage schafft, kann einer Lehrkraft tarifkonform eine monatliche Zulage in H\u00f6he 170 Euro brutto gezahlt werden. Beispiel: Eine Lehrkraft, die l\u00e4nger als 15 Jahre im Schuldienst ist, bekommt seit dem 1. Oktober in der Entgeltgruppe E 13 (Stufe 6) ein Bruttogehalt von rund 5458* Euro monatlich. Mit dem neuen Bef\u00f6rderungsamt steigt das monatliche Bruttogehalt ab dem 1. Januar 2019 auf rund 5628 Euro.<\/p>\n<p>Auch Grundschullehrer profitieren von dieser Regelung. Da mit dem Handlungsprogramm bei Grundschullehrern allerdings bereits eine H\u00f6hergruppierung von der E 11 in E 13 zum 1. Januar 2019 vorgesehen ist, wird die Zulage erst nach einer Wartefrist von einem Jahr gezahlt. Die damit einhergehenden Einkommensverbesserungen k\u00f6nnen den Entgelttabellen* entnommen werden.<\/p>\n<h2>Sind auch Seiteneinsteiger davon betroffen?<\/h2>\n<p>Auch andere Besch\u00e4ftigtengruppen wie DDR-Lehrer sowie Seiteneinsteiger, die \u00fcber weitere Feststellungs- oder Gleichstellungsverfahren oder \u00fcber berufsbegleitende Qualifizierungen eine Gleichstellung zu einem grundst\u00e4ndig ausgebildeten Lehrer erreichen, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von dieser Zulage profitieren.<\/p>\n<h2>Was ist noch vorgesehen?<\/h2>\n<p>F\u00fcr Lehrkr\u00e4fte sah das Handlungsprogramm zudem ein funktionsloses Bef\u00f6rderungsamt in der Entgeltgruppe E 14 vor. Das galt f\u00fcr rund 1990 Stellen an weiterf\u00fchrenden Schulen. Mit der H\u00f6hergruppierung war bislang ein Beurteilungsverfahren vorgesehen. Das ist nun nicht mehr der Fall.<\/p>\n<p>Die Koalition hat eine besondere Eingruppierungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Funktionsinhaber geschaffen. Lehrerinnen und Lehrer, die besondere Aufgaben an Schulen aus\u00fcben, werden nach einer H\u00f6hergruppierung in E 13 plus Zulage und Ablauf einer Mindestwartefrist von einem Jahr ab 2020 in die Entgeltgruppe E 14 eingruppiert. Diese Bef\u00f6rderungsstellen werden wie bei den bereits vorhandenen funktionsgebundenen Bef\u00f6rderungsstellen ausgeschrieben. Ein fl\u00e4chendeckendes Beurteilungsverfahren f\u00fcr alle Lehrkr\u00e4fte an weiterf\u00fchrenden Schulen findet nicht statt.<\/p>\n<p>*Zu allen aufgezeigten Verbesserungen der Lehrergeh\u00e4lter muss man folgendes beachten: Den Angaben zu den Gehaltserh\u00f6hungen, -H\u00f6hergruppierung und Zulagen liegen allgemeine Grundannahmen zugrunde und sie berechnen sich nach den <a href=\"https:\/\/www.tdl-online.de\/fileadmin\/downloads\/rechte_Navigation\/A._TV-L__2011_\/01_Tarifvertrag\/Anlage_B.pdf\">tabellenm\u00e4\u00dfigen Entgelten<\/a>.<\/p>\n<p>Anmerkung: Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2019\/2020 soll im parlamentarischen Verfahren entsprechend angepasst werden, sodass im Ergebnis allen tats\u00e4chlich in E\u00a013 eingruppierten Bestandslehrkr\u00e4ften eine finanzielle Zulage gew\u00e4hrt werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Erg\u00e4nzung (9. Oktober 2018): Lieber Nutzerinnen und Nutzer, vielen Dank f\u00fcr Ihre zahlreichen Anfragen. Bitte haben Sie daf\u00fcr Verst\u00e4ndnis, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht detaillierter \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen. Zun\u00e4chst muss der S\u00e4chsische Landtag als Gesetzgeber die haushalterischen und rechtlichen Grundlagen beschlie\u00dfen. Damit ist im 4. Quartal dieses Jahres zu rechnen. Danach beantworten wir Ihre Fragen gern. Uns erreichten zudem einige Fragen mit pers\u00f6nlichen Einzelheiten, die wir aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden im Blog nicht beantworten k\u00f6nnen (diese Nutzer erhielten eine private Nachricht).<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Ringen um einen Ausgleich f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte, die nicht verbeamtet werden, hat die Koalition eine L\u00f6sung gefunden. Danach wird zum 1. 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