{"id":5590,"date":"2018-03-22T10:53:11","date_gmt":"2018-03-22T09:53:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=5590"},"modified":"2018-05-09T11:43:24","modified_gmt":"2018-05-09T09:43:24","slug":"faqs-zur-verbeamtung-von-lehrern-in-sachsen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2018\/03\/22\/faqs-zur-verbeamtung-von-lehrern-in-sachsen\/","title":{"rendered":"FAQs zur Verbeamtung von Lehrern in Sachsen"},"content":{"rendered":"<p>In den vergangenen Tagen sind bei uns unz\u00e4hlige Nachfragen zum <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Handlungsprogramm.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Handlungsprogramm \u00bbNachhaltige Sicherung der Bildungsqualit\u00e4t im Freistaat Sachsen\u00ab<\/a>, insbesondere zur Verbeamtung von Lehrern eingegangen. Momentan m\u00fcssen noch zahlreiche Rechtsvorschriften angepasst werden, so dass wir aktuell noch nicht alle individuellen Fragen beantworten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5579 alignright\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Handlungsprogramm-.png\" alt=\"\" width=\"484\" height=\"302\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Handlungsprogramm-.png 938w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Handlungsprogramm--300x187.png 300w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Handlungsprogramm--768x479.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 484px) 100vw, 484px\" \/>Dazu z\u00e4hlt beispielsweise, wie die Erfahrungsstufen bei Lehrern \u00fcbertragen werden, die eine Entgeltgruppe h\u00f6hergruppiert werden. Dennoch lassen sich auch mit jetzigem Wissensstand einige grunds\u00e4tzliche Fragen zum Thema Verbeamtung beantworten und diese haben wir in FAQs hier zusammengestellt.<\/p>\n<h2>FAQs werden kontinuierlich erweitert<\/h2>\n<p>Wichtig dabei: Die Aussagen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand, sind jedoch <strong>nicht rechtsverbindlich<\/strong>, da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch geschaffen werden m\u00fcssen. Deshalb werden wir die FAQs auch kontinuierlich erweitern und erg\u00e4nzen.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">1. K\u00f6nnen Bewerber, die sich zum 01.08.2018 bewerben, auch verbeamtet werden?<\/span><\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Jeder grundst\u00e4ndig ausgebildete Lehrer, <\/span>der zum 01.08.2018 in Sachsen eingestellt wird, kann zum 01. Januar 2019 verbeamtet werden, wenn er die Voraussetzungen f\u00fcr eine Verbeamtung erf\u00fcllt.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">2. M\u00fcssen verbeamtete Lehrer aus anderen Bundesl\u00e4ndern, die im Sommer 2018 in den s\u00e4chsischen Schuldienst treten, f\u00fcr die f\u00fcnf Monate aus dem Beamtenstatus heraus?<\/span><\/h4>\n<p>Nein. R\u00fcckkehrwillige Lehrer k\u00f6nnen sich jederzeit bewerben, ihren Beamtenstatus behalten und bereits zum 1. August 2018 in den s\u00e4chsischen Schuldienst treten. Konkrete Einsatzm\u00f6glichkeiten werden zeitnah gepr\u00fcft. Voraussetzung f\u00fcr die statuswahrende \u00dcbernahme in den s\u00e4chsischen Schuldienst ist die Freigabe des bisherigen Dienstherrn.<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">3. Was genau ist unter der \u00bbFreigabe des bisherigen Dienstherren\u00ab als Voraussetzung f\u00fcr eine statuswahrende \u00dcbernahme zu verstehen? Ist daf\u00fcr ein Antrag (Lehrertauschverfahren) zu stellen oder \u00fcbernimmt das das Land Sachsen?<\/span><\/h4>\n<p>Die \u00bbFreigabeerkl\u00e4rung\u00ab des abgebenden Landes ist Grundvoraussetzung f\u00fcr eine einvernehmliche und statuswahrende \u00dcbernahme im Rahmen des regul\u00e4ren Bewerbungsverfahrens oder des Lehreraustauschverfahrens. Die Freigabeerkl\u00e4rung wird von der derzeit zust\u00e4ndigen Personal f\u00fchrenden Schulbeh\u00f6rde <u>schriftlich<\/u> erteilt und ist vom Beamten zu beantragen. Wenn diese Erkl\u00e4rung vorliegt, ist dort die Teilnahme im Rahmen des Lehrertauschverfahrens durch den Beamten zu beantragen (Bewerbungsfrist: 01.08.2018 f\u00fcr einen \u00a0Wechsel nach Sachsen zum 01.02.2019).\u00a0Dar\u00fcber hinaus\u00a0besteht auch die M\u00f6glichkeit sich am s\u00e4chsischen Bewerbungsverfahren mit dem Einstellungstermin 01.08.2018 zu beteiligen.<\/p>\n<p>Informationen zum Lehrertausch gibt es hier:\u00a0\u00a0<a href=\"https:\/\/www.kmk.org\/themen\/allgemeinbildende-schulen\/lehrkraefte\/lehreraustausch.html\">https:\/\/www.kmk.org\/themen\/allgemeinbildende-schulen\/lehrkraefte\/lehreraustausch.html<\/a><\/p>\n<p>Informationen zum s\u00e4chsischen Bewerbungsverfahren finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.lehrerbildung.sachsen.de\/bewerber.html\">https:\/\/www.lehrerbildung.sachsen.de\/bewerber.html<\/a><\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">4. Welche Auswirkung auf eine m\u00f6gliche Verbeamtung hat es, wenn ich schulartfremd eingesetzt bin?<\/span><\/h4>\n<p>Der schulartfremde Einsatz hat keine Auswirkungen auf eine Verbeamtung.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">5. Wird den Lehrern, die die Voraussetzung f\u00fcr eine Verbeamtung erf\u00fcllen, ihre Berufserfahrung bei der Eingruppierung gem\u00e4\u00df Besoldungstabelle voll anerkannt oder starten sie mit der Eingangsstufe?<\/span><\/h4>\n<p>Lehrern wird bei der Zuordnung zu einer Stufe ihrer Besoldungsgruppe ihre Berufserfahrung bei einer Verbeamtung nach den Ma\u00dfgaben des \u00a7 28 S\u00e4chsisches Besoldungsgesetz anerkannt. Die vor einer Verbeamtung liegenden T\u00e4tigkeiten als Lehrer an einer \u00f6ffentlichen Schule werden z. B. vollumf\u00e4nglich ber\u00fccksichtigt. Auch T\u00e4tigkeiten an einer privaten Schule k\u00f6nnen anerkannt werden. Die Zuordnung der Stufe in der Besoldungstabelle erfolgt dann anhand des jeweiligen, individuellen Umfangs der Vordienstzeiten. Nur wenn keine Vordienstzeiten vorliegen, erfolgt die Zuordnung zur ersten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">6. K\u00f6nnen Seiteneinsteiger nach der berufsbegleitenden Qualifizierung verbeamtet werden?<\/span><\/h4>\n<p>\u00dcber die berufsbegleitende Qualifizierung ist es grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich \u2013 je nach Vorqualifikation &#8211; einen der grundst\u00e4ndigen Lehramtsausbildung gleichgestellten p\u00e4dagogischen Abschluss zu erreichen. Wenn dann zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet ist sowie alle weiteren pers\u00f6nlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Verbeamtung gepr\u00fcft werden.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">7. Was genau bedeutet die Befristung der Verbeamtung auf den 31.12.2023 f\u00fcr Referendare, die vor diesem Stichtag ihr Referendariat aufnehmen, aber erst danach fertig werden? Absolviert der Referendar dann sein Referendariat als Beamter und wird danach trotzdem nur als Angestellter eingestellt, oder bleibt f\u00fcr diese Gruppe die M\u00f6glichkeit einer Verbeamtung als fertiger Lehrer \u00fcber den 31.12.2023 hinaus bestehen?<\/span><\/h4>\n<p>Referendare, die vor dem 31.12.2023 ihr Referendariat aufnehmen, werden auf Widerruf verbeamtet. Da die Ma\u00dfnahme der Verbeamtung vorerst bis zum 31.12.2023 befristet ist, w\u00fcrde danach eine \u00bbAnstellung als angestellter Lehrer\u00ab erfolgen. Bis zum 31.12.2021 wird die Ma\u00dfnahme der Verbeamtung evaluiert und anhand des Ergebnisses wird politisch neu entschieden werden m\u00fcssen.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">8. Ich verpasse die Gelegenheit, mich verbeamten lassen zu k\u00f6nnen, um sage und schreibe 4einhalb Monate. Ich werde im August diesen Jahres 42. Gibt es die M\u00f6glichkeit, sich f\u00fcr Sachsen f\u00fcr eben jene 4einhalb Monate l\u00e4nger zu verpflichten?<\/span><\/h4>\n<p>Diese M\u00f6glichkeit besteht nicht. Es wird aber derzeit gepr\u00fcft, ob Anrechnungsregelungen z. B. f\u00fcr geleistete Eltern- und Betreuungszeiten bzw. abgeleisteten Grundwehrdienst oder Zivildienst in den beamtenrechtlichen Vorschriften getroffen werden, die die Altersgrenze im Einzelfall erh\u00f6hen.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">9. Gibt es einen sachlich nachvollziehbaren Grund f\u00fcr diese Absenkung der Altersgrenze?<\/span><\/h4>\n<p>Bei der Absenkung der Altersgrenze hat man sich an den Regelungen der anderen Bundesl\u00e4nder orientiert.*<\/p>\n<h4><span style=\"color: #3366ff;\">10. Wenn ein angestellter Lehrer f\u00fcr ein geringeres Gehalt in Vollzeit arbeitet, um im Schuljahr 2020\/21 ein Sabbatjahr zu nehmen, kann er dann weiterhin f\u00fcr das Sabbatjahr ansparen und das Sabbatjahr 2020\/21 einl\u00f6sen, wenn er sich im Januar 2019 verbeamten l\u00e4sst?<\/span><\/h4>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Die aufgeworfene Frage ist zu verneinen. Eine Fortsetzung des im Rahmen des privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses als Lehrer begr\u00fcndeten \u00bbSabbaticals\u00ab \u00fcber den Zeitpunkt der \u00dcbernahme ins Beamtenverh\u00e4ltnis hinaus ist aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Beamten- und Angestelltenverh\u00e4ltnis? Welche Pflichten haben Beamte? <\/span>Diese und weitere <a href=\"https:\/\/www.lehrerbildung.sachsen.de\/23075.htm\">wesentliche Fragen zur Verbeamtung werden an anderer Stelle<\/a>\u00a0beantwortet.<\/p>\n<p>*Die Aussagen entsprechen dem aktuellen Wissensstand sind jedoch nicht rechtsverbindlich, da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch geschaffen werden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den vergangenen Tagen sind bei uns unz\u00e4hlige Nachfragen zum Handlungsprogramm \u00bbNachhaltige Sicherung der Bildungsqualit\u00e4t im Freistaat Sachsen\u00ab, insbesondere zur Verbeamtung von Lehrern eingegangen. 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