{"id":4443,"date":"2017-06-21T17:20:54","date_gmt":"2017-06-21T15:20:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=4443"},"modified":"2017-08-24T15:57:23","modified_gmt":"2017-08-24T13:57:23","slug":"richtigstellung-keine-neue-buschzulage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2017\/06\/21\/richtigstellung-keine-neue-buschzulage\/","title":{"rendered":"Richtigstellung: Keine neue \u00bbBuschzulage\u00bb"},"content":{"rendered":"<p>Nach Bekanntwerden der verst\u00e4rkten Werbung um bayrische Lehrer kursiert die Falschmeldung um eine \u00bbBuschzulage\u00ab f\u00fcr abgeworbene Lehrkr\u00e4fte. Bei der Pr\u00e4mie handelt es sich jedoch um dieselbe Gewinnungszulage, die auch hiesige Bewerber mit Inkrafttreten des Ma\u00dfnahmenpaketes erhalten k\u00f6nnen. Viele weitere Ma\u00dfnahmen wurden bereits umgesetzt: ein Zwischenstand.<!--more--><\/p>\n<p>Im Oktober 2016 beschloss die S\u00e4chsische Staatsregierung das umfangreiche Ma\u00dfnahmenpaket \u00bbZukunftsf\u00e4hige Schule f\u00fcr Sachsen\u00ab in H\u00f6he von 213,5 Millionen Euro. Ziel des Paketes ist es, die Lehrerversorgung zu verbessern. Die Umsetzung aller Ma\u00dfnahmen ist eingeleitet worden und wird kontinuierlich fortgef\u00fchrt. Viele Neuregelungen sind bereits abgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Zulagen f\u00fcr Mangelf\u00e4cher, l\u00e4ndlichen Raum und R\u00fcckkehr<\/strong><\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-550 alignleft\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/lehrerin_63959859_370_200.jpg\" alt=\"OLESYA FEKETA\" width=\"431\" height=\"233\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/lehrerin_63959859_370_200.jpg 370w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/10\/lehrerin_63959859_370_200-300x162.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 431px) 100vw, 431px\" \/><\/p>\n<p>Um Lehrer f\u00fcr Mangelf\u00e4cher zu gewinnen und offene Stellen insbesondere im l\u00e4ndlichen Raum zu besetzen, wurde mit dem Ma\u00dfnahmenpaket die M\u00f6glichkeit der Ausreichung sogenannter Gewinnungszulagen geschaffen. Vollausgebildete Lehrer erhalten mit dieser Zulage ein um bis zu zwei Erfahrungsstufen h\u00f6heres Entgelt, wenn ohne die Zulage eine T\u00e4tigkeit an einer Schule nicht aufgenommen w\u00fcrde und entsprechender Bedarf am Einsatz der Lehrkraft besteht. Damit verdienen die neuen Lehrkr\u00e4fte um rund 600 Euro mehr im Monat. Die Zulage kann auch Lehrkr\u00e4ften aus anderen Bundesl\u00e4ndern, wie zum Beispiel bayrischen Lehrern gew\u00e4hrt werden, die sich f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit im Schuldienst in Sachsen entschlie\u00dfen.<\/p>\n<h4>Bisher gew\u00e4hrte die S\u00e4chsische Bildungsagentur insgesamt 270 Gewinnungszulagen.<\/h4>\n<p>In H\u00f6he der Gewinnungszulage kann Lehrkr\u00e4ften, die aus einem Arbeits- oder Beamtenverh\u00e4ltnis zu einem anderen Bundesland in ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Freistaat Sachsen wechseln, eine R\u00fcckkehrerzulage gezahlt werden.<\/p>\n<h4>Diese wurden bisher achtmal gew\u00e4hrt.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Bindungszulage f\u00fcr \u00e4ltere Lehrer<\/strong><\/h2>\n<p>Mit Vollendung des 63. Lebensjahres k\u00f6nnen Lehrer eine Zulage erhalten, sofern die entsprechende Nachbesetzung ihrer Stelle besonders schwierig ist. Dazu reicht als Nachweis ein Personalgespr\u00e4ch aus, indem die Bereitschaft des Lehrers dokumentiert wird, f\u00fcr den Fall der Zulagengew\u00e4hrung den Schuldienst nicht vorzeitig zu beenden.<\/p>\n<h4>Nach derzeitigem Stand wurden 273 Bindungszulagen gew\u00e4hrt.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Oberschullehrer bekommen mehr Geld<\/strong><\/h2>\n<p>Lehrer an Oberschulen mit abgeschlossener grundst\u00e4ndiger Lehrerausbildung werden in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert. Die besoldungsrechtlichen Grundlagen hierf\u00fcr waren bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2017\/18 im Dezember 2016 beschlossen worden. Die damit verbundene H\u00f6hergruppierung von rund 900 Lehrkr\u00e4ften erfolgt in der Regel von Amts wegen. Lediglich bei vor dem August 2015 angestellten Lehrern ist unter Umst\u00e4nden ein arbeitnehmerseitiger Antrag notwendig. Auch f\u00fcr Seiteneinsteiger sind h\u00f6here Eingruppierungen m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>H\u00f6hergruppierungen von Amts wegen sind mittlerweile abgeschlossen. Auf Antrag wurden bisher 270 H\u00f6hergruppierungen vorgenommen.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Schulleitungs\u00e4mter werden angepasst<\/strong><\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-2227 alignright\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_34307713_XS.jpg\" alt=\"Education activities in classroom at school, happy children learning\" width=\"327\" height=\"218\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_34307713_XS.jpg 425w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_34307713_XS-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 327px) 100vw, 327px\" \/><\/p>\n<p>Mit Hebung des Eingangsamtes an Grund-, Ober- und F\u00f6rderschulen erfolgt auch eine Anpassung der Schulleitungs\u00e4mter. Die hierf\u00fcr erforderlichen besoldungsrechtlichen Grundlagen wurden im Haushaltsbegleitgesetz 2017\/2018 geschaffen.<\/p>\n<h4>Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift wird noch im Juni 2017 in Kraft treten.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Verg\u00fctung von Mehrarbeit ab der ersten geleisteten Stunde<\/strong><\/h2>\n<p>Das Ma\u00dfnahmenpaket sieht vor, Mehrarbeit ab der ersten geleisteten Stunde abzugelten. Dazu muss \u00a7\u00a095 des S\u00e4chsischen Besoldungsgesetzes angepasst werden. Der S\u00e4chsische Landtag hat die \u00c4nderung am 21. Juni in Zweiter Lesung behandelt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte der \u00c4nderung bereits im Mai zugestimmt.<\/p>\n<h4>Ziel ist die zeitnahe Auszahlung der Mehrarbeit r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2017.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Zuschlag f\u00fcr Lehramtsanw\u00e4rter und Studienreferendare<\/strong><\/h2>\n<p>Lehramtsanw\u00e4rter und Studienreferendare k\u00f6nnen einen monatlichen Zuschlag von 390 Euro erhalten. Die Zahlung des Zuschlags ist an folgende Voraussetzungen gekn\u00fcpft:<\/p>\n<ul>\n<li>Kein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst oder schuldhaftes Nichtbestehen der Staatspr\u00fcfung und<\/li>\n<li>Mangel an grundst\u00e4ndig ausgebildeten Lehrkr\u00e4ften im Hinblick auf den prognostizierten Lehrkr\u00e4ftebedarf.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Der entsprechende Entwurf befindet sich derzeit im Anh\u00f6rungsverfahren. Ziel ist es, die Verordnung zum kommenden Schuljahresbeginn zu ver\u00f6ffentlichen und r\u00fcckwirkend zum 1. Februar 2017 in Kraft treten zu lassen.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Hochschulzulassung<\/strong><\/h2>\n<p>Gemeinsam mit den Hochschulen haben Kultus- und Wissenschaftsministerium eine Regelung zur Hochschulzulassung unter Ber\u00fccksichtigung der landesspezifischen Bedingungen abgestimmt. Diese soll zum Wintersemester 2017\/18 gelten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Qualifizierung von Seiteneinsteigern<\/strong><\/h2>\n<p>Seiteneinsteiger in Sachsen sollen durch ein mehrj\u00e4hriges, auf mindestens f\u00fcnf Jahre ausgelegtes Programm qualifiziert werden. Verpflichtend geht eine dreimonatige Einstiegsfortbildung voran. Die konzeptionellen sowie personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen sind in allen f\u00fcnf Regionalstellen der S\u00e4chsischen Bildungsagentur geschaffen worden.<\/p>\n<p>Nach der Einstiegsfortbildung folgt eine individuelle Qualifizierung der Seiteneinsteiger. Die rechtlichen Grundlagen wurden in der Lehramtspr\u00fcfungsordnung II und der Lehrer-Qualifizierungsverordnung geschaffen.<\/p>\n<ul>\n<li>Seiteneinsteiger mit bestimmten Voraussetzungen k\u00f6nnen direkt ein Lehramt durch die Teilnahme am Vorbereitungsdienst erwerben.<\/li>\n<li>Eine Lehrbef\u00e4higung ist durch eine schulpraktische Ausbildung erwerbbar.<\/li>\n<li>Zudem k\u00f6nnen Seiteneinsteiger durch eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Fach die Berechtigung zum Vorbereitungsdienst oder zur schulpraktischen Ausbildung erhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-4013 alignleft\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_64962313_S.jpg\" alt=\"Zwei Kinder lesen\" width=\"523\" height=\"346\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_64962313_S.jpg 851w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_64962313_S-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_64962313_S-768x509.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 523px) 100vw, 523px\" \/>Die notwendigen Abstimmungsprozesse mit den lehramtsausbildenden Universit\u00e4ten sind bereits weit fortgeschritten. Im Sommersemester 2017 haben an allen drei Standorten die ersten Ausbildungsgruppen zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern im Grundschulbereich begonnen. Die Vorbereitungen f\u00fcr die weiteren Schularten f\u00fcr das Wintersemester 2017\/18 sind angelaufen. F\u00fcr den Vorbereitungsdienst und die schulpraktische Ausbildung mit Beginn am 1. August liegen bereits zahlreiche Bewerbungen vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Arbeitserleichterung f\u00fcr Grundschullehrer und Umbau der Alterserm\u00e4\u00dfigungen<\/strong><\/h2>\n<p>Mit Schuljahresbeginn werden die Wochenstunden von Grundschullehrern von 28 auf 27 abgesenkt.<\/p>\n<p>Das Ma\u00dfnahmenpaket sieht zudem zus\u00e4tzliche Entlastungen von \u00e4lteren Lehrern vor.<\/p>\n<ul>\n<li>Mit 58 Jahren reduziert sich das Regelstundenma\u00df um eine, mit 60 um eine weitere und mit 61 um insgesamt drei Wochenstunden.<\/li>\n<li>F\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die vor dem 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollenden, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen \u2013 mit einer Ausnahme: Ab dem 63. Lebensjahr werden die Besch\u00e4ftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a0Die \u00c4nderungen befinden sich derzeit im Anh\u00f6rungsverfahren und sollen zum neuen Schuljahr in Kraft treten.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Anhebung des Besch\u00e4ftigungsumfangs freiwillig m\u00f6glich<\/strong><\/h2>\n<p>Vollbesch\u00e4ftigten Lehrern ist es ab dem kommenden Schuljahr m\u00f6glich, ihren Besch\u00e4ftigungsumfang freiwillig zu erh\u00f6hen, wenn dies aus dienstlichen Gr\u00fcnden erforderlich ist. Die Erh\u00f6hung wird befristet f\u00fcr mindestens ein Schulhalbjahr. Hierf\u00fcr soll ein voller Entgeltausgleich gew\u00e4hrt werden, das hei\u00dft ein erh\u00f6htes Tabellenentgelt entsprechend der Arbeitszeiterh\u00f6hung.<\/p>\n<p>Die befristete freiwillige Erh\u00f6hung des Besch\u00e4ftigungsumfangs wird arbeitsvertraglich in Form eines \u00c4nderungsvertrages vereinbart und kann ab dem Beginn des neuen Schuljahres in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Anerkennung von Ein-Fach-Diplomlehrern<\/strong><\/h2>\n<p>Sp\u00e4testens zum 1. August 2017 werden M\u00f6glichkeiten der materiellen Gleichstellung von Ein-Fach-Diplomlehrern mit Lehrern mit der Lehrbef\u00e4higung f\u00fcr zwei F\u00e4cher beziehungsweise zwei Fachrichtungen in Kraft treten.<\/p>\n<h4>Eine entsprechende \u00c4nderung der Lehrer-Qualifizierungsverordnung befindet sich derzeit in der Beteiligung.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Bef\u00f6rderungs\u00e4mter f\u00fcr Fachberater<\/strong><\/h2>\n<p>Die Funktionsstellen der Fachberater an Ober- und F\u00f6rderschulen werden in die Entgeltgruppe 14 gehoben, Fachberater an Grundschulen in die Entgeltgruppe 13. Insgesamt werden dadurch rund 700 H\u00f6hergruppierungsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnet. Es wird angestrebt, diese bis zum 31. Juli 2017 abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h4>Bisher wurden<\/h4>\n<ul>\n<li>\n<h4>243 Fachberater an Oberschulen<\/h4>\n<\/li>\n<li>\n<h4>84 Fachberater an Grundschulen und<\/h4>\n<\/li>\n<li>\n<h4>23 Fachberater an F\u00f6rderschulen<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h4>h\u00f6hergruppiert.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Bewerberorientiertes Einstellungsverfahren<\/strong><\/h2>\n<p>Um die Einstellungsverfahren zuk\u00fcnftig transparenter und bewerberorientierter zu gestalten, werden im Schuljahr 2017\/18 zun\u00e4chst in begrenztem Umfang schulscharfe Ausschreibungen erfolgen.<\/p>\n<h4>Die ersten schulscharfen Einstellungen erfolgen im September 2017.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Modellprojekt Schulverwaltungsassistent<\/strong><\/h2>\n<p>Zur Umsetzung des Modellprojektes \u00bbSchulverwaltungsassistent\u00ab wird derzeit ein Konzept erstellt und dabei die Erfahrungen anderer Bundesl\u00e4nder einbezogen. Erprobt werden soll der Einsatz von 39 Assistenten (jeweils drei pro Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt) f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Dabei sollen alle Schularten ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h4>Das Konzept soll noch vor Schuljahresbeginn vorliegen, sodass die Praxisprobe im Verlauf des Schuljahres 2017\/2018 beginnen kann.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n<p>Ein Gro\u00dfteil der individuellen Personalma\u00dfnahmen wurde und wird bereits durch die S\u00e4chsische Bildungsagentur vollzogen (z. B. Gew\u00e4hrung von Zulagen, H\u00f6hergruppierung von Oberschullehrern). Bei zahlreichen Ma\u00dfnahmen ist bereits im Ma\u00dfnahmenpaket ein Inkrafttreten zum neuen Schuljahr vorgesehen (beispielsweise Absenkung des Regelstundenma\u00dfes f\u00fcr Grundschullehrkr\u00e4fte, Umbau der Alterserm\u00e4\u00dfigung). Diese werden termingerecht vollzogen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Bekanntwerden der verst\u00e4rkten Werbung um bayrische Lehrer kursiert die Falschmeldung um eine \u00bbBuschzulage\u00ab f\u00fcr abgeworbene Lehrkr\u00e4fte. Bei der Pr\u00e4mie handelt es sich jedoch um dieselbe Gewinnungszulage, die auch hiesige Bewerber mit Inkrafttreten des Ma\u00dfnahmenpaketes erhalten k\u00f6nnen. Viele weitere Ma\u00dfnahmen wurden bereits umgesetzt: ein Zwischenstand.<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[36,156],"class_list":["post-4443","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bildungspolitik","tag-lehrer","tag-massnahmenpaket"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4443","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4443"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4443\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4461,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4443\/revisions\/4461"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4443"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4443"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4443"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}