{"id":4095,"date":"2017-03-29T14:12:04","date_gmt":"2017-03-29T12:12:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=4095"},"modified":"2017-09-11T16:43:31","modified_gmt":"2017-09-11T14:43:31","slug":"erstes-fazit-zum-massnahmenpaket","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2017\/03\/29\/erstes-fazit-zum-massnahmenpaket\/","title":{"rendered":"Erstes Fazit zum Ma\u00dfnahmenpaket"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Am 25. Oktober 2016 hatte die S\u00e4chsische Staatsregierung ein umfangreiches Ma\u00dfnahmenpaket in H\u00f6he von 213,5 Millionen Euro beschlossen. Damit sollen Sachsens Lehrer entlastet und finanziell besser gestellt werden.\u00a0 Die meisten der einzelnen Ma\u00dfnahmen sind jetzt umgesetzt. Weitere Umsetzungsschritte wurden eingeleitet. Bei vielen der einzelnen Ma\u00dfnahmen mussten zuerst neue rechtliche Grundlagen von verschiedenen Stellen geschaffen werden. Deshalb greifen sie f\u00fcr die Betroffenen dann r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2017. Hier eine \u00dcbersicht zum Stand der Umsetzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Mehr Geld f\u00fcr Lehrer an Oberschulen und F\u00f6rderschulen<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle Lehrer an Oberschulen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung werden in die E13 h\u00f6her gruppiert. Im Haushaltbegleitgesetz 2017\/18 sind die erforderlichen besoldungsrechtlichen Grundlagen daf\u00fcr bereits geschaffen worden. Damit ist f\u00fcr rund 900 Lehrkr\u00e4fte eine H\u00f6hergruppierung von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13 m\u00f6glich. Auch f\u00fcr Seiteneinsteiger ergeben sich H\u00f6hergruppierungsm\u00f6glichkeiten. Die H\u00f6hergruppierung der Lehrkr\u00e4fte erfolgt in der Regel von Amts wegen. Bei vor dem 1. August 2015 eingestellten Lehrkr\u00e4ften ist allerdings unter Umst\u00e4nden ein arbeitnehmerseitiger Antrag erforderlich, so dass die vollst\u00e4ndige Umsetzung in diesen F\u00e4llen antragsabh\u00e4ngig ist. Die H\u00f6hergruppierungen von Amts wegen werden im M\u00e4rz 2017 von der S\u00e4chsischen Bildungsagentur abgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bisher wurden von Amts wegen 262 Lehrkr\u00e4fte h\u00f6hergruppiert. Auf Antrag wurden 103 H\u00f6hergruppierungen vorgenommen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Anwendung der genannten Regelungen f\u00fcr vollausgebildete Lehrkr\u00e4fte mit einem Abschluss nach dem Recht der DDR erfolgt \u00fcbertariflich. Die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher L\u00e4nder hat das Finanzministerium eingeholt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bisher wurden in 15 F\u00e4llen entsprechende \u00c4nderungsvertr\u00e4ge geschlossen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Hebung des Eingangsamtes an F\u00f6rderschulen sind ebenfalls die erforderlichen besoldungsrechtlichen Grundlagen im Haushaltsbegleitgesetz 2017\/2018 geschaffen und damit die tarifrechtlichen Regelungen im Besoldungsrecht nachvollzogen worden.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zulagen f\u00fcr l\u00e4ndlichen Raum und Mangelf\u00e4cher<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um freie Stellen in l\u00e4ndlichen Regionen zu besetzen und in st\u00e4dtischen Regionen Lehrer f\u00fcr Mangelf\u00e4cher zu gewinnen, gibt es die so genannte \u00bbGewinnungszulage\u00ab. Vollausgebildete Lehrer erhalten dann ein bis zu zwei Stufen h\u00f6heres Entgelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Im Rahmen des Einstellungsverfahrens hat die S\u00e4chsische Bildungsagentur 01.02.2017 in 184 F\u00e4llen Gewinnungszulagen gew\u00e4hrt.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Bindungszulage f\u00fcr \u00e4ltere Lehrer<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lehrer ab Vollendung des 63. Lebensjahres k\u00f6nnen eine Bindungszulage erhalten, wenn eine ad\u00e4quate Nachbesetzung besonders schwierig ist. Bei Lehrkr\u00e4ften der Schularten Grundschule, F\u00f6rderschule und Oberschule reicht f\u00fcr diesen Nachweis die im Personalgespr\u00e4ch dokumentierte Bereitschaft der Lehrkraft, f\u00fcr den Fall der Zulagengew\u00e4hrung den Dienst nicht vorzeitig zu beenden. Bei Lehrkr\u00e4ften der Schularten Gymnasium und berufsbildende Schule muss auf Grund der g\u00fcnstigeren Bewerberlage an grundst\u00e4ndig ausgebildeten Lehrkr\u00e4ften die Beendigungsabsicht dagegen durch einen Antrag auf vorzeitige Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses dokumentiert sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bisher hat die S\u00e4chsische Bildungsagentur in elf F\u00e4llen eine Bindungszulage gew\u00e4hrt.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">R\u00fcckkehrerzulage<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lehrkr\u00e4fte, die aus einem Arbeits- oder Beamtenverh\u00e4ltnis mit einem anderen Bundesland in ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Freistaat Sachsen wechseln, k\u00f6nnen ebenfalls eine Zulage erhalten. Die H\u00f6he entspricht der oben angef\u00fchrten Gewinnungszulage.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum 1. Februar 2017 wurde in sechs F\u00e4llen eine \u00bbR\u00fcckkehrerzulage\u00ab gew\u00e4hrt.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Verg\u00fctung von Mehrarbeit ab der ersten geleisteten Mehrarbeitsstunde<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daf\u00fcr m\u00fcssen \u00a7 95 S\u00e4chsBG (S\u00e4chsisches Beamtengesetz) und \u00a7 60 S\u00e4chsBesG (S\u00e4chsisches Besoldungsgesetz) angepasst sowie die Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsverg\u00fctungsverordnung ge\u00e4ndert werden. Derzeit bereitet das S\u00e4chsische Finanzministerium daf\u00fcr die gesetzlichen \u00c4nderungen vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Verordnung soll r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ziel ist es,\u00a0 die erfasste Mehrarbeit zeitnah auszuzahlen.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Arbeitserleichterungen f\u00fcr Lehrer an Grundschulen<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ab dem Schuljahr 2017\/2018 wird die Unterrichtsverpflichtung f\u00fcr Lehrer an Grundschulen von gegenw\u00e4rtig 28 Stunden pro Woche auf 27 Stunden abgesenkt werden. Die rechtliche Regelung erfolgt in der Arbeitszeitverordnung Lehrer, die das Kultusministerium derzeit erarbeitet. Ferner sollen Belastungen f\u00fcr Lehrer aller Schularten reduziert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bis zum neuen Schuljahr ist das Verfahren abgeschlossen.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Anerkennung von Ein-Fach-Lehrern<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein-Fach-Diplomlehrer sollen Lehrern mit Lehrbef\u00e4higung f\u00fcr zwei F\u00e4cher oder Fachrichtungen gleichgestellt werden. Daf\u00fcr wird momentan die \u00c4nderung der Lehrer- Qualifizierungsverordnung durch das Kultusministerium vorbereitet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die neue Verordnung soll sp\u00e4testens zum 1. August 2017 in Kraft treten.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zuschlag f\u00fcr Lehramtsanw\u00e4rter und Studienreferendare<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lehramtsanw\u00e4rter und Studienreferendare k\u00f6nnen Zuschl\u00e4ge in H\u00f6he von 390 Euro pro Monat erhalten. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass sie sich nach erfolgreichem Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes f\u00fcr vier Jahre verpflichten, als Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen t\u00e4tig zu sein. Daf\u00fcr muss die Verordnung zur Ausgestaltung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Ausbildungsverh\u00e4ltnisses vom Innenministerium ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Verordnung soll noch im ersten Halbjahr 2017 ver\u00f6ffentlicht werden und r\u00fcckwirkend zum 1. Februar 2017 in Kraft treten.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Freiwillige Erh\u00f6hung des Besch\u00e4ftigungsumfangs<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vollbesch\u00e4ftigte Lehrer k\u00f6nnen freiwillig ihren Besch\u00e4ftigungsumfang befristet f\u00fcr mindestens ein Schuljahr \u00fcber die regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Arbeitszeit hinaus erh\u00f6hen, wenn es aus dienstlichen Gr\u00fcnden erforderlich ist. Hierf\u00fcr soll ein Entgeltausgleich, d. h. eine Zulage auf der Grundlage des Tabellenentgelts entsprechend der Arbeitszeiterh\u00f6hungen gew\u00e4hrt werden. Die erforderliche Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher L\u00e4nder liegt vor. Das Finanzministerium kl\u00e4rt derzeit tarifrechtliche Einzelheiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Lehrer werden die Antr\u00e4ge voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres stellen k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Bef\u00f6rderungs\u00e4mter f\u00fcr Fachberater<\/h2>\n<p>Fachberater an Oberschulen und F\u00f6rderschulen werden in die E\u00a014 gehoben, Fachberater an Grundschulen in die E 13.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Insgesamt sind bisher 722 H\u00f6hergruppierungen er\u00f6ffnet worden. Die H\u00f6hergruppierungen sollen bis zum 31. Juli 2017 abgeschlossen werden.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bisher wurden<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">\u00a0116 Fachberater an Oberschulen<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">74 Fachberater an Grundschulen und<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">17 Fachberater an F\u00f6rderschulen<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">h\u00f6hergruppiert.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Alterserleichterungen<\/h2>\n<p>Laut Ma\u00dfnahmenpaket werden \u00e4ltere Lehrer noch mehr als bisher entlastet:<\/p>\n<ul>\n<li>Mit 58 Jahren reduziert sich das Regelstundenma\u00df um eine, mit 60 um eine weitere und mit 61 um insgesamt drei Wochenstunden.<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte, die vor dem 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollenden, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen \u2013 mit einer Ausnahme: Ab dem 63. Lebensjahr werden die Besch\u00e4ftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet. Das ist neu.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus wird es f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte ab dem 63. Lebensjahr weitere entlastende Ma\u00dfnahmen geben. Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel, dass diese Kolleginnen und Kollegen nicht mehr an mehrt\u00e4gigen Klassenfahrten teilnehmen m\u00fcssen und Abordnungen nur im gegenseitigen Einvernehmen m\u00f6glich sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ein Umsetzungskonzept daf\u00fcr wird derzeit erarbeitet und wird zum neuen Schuljahr (2017\/2018) vorliegen. Die Regelungen daf\u00fcr werden in der Arbeitszeitverordnung Lehrer aufgenommen. Das Kultusministerium erstellt derzeit den Entwurf dazu. Bis zum Beginn des neuen Schuljahres soll das Verfahren abgeschlossen sein.\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>Transparentes und bewerberorientiertes Einstellungsverfahren<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Kultusministerium wird Ausschreibungen einzelner Schulen sowie eine st\u00e4rkere Mitwirkung der Schulleiter am Einstellungsverfahren erm\u00f6glichen. Dazu werden die konkreten Bedarfe der einzelnen Schulstandorte ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bewerbungen k\u00f6nnen durch die S\u00e4chsische Bildungsagentur bereits im laufenden Einstellungsverfahren nicht nur schulartspezifisch, sondern auch schulstandortbezogen zugelassen werden.\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Modellprojekt \u00bbSchulverwaltungsassistent\u00ab<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr das Modellprojekt \u00bbSchulverwaltungsassistent\u00ab soll zum 1. Juli 2017 ein Konzept vorliegen. Mit Beginn des Schuljahres 2017\/18 k\u00f6nnen 39 Verwaltungskr\u00e4fte (jeweils drei pro Landkreis oder kreisfreier Stadt) f\u00fcr zwei Jahre die Arbeit als Schulverwaltungsassistenten erproben. Dabei sollen alle Schularten ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Qualifizierung von Seiteneinsteigern<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die konzeptionelle Ausgestaltung des Qualifizierungsprogramms f\u00fcr Seiteneinsteiger ist abgeschlossen. Die Seiteneinsteiger qualifizieren sich durch ein mehrj\u00e4hriges, auf mindestens f\u00fcnf<br \/>\nJahre ausgelegtes Programm mit einer verpflichtenden dreimonatigen Einstiegsfortbildung ab Januar 2017. Das Curriculum f\u00fcr die dreimonatige Einstiegsfortbildung haben das Kultusministerium und das S\u00e4chsische Bildungsinstitut erarbeitet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die S\u00e4chsische Bildungsagentur hat am 8. M\u00e4rz 2017 die Schulleiter \u00fcber die weiteren detaillierten Schritte sowie den Stand der Umsetzung informiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/SL-Brief-Ma\u00dfnahmenpaket-OS.pdf\" target=\"_blank\">Schulleiterbrief Ma\u00dfnahmenpaket Oberschulen<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/SL-Brief-Ma\u00dfnahmenpaket-GS.pdf\">Schulleiterbrief Ma\u00dfnahmenpaket Grundschulen<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/SL-Brief-Ma\u00dfnahmenpaket-FS.pdf\">Schulleiterbrief Ma\u00dfnahmenpaket F\u00f6rderschulen<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/SL-Brief-Ma\u00dfnahmenpaket-GY-BS.pdf\">Schulleiterbrief Ma\u00dfnahmenpaket Gymnasien und Berufsbildende Schulen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 25. 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