{"id":3857,"date":"2017-03-10T11:35:34","date_gmt":"2017-03-10T10:35:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=3857"},"modified":"2017-03-27T10:44:38","modified_gmt":"2017-03-27T08:44:38","slug":"ansturm-auf-gymnasien-bleibt-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2017\/03\/10\/ansturm-auf-gymnasien-bleibt-aus\/","title":{"rendered":"Ansturm auf Gymnasien bleibt aus"},"content":{"rendered":"<p>Wie haben sich die neuen Regelungen zur Bildungsempfehlung auf die Anmeldezahlen an Gymnasien ausgewirkt? Kaum eine Frage interessiert derzeit offenbar mehr als diese. Eine Antwort f\u00e4llt schwer, denn noch nie wurden die dazu n\u00f6tigen Daten so fr\u00fch erfasst. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist demzufolge schwierig. Wir haben es dennoch versucht &#8211; mit vorl\u00e4ufigen Zahlen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Zum jetzigen Zeitpunkt (10. M\u00e4rz) liegen lediglich die Zahlen f\u00fcr \u00f6ffentliche Schulen vor und die auch noch nicht ganz vollst\u00e4ndig. Nicht alle \u00f6ffentlichen Grundschulen haben ihre Zahlen gemeldet. Auch die Zahlen von den F\u00f6rderschulen fehlen noch.<\/p>\n<h2>Steigende Sch\u00fclerzahlen<\/h2>\n<p>Was sich jedoch verl\u00e4sslich beziffern l\u00e4sst, sind die 28.569\u00a0 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die derzeit die 4. Klassenstufe an \u00f6ffentlichen Grundschulen besuchen. Das sind rund\u00a0800 Sch\u00fcler mehr als im vergangenen Schuljahr. Von den 28.569 Sch\u00fclern haben nach\u00a0vorl\u00e4ufigem Stand rund 12.800 Sch\u00fcler eine Bildungsempfehlung f\u00fcrs Gymnasium erhalten. Allerdings fehlen noch die Daten von etwa 1.600 Sch\u00fclern. Demzufolge wird der Anteil der Grundsch\u00fcler mit Bildungsempfehlung f\u00fcrs Gymnasium auf etwa 45 Prozent prognostiziert.<\/p>\n<p>Erfahrungsgem\u00e4\u00df wollen nicht alle Sch\u00fcler, die eine Bildungsempfehlung f\u00fcr das Gymnasium erhalten haben, auch ein\u00a0Gymnasium besuchen.\u00a0Das zeichnet sich auch in diesem Jahr ab. Nach vorl\u00e4ufigen Zahlen meldeten sich von den 12.800 Sch\u00fclern mit einer entsprechenden Bildungsempfehlung rund 10.700 Sch\u00fcler an einem \u00f6ffentlichen Gymnasium an. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren es genau 9.839 Sch\u00fcler.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3915 alignleft\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/recht_ordnung_klasse_zahlen.png\" alt=\"recht_ordnung_klasse_zahlen\" width=\"750\" height=\"220\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/recht_ordnung_klasse_zahlen.png 750w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2017\/03\/recht_ordnung_klasse_zahlen-300x88.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 750px) 100vw, 750px\" \/>Hinzu kommen in diesem Jahr nach derzeitigem Stand rund 840 Sch\u00fcler, die keine Bildungsempfehlung f\u00fcrs Gymnasium erhielten, sich aber dennoch an einem \u00f6ffentlichen Gymnasium anmeldeten. Gemessen an der Gesamtzahl der Viertkl\u00e4ssler an \u00f6ffentlichen Grundschulen, sind das rund 3 Prozent. Im vergangenen Schuljahr waren es 360 Sch\u00fclern und damit rund 1,3 Prozent.<\/p>\n<p>Nach einer noch nicht vollst\u00e4ndigen Auswertung haben viele der 840 Sch\u00fcler die Bildungsempfehlung nur knapp verfehlt. Ausrei\u00dfer gibt es kaum. Sie werden nun am Gymnasium nochmals beraten. Sicherlich auch dar\u00fcber, dass es grunds\u00e4tzlich zwei Wege zum Abitur gibt: \u00dcber das Gymnasium in 12 Jahren oder \u00fcber eine Oberschule und das Berufliche Gymnasium in 13 Jahren. Damit werden die unterschiedlichen Voraussetzungen der Sch\u00fcler ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3923 alignright\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/diagramm_be_4.png\" alt=\"diagramm_be_4\" width=\"866\" height=\"670\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/diagramm_be_4.png 866w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/diagramm_be_4-300x232.png 300w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/diagramm_be_4-768x594.png 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 866px) 100vw, 866px\" \/><\/p>\n<p>Bereits gestern nahmen die 840\u00a0Sch\u00fcler an der schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben daf\u00fcr wurden zentral erstellt und ber\u00fccksichtigten zu gleichen Teilen die F\u00e4cher Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Die Leistungserhebung fand immer an dem Gymnasium statt, an dem der Sch\u00fcler angemeldet wurde. Die\u00a0Leistungserhebung wird nicht benotet, sondern dient als diagnostische Grundlage f\u00fcr das Beratungsgespr\u00e4ch.<\/p>\n<h2>Wie geht es weiter?<\/h2>\n<p>Noch bis zum 21. M\u00e4rz 2017 f\u00fchren die Gymnasien mit den Eltern das verpflichtende Beratungsgespr\u00e4ch durch. Nehmen die Eltern daran nicht teil, z\u00e4hlt das als R\u00fccknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. Sie melden ihr Kind dann an einer Oberschule an. Das Beratungsgespr\u00e4ch selbst hat einen empfehlenden Charakter. Die Entscheidung liegt letztendlich bei den Eltern. Empfiehlt der Schulleiter des Gymnasiums beim Beratungsgespr\u00e4ch den Besuch der Oberschule, m\u00fcssen die Eltern schriftlich innerhalb von drei Wochen dem Schulleiter mitteilen, ob das Kind trotzdem ein Gymnasium besuchen soll. Sollte es an diesem Gymnasium zu wenig Pl\u00e4tze geben, kann die Aufnahme an diesem Gymnasium nicht garantiert werden. Gew\u00e4hrleistet ist aber die Aufnahme an einem zumutbar erreichbaren Gymnasium.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie haben sich die neuen Regelungen zur Bildungsempfehlung auf die Anmeldezahlen an Gymnasien ausgewirkt? Kaum eine Frage interessiert derzeit offenbar mehr als diese. Eine Antwort f\u00e4llt schwer, denn noch nie wurden die dazu n\u00f6tigen Daten so fr\u00fch erfasst. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist demzufolge schwierig. 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