{"id":2776,"date":"2016-11-23T14:09:17","date_gmt":"2016-11-23T13:09:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=2776"},"modified":"2017-01-27T09:18:44","modified_gmt":"2017-01-27T08:18:44","slug":"neue-bildungsempfehlung-staerkt-elternwillen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2016\/11\/23\/neue-bildungsempfehlung-staerkt-elternwillen\/","title":{"rendered":"Neue Bildungsempfehlung st\u00e4rkt Elternwillen"},"content":{"rendered":"<p>Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD im S\u00e4chsischen Landtag haben sich auf eine Neuregelung zur Bildungsempfehlung verst\u00e4ndigt. Damit wird der \u00dcbergang von der Grundschule auf die weiterf\u00fchrenden Schulen neu geregelt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute im Landtag eingebracht und soll rechtzeitig zum kommenden Februar 2017 in Kraft treten. Wichtige Neuerung: Der Elternwille wird gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Bew\u00e4hrtes bleibt erhalten<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-2792 alignleft\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_34862679_XS.jpg\" alt=\"Klassenzimmer\" width=\"426\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_34862679_XS.jpg 426w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Fotolia_34862679_XS-300x199.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 426px) 100vw, 426px\" \/>Die neue Regelung h\u00e4lt an den bisherigen Leistungskriterien und der Form zur Erteilung der Bildungsempfehlung fest. <a href=\"http:\/\/www.schule.sachsen.de\/1787.htm\" target=\"_blank\">Alle Termine f\u00fcr 2017 und das neue Verfahren sind auf dem Bildungsserver ver\u00f6ffentlicht.<\/a><\/p>\n<p>Prinzipiell wird es\u00a0weiter eine Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 geben. F\u00fcr eine Empfehlung f\u00fcr das Gymnasium ben\u00f6tigen die Sch\u00fcler wie bisher:<\/p>\n<ol>\n<li>In den F\u00e4chern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres einen Durchschnitt von 2,0 oder besser und es darf keines dieser F\u00e4cher mit der Note \u00bbausreichend\u00ab oder schlechter benotet worden sein.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Grundschule sch\u00e4tzt aufgrund des Lern- und Arbeitsverhaltens des Sch\u00fclers, der Art und Auspr\u00e4gung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung p\u00e4dagogisch ein, dass der Sch\u00fcler den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In allen anderen F\u00e4llen erteilt die Grundschule die Bildungsempfehlung f\u00fcr die Oberschule.<\/p>\n<h2>Neu: Eltern entscheiden auf Empfehlung der Schule<\/h2>\n<p>Allerdings hat die Bildungsempfehlung f\u00fcr die Eltern k\u00fcnftig einen orientierenden Charakter. Die letzte Entscheidung \u00fcber den weiteren Bildungsweg ihres Kindes treffen die Eltern. Damit wird der Elternwille gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>M\u00f6chten Eltern ihr Kind trotz einer Empfehlung f\u00fcr die Oberschule an einem Gymnasium anmelden, ist ein Beratungsgespr\u00e4ch am gew\u00fcnschten Gymnasium verpflichtend. Zudem m\u00fcssen die Sch\u00fcler eine schriftliche Leistung in den F\u00e4chern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht erbringen. Die Leistungserhebung wird jedoch nicht benotet, sondern dient als Grundlage der Elternberatung und der realistischen Einsch\u00e4tzung der Sch\u00fclerleistung. Sollte das Gymnasium den Eltern nach dem Gespr\u00e4ch eine Anmeldung an der Oberschule empfehlen, m\u00fcssen die Eltern schriftlich mitteilen, dass sie dennoch an der Anmeldung am Gymnasium festhalten. Das letzte Entscheidungsrecht bleibt also bei den Eltern.<\/p>\n<h2>Wechsel zwischen den Schularten<\/h2>\n<p>Die Sch\u00fcler k\u00f6nnen nach jeder Klassenstufe von der Oberschule an das Gymnasium wechseln, m\u00fcssen daf\u00fcr jedoch die erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den F\u00e4chern Deutsch, Mathematik und Englisch im vorangegangenen Schuljahr gezeigt haben. Der Verbleib am Gymnasium ist nicht m\u00f6glich, wenn ein Sch\u00fcler<\/p>\n<ol>\n<li>zweimal in derselben Klassenstufe,<\/li>\n<li>in zwei aufeinanderfolgenden Klassenstufen oder<\/li>\n<li>\u00a0insgesamt dreimal<\/li>\n<\/ol>\n<p>nicht versetzt worden ist.<\/p>\n<h2>Neuregelung war notwendig<\/h2>\n<p>Hintergrund f\u00fcr die \u00c4nderung der Bildungsempfehlung ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG). Das OVG hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2016 festgestellt, dass laut Grundgesetz der Staat grunds\u00e4tzlich berechtigt ist, den Zugang zu verschiedenen Schularten zu regeln. Das OVG hat allerdings auch darauf hingewiesen, dass laut der S\u00e4chsischen Verfassung die Eltern das Recht haben, den Bildungsweg ihres Kindes frei w\u00e4hlen zu d\u00fcrfen. Wenn nun das Elternrecht eingeschr\u00e4nkt werden soll, dann m\u00fcsse dieses vom Gesetzgeber erfolgen und nicht &#8211; wie bisher &#8211; auf dem Weg einer Verordnung des Kultusministeriums.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD im S\u00e4chsischen Landtag haben sich auf eine Neuregelung zur Bildungsempfehlung verst\u00e4ndigt. Damit wird der \u00dcbergang von der Grundschule auf die weiterf\u00fchrenden Schulen neu geregelt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute im Landtag eingebracht und soll rechtzeitig zum kommenden Februar 2017 in Kraft treten. 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