{"id":12801,"date":"2026-05-15T11:30:00","date_gmt":"2026-05-15T09:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=12801"},"modified":"2026-05-15T11:14:23","modified_gmt":"2026-05-15T09:14:23","slug":"kultusministerium-fuehrt-freiwillige-arbeitszeitkonten-fuer-lehrkraefte-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2026\/05\/15\/kultusministerium-fuehrt-freiwillige-arbeitszeitkonten-fuer-lehrkraefte-ein\/","title":{"rendered":"Kultusministerium f\u00fchrt freiwillige Arbeitszeitkonten f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte ein"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit Beginn des kommenden Schuljahres 2026\/2027 k\u00f6nnen Lehrkr\u00e4fte von dem neuen Angebot freiwilliger Arbeitszeitkonten Gebrauch machen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>\u00bbDie Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den s\u00e4chsischen Schulen ist unver\u00e4ndert unsere dr\u00e4ngendste bildungspolitische Aufgabe. Klar ist: Nur gemeinsam k\u00f6nnen wir mehr Unterricht f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Freistaat erm\u00f6glichen. Deshalb freue ich mich, dass der Landtag im Ergebnis eines breit angelegten Dialog- und Abstimmungsprozesses dem Vorschlag der Staatsregierung zur Einf\u00fchrung des schulart\u00fcbergreifenden Modells der freiwilligen Arbeitszeitkonten im Landesschuldienst entsprochen hat\u00ab, unterstreicht Kultusminister Conrad Clemens. \u00bbIch ermutige unsere Lehrerinnen und Lehrer ausdr\u00fccklich zur Teilnahme. Je mehr von dieser Option Gebrauch machen, desto weniger Unterricht f\u00e4llt in der aktuell besonders herausfordernden Zeit in Sachsen aus.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was sieht das Modell der freiwilligen Arbeitszeitkonten konkret vor?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das alternative Arbeitszeitmodell <strong>macht individuelle Vereinbarungen \u00fcber eine tempor\u00e4re Umverteilung der Arbeitszeit<\/strong> m\u00f6glich. Der <strong>Bezugszeitraum umfasst sieben Jahre<\/strong> und gliedert sich in drei Phasen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 eine Ansparphase (drei Jahre),<br>\u2013 ein Wartejahr und<br>\u2013 eine Ausgleichsphase (drei Jahre).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Ansparphase:<\/strong> In dieser Zeit halten Lehrkr\u00e4fte \u00fcber die individuell festgelegte Unterrichtsverpflichtung hinaus <strong>w\u00f6chentlich jeweils eine zus\u00e4tzliche Unterrichtsstunde<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Wartezeit: <\/strong>Im unmittelbar auf die Ansparphase folgenden Schuljahr unterrichten Lehrkr\u00e4fte im \u00fcblichen Umfang. Das hei\u00dft: Unterricht gem\u00e4\u00df der individuell festgelegten Unterrichtsverpflichtung <strong>ohne Zusatzstunde<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Ausgleichsphase: <\/strong>Anschlie\u00dfend <strong>reduziert sich der Unterrichtsumfang von Lehrerinnen und Lehrern in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren w\u00f6chentlich um jeweils eine Unterrichtsstunde<\/strong>. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die betroffenen Lehrkr\u00e4fte vollbesch\u00e4ftigt oder teilzeitbesch\u00e4ftigt sind. Ein weiteres Plus: Im Unterschied zu einer Teilzeitbesch\u00e4ftigung entstehen hier keine finanziellen Einbu\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ist auch mehr als eine zus\u00e4tzliche Unterrichtsstunde pro Woche m\u00f6glich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ja. Lehrkr\u00e4fte k\u00f6nnen in der Ansparphase <strong>w\u00f6chentlich auch jeweils zwei zus\u00e4tzliche freiwillige Unterrichtsstunden<\/strong> halten. Der Ausgleich f\u00fcr die zus\u00e4tzlich gehaltenen Stunden erfolgt dann unmittelbar im Anschluss an die Wartezeit, indem die Lehrkr\u00e4fte in drei aufeinanderfolgenden Schuljahren w\u00f6chentlich jeweils zwei Unterrichtsstunden weniger halten als f\u00fcr sie individuell festgesetzt ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">An wen richtet sich das freiwillige Modell?<\/h2>\n\n\n\n<p>Sowohl <strong>verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer als auch voll- und teilzeitbesch\u00e4ftigte Lehrkr\u00e4fte im unbefristeten Angestelltenverh\u00e4ltnis<\/strong> k\u00f6nnen das Angebot in Anspruch nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wer ist vom neuen Angebot ausgenommen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ausgenommen sind:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Schulleiterinnen und Schulleiter,<br>\u2013 Lehrerinnen und Lehrer, die in einem Beamtenverh\u00e4ltnis auf Probe stehen,<br>\u2013 Teilzeitbesch\u00e4ftigte im sog. Sabbatjahr und<br>\u2013 Lehrerinnen und Lehrer, die nicht die M\u00f6glichkeit haben, das Arbeitszeitmodell vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu durchlaufen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann tritt das neue Modell in Kraft?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die neue Verordnung (Lehrkr\u00e4ftearbeitszeitkontenverordnung) wird <strong>am 1. August 2026 in Kraft treten<\/strong>. Damit k\u00f6nnen interessierte Lehrkr\u00e4fte das Arbeitszeitkontenmodell bereits im kommenden Schuljahr nutzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Noch Fragen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Rechtliche Fragen und Einzelheiten zum zeitlichen Ablauf und der konkreten Umsetzung der Teilnahme am Modell der freiwilligen Arbeitszeitkonten beantworten die zust\u00e4ndigen Standorte des Landesamtes f\u00fcr Schule und Bildung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Beginn des kommenden Schuljahres 2026\/2027 k\u00f6nnen Lehrkr\u00e4fte von dem neuen Angebot freiwilliger Arbeitszeitkonten Gebrauch machen. 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