{"id":11763,"date":"2024-10-29T12:00:59","date_gmt":"2024-10-29T11:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=11763"},"modified":"2025-03-18T08:40:16","modified_gmt":"2025-03-18T07:40:16","slug":"so-sehen-die-aktuellen-regelungen-zum-abitur-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2024\/10\/29\/so-sehen-die-aktuellen-regelungen-zum-abitur-aus\/","title":{"rendered":"So sehen die aktuellen Regelungen zum Abitur aus"},"content":{"rendered":"<p>Mit der gymnasialen Oberstufe beginnt f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die letzte Etappe auf dem Weg zum Abitur. Wir geben einen \u00dcberblick, worauf es dabei ankommt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Die folgenden, grunds\u00e4tzlichen Regelungen gelten f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die im Schuljahr 2023\/24 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind \u2013 und damit f\u00fcr das Abitur 2025. <\/strong><\/p>\n<p>Es werden <strong>40 Kurshalbjahresergebnisse<\/strong> eingebracht.<\/p>\n<h2>1. Belegung<\/h2>\n<p>Es gilt die folgende Belegverpflichtung:<\/p>\n<h3>Leistungskurse (LK)<\/h3>\n<p>Jede Sch\u00fclerin und jeder Sch\u00fcler w\u00e4hlt aus dem Angebot seiner Schule Leistungskurse in <strong>zwei F\u00e4chern<\/strong>. Grunds\u00e4tzlich unterbreiten die Gymnasien das folgende Leistungskursangebot:<\/p>\n<ol>\n<li>Leistungskurs<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Deutsch<\/li>\n<li>Mathematik<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Leistungskurs<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>fortgef\u00fchrte Fremdsprache* (Englisch, Franz\u00f6sisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Tschechisch)<\/li>\n<li>Geschichte<\/li>\n<li>Physik<\/li>\n<li>Kunst<\/li>\n<li>Chemie<\/li>\n<li>Biologie<\/li>\n<\/ul>\n<p>Leistungskurse in Kunst, Chemie oder Biologie k\u00f6nnen an den Gymnasien nur nach Genehmigung des Landesamtes f\u00fcr Schule und Bildung angeboten werden.<\/p>\n<p>Daraus ergeben sich folgende Leistungskurskombinationen:<\/p>\n<ul>\n<li>Deutsch \u2013 fortgef\u00fchrte Fremdsprache<\/li>\n<li>Deutsch \u2013 Geschichte<\/li>\n<li>Deutsch \u2013 Physik<\/li>\n<li>Deutsch \u2013 Kunst<\/li>\n<li>Deutsch \u2013 Chemie<\/li>\n<li>Deutsch \u00ad\u2013 Biologie<\/li>\n<li>Mathematik \u2013 fortgef\u00fchrte Fremdsprache<\/li>\n<li>Mathematik \u2013 Geschichte<\/li>\n<li>Mathematik \u2013 Physik<\/li>\n<li>Mathematik \u2013 Kunst<\/li>\n<li>Mathematik \u2013 Chemie<\/li>\n<li>Mathematik \u2013 Biologie<\/li>\n<\/ul>\n<p>*Eine fortgef\u00fchrte Fremdsprache ist jede vor der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache. Im zweiten Leistungskursfach kann die fortgef\u00fchrte Fremdsprache Englisch, Franz\u00f6sisch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Tschechisch sein.<\/p>\n<h3>Grundkurse (GK)<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind in der gymnasialen Oberstufe zun\u00e4chst <strong>folgende F\u00e4cher verpflichtend als Grundkurs in allen Kurshalbjahren zu belegen<\/strong>, soweit sie nicht als Leistungskurs belegt werden oder gem\u00e4\u00df den Ersetzungsregelungen durch ein anderes Grundkursfach ersetzt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Deutsch<\/li>\n<li>Mathematik<\/li>\n<li>Kunst oder Musik<\/li>\n<li>eine fortgef\u00fchrte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache<\/li>\n<li>eine weitere fortgef\u00fchrte Fremdsprache<\/li>\n<li>Geschichte<\/li>\n<li>Gemeinschaftskunde\/Rechtserziehung\/Wirtschaft (G\/R\/W)<\/li>\n<li>Geographie<\/li>\n<li>Biologie<\/li>\n<li>Chemie<\/li>\n<li>Physik<\/li>\n<li>Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik<\/li>\n<li>Sport<\/li>\n<\/ul>\n<p>Au\u00dferdem hat jede Sch\u00fclerin bzw. jeder Sch\u00fcler zu belegen:<\/p>\n<ul>\n<li>eine fortgef\u00fchrte Fremdsprache, eine weitere fortgef\u00fchrte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik oder<\/li>\n<li>eine fortgef\u00fchrte Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik oder<\/li>\n<li>eine fortgef\u00fchrte Fremdsprache und zwei der F\u00e4cher Biologie, Chemie und Physik<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschlie\u00dflich Deutsch ist, die Unterricht in der Herkunftssprache bis zur Klassenstufe 10 als Ersatz f\u00fcr die zweite Fremdsprache besucht haben und f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschlie\u00dflich Deutsch ist, die eine Feststellungspr\u00fcfung abgelegt und keine zweite Fremdsprache in Klassenstufe 10 belegt haben, entf\u00e4llt die Belegung f\u00fcr ein Grundkursfach weitere fortgef\u00fchrte Fremdsprache (zweite Fremdsprache).<\/p>\n<p>Die Schule kann Grundkurse in Astronomie, Informatik, Philosophie und weitere fortgef\u00fchrte Fremdsprache sowie, mit Genehmigung des Landesamtes f\u00fcr Schule und Bildung, f\u00e4cherverbindende Grundkurse anbieten, wenn es die M\u00f6glichkeiten der betreffenden Schule zulassen.<\/p>\n<p><strong>Ersetzungsregelungen f\u00fcr Grundkurse<\/strong><\/p>\n<p>Die Grundkursf\u00e4cher Geographie oder Gemeinschaftskunde\/Rechtserziehung\/Wirtschaft k\u00f6nnen durch je eines der Grundkursf\u00e4cher Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgef\u00fchrte Fremdsprache oder durch einen f\u00e4cherverbindenden Grundkurs ersetzt werden. Die Grundkursf\u00e4cher Biologie, Chemie oder Physik k\u00f6nnen nur durch Belegung eines f\u00e4cherverbindenden Grundkurses mit \u00fcberwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt werden.<\/p>\n<h2>2. Einbringung<\/h2>\n<p>Die Gesamtbewertung, die f\u00fcr die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife ma\u00dfgebend ist, setzt sich aus zwei Bl\u00f6cken zusammen:<\/p>\n<ul>\n<li>Block I umfasst die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen.<\/li>\n<li>Block II umfasst die Leistungen in der Abiturpr\u00fcfung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den <strong>Block I<\/strong> werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:<\/p>\n<ul>\n<li>die Kurshalbjahresergebnisse in den f\u00fcnf Abiturpr\u00fcfungsf\u00e4chern,<\/li>\n<li>soweit nicht durch die Abiturpr\u00fcfungsf\u00e4cher bereits eingebracht,a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgef\u00fchrten Fremdsprache,<br \/>\nb) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der F\u00e4cher Kunst oder Musik,<br \/>\nc) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte,<br \/>\nd) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der F\u00e4cher Biologie, Chemie oder Physik (Wenn durch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der jetzigen Jahrgangstufe 11 eines der F\u00e4cher Biologie, Chemie oder Physik durch einen f\u00e4cherverbindenden Grundkurs mit \u00fcberwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann kann das ersetzende Fach eingebracht werden. Wenn durch Sch\u00fcler der jetzigen Jahrgangstufe 12 Biologie durch einen f\u00e4cherverbindenden Grundkurs mit \u00fcberwiegend naturwissenschaftlichem Bereich ersetzt wurde, so kann dieser Kurs eingebracht werden.),<br \/>\ne) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der F\u00e4cher Geographie oder Gemeinschaftskunde\/Rechtserziehung\/Wirtschaft,<br \/>\nf) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wurden Grundkursf\u00e4cher ersetzt, sind die Ersetzungskurse entsprechend einzubringen. Insgesamt m\u00fcssen 40 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Die weiteren Kurshalbjahresergebnisse, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, legt die Sch\u00fclerin bzw. der Sch\u00fcler nach Beratung durch seine Tutorin bzw. seinen Tutor oder die Oberstufenberaterin bzw. den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses f\u00fcr das Kurshalbjahr 12\/II fest.<\/p>\n<p><strong>Das Gesamtergebnis der im Block I erreichten Punkte berechnet sich wie folgt:<\/strong><\/p>\n<p>(Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40) \u00f7 Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse<\/p>\n<p>In die Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursf\u00e4cher je doppelt, die der Grundkursf\u00e4cher je einfach ein. Bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse z\u00e4hlen die der Leistungskursf\u00e4cher doppelt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird.<\/p>\n<p>Im Block I m\u00fcssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es d\u00fcrfen h\u00f6chstens acht der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal vier aus Leistungskursen.<\/p>\n<h2>3. Wiederholung und Besuchsdauer<\/h2>\n<p>Die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe betr\u00e4gt <strong>zwei Jahre<\/strong>. Sie kann in bestimmten F\u00e4llen verl\u00e4ngert werden (auf drei Jahre oder nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 auf max. vier Jahre).<\/p>\n<p>Die Jahrgangsstufe 11 ist zu wiederholen, falls die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abiturpr\u00fcfung nicht erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. Die Jahrgangsstufe 12 ist zu wiederholen, wenn die allgemeine Hochschulreife nicht erworben wurde. Eine Jahrgangsstufe kann auf Antrag auch freiwillig wiederholt werden.<\/p>\n<h2>4. Die Besondere Lernleistung (BELL)<\/h2>\n<p>Besondere Lernleistungen k\u00f6nnen sein:<\/p>\n<ul>\n<li>ein umfassender Beitrag in einem vom Freistaat Sachsen gef\u00f6rderten Leistungswettbewerb, einem vergleichbaren Bundeswettbewerb oder einem vergleichbaren internationalen Leistungswettbewerb,<\/li>\n<li>eine umfangreiche Jahresarbeit mit wissenschaftsprop\u00e4deutischen Schwerpunkten,<\/li>\n<li>die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fach\u00fcbergreifenden Projektes oder Praktikums<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Arbeitsaufwand f\u00fcr die Besondere Lernleistung soll dem Umfang eines Kurses von mindestens zwei Kurshalbjahren entsprechen. Die Besondere Lernleistung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem Kolloquium und kann \u00fcberdies einen praktischen Teil enthalten. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen diese Besondere Lernleistung In den Block II einbringen, soweit diese nicht bereits in Block I ber\u00fccksichtigt wird. Dabei kann auch in der Jahrgangsstufe 12 die Belegpflicht f\u00fcr eines der Grundkursf\u00e4cher Geographie oder G\/R\/W oder unter bestimmten Bedingungen auch Biologie, Chemie oder Physik entfallen.<\/p>\n<h2>5. Neues im Abitur 2025<\/h2>\n<h3>Deutsch und Sorbisch<\/h3>\n<p>In den schriftlichen Abiturpr\u00fcfungen werden pro Kursart jeweils vier Aufgaben zur Verf\u00fcgung gestellt. Bei mehrteiligen Aufgabenstellungen werden diese nummeriert und prozentual gewichtet. Einteilige Aufgabenstellungen sind weiterhin m\u00f6glich. Die schriftliche Pr\u00fcfungsarbeit im Fach Deutsch und im Fach Sorbisch verlangt eine geschlossene Darstellung. Bei bestimmten Aufgaben sind Ganzschriften als zus\u00e4tzliches Hilfsmittel zugelassen. Dies betrifft f\u00fcr 2025 die Aufgabenart Er\u00f6rterung literarischer Texte. Ganzschriften dienen zur inhaltlichen Orientierung und als Quelle f\u00fcr stichhaltige Verweise auf konkrete Textinhalte sowie f\u00fcr Belege in Form von w\u00f6rtlichen Zitaten.<\/p>\n<h3>Neue Fremdsprachen<\/h3>\n<p>\u00c4nderungen betreffen im Wesentlichen:<\/p>\n<ul>\n<li>Anpassungen im Bewertungssystem,<\/li>\n<li>die Einbeziehung von Themenschwerpunkten in Englisch und Franz\u00f6sisch:<\/li>\n<li>aus jeweils vier vorgegebenen Themenfeldern,<\/li>\n<li>f\u00fcr die Wahlaufgabe im Pr\u00fcfungsteil A (Kompetenzbereich Schreiben)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Struktur der schriftlichen Pr\u00fcfung bleibt unver\u00e4ndert. Sie besteht weiterhin aus dem praktischen Pr\u00fcfungsteil (zum Kompetenzbereich Sprechen) sowie den beiden schriftlichen Teilen A (der Textaufgabe zum Kompetenzbereich Schreiben) und B, der Aufgabe zur Sprachmittlung.<\/p>\n<h3>Naturwissenschaften<\/h3>\n<p>Im Abitur 2025 werden <strong>erstmalig l\u00e4nder\u00fcbergreifende Aufgaben des gemeinsamen Aufgabenpools<\/strong> eingesetzt. Musteraufgabensettings stehen seit 2023 auf dem <a href=\"https:\/\/www.schule.sachsen.de\/gymnasium-4701.html\">s\u00e4chsischen Bildungsserver<\/a> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Aufgaben mit praktischem Anteil kann es sogenannte \u00bbHilfekarten\u00ab (Ersatzmesswerte, Ersatzl\u00f6sungen, Ersatzbeobachtungen) geben. \u00dcber deren Nutzung entscheidet der Pr\u00fcfling.<\/p>\n<p>M\u00f6gliche Pr\u00fcfungsinhalte (Bezug auf: Bildungsstandards, Kompetenzbereiche, Basiskonzepte, Operatorenliste, Lehrpl\u00e4ne), die zugelassenen Hilfsmittel, die grunds\u00e4tzliche Struktur der Pr\u00fcfungsarbeit (drei von vier vorgelegten Aufgaben, dabei verbindlich eine fachpraktische Aufgabe), die Aufgabenstruktur (materialgebundene und fachpraktische), der Bewertungsma\u00dfstab (GK jeweils 30 Bewertungseinheiten (BE) pro Aufgabe (1, 2, 3.1 oder 3.2) und Anwendung der 90-BE-Skala, LK je 40 BE pro Aufgabe (1, 2, 3.1 oder 3.2) und Anwendung der 120-BE-Skala), die Arbeitszeiten (LK: 300 Minuten zuz\u00fcglich 15 Minuten f\u00fcr fachpraktischen Anteil, GK: 255 Minuten zuz\u00fcglich 15 Minuten f\u00fcr fachpraktischen Anteil) und die M\u00f6glichkeit des Einsatzes computergest\u00fctzter Messtechnik sowie entsprechender Drucktechnik sind vorbereitend kommuniziert.<\/p>\n<h3>Informatik<\/h3>\n<p>Nur an den M.I.T.-Schulen und optional an den Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung kann der Leistungskurs Informatik angeboten werden.<\/p>\n<p>Auf dem <a href=\"https:\/\/www.schule.sachsen.de\/gymnasium-4701.html\">s\u00e4chsischen Bildungsserver<\/a> stehen in Vorbereitung auf die Pr\u00fcfung seit Herbst 2023 Materialien bereit.<\/p>\n<p>M\u00f6gliche Pr\u00fcfungsinhalte (Operatorenliste, Lehrpl\u00e4ne), die zugelassenen Hilfsmittel, die grunds\u00e4tzliche Struktur der Pr\u00fcfungsarbeit (im Pr\u00fcfungsteil\u00a0A mehrere Pflichtaufgaben zu grundlegenden informatischen Inhalten, im Pr\u00fcfungsteil\u00a0B eine oder mehrere Pflichtaufgaben aus verschiedenen Lernbereichen mit praktischem Anteil\u00a0und im Pr\u00fcfungsteil\u00a0C eine von zwei Wahlaufgaben), der Bewertungsma\u00dfstab (Teil A 40 BE, Teile B und C zusammen 80 BE und Anwendung der 120-BE-Skala), die Arbeitszeiten (Teil A maximal 100 Minuten, insgesamt 300 Minuten) sind vorbereitend kommuniziert.<\/p>\n<h3>Kunst<\/h3>\n<p>Insgesamt sind im schriftlichen Abitur 60 BE erreichbar. Die Spezifik des Faches erfordert eine ganzheitliche Beurteilung und Bewertung der Pr\u00fcfungsleistung. Die Bewertung ber\u00fccksichtigt entsprechend:<\/p>\n<ul>\n<li>Inhaltliche Gebundenheit,<\/li>\n<li>Bildnerische Konsequenz,<\/li>\n<li>Einfallsreichtum und Originalit\u00e4t,<\/li>\n<li>Ganzheitlichkeit und Pr\u00e4sentation,<\/li>\n<li>Reflexion der bildnerischen Entscheidungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Techniken unter den spezifischen Bedingungen des schriftlichen Abiturs im Leistungskurs Kunst sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Farbiges Gestalten,<\/li>\n<li>Grafisches Gestalten,<\/li>\n<li>Farbgrafisches Gestalten,<\/li>\n<li>Handzeichnung,<\/li>\n<li>Collage,<\/li>\n<li>M\u00f6glichkeiten der Collage<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Noch Fragen? Hier gibt es Antworten!<\/h2>\n<p>Bei Fragen k\u00f6nnen sich Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an ihre Tutorin bzw. ihren Tutor sowie die Oberstufenberaterin bzw. den Oberstufenberater wenden.<\/p>\n<p>Die rechtlich bindenden Festlegungen zum Abitur 2025 stehen in der <a href=\"https:\/\/www.revosax.sachsen.de\/vorschrift\/19962-VwV-Abiturpruefung-2025\">VwV Abiturpr\u00fcfung 2025<\/a> zum Nachlesen bereit.<\/p>\n<p>Einen \u00dcberblick zu den geltenden Regelungen in Sachsen gibt zudem die aktuelle Brosch\u00fcre \u00bb<a href=\"https:\/\/publikationen.sachsen.de\/bdb\/artikel\/44444\">Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium \u2013 Ausgabe 2024<\/a>\u00ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der gymnasialen Oberstufe beginnt f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die letzte Etappe auf dem Weg zum Abitur. 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