{"id":11540,"date":"2024-06-26T07:00:25","date_gmt":"2024-06-26T05:00:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=11540"},"modified":"2024-07-03T14:22:01","modified_gmt":"2024-07-03T12:22:01","slug":"rechtsanspruch-auf-ganztagesbetreuung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2024\/06\/26\/rechtsanspruch-auf-ganztagesbetreuung\/","title":{"rendered":"Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule \u2013 Stand in Sachsen"},"content":{"rendered":"<p>Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganzt\u00e4gige Bildung und Betreuung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Der Rechtsanspruch ab 2026<\/h2>\n<p>Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganzt\u00e4gige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029\/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung zusteht. Der Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern sowie die Bildungschancen verbessern.<\/p>\n<h2>Sachsen kann den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule bis 2030 umsetzen<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird im Freistaat Sachsen das ganzt\u00e4gige Bildungs- und Betreuungsangebot f\u00fcr Kinder im Grundschulalter durch eine Kooperation von Kindertageseinrichtungen (Hort) und Schule abgesichert, welches durch abgestimmte standortspezifische Ganztagesangebote unterst\u00fctzt und erg\u00e4nzt werden kann. In Sachsen haben fast alle Grundschulen Ganztagesangebote.<\/p>\n<p>\u00bbSachsen hat gen\u00fcgend Pl\u00e4tze und Fachkr\u00e4fte, um den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung f\u00fcr Kinder im Grundschulalter bis 2030 umzusetzen\u00ab, macht Kultusminister Christian Piwarz deutlich.<\/p>\n<p>Schon jetzt liegen die Betreuungsquoten der Hortkinder in Sachsen deutlich h\u00f6her als im Bundesdurchschnitt. W\u00e4hrend die Ganztagesbeteiligung laut Bildungsbericht 2022 im Westen lediglich 47 Prozent betrug, lag sie in Sachsen schon bei knapp 87 Prozent.<\/p>\n<p>\u00bbMit unserem Betreuungsangebot in Sachsen erleichtern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jede Familie erh\u00e4lt auf Wunsch einen Platz in der Kinderkrippe, im Kindergarten oder Hort. Das ist in anderen Bundesl\u00e4ndern alles andere als selbstverst\u00e4ndlich\u00ab, so Piwarz.<\/p>\n<p>Im Elementarbereich gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bereits seit 1. August 2013. In Sachsen wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erf\u00fcllt, wenn auch nicht immer in der Wunsch-Einrichtung.<\/p>\n<h2>Mehr Personal<\/h2>\n<p>Der Personalbedarf im Hortbereich wird sich im Vergleich zum Stand 2023 bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 um etwa 200 Vollzeitstellen erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Die Ausbildungskapazit\u00e4ten f\u00fcr Erzieherinnen und Erzieher wurden in Sachsen stetig erweitert. So befinden sich in diesem Schuljahr 2021\/2022 insgesamt rund 1.000 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mehr in einer Erzieherausbildung als noch im Schuljahr 2017\/2018. Auch die Zahl der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in berufsbegleitender Ausbildung hat sich seither erh\u00f6ht. Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen in berufsbegleitender Ausbildung haben bereits mit Beginn ihrer Ausbildung einen Teilzeit-Arbeitsvertrag mit dem Tr\u00e4ger der Einrichtung und sind entsprechend dem Arbeitsumfang in der Kita t\u00e4tig. Seit 2013 stehen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter auch Krippen, Kinderg\u00e4rten und Horten, j\u00e4hrlich rund 2.000 Absolventen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h2>Betreuungsqualit\u00e4t<\/h2>\n<p>Neben gen\u00fcgend Betreuungspl\u00e4tzen ist auch die Betreuungsqualit\u00e4t entscheidend. So hat sich deutschlandweit der Anteil der Kita-Teams, dessen sozialp\u00e4dagogisch qualifiziertes Personal auf Fachschul- oder Berufsfachschulniveau durch akademisch qualifizierte Fachkr\u00e4fte erweitert wurde, in den vergangenen Jahren deutlich vergr\u00f6\u00dfert. Im Jahr 2022 betrug der Anteil dieser Teams bundesweit ca. 37 Prozent. Der Freistaat Sachsen liegt mit 71 Prozent akademisch erweiterten Teams an der Spitze vor Hamburg (60 Prozent) sowie Th\u00fcringen und Hessen (53 bzw. 51 Prozent). Auch hat in Sachsen mehr Kita-Personal einen Fachschulabschluss als Erzieher als im Bundesvergleich. So liegt der durchschnittliche Anteil von Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen bundesweit bei rund 64 Prozent, in Sachsen sind es ca. 75 Prozent. Neben den staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern mit Fachschulabschluss ist auch der Anteil der Hochschulabschl\u00fcsse angestiegen. Im Jahr 2023 betrug dieser Anteil in Sachsen 11,8 Prozent. Hinzu kommt, dass erg\u00e4nzend zur Hortbetreuung in Sachsen auch noch Ganztagesangebote an den Grundschulen existieren.<\/p>\n<p>Der 2015 gestartete Qualit\u00e4tsentwicklungsprozess hat in nun schon sechs Schritten zu einem Personalzuwachs von durchschnittlich 18,5 Prozent gegen\u00fcber der Rechtslage 2015 gef\u00fchrt. Die Schl\u00fcssel f\u00fcr die Arbeit mit den Kindern liegen aktuell bei 1:5 (Kinderkrippe), 1:12 (Kindergarten) und 0,9:20 (Hort). Hinzugekommen sind auch zus\u00e4tzliche Schl\u00fcssel f\u00fcr mittelbare p\u00e4dagogische T\u00e4tigkeit und zus\u00e4tzliches Personal f\u00fcr die Arbeit mit den Kindern. <a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2023\/07\/31\/neues-in-der-kindertagesbetreuung-ab-1-august-2023-mehr-erzieherstellen-mehr-geld-und-mehr-qualitaet\/\">Details zur aktuellsten Anpassung gibt es hier<\/a>.<\/p>\n<p>Die Schl\u00fcsselverbesserungen sowie die Gew\u00e4hrung von Vor- und Nachbereitungszeit f\u00fchrten zu einem Personalzuwachs von knapp 4.900 Vollzeitstellen in den s\u00e4chsischen Kitas mit zus\u00e4tzlichen Jahreskosten von insgesamt 252 Millionen Euro. Die Fachkr\u00e4fte in allen Einrichtungsarten haben damit mehr Zeit f\u00fcr die Kinder und die Begleitung ihrer Entwicklung.<\/p>\n<p>Ziel ist es, diesen Prozess fortzuf\u00fchren. Personal, das wegen der aktuell sinkenden Geburtenzahlen frei wird, soll in den Einrichtungen gehalten werden.<\/p>\n<p>\u00bbWenn wir die Qualit\u00e4t der Bildung im Kindergarten und Hort weiter st\u00e4rken wollen, sollten wir an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten und den R\u00fcckgang der Kinderzahlen als demografische Rendite nutzen. Das kommt direkt unseren Kindern zugute, denn es erm\u00f6glicht eine individuellere F\u00f6rderung\u00ab, so Kultusminister Christian Piwarz, der betonte, dass es dazu auch eine Verst\u00e4ndigung mit den Kommunen als Tr\u00e4ger der Kindertageseinrichtungen geben muss.<\/p>\n<p>Bereits jetzt haben die Kinderzahlen in den Krippen fast \u00fcberall abgenommen. Auch im Kindergartenbereich machen sich geringere Aufnahmezahlen schon vielerorts bemerkbar. Nach der 8. Regionalisierten Bev\u00f6lkerungsprognose wird die Zahl der unter 6-J\u00e4hrigen weiter zur\u00fcckgehen \u2013 bis 2025 um knapp zehn Prozent im Vergleich zu 2022. F\u00fcr 2024 wird mit einem R\u00fcckgang der Gesamtzahl in Kindertagesbetreuung aufgenommener Kinder gerechnet. So eingesparte Mittel sollen in die weitere Qualit\u00e4tsverbesserung investiert werden.<\/p>\n<h2>Bundesmittel<\/h2>\n<p>Der Bund stellt den L\u00e4ndern Finanzhilfen f\u00fcr Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganzt\u00e4giger Bildungs- und Betreuungsangebote f\u00fcr Kinder im Grundschulalter in H\u00f6he von insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verf\u00fcgung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungst\u00f6pfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro).<\/p>\n<p>Die Frist zur Umsetzung der Ma\u00dfnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022. Die Bereitstellung der Mittel erfolgte im Rahmen der F\u00f6rderrichtlinie des S\u00e4chsischen Staatsministeriums f\u00fcr Kultus zur Gew\u00e4hrung von Zuwendungen zur Beschleunigung der Verbesserung ganzt\u00e4giger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Dem Freistaat Sachsen standen hieraus Bundesmittel von 37,4 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung. Aus diesem Budget wurden 448 Vorhaben im Umfang von 34 Millionen Euro gef\u00f6rdert. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Neugestaltung und Erweiterung von Au\u00dfengel\u00e4nden in Horten und Grundschulen, die Erweiterung von Betreuungskapazit\u00e4ten durch Schaffung zus\u00e4tzlicher Gruppenr\u00e4ume in Horten und Sanierungsma\u00dfnahmen f\u00fcr ein besseres Lernklima in Grundschulen (Schall- und Sonnenschutz).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.schule.sachsen.de\/ganztagsinvestitionen-8361.html\">Zur Umsetzung der im Basistopf f\u00fcr den Freistaat Sachsen zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel von insgesamt 147,6 Millionen Euro trat die Richtlinie des S\u00e4chsischen Staatsministeriums f\u00fcr Kultus zur Gew\u00e4hrung von Zuwendungen f\u00fcr Investitionen in ganzt\u00e4gige Bildungs-und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter am 29. September 2023 in Kraft.<\/a><\/p>\n<h2>Zahlen<\/h2>\n<p>Am 1. April 2023 wurden in den 3.067 Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kinderg\u00e4rten und Horte) in Sachsen insgesamt 322.754 Kinder betreut. Davon besuchten 141.075 Kinder den Hort.<\/p>\n<p>Sachsen wendete 2023 rund 880 Millionen Euro zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) und der Kindertagespflege f\u00fcr die Betreuung der Kinder meist ab dem ersten Lebensjahr bis zum Ende der vierten Klasse auf. F\u00fcr 2024 sind ca. 918 Millionen Euro vorgesehen. Damit haben sich die Ausgaben von 2014 bis 2024 mehr als verdoppelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganzt\u00e4gige Bildung und Betreuung.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":11543,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11,194],"tags":[],"class_list":["post-11540","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bildungspolitik","category-kindertagesbetreuung"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11540","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11540"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11540\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11542,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11540\/revisions\/11542"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/11543"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11540"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11540"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11540"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}