{"id":10831,"date":"2023-07-31T08:00:40","date_gmt":"2023-07-31T06:00:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=10831"},"modified":"2023-08-22T08:42:13","modified_gmt":"2023-08-22T06:42:13","slug":"neues-in-der-kindertagesbetreuung-ab-1-august-2023-mehr-erzieherstellen-mehr-geld-und-mehr-qualitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2023\/07\/31\/neues-in-der-kindertagesbetreuung-ab-1-august-2023-mehr-erzieherstellen-mehr-geld-und-mehr-qualitaet\/","title":{"rendered":"Neues in der Kindertagesbetreuung ab 1. August 2023: Mehr Erzieherstellen, mehr Geld und mehr Qualit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>Der S\u00e4chsische Landtag hatte am 1. Juni 2023 \u00c4nderungen im Kita-Gesetz beschlossen. Wir zeigen, was sich dadurch in der Praxis f\u00fcr die Kommunen und Einrichtungen ab 1. August 2023 \u00e4ndert.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Landeszuschuss f\u00fcr Einrichtungen der Kindertagesbetreuung steigt weiter \u2013 insgesamt 418 Euro mehr in 2023<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend die erste Erh\u00f6hung des Landeszuschusses von 200 Euro auf 3.237 Euro r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2023 wirksam wird, steht nun zum 1. August 2023 die n\u00e4chste Steigerung um 218 Euro an. Damit erh\u00f6ht sich der Landeszuschuss in 2023 insgesamt um 418 Euro auf 3.455 Euro j\u00e4hrlich je 9-Stunden-Kind.<\/p>\n<h3>Erkl\u00e4rst\u00fcck<\/h3>\n<p>Die Kindertagesbetreuung ist kommunale Pflichtaufgabe. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten durch Zahlung eines Landeszuschusses, der ab dem 1. August 2023 bei 3.455 Euro je Kind und Jahr liegt \u2013 bezogen auf eine t\u00e4gliche neunst\u00fcndige Betreuungszeit. Davon dienen jeweils 75 Euro der Finanzierung von zus\u00e4tzlichem Personal f\u00fcr die Schulvorbereitung im Kindergarten. F\u00fcr Integrationskinder wird ein zus\u00e4tzlicher Landeszuschuss gezahlt. Je aufgenommenes Kind in Kindertagespflege wird zur Finanzierung von Zeit f\u00fcr mittelbare p\u00e4dagogische T\u00e4tigkeiten j\u00e4hrlich ein zus\u00e4tzlicher Landeszuschuss von 420 Euro gezahlt. Sorbische Kindertageseinrichtungen k\u00f6nnen f\u00fcr jede Gruppe, in der Kinder zweisprachig gef\u00f6rdert werden, einen zus\u00e4tzlichen Landeszuschuss von 5.000 Euro j\u00e4hrlich erhalten. Auch Kindertageseinrichtungen, die nicht in die \u00f6ffentliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, k\u00f6nnen Landeszusch\u00fcsse erhalten. Die erh\u00f6hten Landeszusch\u00fcsse an die Kommunen bedeuten keine automatische Verringerung der Elternbeitr\u00e4ge. Es geht hier vielmehr um einen Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung f\u00fcr Personal- und Sachkosten sowie um die Gegenfinanzierung von zus\u00e4tzlichem Personal ab dem 1. August 2023. Die Entscheidung zu den Elternbeitr\u00e4gen treffen die Kommunen.<\/p>\n<h3>Entwicklung der Kita-Ausgaben<\/h3>\n<p>Von 2013 bis 2022 haben sich die Ausgaben von 412 Millionen Euro auf 821 Millionen Euro in Sachsen nahezu verdoppelt. Im aktuellen Doppelhaushalt sind 2023 ca. 883 Millionen Euro und in 2024 ca. 918 Millionen Euro veranschlagt.<\/p>\n<h2>Verbesserung des Personalschl\u00fcssels durch 1.000 zus\u00e4tzliche Vollzeitstellen<\/h2>\n<p>Die Personalausstattung verbessert sich f\u00fcr alle Einrichtungsarten ab dem 1. August 2023. Je vollzeitbesch\u00e4ftigter p\u00e4dagogischer Fachkraft f\u00fcr die Arbeit mit den Kindern ist dann zus\u00e4tzliches Personal im Umfang von rechnerisch 0,04 je Vollzeitstelle bereitzustellen. Jede Kita kann damit f\u00fcr die Arbeit mit den Kindern 4 Prozent mehr Personal einsetzen als bisher. Bezogen auf die Gesamtpersonalausstattung der Einrichtung (einschlie\u00dflich Personal f\u00fcr mittelbare p\u00e4dagogische T\u00e4tigkeiten und Leitung) steht 3,5 Prozent mehr Personal zur Verf\u00fcgung. Das bedeutet im Schnitt 13 Wochenstunden mehr Zeit in jeder Kita in Sachsen f\u00fcr die p\u00e4dagogische Arbeit mit den Kindern.<\/p>\n<p>In ganz Sachsen k\u00f6nnen damit insgesamt 1.000 zus\u00e4tzliche p\u00e4dagogische Vollzeitkr\u00e4fte an Kindertageseinrichtungen besch\u00e4ftigt werden. Ziel ist es, die Personalausstattung in allen Kindertageseinrichtungen weiter zu verbessern und die p\u00e4dagogische Arbeit im Bereich der Gesundheitsbildung und motorischen Entwicklung, bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Schulvorbereitung sowie Demokratievermittlung und Medienkompetenz weiter zu st\u00e4rken. Daf\u00fcr stellt der Freistaat ab 2023 j\u00e4hrlich 57 Millionen Euro zus\u00e4tzlich zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h3>Sechste Personalschl\u00fcsselverbesserung seit 2015<\/h3>\n<figure id=\"attachment_10841\" aria-describedby=\"caption-attachment-10841\" style=\"width: 1600px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-10841 size-large\" src=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita-1600x411.png\" alt=\"\" width=\"1600\" height=\"411\" srcset=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita-1600x411.png 1600w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita-300x77.png 300w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita-768x197.png 768w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita-1536x395.png 1536w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita-1280x329.png 1280w, https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Grafik_Kita.png 1736w\" sizes=\"auto, (max-width: 1600px) 100vw, 1600px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-10841\" class=\"wp-caption-text\">* bezogen auf das Jahr der Einf\u00fchrung, wegen Zuwachs Kinderzahlen und Personalkosten seither angestiegen<\/figcaption><\/figure>\n<h2>Mehr Qualit\u00e4t \u2013 Bildungsplan wird fortgeschrieben und Fortbildung gest\u00e4rkt<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen ist der <strong><a href=\"https:\/\/www.kita-bildungsserver.de\/publikationen\/materialien-fuer-die-praxis\/aktuelle-materialien-fuer-die-praxis\/saechsischer-bildungsplan\/\">Bildungsplan<\/a><\/strong> seit Jahren das wesentliche Instrument f\u00fcr die fr\u00fchkindliche Bildung \u2013 die Orientierungshilfe f\u00fcr die Praxis. Wichtig ist es deshalb, den Bildungsplan zukunftsfest zu machen. Noch in diesem Jahr wird das Kultusministerium eine Evaluierung dazu in Auftrag geben. Mit einer breiten Beteiligung von Familien, Fachkr\u00e4ften, Tr\u00e4gern und Gremien sowie Erziehungswissenschaftlern soll der Bildungsplan fortgeschrieben werden. Zus\u00e4tzlich wurden im Kita-Gesetz die Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung erweitert. Der Fokus liegt hier auf aktuellen Herausforderungen wie Sprache, Gesundheitsbildung und Nachhaltigkeit. Die Gesetz\u00e4nderung erh\u00f6ht zudem die Verbindlichkeit, dass die p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte regelm\u00e4\u00dfig Zugang zu Angeboten der Fortbildung, der Fachberatung, der beruflichen Praxisberatung und zum kollegialen Austausch erhalten. Dies m\u00fcssen die Tr\u00e4ger gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h2>St\u00e4rkung der familiennahen Kindertagespflege<\/h2>\n<p>An mehreren Stellen im Gesetz steht die Kindertagespflege nun st\u00e4rker als bisher gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen. Das zeigt sich auch in dem ge\u00e4nderten Titel \u00bbGesetz \u00fcber Kindertagesbetreuung\u00ab, der nun als Oberbegriff f\u00fcr beide Betreuungsformen verwendet wird.<\/p>\n<h2>\u00bbKita-Tauglichkeitsuntersuchung\u00ab entf\u00e4llt<\/h2>\n<p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung werden die Eltern in ihrer Verantwortung f\u00fcr ihre Kinder gest\u00e4rkt und von der Geb\u00fchr f\u00fcr die \u00e4rztliche Bescheinigung der \u00bbKita-Tauglichkeit\u00ab finanziell entlastet. Nur bei erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Nachweis \u00fcber die \u00e4rztliche Untersuchung zu erbringen. Um nachzuweisen, dass das Kind \u00e4rztlich untersucht worden ist, gen\u00fcgt die Vorlage des \u00bbU-Heftes\u00ab als Nachweis \u00fcber die Teilnahme an einer altersgerechten Fr\u00fcherkennungsuntersuchung sowie der Impfstatus.<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung sorbischer Sprache<\/h2>\n<p>Auf Wunsch der Eltern k\u00f6nnen nun bei Bedarf auch au\u00dferhalb des sorbischen Siedlungsgebietes sorbischsprachige oder zweisprachige Gruppen gebildet werden. Mit der klarstellenden Formulierung erf\u00e4hrt die Pflege und Kultur der Sorbischen Sprache den ihr geb\u00fchrenden Raum.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.kita-bildungsserver.de\/aktuelles\/rundschreiben-des-smk-an-die-jugendaemter-des-freistaates-sachsen-zur-erlaeuterung-der-aenderung-des-saechskitag\/\">Hier finden Sie Details zu den Gesetzes\u00e4nderungen.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der S\u00e4chsische Landtag hatte am 1. Juni 2023 \u00c4nderungen im Kita-Gesetz beschlossen. 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