{"id":10071,"date":"2022-07-05T10:12:08","date_gmt":"2022-07-05T08:12:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/?p=10071"},"modified":"2022-07-16T16:14:08","modified_gmt":"2022-07-16T14:14:08","slug":"eckpunkte-fuer-die-beschulung-ukrainischer-schueler-im-schuljahr-2022-23","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/index.php\/2022\/07\/05\/eckpunkte-fuer-die-beschulung-ukrainischer-schueler-im-schuljahr-2022-23\/","title":{"rendered":"Eckpunkte f\u00fcr die Beschulung ukrainischer Sch\u00fcler im Schuljahr 2022\/23"},"content":{"rendered":"<p>Auch im kommenden Schuljahr 2022\/23 werden Kinder und Jugendliche aus der Ukraine Teil des s\u00e4chsischen Schulalltags sein. Um die Schulen bei dieser enormen Herausforderung bestm\u00f6glich zu unterst\u00fctzen, liegen jetzt weitere Eckpunkte f\u00fcr die Beschulung vor.<!--more--><\/p>\n<p>Knapp 9.000 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler aus der Ukraine sind mittlerweile an den \u00f6ffentlichen Schulen in Sachsen angemeldet, weitere 600 an freien Schulen. Nach Statistik der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden ist mit einem weiteren Sch\u00fclerzuwachs zu rechnen.<\/p>\n<p>Aktuell sind zur Unterst\u00fctzung der Schulen 358 zus\u00e4tzliche Lehrkr\u00e4fte sowie 86 Schulassistentinnen und Schulassistenten eingestellt worden. Dabei handelt es sich \u00fcberwiegend um gefl\u00fcchtete p\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte aus der Ukraine.<\/p>\n<h2>Zentrale Herausforderung: Absicherung von Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ)<\/h2>\n<p>Die Hauptaufgabe im kommenden Schuljahr ist der Erwerb der deutschen Sprache. Das haben auch alle Kultusministerinnen und Kultusminister k\u00fcrzlich nochmals bekr\u00e4ftigt. Der Spracherwerb Deutsch bildet die Grundvoraussetzung f\u00fcr schulischen Erfolg und das Ankn\u00fcpfen an verschiedene Bildungsg\u00e4nge, auch bei einer perspektivischen R\u00fcckkehr in die Ukraine. Daf\u00fcr bildet das im Schulportal zur Verf\u00fcgung gestellte <a href=\"https:\/\/www.login.schule.sachsen.de\/idp\/profile\/SAML2\/Redirect\/SSO?execution=e3s1\">erweiterte Integrationskonzept<\/a> auch weiterhin die orientierende Grundlage.<\/p>\n<p>Abh\u00e4ngig von den konkreten Bedingungen vor Ort entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter, welche Ma\u00dfnahmen im Hinblick auf die Gesamtsituation an ihrer Schule vertretbar sind. Nach M\u00f6glichkeit sollen folgende Punkte umgesetzt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>nach M\u00f6glichkeit t\u00e4glichen Deutschunterricht absichern,<\/li>\n<li>alle vorhandenen DaZ-Kapazit\u00e4ten der Schule zielgerichtet daf\u00fcr nutzen,<\/li>\n<li>dabei auch Schulassistentinnen und -assistenten einbeziehen,<\/li>\n<li>von GTA und dem Corona-Aufholprogramm Gebrauch machen sowie<\/li>\n<li>auch verf\u00fcgbare Onlineangebote und Selbstlerneinheiten nutzen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Herkunftssprachliche ukrainische Bildungsangebote<\/h2>\n<p>Sprach- und Fachunterricht in ukrainischer Sprache kann auch im kommenden Schuljahr flankierend und unterrichtserg\u00e4nzend angeboten werden, soll jedoch nicht im Mittelpunkt stehen. Informationen dazu h\u00e4lt das <a href=\"https:\/\/www.login.schule.sachsen.de\/idp\/profile\/SAML2\/Redirect\/SSO?execution=e3s1\">erweiterte Integrationskonzept im Schulportal<\/a> bereit.<\/p>\n<h2>Weiterhin ukrainische P\u00e4dagoginnen und P\u00e4dagogen gesucht<\/h2>\n<p>Geeignete Lehrkr\u00e4fte und p\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte werden weiterhin gesucht. Detaillierte Informationen gibt es auf der <a href=\"https:\/\/www.ukrainehilfe.sachsen.de\/kinder-und-schule-7892.html\">Ukrainehilfe-Webseite<\/a>.<\/p>\n<p>\u00dcber das Corona-Aufholprogramm k\u00f6nnen Schulen unmittelbar Personal f\u00fcr ihre Schule binden. Sollte das Budget ersch\u00f6pft sein, kann dieses wie bisher durch die Servicestelle aufgestockt werden.<\/p>\n<h2>Schulpflicht<\/h2>\n<p>F\u00fcr die an den Schulen aufgenommenen ukrainischen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gilt wie f\u00fcr alle anderen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die Schulbesuchspflicht.<\/p>\n<p>Durch das Absolvieren von ukrainischen schulischen Online-Angeboten, zum Beispiel mit dem Ziel, einen ukrainischen Abschluss zu erlangen, wird die Schulpflicht nicht erf\u00fcllt \u2013 dies kann allenfalls auf privater Basis als erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahme erfolgen.<\/p>\n<h2>Schulaufnahme und (Schrift-)Spracherwerb Deutsch<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich werden die ukrainischen Schulanf\u00e4nger in Vorbereitungsklassen oder im Rahmen der Einzelintegration in Regelklassen an Grundschulen aufgenommen. Je j\u00fcnger die Kinder sind, desto schneller lernen sie gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen, so dass gerade bei Schulanf\u00e4ngern eine sofortige Aufnahme in die Regelklasse eine p\u00e4dagogisch sinnvolle Ma\u00dfnahme darstellt und integrationsf\u00f6rdernd wirkt, sofern dies schulorganisatorisch m\u00f6glich ist.<\/p>\n<h2>\u00dcberg\u00e4nge von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern von der Grundschule an weiterf\u00fchrende Schulen<\/h2>\n<p>Die Entscheidung zur Fortsetzung der Bildungslaufbahn soll den individuellen Entwicklungsstand und das Leistungsverm\u00f6gen des Kindes ber\u00fccksichtigen. Ein regul\u00e4res Verfahren ist in diesem Schuljahr f\u00fcr ukrainische Kinder aufgrund der konkreten Bedingungen nicht m\u00f6glich. Die Eltern der ukrainischen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten ein Informationsschreiben, wo zun\u00e4chst der Verbleib in der 4. Klasse empfohlen wird. Letztlich entscheidet aber \u2013 wie auch f\u00fcr s\u00e4chsische Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler \u2013 der Elternwille. So kann auch ein Wechsel an eine weiterf\u00fchrende Schule angegeben werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/22_07_04_Elternbrief_Formular_de.pdf\">Weitere schulische Unterrichtung Ihres Kindes im Schuljahr 2022\/23<\/a> (Elternbrief mit Formular &#8211; deutsch)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bildung.sachsen.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/22_07_04_Elternbrief_Formular_ua.pdf\">\u0429\u043e\u0434\u043e \u043f\u043e\u0434\u0430\u043b\u044c\u0448\u043e\u0433\u043e \u0432\u0456\u0434\u0432\u0456\u0434\u0443\u0432\u0430\u043d\u043d\u044f \u0448\u043a\u043e\u043b\u0438 \u0432\u0430\u0448\u043e\u044e \u0434\u0438\u0442\u0438\u043d\u043e\u044e \u0443 2022\/23 \u043d\u0430\u0432\u0447\u0430\u043b\u044c\u043d\u043e\u043c\u0443 \u0440\u043e\u0446\u0456<\/a> (Elternbrief mit Formular &#8211; ukrainisch)<\/p>\n<h2>Aufnahme\/Verbleib von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern an Oberschulen und Gymnasien<\/h2>\n<p>Ukrainische Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die gegenw\u00e4rtig an Oberschulen oder an Gymnasien in Einzelintegration oder in Vorbereitungsklassen unterrichtet werden, sollen in der Regel auch im kommenden Schuljahr an diesen Schulen verbleiben.<\/p>\n<h2>Perspektiven f\u00fcr ukrainische Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an berufsbildenden Schulen<\/h2>\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nach Klasse 10, deren Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend f\u00fcr die Aufnahme einer Ausbildung sind, k\u00f6nnen im Rahmen der vorhandenen Kapazit\u00e4ten in die Vorbereitungsklassen an den entsprechenden BSZ wechseln.<\/p>\n<p>F\u00fcr Jugendliche, bei denen das LaSuB feststellt, dass sie anderweitig hinreichend ausgebildet sind, kann die Berufsschulpflicht gem. \u00a7 28 Absatz 5 Satz 1 S\u00e4chsSchulG vorzeitig f\u00fcr beendet erkl\u00e4rt werden. Das LaSuB kann zudem Ausnahmen von der Schulpflichterf\u00fcllung gem. \u00a7\u00a026 Absatz\u00a03 Satz 2 S\u00e4chsSchulG durch Besuch eines BAMF-Sprachkurses f\u00fcr Personen ab 16 Jahren zulassen.<\/p>\n<p>In Abh\u00e4ngigkeit von der Sprachkompetenz in Deutsch bieten sich folgende M\u00f6glichkeiten der Eingliederung:<\/p>\n<ul>\n<li>in einen dualen Bildungsgang \u2013 Voraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages oder<\/li>\n<li>in einen vollzeitschulischen Bildungsgang \u2013 Voraussetzung ist ein Schulplatz im entsprechenden Bildungsgang.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Pr\u00fcfung des Standes der Sprach- und Ausbildungskompetenz sowie die Beratung zur weiteren Laufbahn finden wie bisher in der Regel am BSZ, an dem die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler angemeldet sind, beim LaSuB bzw. den zust\u00e4ndigen Stellen statt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus besteht, in Abh\u00e4ngigkeit von den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen, auch die M\u00f6glichkeit in landesrechtlich geregelte Bildungsg\u00e4nge sowie in den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen an den entsprechenden Schularten Fachschule und Berufsfachschule aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist die Anerkennung der erforderlichen Schulabschl\u00fcsse.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.kmk.org\/zab\/ukraine-informationen.html\">Die Zentralstelle f\u00fcr ausl\u00e4ndisches Bildungswesen (ZAB) h\u00e4lt allgemeine Informationen bereit<\/a>.<\/p>\n<p>Das \u00bbZeugnis \u00fcber den Erwerb der mittleren Basisschulbildung\u00ab (Svidoctvo pro zdobuttja bazovoji seredn\u2039oji osvity), erworben nach neun Schuljahren, kann in Deutschland im Regelfall dem Hauptschulabschluss gleichgestellt werden.<\/p>\n<p>Das Zeugnis \u00fcber den Erwerb der vollst\u00e4ndigen allgemeinen Mittleren Bildung \/ Attestat \u00fcber die vollst\u00e4ndige allgemeine Mittlere Bildung (Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal&#8217;noji serednoji osvity), erworben nach elf Schuljahren, erm\u00f6glicht den Hochschulzugang \u00fcber das Studienkolleg und kann im Regelfall dem Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses gleichgestellt werden.<\/p>\n<p>Zu Fragen der Anerkennung von Abschl\u00fcssen, auch bei \u00dcberg\u00e4ngen an andere Schulformen, ber\u00e4t die zust\u00e4ndige <a href=\"https:\/\/www.schule.sachsen.de\/anerkennung-von-abschluessen-4791.html\">Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST) des LaSuB<\/a>.<\/p>\n<h2>Aufnahme ukrainischer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an F\u00f6rderschulen<\/h2>\n<p>Die Aufnahme von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern richtet sich nach den bisherigen Verfahren.<\/p>\n<h2>Weitere Informationen<\/h2>\n<p>In den kommenden Wochen erhalten die Schulen weitere Informationsmaterialen und Angebote zu Fortbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr neu eingestellte (mehrheitlich ukrainische) Lehrkr\u00e4fte und Schulassistentinnen und -assistenten. Geplant sind u.a. thematische Inputs in unterschiedlichen Formaten sowie Austausch- und Vernetzungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch im kommenden Schuljahr 2022\/23 werden Kinder und Jugendliche aus der Ukraine Teil des s\u00e4chsischen Schulalltags sein. 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