Überblick: Die Corona-Schutzimpfung für Schülerinnen und Schüler

Überblick: Die Corona-Schutzimpfung für Schülerinnen und Schüler

In der Woche ab dem 13. September bietet Sachsen freiwillige Impfangebote gegen das Coronavirus für alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren auch an Schulen an. Zur Aufklärung hat Sachsens Gesundheitsministerium eine Broschüre herausgegeben. Den Inhalt geben wir in Auszügen wieder.

Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?

Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und des US-Herstellers Moderna sind für alle ab 12 Jahren zugelassen. Andere Impfstoffe sind noch auf dem Prüfstand.

Wie viele sind schon geimpft?

Weltweit haben sich schon fast zwei Milliarden Erwachsene impfen lassen. Bis Anfang Juli wurden in Deutschland circa 50 Millionen Menschen geimpft. Bei den Kindern und Jugendlichen sind es allein in den USA schon über acht Millionen.

Ist die Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfehlen die Impfungen gegen das Coronavirus für Kinder ab 12 Jahren.

Kann ein so schnell entwickelter Impfstoff sicher sein?

Ja. Fakt ist: Bei der Sicherheit werden keine Kompromisse gemacht. Deshalb ging es trotzdem schneller als sonst: Die mRNA-Technologie ist schon in Anwendung, für die Vektor-Technologie gibt es bereits zugelassene Impfstoffe. Langwierige Vorarbeit für die Impfstoffentwicklung fiel aus. Behörden haben den Papierkram schneller als sonst erledigt. Die ganze Welt ist betroffen – und die ganze Welt hat deshalb zusammengearbeitet.

Schädigt die mRNA-Impfung das Erbgut?

Nein. Der mRNA-Impfstoff funktioniert mit genetischen Bauplänen des Virus – da war das Gerücht schnell geboren, der mRNA-Impfstoff könne unser Erbgut (DNA) schädigen. Wegen der unterschiedlichen chemischen Struktur kann die mRNA aus dem Impfstoff nicht einfach in das Erbgut des Menschen »eingebaut« werden. Eine Schädigung der Gene ist daher unwahrscheinlich.

Macht die mRNA-Impfung unfruchtbar?

Nein. Wie kommt es zu diesem Gerücht? Es gibt tatsächlich eine Mini-Ähnlichkeit zwischen einem Protein des Coronavirus und einem, das für die Fortpflanzung bei Frauen wichtig ist. Die falsche Schlussfolgerung ist: Durch den Impfstoff werden fälschlicherweise auch Abwehrkörper gegen diese anderen Proteine gebildet. Aber: Nur wenn es eine viel größere Ähnlichkeit zwischen den beiden Proteinen geben würde, müsste man so einen Effekt ernsthaft befürchten. Wenn das Virusprotein, das auch für die Impfung genutzt wird, unfruchtbar machen würde, müssten unter denen, die schon Corona hatten, mehr unfruchtbar sein – ist aber nicht so.

Sind Langzeitfolgen überhaupt schon erforscht?

Jein. Theoretisch kann in der Zukunft etwas auftreten, was jetzt noch nicht bekannt ist. Aber einen wissenschaftlichen Beweis zu erbringen, dass etwas ganz sicher nicht auftritt, ist unmöglich. Man kann aber herausfinden, ob etwas mehr oder weniger wahrscheinlich ist. Wenn Nebenwirkungen nach einer Impfung auftreten, dann meistens kurz danach. Dass Nebenwirkungen erst lange Zeit später auftreten, gibt es kaum; der Impfstoff wird im Körper wieder abgebaut. Als Langzeitfolge wird manchmal etwas bezeichnet, dass erst spät nach der Zulassung entdeckt wird. Meist dauert das lange, bis viele Leute geimpft sind. Gerade werden aber sehr viele Leute in kürzester Zeit geimpft. So können auch sehr seltene Nebenwirkungen schnell erkannt werden. Auch, wenn man es also nicht sicher ausschließen kann: Langzeitfolgen sind sehr unwahrscheinlich.

Sind Impfreaktionen normal?

Ja. Schmerzen im Arm, Kopfschmerzen, Schüttelfrost – das kennen manche schon von anderen Impfungen. Das zeigt: Das Immunsystem ist angesprungen und baut jetzt die Abwehr gegen Corona auf. Das Immunsystem von Kindern und Jugendlichen ist aktiver als bei Erwachsenen. Deshalb können etwas stärkere Impfreaktionen auftreten – müssen aber nicht. Manche zeigen keinerlei Reaktionen, jedes Immunsystem ist anders. Die Impfung wirkt trotzdem.

Und schlimme Nebenwirkungen?

Nebenwirkungen sind seltene unerwünschte Reaktionen auf eine Impfung. In der Zulassungsstudie wurden gelegentlich Schwellungen der Lymphknoten beobachtet (bei circa acht von 1.000 Geimpften). Schmerzen in der Brust, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen – das ist nach der Zulassung ab und zu auch bei 12- bis 17-Jährigen aufgetreten. Eine Herzmuskelentzündung kam bei Jungs nach einer von 16.000 Zweit-Impfungen vor, bei Mädchen nach einer von 115.000 (die Zahlen beziehen sich auf die USA). Ob Impfung und eine Herzmuskelentzündung in diesen Fällen zusammenhängen, wird noch untersucht.

Welche Unterlagen müssen zum Impftermin mitgebracht werden?

Mitzubringen sind

  • die Krankenversicherungskarte oder der Personalausweis,
  • der Impfpass,
  • die Einwilligungserklärung,
  • das ausgefüllte und unterschriebene Aufklärungsmerkblatt sowie
  • der ausgefüllte Anamnesebogen.

Bei Schülerinnen und Schülern von 12 bis 15 Jahren wird zusätzlich die Einwilligungserklärung beider Sorgeberechtigten benötigt. Beim Impftermin muss mindestens ein Sorgeberechtigter mit vor Ort sein.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren reicht die Einwilligung von einem Sorgeberechtigten aus, die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten bei der Impfung ist nicht erforderlich.

Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben ihre Einwilligungserklärung selbst.

Was ist am Impftag noch zu beachten?

Am Impftag sollten die Kinder und Jugendlichen ausreichend essen und trinken. Sie sollten Kleidung tragen, bei der der Oberarm problemlos freigemacht werden kann. Am besten auch zum Termin ausreichend Flüssigkeit mitnehmen und nach der Impfung viel trinken.

Wie läuft der Impftermin ab?

Zuerst findet das ärztliche Aufklärungsgespräch statt. Die Ärztin bzw. der Arzt stellt die Impftauglichkeit fest und klärt über mögliche Impfreaktionen auf. Anschließend werden die Kinder und Jugendlichen geimpft. Danach noch 15 Minuten warten – das war’s.

Wo findet die Impfung statt?

Schülerinnen und Schüler an Schulen in den Kreisfreien Städten (Dresden, Chemnitz, Leipzig) können das Impfangebot in den dortigen Impfzentren annehmen, weshalb hier grundsätzlich keine mobilen Teams eingesetzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schülerinnen und Schüler an Schulen in anderen Städten mit guter Erreichbarkeit der Impfzentren mittels ÖPNV.

Das kostenlose und freiwillige Angebot wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz durch mobile Impfteams bereitgestellt.

Bei ausreichendem Interesse werden die Impftermine an Vor- und Nachmittagen wochentags vorrangig an ausgewählten Stützpunktschulen durchgeführt.

Wochenendtermine können im Einzelfall ebenfalls abgestimmt werden. Impftermin und Impfort werden der Schule mitgeteilt, sobald die Anzahl der impfwilligen Personen feststeht. Von dort erfolgt dann eine Information an die Schülerinnen und Schüler.

Melden sich an einer Schule ca. 80 Impfwillige, kommt – abhängig von den freien Kapazitäten der mobilen Impfteams des DRK – auch eine Impfung direkt an der jeweiligen Schule in Betracht. Darüber hinaus ist es möglich, dass Schulen freiwillige Impfaktionen vor Ort anbieten können, wenn zugelassenen Ärzte dafür zur Verfügung stehen. Grundsätzlich angedacht ist, auch die Zweitimpftermine auf diesen Wegen vor Ort anzubieten.

Werden Schülerinnen und Schüler für die Impftermine vom Unterricht freigestellt?

Ja.

Was müssen Begleitpersonen beachten?

Bei den Impfungen an den Schulen sind von den Begleitpersonen die geltenden Regeln zum Betreten des Schulgeländes gemäß § 3 SchulKitaCoVO zu beachten. Das heißt: Sie müssen getestet, genesen oder geimpft sein. Eltern und andere Begleitpersonen erhalten die kostenlose Möglichkeit, den erforderlichen Testnachweis durch eine Testung an der Schule zu erbringen.

Besteht für den Weg zur Impfung und für die Impfung selbst Versicherungsschutz?

Auf den Wegen zum und beim Aufenthalt am Ort der Impfung besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt sowohl für die Impfungen an den Schulen als auch für die Impfungen im Rahmen lehrerbegleiteter Exkursionen in den Impfzentren.

Für die Impfung selbst besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (evtl. Impfschäden sind durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt).

Noch Fragen?

Weitere Informationen gibt es in der Corona-Kinderbroschüre des Sächsischen Gesundheitsministeriums und auf der Corona-Webseite.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

10 Kommentare

  1. Anthonyslasky 3 Jahren vor

    nice post!

  2. Mario 3 Jahren vor

    Hallo,
    nächste Woche steht in der Schule meines Kindes der Elternabend an. Gilt hier die 3-G-Regel oder interpretiere ich §3 SchulKitaVO richtig, dass keine 3-G-Regel greift? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Mario,

      die Schul- und Kita-Coronaverordnung regelt in § 3:

      Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt … nicht für … Sitzungen der Schulkonferenz und von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung…

      Während eines Elternabends (gilt als Gremium der Elternmitwirkung) besteht für die Sorgeberechtigten demnach keine Testpflicht. Das Tragen einer Maske ist jedoch unerlässlich.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  3. Privat 3 Jahren vor

    Zur Antwort Doreen. Aber natürlich ist es nicht anonym! Die Kinder merken doch, wer getestet wird und wer nicht. Auch die Lehrer wissen das. Und wer impfen geht ist auch bekannt. Alle die am Impftag eher den Unterricht verlassen und danach auch noch frei bekommen. Unverständlich! Unglaublich! Bitte dringend die Schulbesuchspflicht aussetzen!

  4. Mama von 2 3 Jahren vor

    Anstatt die Impfung in die Schulen zu tragen (das ist Sache eines Arztes!) solltet ihr lieber dafür sorgen, dass sich alle, also auch die Geimpften, testen lassen müssen. Denn diese geben das Virus auch weiter. Alles andere ist Meinungsmache und Blasphemie.

  5. Doreen 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler
    Sehr geehrter Herr Schiebel
    Ich habe am 05.09. die Frage in den Blog eingestellt, wie ein Testverfahren (aktuell jeden 2. Tag) umgesetzt werden kann, so dass der Datenschutz eingehalten wird und die Persönlichkeitsrechte der Kinder gewahrt bleiben? Zur Zeit müssen sich die Kinder jeden zweiten Tag vor der gesamten Klasse outen ob sie geimpft sind oder ungeimpft und sich testen müssen.
    Aus meiner Sicht gibt es aktuell nur die Auskunftspflicht für Beschäftigten Lehrer, nicht für Kinder. Was ist diesbzgl geplant?
    Mittlerweile bewegt mich eine weitere Frage; werden die Test in den Schulen am November kostenpflichtig?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Doreen,

      Kinder müssen in der Schule nicht zwingend mitteilen, ob sie geimpft sind. Für Kinder mit Nachweis einer Impfung entfällt jedoch die Selbsttestung. Alle anderen müssen sich testen.

      Bezüglich der Kosten für Tests in Schulen kann ich Sie beruhigen. Die Meldung, dass Coronatests in Testzentren ab 11. Oktober für Ungeimpfte kostenpflichtig werden, gilt nicht für Tests in den Schulen.

      Viele Grüße
      Ralf-Thomas Schiebel

  6. Meike A. 3 Jahren vor

    Wieso müssen begleitende Eltern geimpft, genesen oder getestet sein.
    Keiner braucht das, wenn er zum Arzt geht. Man hälti sich ja nicht unnötig lange im Schulhaus auf – nur für den Moment der Impfung.
    Elternabende finden doch auch so statt.
    Danke für eine Klärung

  7. Oktoberkind 3 Jahren vor

    Hallo,
    Meine Tochter wird im Laufe des Schuljahres 12 Jahre alt. In keinem der Briefe war bislang zu lesen wann die Schüler-Impfungen stattfinden werden.
    Vielen Dank

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebes Oktoberkind,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Wann genau die Impfungen stattfinden, kann nur an der Schule in Erfahrung gebracht werden. Bitte beachten: Kein Kind kann geimpft werden, welches das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler