Aufholprogramm: Jetzt nach Ferienpraktika suchen

Aufholprogramm: Jetzt nach Ferienpraktika suchen

In den Sommerferien startet das Kultusministerium die »Offensive Ferienpraktika«. Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen, die pandemiebedingt noch kein reguläres Betriebspraktikum absolvieren konnten, können sich ab sofort um einen Praktikumsplatz bemühen.

Dazu wurde eigens eine online Praktikumsbörse eingerichtet. Die Plattform soll die Suche in der verbleibenden Zeit bis zu den Sommerferien erleichtern. Schülerinnen und Schüler müssen zur beruflichen Orientierung von der 7. bis zur 10. Klasse mindestens ein Pflichtpraktikum absolvieren. »Die notwendige berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler hat unter den pandemiebedingten Einschränkungen gelitten. Was bisher nicht möglich war, kann jetzt nachgeholt werden«, so Kultusminister Christian Piwarz. Finanziert wird die »Offensive Ferienpraktika« über das Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche«.

Um Schülerinnen und Schüler vorrangig im ländlichen Raum den finanziellen Aufwand zu verringern, gibt es vom Kultusministerium einen Fahrtkostenzuschuss für Ferienpraktika von bis zu 30 Euro pro Schüler. Der Zuschuss kann direkt beim Kultusministerium beantragt werden. Antragsformulare gibt es an den Schulen sowie über das Praktikumsportal.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Ferienbetriebspraktikum als schulische Veranstaltung oder als privates Ferienbetriebspraktikum durchzuführen. Für die Durchführung als schulische Veranstaltung sollten sich interessierte Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern in der Schule erkundigen, ob eine solche Möglichkeit besteht. Die Schulen entscheiden eigenständig in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort, ob eine Anerkennung als schulische Veranstaltung erfolgt.

Für die Durchführung als private Veranstaltung schließen Personensorgeberechtigte und Praktikumsunternehmen einen Praktikumsvertrag ab, der die Durchführung regelt. Dabei sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

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