Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona« läuft an

Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona« läuft an

Das Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona« nimmt an Fahrt auf. Erste Maßnahmen zum Aufholen von Lernlücken können in den Sommerferien starten.

Zur Erinnerung: Um die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, hatten Bund und Länder das Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona« in Höhe von rund zwei Milliarden Euro vereinbart. Zum gezielten Abbau von individuellen Lernrückstanden stehen für Sachsen daraus Mittel in Höhe von insgesamt 47,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen ergänzt das Programm mit entsprechenden Maßnahmen in gleicher Finanzhöhe. »Kinder und Jugendliche hat die Isolation durch Schulschließungen besonders hart getroffen. Mit dem Programm wollen wir sicherstellen, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler Unterstützung bekommen, die Hilfe am dringendsten benötigen«, so Kultusminister Christian Piwarz zum Bund-Länder-Programm.

Während das Sozialministerium sozialpädagogische Unterstützungs- und Fördermaßnahmen im Rahmen von Schulsozialarbeit sowie zusätzliche Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, kümmert sich das Kultusministerium um Maßnahmen zum Abbau von Lernlücken. Die Schulen erhielten jetzt erste allgemeine Hinweise, weitere Informationen werden folgen.

Unterrichtsergänzende und unterrichtsintegrierte Förder- und Nachhilfeangebote

Einen Schwerpunkt bildet die Maßnahme »Unterrichtsergänzende und unterrichtsintegrierte Förder- und Nachhilfeangebote« an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie sollen ab dem Schuljahr 2021/2022 ergänzend zum Unterricht oder als unterrichtsintegrierte Elemente stattfinden. Ein Angebotsstart bereits in den Ferien ist zwar auch möglich. »Da jedoch sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler nach einem herausfordernden Schuljahr die Ferienzeit zur Erholung nutzen sollten, soll es nicht darum gehen, eine Sommerschule wie im vergangenen Jahr zu organisieren«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von rund 30 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 sollen genau diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, die Hilfe benötigen. Ausgangspunkt bilden daher die von den Lehrkräften diagnostizierten Lernrückstände. Einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen können auf dieser Grundlage Nachhilfe innerhalb der Schule oder gebündelt an Volkshochschulen oder von Nachhilfeorganisationen erhalten. Dies betrifft auch Angebote zur Sprachförderung einschließlich Deutsch als Zweitsprache für Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen. Es können Mentoren und Schülerpatenschaften sowie niedrigschwellige Nachhilfe finanziert werden. Auch außerschulische Lernorte können genutzt werden, ebenso Angebote von externen Bildungsträgern oder zusätzliche Angebote von Fachkräften in Horten und Kitas auf Honorarbasis in und außerhalb der Ferienzeiten.

Zur Unterstützung der Schulen bei der Angebotsumsetzung wird ab dem 5. Juli eine eigens eingerichtete Servicestelle im Landesamt für Schule und Bildung ihre Arbeit aufnehmen. Die Servicestelle berät und unterstützt die Schulen bei der Organisation und finanziellen Abwicklung.

Aufholen von Lernrückständen in Ganztagsangeboten

Die Mittel für Ganztagsangebote werden um 15 Millionen Euro auf rund 63 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Gelder werden den Schulen im neuen Schuljahr zugewiesen und sollen vor allem für Ganztagsangebote zum Abbau von Lernrückständen der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Das können zum Beispiel auch Maßnahmen zur Lernmotivation und zur sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sein.

Ferienpraktika

Bereits in den Sommerferien soll es die »Offensive Ferienpraktika« geben. Grund: Durch die pandemiebedingten Einschränkungen hatten in den letzten zwei Schuljahren viele Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schularten nicht die Möglichkeit, das reguläre Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I zu absolvieren. Um für Schülerinnen und Schüler vor allem im ländlichen Raum den finanziellen Aufwand zu verringern, soll es einen Fahrtkostenzuschuss für Ferienpraktika von bis zu 30 Euro pro Schülerin und Schüler geben.

Gutscheine für Schwimmkurse

Schülerinnen und Schüler, die den regulären Schwimmunterricht des Schuljahres 2019/2020 als Nichtschwimmer beendet haben, sollen ein Angebot zur Teilnahme an einem Schwimmkurs erhalten. Diese Kurse sollen in den Sommerferien 2021 beginnen, jedoch ebenso darüber hinaus angeboten werden. Sie finden in Verantwortung der jeweiligen Anbieter vor Ort statt. Die Eltern schließen hierfür individuelle Verträge mit den Anbietern. Kosten sollen den Eltern dabei nicht entstehen. Sie erhalten von den Schulen rechtzeitig vor Ende des laufenden Schuljahres Gutscheine dafür.

Mehr Schulassistenten im Einsatz

Zusätzliche Schulassistentinnen und -assistenten sollen die Lehrkräfte unterstützen, indem sie einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen bei Vertiefungs- und Förderangeboten außerhalb des Unterrichts oder in Ergänzung zur Stundentafel helfen und begleiten. Ziel ist auch hier der Abbau von Lerndefiziten bei Schülerinnen und Schülern. Dazu werden für das kommende Schuljahr neben dem regulären Aufwuchs zusätzlich knapp 200 weitere Stellen für Schulassistentinnen und -assistenten neu ausgeschrieben.

Ausbau FSJ Pädagogik

Im Rahmen des Programms »Freiwilliges Soziale Jahr Pädagogik« sollen mehr FSJler zum Einsatz kommen, um Lernrückstände aufzuholen. Neben den Ganztagsangeboten sollen die FSJler auch Lehrkräfte darin unterstützen, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

10 Kommentare

  1. Heiko Wittig 3 Jahren vor

    Hallo,
    unser Verein würde gern im August eine 5-tägige Ferienfreizeit für Grundschulkinder in unserem Schullandheim Reibitz in Nordsachsen durchführen. Wie und wo können wir Unterstützung beantragen? Ich finde keine Antragsformulare.
    Danke im Voraus für die Antwort!
    Beste Grüße
    Heiko Wittig
    *

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Heiko Wittig,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Beachten Sie gern: Für außerschulische Ferienfreizeitangebote ist das SMS (www.sms.sachsen.de) zuständig. Wenden Sie sich entsprechend bitte an die Kolleginnen und Kollegen. Außerdem fördert die DKJS außerschulische Ferienangebote unter dem Programm „Aktion Zukunft“.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Grit Rockstroh 3 Jahren vor

    Guten Tag,
    wie kommt man wir als freier Träger einer Schule und Jugendhilfeangeboten an die Fördergelder, um die o.g. Maßnahmen für unsere Kinder und Jugendlichen finanzieren zu können?
    Viele Grüße
    G. Rockstroh

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Grit Rockstroh,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des Aktionsprogramms seitens SMK wird die Maßnahme „Unterrichtsergänzende und unterrichtsintegrierte Förder- und Nachhilfeangebote“ an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sein. Finanziert werden Honorar- und Dienstleistungsverträge für alle Angebote, die in der Schule oder gebündelt an anderem Ort stattfinden. Ausgangspunkt bilden die von den Lehrkräften diagnostizierten Lernrückstände. Einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen können auf dieser Grundlage Nachhilfe innerhalb der Schule oder gebündelt an einer Nachhilfeeinrichtung erhalten. Dies betrifft auch Angebote zur Sprachförderung einschließlich Deutsch als Zweitsprache für Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen. Es können Mentoren und Schülerpatenschaften und auch niedrigschwellige Nachhilfe finanziert werden. Auch Angebote von externen Bildungsträgern oder zusätzliche Angebote von Hortträgern in und außerhalb der Ferienzeiten sind möglich. So können auch bisher ehrenamtlich Tätige Honorare durch die Schule erhalten, wenn Sie einen Honorarvertrag mit der Schule abschließen. Das beabsichtigte Verfahren soll sein, dass die Schulen selbstständig Honorarverträge mit externen Anbietern abschließen und über eine Servicestelle im Landesamt für Schule und Bildung unkompliziert abrechnen. Auch Kooperationsverträge zwischen Bildungsträgern mit der Servicestelle sind möglich, dann würde die Abrechnung über die Servicestelle laufen.

      Schulen in freier Trägerschaft werden an dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ gleichberechtigt teilhaben. Die rechtlichen Voraussetzungen werden gegenwärtig vorbereitet.
      Träger der freien Jugendhilfe werden auch über Maßnahmebereich 3 und 4 der Vereinbarung zum Aktionsprogramm profitieren. Für diese Bereiche ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (www.sms.sachsen.de) zuständig. Wenn es sich bei Ihrer Anfrage um diesen Bereich handelt, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Katrin Laubert 3 Jahren vor

    Kann man denn auch direkt als Elternsprecher oder betroffene Eltern Hilfe anfordern (zB. eine Schulassistenz) wenn es die Schule es nicht tut ?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Katrin Laubert,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Sprechen Sie doch gern (noch einmal) mit der Schule darüber.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Eric Schumann 3 Jahren vor

    Wie sieht es denn mit volljährigen Azubis aus? Können die z.B. Prüfungsvorbereitungen in der Innung beantragen?
    Habe Angst das ich die Prüfung nicht bestehe weil meine Noten besonders in den letzten halben Jahr stark abgefallen sind.

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Eric Schumann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dazu gern ein paar Worte: Alle Dinge, die nicht die Berufsschule betreffen, müssen Sie zuerst mit Ihrem Ausbildungsbetrieb klären. Dort haben Sie Ihren Ausbildungsvertrag unterschrieben.

      Ob die Innung Prüfungsvorbereitung anbietet, ob das kostenpflichtig ist und ob Ihr Betrieb Sie dafür freistellt, können wir nicht wissen und klären.

      Bei Problemen wenden Sie sich gern an den Ausbildungsberater Ihrer zuständigen Stelle (zum Beispiel IHK oder HWK).

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Nicole Schaarschmidt 3 Jahren vor

    Hallo, was passiert mit den Schülern, die in diesem Jahr also 2020/2021 als Nichtschwimmer heraus gehen. Bekommen diese ebenfalls ein Sommerangebot? Oder müssen diese jetzt 1 Jahr warten?

    • Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Nicole Schaarschmidt,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auch für diese Kinder soll es ein Angebot geben. Die Auslastung der Schwimmhallen entscheidet jedoch darüber, wann die Kurse angeboten werden können. Das können wir nicht beeinflussen, sondern das wird immer vor Ort entschieden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler