Standards für die Gestaltung der häuslichen Lernzeit

Standards für die Gestaltung der häuslichen Lernzeit

Lernen zu Hause ­– seit dem Frühjahr 2020 haben Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Eine häufige Frage: Welche Vorgaben gibt es zum Unterrichten in der häuslichen Lernzeit? Wir geben einen Überblick.

Die häusliche Lernzeit ist Unterrichtszeit. Wie sie konkret gestaltet wird, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer behalten gemeinsam mit den Fachlehrkräften im Blick, dass das häusliche Lernen angemessen bleibt und der in den Stundentafeln für diese Fächer und Lernfelder ausgewiesenen Wochenstundenanzahl entspricht.

Der Unterricht in Form häuslicher Lernzeit orientiert sich grundsätzlich weiter an den Lehrplaninhalten. Dabei geht es aber nicht darum, diese vollumfänglich zu erfüllen. Das Lernen zu Hause lässt häufig nur ein geringeres Lerntempo gegenüber dem Präsenzunterricht zu. Als Grundlage für den weiteren Unterricht wird deshalb nach der Rückkehr in den Präsenzunterricht der individuelle Lernstand erhoben.

Der Rahmen für die Gestaltung der häuslichen Lernzeit

Verlässliche Strukturen und Verbindlichkeit

Die Organisation häuslicher Lernzeit ist bei der Planung von Anfang an zu berücksichtigen. Besonders relevant sind dabei die Abstimmung und Information über grundsätzliche pädagogische Fragen. Dazu gehören Umfang und Fristsetzung, mit der Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung inklusive angemessenen Feedbacks erhalten, Absprachen zur Festlegung relevanter Kommunikationswege gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern und das Angebot von Präsenz-Sprechzeiten.

Regelmäßige und transparente Kommunikation

Lehrerinnen und Lehrer sind für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten zu festgelegten Zeiten erreichbar und fördern auch den Kontakt der Schülerinnen und Schüler untereinander. Die Kommunikation in der Schulgemeinschaft ist in Eigenverantwortung der jeweiligen Schule zu gewährleisten. Für die Fälle, bei denen kein verlässlicher Internetzugang zur Verfügung steht, sind regelmäßige Absprachen, Aufgabenübermittlungen und Rückmeldungen auf anderen Kommunikationswegen zu sichern.

Standards für das pädagogische Handeln, Gestaltungsspielräume und Methodenvielfalt

Lehrerinnen und Lehrer entscheiden je nach konkretem Lernziel, welche Unterrichtsmethoden (zum Beispiel Erklärvideos oder Aufgabenstellungen für Gruppen- und Partnerarbeit) zum Einsatz kommen. Sie entscheiden, in welchem Umfang neben digitalen Medien auch analoges Unterrichtsmaterial (wie beispielsweise Schulbücher, Arbeitshefte oder Arbeitsblätter) verwendet wird. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim selbstgesteuerten Lernen.

Die konkrete didaktische Gestaltung der häuslichen Lernzeit liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachlehrerin bzw. des jeweiligen Fachlehrers. Ein vollständiger Verzicht auf Online-Angebote ist nicht angemessen. Schülerinnen und Schüler sollten ebenso wenig mit sechs Online-Unterrichtsstunden je Tag konfrontiert werden. Insbesondere im Anfangsunterricht können Videoformate einen Beitrag leisten, kleinschrittig an neue Lerninhalte heranzuführen ohne den Präsentunterricht zu ersetzen.

Auswahl von Kompetenzerwartungen und systematischer Einsatz geeigneter Werkzeuge zum Lernen und Kommunizieren

Wie im Präsenzunterricht steht auch beim Distanzunterricht das Lernen im Vordergrund, nicht Apps und Geräte. Innerhalb der Schule sowie der Klasse sind die verwendeten digitalen und analogen Werkzeuge sowie die Kommunikationswege klar benannt. Dabei werden die häuslichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Die Unterrichtsgestaltung soll sich mit Blick auf das jeweils schon Vermittelte weiterhin an den Lehrplänen und den Bildungsstandards orientieren. Dabei sind die Aspekte Wissenserwerb, Kompetenzerwerb und Werteorientierung angemessen zu berücksichtigen. Einschränkungen bei der Lehrplanumsetzung betreffen dabei sowohl inhaltliche Themen als auch die geforderte Behandlungstiefe.

Anforderungen an die Aufgabenstellungen und den Lehr- und Lernprozess

Der Arbeitsumfang sollte den laut Stundentafel vorgesehenen Zeitumfang nicht überschreiten. Grundsätzlich müssen ein pädagogisch sinnvolles Maß, Altersangemessenheit und Schulartspezifik berücksichtigt werden.

  • Für alle Fächer (Primarstufe Grundschule bzw. Förderschule konzentrieren sich auf Mathematik, Deutsch, Sachunterricht) und Lernfelder sind Aufgaben und Arbeitsaufträge für die häusliche Lernzeit bereitzustellen. Die Aufgaben sollen regelmäßig und in festen Zeitabständen an die Schülerinnen und Schüler übermittelt werden.
  • Für das häusliche Lernen sollen Schwerpunkte gesetzt werden. Es ist wichtig, das Lernen anzuleiten und zu strukturieren. Nach Möglichkeit sollen Videokonferenzen und andere Online-Formate möglichst regelmäßig angeboten werden.
  • Verbindliche Abgabefristen für die Einreichung der erteilten Arbeitsaufträge und eine ggf. notwendige gezielte Nachfrage geben eine nötige Struktur. Vereinbarung fester Lernzeiten am Vormittag sind sinnvoll.
  • Wichtig ist, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Möglichkeit der Rückmeldung an die Lehrerinnen und Lehrer haben. Es sollte feste Zeiten für Rückfragen und Konsultationen, idealerweise als Videokonferenz, geben. Arbeits- bzw. Überarbeitungsergebnisse sind in geeigneter Form und verbindlich zu übermitteln (zum Beispiel als Scan, Foto, E-Mail, Post).
  • Der emotionalen und sozialen Komponente des häuslichen Lernens ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Regelmäßig sollte wertschätzendes Feedback gegeben und
    eingeholt werden – das ist für eine vertrauensvolle Beziehungsebene zwischen Lehrenden und Lernenden wesentlich und wichtig für den Lernerfolg.
  • Nach pädagogischem Ermessen sind differenzierte Hilfe und Unterstützung notwendig. Über weitergehende Hilfs- und Unterstützungsangebote sind Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu informieren.
  • Insbesondere bei jüngeren Schülerinnen und Schülern kann ein Lerntagebuch, in dem jede Schülerin bzw. jeder Schüler auch seine Lernzeiten einträgt, das Lernen zu Hause begleiten, als Reflexionshilfe dienen und wichtige Rückmeldungen geben.
  • Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem oder sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen benötigen in der häuslichen Lernzeit eine über das übliche Maß hinausgehende Hilfe. Ihnen fällt das Zurechtkommen in den neuen Bildungsformaten der Distanz schwerer.
  • Die regelmäßige Begleitung der berufspraktischen Ausbildung der Schülerinnen und Schüler durch ihre Lehrerinnen und Lehrer ist nötig – ggf. fernmündlich oder unter Nutzung digitaler Kommunikation, sofern die Einrichtung der berufspraktischen Ausbildung nicht zugänglich ist.

Erwartungshorizont zur Gestaltung häuslicher Lernzeit – Angebote zur Nutzung digitaler Dienste und entsprechender Lehrerfortbildung

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

20 Kommentare

  1. A. Schultz 3 Jahren vor

    Ich bin schon erstaunt, was hier alles gefordert wird.
    Standards sollen von den Schulen/ Lehrern eingehalten werden. Und die Familien?
    Zwar sind die Endegräte bei den Schülern angekommen, das bedeutet nicht, dass sie damit umgehen können und auch die Eltern können oft nicht helfen. Es hilft keine Videokonferenz, wenn das Kind keine Ahnung hat, wie ein Computer funktioniert oder noch im Bett liegt,weil es schon Computerspiele, aber eben keine Bildungsarbeit mit Computer/ Ipad oder Laptop bewältigen kann.
    Der Lehrer muss alle inviduellen Bedingungen der Schüler beachten, hat nebenbei auch noch Familie, Korrekturen der eingereichten Arbeiten, persönliches Feedback an die Schüler und Präsenzunterricht. Was soll er noch machen???
    Was sollen eigentlich die ständigen Angriffe gegen die Lehrerschaft?
    Warum wenden sich die unbefriedigten Eltern nicht an konkreten Lehrer ihrer Kinder und besprechen auf Augenhöhe, wie vorgegangen werden soll?
    Diese ständige Einmischung ist frustrierend. Es gibt Eltern, die stehen bei Videokonfernezen hinter ihren Kindern, um den Unterricht zu (be-/ver-)urteilen.
    Hospitationen finden auch nicht an ihrem Arbeitsplatz statt!
    Lasst uns durch diese schwierige Zeit respektvoll gehen und zerstört nicht die Beziehung zwischen Schüler und Lehrer. Denn eine gute Beziehung ist für den Lernerfolg wichtig!

  2. D.K. 3 Jahren vor

    Erwartungshorizont gegenüber des Landes Sachsens:
    Sachsen sollte allen Lehrern und Schülern kostenlose Endgeräte zur Verfügung stellen. Dazu gehören Mikrofone und Kameras. Dazu sollte auf den Rechnern die zugelassene Lernsoftware bereits vorinstalliert sein. Zusätzlich müssen alle mit einem schnellen Internetzugang ausgestattet werden. Liebes SMK, wenn dies alles gewährleistet ist, dann kann das SMK seine Forderungen wiederholen.

  3. Marian 3 Jahren vor

    Leider gab es offenbar keine Standards für das Homeschooling der letzten Monate. Hier konnten sich Schulen und Lehrer wahlweise hinter Datenschutz und schwierigen Rahmenbedingungen verstecken und es blieb dem Zufall überlassen wieviel online teaching stattfindet. In einigen Familien haben die Eltern es ja zum Glück kompensieren können.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Marian,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern ein paar Worte: Wir legen großen Wert auf die pädagogische Eigenverantwortung der Schulen. Wie schon im Beitrag beschrieben, sind die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen von Schule zu Schule unterschiedlich. Keine Schule ist wie die andere. Schulen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Schülerschaft, ihrer Bildungsangebote, ihres Verständnisses von gutem Unterricht und gehen deshalb ihren eigenen Weg. Das gilt für das pädagogische Personal und für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die digitale Ausstattung. Schule muss daher die Möglichkeit haben, ihr eigenes Modell für den Distanzunterricht zu finden.

      Das gilt zum Beispiel auch für die Lehrpläne. Wie und wann die Lernbereiche pädagogisch im Verlauf des Schuljahres vermittelt werden, muss allein den Lehrerinnen und Lehrern überlassen bleiben. Das heißt: Selbst innerhalb der gleichen Klassenstufe derselben Schulart ist die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen im Schuljahresverlauf unterschiedlich vorangeschritten. Hinzu kommt, dass die Schulen unterschiedlich von Pandemiegeschehen betroffen waren. Manche Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben schon mehrfach Quarantäne hinter sich bringen müssen, andere gar nicht. Eine Ausdünnung der Lehrpläne würde somit immer zur Folge haben, dass man einer Vielzahl von Schulen sowie Schülerinnen und Schülern nicht gerecht werden würde.

      Die Notwendigkeit, diese pädagogische Eigenverantwortung ausüben zu können, gilt auch für die Nutzung der angebotenen digitalen Dienste.

      Lehrerinnen und Lehrer befinden sich aktuell in der umfassendsten Fortbildung, die es in der jüngeren Geschichte gegeben hat. Sie sind Profis, was die Unterrichtung in Präsenz betrifft, aber die Gestaltung einer lang anhaltenden häuslichen Lernzeit ist etwas völlig Anderes. Auch Erwachsene machen im Homoffice gerade die Erfahrung, dass ihre beruflich trainierten Vorgehensweisen nicht mehr so ohne Weiteres anwendbar sind. Um wieviel anspruchsvoller ist es erst, Kinder auf diesem Terrain zu führen.

      Staatliche Vorgaben, wann welche digitalen Dienste wie zu nutzen sind, würden der Situation in der jeweiligen Schule und Klasse nicht gerecht. Ob eine Schule die Lernplattform LernSax oder Opal Schule, das Videokonferenzsystem BigBlueButton oder die Konferenz- und Webinarlösung Edudip nutzt – das können und müssen allein die Schulen entscheiden.

      Vor diesem Hintergrund können staatliche Vorgaben nur allgemeiner Natur sein. So sind die Schulen im Sommer angewiesen worden, Phasen der häuslichen Lernzeit bei der Planung des Schuljahres von Anfang an zu berücksichtigen. Besonders relevant sind dabei die Abstimmung und Information innerhalb des Kollegiums über grundsätzliche pädagogische Fragen. Dazu gehören Umfang und Fristsetzung, mit der Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung inklusive Feedbacks erhalten. Dazu gehören auch Absprachen zur Festlegung relevanter Kommunikationswege gegenüber Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern sowie das Angebot von Präsenz-Sprechzeiten. Im Sommer ist auch die Forderung an die Schulen ergangen, dass jede Schule einheitliche Lösungen und Vorgehen in der elektronischen Kommunikation und beim Fernunterricht etablieren soll.

      Die häusliche Lernzeit dauert an. Vor diesem Hintergrund haben wir dargelegt, wie die Standards aussehen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Max 3 Jahren vor

    Schön, dass es nach fast einem Jahr !!! Pandemie jetzt Standards gibt. Schlimm, wenn sich die Schulen nicht schon selbst gekümmert hätten.

  5. Grundschullehrerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    nachdem am heutigen Tag der Präsenzunterricht in Sachsens Grundschulen gestartet ist und einige Eltern die häusliche Lernzeit bevorzugen möchte ich als Grundschullehrerin wissen, wie ich die Leistungen der Kinder bewerten soll, die nicht in die Schule kommen.

  6. Andrea 3 Jahren vor

    Ich bin einerseits froh über diese Standards, andernseits sehr traurig, wenn ich diese lese, weil in unserem Erleben (Oberschule, 6. Klasse) nur sehr wenig davon umgesetzt wird. Videokonferenz erstmals seit Januar, aber nur mit der Klassenlehrerin in Mathe 45 Min einmal in der Woche, von allen anderen Lehrer*innen nur Aufgabenstellungen per Word- oder pdf Datei, manchmal mit Hinweis zu Youtube-Videos, oft aber nur mit zu erledigenden Aufgaben aus Lehrbuch oder Arbeitsheft, keine festen Termine für Abgaben, keine einheitliche Regelungen für Benotung, Kontakte nur per E-Mail möglich, …. die Liste ließe sich noch fortsetzen.

    Daher meine Frage: Wie sieht die Strategie zur Einführung dieser Standards aus? Werden die Schulen angeleitet, findet so etwas wie, mindestens digitale Supervision statt oder kollegiale Beratung unter den Schulleiter*innen oder Fachlehrer*innen bestimmter Fächer, bspw. um Arbeitsmaterialien und Lernvideos auszutauschen?

    Wir kämpfen uns so durch, aber die Motivation der Schulkinder, die so fast ausschließlich bei den Eltern liegt, ist ein großes Problem.

  7. Richter 3 Jahren vor

    Standards sollten auch Standards sein und als festes Regelwerk für ALLE gelten. Nur damit haben alle Kinder die Chance, Bildungsgerichtigkeit auch zu erleben.
    Worte wie „Sollen…nach Möglichkeit…möglichst regelmäßig…sind sinvoll…es sollte…zu schenken …Ermessen…etc“ haben nichts mit Standards zu tun.
    In dieser Ausnahmesituation wie jetzt müssen wir sofort handeln. Standards verpflichtend jetzt und nicht nach freien Ermessen. Aus SOLLTEN muss PFLICHT werden, für Lehrer und Schüler. Wo ein Wille ist auch ein Weg, es geht um die Zukunft unseres Landes und nicht ist dafür wichtiger als die Bildung unserer Kinder.

    • D.K. 3 Jahren vor

      Verpflichtet kann man nur etwas fordern, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind. Genau das ist in Sachsen aber nicht der Fall.

  8. Norbert Schott 3 Jahren vor

    Vielen Dank für diese lange fehlende Definition von Standards. Was eigentlich selbstverständlich wäre – beispielsweise die Prüfung und Besprechung der Arbeitsergebnisse – wurde in den zwei Schulen unserer Kinder nur bedingt praktiziert. (In unserer Grundschule: 9 von 16 Klassen ohne Kontrolle der Arbeitsergebnisse. Im Gymnasium: gefühlt ein Drittel der Fächer ohne Kontrolle der Arbeitsergebnisse.)

  9. Dresdner Bürgerin 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem sich die Lehrkräfte der Grundschulen neben ihrer täglichen Beschäftigung mit Lernplänen und der sehr wichtigen und anspruchsvollen Begleitung der Kinder im Homeschooling nun recht überstürzt auf den eingeschränkten Regelbetrieb vorbereiten mussten und Eltern vor die sehr schwere Entscheidung gestellt wurden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder weiter zu Hause beschulen, haben Sie nach langen Wochen des Homeschoolings heute zu einem besonders unklugen Zeitpunkt das aus theoretischer Sicht gewiss kluge Papier „Standards Häusliche Lernzeit“ veröffentlicht.
    Ich befürchte, dass dieses Papier bei Eltern den Eindruck von Verbindlichkeit vermittelt und damit zu einer recht fahrlässigen Täuschung von Eltern führen kann, weil für die Umsetzung dieser Standards in den meisten Grundschulen mindestens zwei wesentliche Grundlagen fehlen:
    1. Für die Verdopplung der Klassen (ein vermutlich großer Teil der Kinder in der Schule und ein vermutlich kleinerer Teil der Kinder in häuslicher Beschulung) fehlt es noch an der Verdopplung der Lehrerzahl. Aufgrund von Attesten stehen im ungünstigsten Fall sogar noch weniger Lehrkräfte als normal zur Verfügung.
    2. Auswirkungen des Digitalpakts sind in Dresdner Schulen bisher absolut nicht zu verzeichnen, so dass der Stand der technischen Ausstattung immer noch dem von vor einem Jahr entspricht (wenn man von einigen Notebooks als Ausleihmöglichkeit für einige wenige Kinder absieht) und auf diesem Gebiet ist der dringende Nachholbedarf nun noch dringender geworden.
    Zu kritisieren ist auch, dass seit Monaten neue Schutz-Verordnungen, Allgemeinverfügungen etc. freitags am Nachmittag oder Abend veröffentlicht werden, so dass regelmäßig die Wochenende damit verbracht werden müssen, dass Lehrkräfte und Eltern sich mit der Erstellung, Verteilung und Aufnahme neuer Lernpläne befassen und u.a. auch Schul-Infektions-Konzepte extrem kurzfristig aktualisiert, weitergeleitet und von allen Beteiligten erfasst werden müssen.
    Die Entscheidungsträger in der Politik sollten aufhören, vor allem durch zu kurzfristige Entscheidungen und „unsensibles Zeitmanagement“ auf Kosten der Kräfte und Nerven von Lehrkräften und Eltern und mit zu starkem Blick auf kommende Wahlen zu punkten zu versuchen.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Liebe Dresdner Bürgerin,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Zunächst möchte ich Sie dazu gern auf meine Antwort an Marian hinweisen: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/15/standards-fuer-die-gestaltung-der-haeuslichen-lernzeit/#comment-12125. Zum Thema Laptops für Schülerinnen und Schüler: Gemeinsam mit Geldern des Bundes haben wir 28 Millionen Euro in Laptops für Schülerinnen und Schüler investiert. Das Geld ging an die Schulträger, die diese Geräte besorgen. Aktuell wurden davon bislang 39.000 Endgeräte beschafft. Die Beschaffung läuft weiter. Schulträger berichten mitunter von Problemen bei längeren Lieferfristen. Bitte gehen Sie auf die Schulleitung zu und fragen dort nach. Hinsichtlich des Zeitmanagements habe ich in vorangegangenen Kommentaren schon öfter geantwortet und möchte Sie an dieser Stelle darauf verweisen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. U. Goeck 3 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    dürfen für Videokonferenzen auch andere Anbieter als Lernsax, Schullogin und OPAL genutzt werden? Konkret Jitsi, Zoom oder Teams?
    Gibt es generell eine Whitelist für Homepages und Apps (Padlet, H5P.org, Learningapps…) die während der Lernzeit genutzt werden dürfen?
    Danke und viele Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Hallo U. Goeck,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schauen Sie zum Beispiel gern einmal auf unsere Seite zur Medienbildung: https://medienbildung.sachsen.de/schulische-medienbildung-4494.html (etwa unter „Digitale Werkzeuge in der unterrichtsfreien Zeit und bei Schulschließungen“, hier gibt es speziell auch Informationen zu den Auswahlkriterien). Oder auch in unseren Blog: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/12/10/plan-b-fuer-die-haeusliche-lernzeit-teil-2). Die Nutzung, etwa von Zoom, ist davon abhängig, wo die Server stehen. Es gibt Zoom-Räume, die in Deutschland gehostet werden, aber auch da gibt es datenschutzrechtliche Bedenken. Die Schülerinnen und Schüler müssten sich mit einer E-Mail bei Zoom anmelden oder dort angemeldet werden. Bei der Nutzung von BigBlueButton über Schullogin oder OPAL Schule ist man auf der sicheren Seite.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Fragensteller 3 Jahren vor

      Liebe Frau Winkler, es gibt Schulen (staatlich), die Jitsi empfehlen.

      Die „Standards“ kommen knapp ein Jahr zu spät – wir waren schon MItte März 2020 im Lockdown 1. Damals sind Lehrer (m/w/d) teilweise Monate „abgetaucht“, andere haben über Zoom, DIskord, Jitsi, BBB usw. versucht, irgendwie „live“ zu sein. Lernsax hatte damals Schwierigkeiten und hat sie bis heute (wenn alle Schulen Videokonferenzen anbieten, stürzen die Server garantiert wieder ab). Der Lernstand ist in den Schulen höchst unterschiedlich und hängt vom Engagement der Lehrkräfte ab. So kann es sein, dass einige Schüler in Mathe bestens vorankommen, woanders aber wochenlang gar nichts von Lehrern gehört haben.
      Die Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben und meine essentielle Frage dazu ist: Wie stellt das Kultus sicher, dass auch ein Schüler heute in Klasse 8 in 5 Jahren keine Nachteile im Abi hat, weil jede Schule anders gearbeitet hat? Wie soll diese extreme Vielfalt vom Umgang mit Homeschooling je repräsentativ erfasst werden? Vor allem, wenn man Lernbereiche tauschen kann, d.h. es vielleucht nichts bringt, wenn den Schulen gesagt wird „lasst Lernbereich 4 von 4 weg“, aber jemand hatte diesen im September 2020 bereits behandelt?

      Und unabhängig davon: Wann gibt es denn endlich Infos zum Wegfall von Lehrplaninhalten, Notenvergabe (Mindestanzahl, Wichtung, …), Wegfall von Klassenarbeiten usw. in Kl. 5-10? Auf die Infos warten wir bis heute, angekündigt wurden sie bereits vor 5 Wochen. Da das 2.HJ nun begonnen hat, wären die Infos jetzt nicht nur für mich, sondern ALLE Lehrer an OS und GY mehr als nötig und ein Statement für alle lesbar sehr hilfreich, da die Frage sicher vielen unter den Nägeln brennt.

      Vielen Dank &
      Beste Grüße

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 3 Jahren vor

      Lieber Fragensteller,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Dazu gern meine Antwort an Marian beachten: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/02/15/standards-fuer-die-gestaltung-der-haeuslichen-lernzeit/#comment-12125.

      Hinsichtlich der Lehrplaninhalte wurden die Schulen ebenfalls informiert. Tauschen Sie sich dazu gern mit Ihrer Schulleitung aus. „Eine weitergehende Überprüfung von Lehrplaninhalten kann erst in Ansehung der gesamten Ausfallzeiten erfolgen. Sie wird prozessbegleitend umgesetzt mit Auswirkungen auf das Schuljahr 2021/22. Insbesondere im Hinblick auf die Abitur- und Abschlussprüfungen im Schuljahr 2021/22 werden rechtzeitig Themen bekanntgegeben, die nicht Schwerpunkt der schriftlichen Prüfungen sein werden.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Michael 3 Jahren vor

    Ich bin als Vater und Lehrer dankbar, dass es diese Aussagen gibt.
    Meine beiden Kinder (Grundschule und Oberschule) mussten über die ganze Zeit keine Arbeitsergebnisse abgeben und haben seit Mitte Dezember demzufolge auch kein Feedback von ihren Lehrer*innen erhalten. Das war auch im letzten Jahr schon so.
    Jetzt bin ich natürlich gespannt, wie u.a. dieser Aspekt umgesetzt wird.

    Auf der andere Seite werden Videokonferenzen und – sprechzeiten zumindest von einigen Lehrer*innen angeboten. Für diese Angebote bin ich sehr dankbar.

    Teilweise besteht der Fernunterricht in einigen Fächern immer noch ausschließlich aus dem Hochladen eingescannter Seiten ohne flankierende Angebote.

    Hier macht der Blog-Beitrag deutlich, dass das vielleicht etwas zu wenig für die Gestaltung von Unterrichtszeit ist.