Sommerschule: Schulen können freiwillige Bildungsangebote in den Sommerferien anbieten

Sommerschule: Schulen können freiwillige Bildungsangebote in den Sommerferien anbieten

Nach den wochenlangen Schulschließungen will Sachsens Kultusminister Christian Piwarz Schülerinnen und Schülern freiwillige Bildungsangebote zum Lernen und Üben ermöglichen.

Dazu hat das Kultusministerium das Programm „Sommerschule“ aufgelegt. »Wir müssen davon ausgehen, dass trotz der vielseitigen Bemühungen in der häuslichen Lernzeit und der seit einigen Wochen wieder aufgenommenen Präsenzphasen bei den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen Bildungsdefizite unterschiedlicher Art entstanden sind. Viele Eltern haben mir in der letzten Zeit ihre Sorge darüber mitgeteilt. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst. Die Sommerschule wird jedoch nicht ausreichen, die fachlichen Defizite vollständig auszugleichen. Das wird Aufgabe der Schulen im kommenden Schuljahr sein«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Deshalb hatte sich der Minister vorgestern bereits in einem Brief an alle öffentlichen Schulen gewandt. »Ich bitte alle Schulleiterinnen und Schulleiter, dass in Vorbereitung des kommenden Schuljahres für alle Klassen- und Jahrgangsstufen eine pädagogische Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Dabei sollen die wichtigsten Defizite erfasst und entsprechende Maßnahmen für den Unterricht im kommenden Schuljahr abgeleitet mit den Lehrkräften abgestimmt werden. Dazu werden die Schulen noch vor den Sommerferien detaillierte Hinweise erhalten. Die Sommerschule kann helfen, die Schülerinnen und Schüler wieder an das sonst übliche Leistungsniveau und an das Lernen heranzuführen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Elf Millionen für freiwillige Bildungsangebote

Zur Finanzierung der Sommerschule stellt das Kultusministerium bis zu elf Millionen Euro bereit. Die Sommerschule soll vorzugsweise in der ersten (20. – 24. Juli) und fünften Ferienwoche (17. – 21. August) stattfinden. Die Teilnahme ist sowohl für Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer freiwillig. Niemand soll dazu verpflichtet werden. Über die Form und den Inhalt des Angebotes entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. »Mir ist klar, dass die ergänzenden Bildungsangebote in den Sommerferien ein außergewöhnliches Vorhaben sind. Viele Lehrerinnen und Lehrer haben in den vergangenen Wochen in hohem persönlichen Einsatz dafür Sorge getragen, dass ihre Schülerinnen und Schüler nicht den Anschluss verlieren. Jetzt sollten wir nicht nachlassen. Deshalb bitte ich die Schulen, im Interesse der Schüler, hieran anzuknüpfen und passgenaue Bildungsangebote in den Sommerferien zu ermöglichen«, so Kultusminister Christian Piwarz. Für die Schüler ist das Angebot kostenlos. Da im Primarbereich an Grundschulen und Förderschulen seit dem 18. Mai wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich ist, richtet sich das Angebot an die Schüler der Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien.

Wichtige Eckpunkte eines besonderen Bildungsangebotes

Jede Schule prüft, inwiefern ein besonderes Bildungsangebot für ihre Schülerinnen und Schüler hilfreich ist und entscheidet in Eigenverantwortung, ob und welches konkrete Angebot realisiert wird. Es handelt sich dabei um schulische Veranstaltungen. Eine Pflicht, den Schülerinnen und Schülern Bildungsangebote in den Sommerferien zu unterbreiten, besteht für die Schulen nicht.

Im Vordergrund sollten Bildungsangebote stehen, die den Schülern Förder- und Übungsmöglichkeiten schaffen. Dabei sollte auch ein Bezug zu den Unterrichtsinhalten des vergangenen Schuljahres hergestellt werden. Das schließt selbstverständlich auch Angebote zum Beispiel zu fachübergreifenden Themen, wie etwa politisch-historische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, musisch-kulturelle Bildung und sprachliche Bildung ein. Auch können die Angebote Lernstrategien fördern oder Medienkompetenz vermitteln. Dabei können Ganztagsangebote, aber auch externe Anbieter von Bildungsangeboten genutzt werden.

Wie Schulen vorgehen sollten

Jede Schule ermittelt für ihre Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der häuslichen Lernzeit und der eingeschränkten Präsenzzeiten den Bedarf an Bildungsangeboten. Besonderes Augenmerk soll der Übergang in die folgende Klassenstufe oder Integrationsetappe erfahren. Dabei sollten die Schulen vor allem Fächer und Lernfelder mit hoher Übungsintensität in den Blick nehmen.

Wie der Einsatz von Lehrkräften und Dozenten organisiert werden kann

Grundsätzlich stehen für diese Bildungsangebote alle Finanzierungstöpfe bereit, mit denen auch sonst Lehreraufgaben finanziert werden können. So können auf freiwilliger Basis im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages Lehrkräfte eingesetzt werden. Zusätzliches pädagogisches Personal, wie etwa Lehramtsstudenten, Senior-Lehrkräfte oder Sozialpädagogen können mit kurzfristen Verträgen eingesetzt werden.

Zudem ist die Finanzierung von Leistungen Dritter ebenso möglich. So können zum Beispiel auch Verträge mit externen Partnern wie etwa Volkshochschulen, Nachhilfeeinrichtungen, Museen, Gedenkstätten oder Vereinen abgeschlossen werden. Die Einrichtung entsendet auf der Grundlage dann die Dozenten an die Schule.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

8 Kommentare

  1. Susanne 4 Jahren vor

    Wie soll ich meinen Sohn motivieren, in den Ferien zur Schule zu gehen, wenn er an dem einen Tag Präsenzunterricht pro Woche bisher 8 Stunden TC aber noch nicht eine einzige Stunde Mathe hatte ?

  2. Maja 4 Jahren vor

    Die Idee ist nicht schlecht, wird auch berücksichtigt werden, dass im ländlichen Raum in den Ferien kein Schülerverkehr angeboten wird? Viele Busse fahren nicht und das vms-Ticket läuft auch mit dem letzten Schultag ab.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Maja,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hier werden regionale Lösungen gefunden werden müssen. Die Schulen haben das mit im Blick.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. G. Arnold 4 Jahren vor

    Bitte erklären Sie, was es bedeuten soll, dass „auf freiwilliger Basis im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages Lehrkräfte eingesetzt werden“.
    Heißt das, dass wenn sich Lehrer bereit erklären würden, in den Ferien zu arbeiten, dass sie dafür nicht zusätzlich bezahlt werden könnten, weil sie ja bereits über den „bestehenden Arbeitsvertrag“ entlohnt werden?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo G. Arnold,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Stimmt: Es gibt keine zusätzliche Vergütung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Susanne Ruffani 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Herr Reelfs,

    Ist dieses Angebot dann auch für Schüler zugänglich, welche zur Risikogruppe gehören? Wie gestaltet sich das für diese Gruppe?

    Mit freundlichen Grüßen
    S. Ruffani

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Susanne Ruffani,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, die Sommerschule wird auch für Risikogruppen-Schülerinnen und -Schüler angeboten. Wie die konkrete Umsetzung dann vor Ort aussehen wird (etwa mit besonderen Schutzmaßnahmen vor Ort), muss mit der Schule abgestimmt werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. premol 4 Jahren vor

    schöner Artikel