Lehrereinstellungen für das neue Schuljahr laufen

Lehrereinstellungen für das neue Schuljahr laufen

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie konnten sich ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die Einstellung in den sächsischen Schuldienst bewerben. Nun liegen die Bewerberzahlen und die geplanten Einstellungen vor.

Foto: WavebreakmediaMicro | Adobe Stock

Im aktuellen Einstellungsverfahren haben sich insgesamt 1.271 (Tabelle 1) grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer beworben. Darunter 69 für Förderschulen, 85 für Berufsbildende Schulen, 142 für Oberschulen, 386 für Grundschulen und 589 für Gymnasien. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern waren insgesamt 915, die den Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen absolviert haben. Das bedeutet: Rund 28 Prozent kommen aus anderen Bundesländern.

Die meisten Bewerbungen gab es auch in diesem Einstellungsverfahren für die Ballungszentren Leipzig und Dresden. Für die Ballungsräume gibt es mehr Bewerber als Einstellungsmöglichkeiten. Demgegenüber werden für die ländlichen Regionen mehr Lehrer gesucht als es Bewerber gibt. Ziel des Einstellungsverfahren muss es daher sein, für einen Ausgleich zwischen Bewerberinteresse und tatsächlichen Lehrerbedarf zu sorgen. Die Unterrichtsversorgung muss in allen Teilen Sachsens gesichert werden, nicht nur in Dresden und Leipzig.

Tabelle 1: Übersicht Bewerbung grundständig ausgebildeter Lehrkräfte

  Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau Summe
Berufsbildende Schule 9 5 37 30 4 85
Förderschule 4 15 10 34 6 69
Grundschule 30 79 74 175 28 386
Gymnasium 29 56 200 277 27 589
Oberschule 7 23 41 63 8 142
Summe 79 178 362 579 73 1271

 

Insgesamt werden Lehrerinnen und Lehrer für 1.100 Stellen (Tabelle 2) eingestellt.  Geplant ist, 309 Stellen in den Grundschulen, 145 in Förderschulen, 291 in Oberschulen, 281 für Gymnasien und 74 Stellen in Berufsbildenden Schulen zu besetzen. Alle grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer für die Schularten Grundschule, Oberschule, Förderschule, Oberschule und Berufsbildende Schulen haben bereits oder werden ein Angebot erhalten. Ausgebildete Gymnasiallehrer, die im Rahmen der schulscharfen Bewerbungen nicht zum Zuge kommen, jedoch in der Schulart und Region flexibel sind, erhalten alternative Einstellungsangebote.

Tabelle 2: Geplante Einstellungen nach Regionen

Region Schulscharf Listenverfahren Insgesamt
Bautzen 53 77 130
Chemnitz 81 173 254
Dresden 151 179 330
Leipzig 111 177 288
Zwickau 35 63 98
Summe 431 669 1.100

 

Neu ist nämlich, dass für die Schulart Gymnasium erstmals ausschließlich schulscharfe Stellen ausgeschrieben wurden. Das heißt, die Bewerberinnen und Bewerber können über das Bewerbungsportal direkt eine Schule auswählen, für die sie sich interessieren. Als Entscheidungshilfe stehen passende Schulportraits mit vielen wichtigen Informationen rund um die mögliche Einsatzschule im Portal zur Verfügung. Gleichzeitig bietet das schulscharfe Ausschreibungsverfahren für die Bewerber eine größere Transparenz. Sie können besser erkennen, wo tatsächlich Bedarf vorliegt und wie groß die Bewerberzahl für bestimmte Schulstandorte ist.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

4 Kommentare

  1. Potenzieller Bewerber 4 Jahren vor

    Wieso ist es ausschließlich den Bewerbern für das Gymnasium gestattet sich an allen Schulen schulscharf zu bewerben? Wieso steht diese Möglichkeit nicht auch für Bewerber der Oberschule zur Verfügung? Wieso ist hier zum größten Teil nur das Listenverfahren möglich?

    Vielen Dank.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Potenzieller Bewerber,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch in den anderen Schularten gab es schulscharfe Ausschreibungen. Die „Besonderheit“ ist, dass in der Schulart Gymnasium im Schuljahr 2020/2021 erstmals und zunächst nur probeweise ausschließlich schulscharfe Einstellungen erfolgen. Sollte sich das aktuelle Verfahren im Bereich der Gymnasien bewähren, besteht die Möglichkeit, dies zukünftig auch für die anderen Schularten zu übernehmen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  2. Junglehrer 4 Jahren vor

    Hallo!
    Unter denjenigen von uns, die im laufenden Einstellungsverfahren leer ausgehen, herrscht Ungewissheit was dies für eine mögliche Verbeamtung bedeutet. Konkret: muss bis zum derzeitigen Stichtag, dem 31.12.2023, die Berufung auf Lebenszeit abgeschlossen sein, oder bleibt man auch verbeamtet wenn die Bewährung erst zum Ende der Probezeit in 2024/25 festgestellt wird?
    Vielen Dank und beste Grüße!

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Junglehrer,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Machen Sie sich keine Sorgen: Entscheidend ist, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber vor Ablauf des 31. Dezember 2023 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird (als sogenannte Begründung des Beamtenverhältnisses). Bewährt sich die Beamtin bzw. der Beamte sodann in der Probezeit, wird sie/er anschließend in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Hierbei handelt es sich nicht eine erneute Berufung i. S. des § 144a SächsBG, sondern um eine „Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art“.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler