Schulen und Kitas starten am Montag

Schulen und Kitas starten am Montag

Foto: ufokim | Adobe Stock

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Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.

An dem bekannten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen wird festgehalten. Darin sind sich das Kultusministerium und die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach einem heutigen Gespräch einig. Alle Eltern haben ab Montag wieder einen Anspruch auf Betreuung für ihre Kinder in der Kita und Kindertagespflege. Auch die Grundschülerinnen und Grundschüler können wieder zur Schule gehen.

Eltern eines 7-Jährigen Schülers einer Leipziger Grundschule hatten sich im Eilverfahren gegen die Öffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Leipzig betrifft nur den einzelnen Schüler als Antragsteller und wirkt sich nur zwischen ihm und der betroffenen Grundschule aus.

„Ich bedauere, dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gewürdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen. Eltern können freiwillig darüber befinden, ob ihr Kind die Schule besucht oder nicht. Dessen ungeachtet werden wir den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anfechten. Unser Konzept der Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen. Wir kommen damit dem verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach. Ich verstehe, dass die Umsetzung für pädagogische Fachkräfte in Kitas, für Lehrerinnen und Lehrer eine enorme organisatorische und personelle Herausforderung bedeutet. Ich verstehe auch die Gewerkschaften, die die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer überfordert sehen. Aber wir dürfen vor allem nicht die Kinder vergessen. Unsere Antwort darauf ist das Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Zentrales Element dieses Konzeptes ist es, dass Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Klassen nicht miteinander in Kontakt kommen. Damit bleiben das Infektionsrisiko gering und im Falle des Falles die Infektionsketten nachvollziehbar. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird jedoch von einem Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgegangen. „Für uns steht fest, dass ein Festhalten an einem Mindestabstand zwischen Kindern in den Grundschulen nicht lebensnah ist und dadurch das Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe massiv einschränkt wird“, so Piwarz.

So starten Schulen und Kitas

Kitas

Ab dem 18. Mai dürfen wieder alle Kinder ihre Kitas regelmäßig besuchen. Es gelten jedoch strenge Regeln zum Infektionsschutz. Unter anderem gilt eine strikte Gruppentrennung, was zu Einschränkungen bei den Betreuungszeiten und den Bring- und Abholsituationen führen kann. Die Kitas und Träger haben die Eltern dazu bereits informiert.

Grundschulen und Förderschulen (1. bis 4. Klasse)

Auch alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Förderschülerinnen und Förderschüler im Primarbereich (auch Unterstufe im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) dürfen ab Montag wieder regelmäßig in ihre Schule. Neu ist, dass die Schulbesuchspflicht bis 5. Juni eingeschränkt wird. Das heißt, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter Zuhause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht Zuhause erfüllt. Auch in der Grundschule müssen Klassen strikt voneinander getrennt werden. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.

Weiterführende Schulen (Oberschulen, Förderschulen, berufsbildende Schulen, Gymnasien)

Für alle Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen wird ab 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Die Eltern wurden hier über den Ablauf durch die Schulen informiert. Hier gilt die Schulbesuchspflicht für die Präsenszeit in der Schule uneingeschränkt. Schülerinnen und Schüler müssen die Schule in den Präsenzphasen besuchen und haben kein Wahlrecht. Denn hier können aufgrund des Schüleralters Abstandsregeln durch ein Wechselmodell zwischen Präsenszeiten in der Schule und Lernzeiten Zuhause umgesetzt werden.

Elternbrief zur Wiedereröffnung der Grund- und Förderschulen

Konzept zur Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

71 Kommentare

  1. Anonym 4 Jahren vor

    Schönen guten Tag Frau Winkler,

    Meine Frage bezieht sich auf den Umgang mit den Werkstufen in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

    Leider findet sich in den Verordnungen und Veröffentlichungen keine Anweisungen oder Hinweise wie mit diesen Klassen (Teilung oder gesamte Klasse,…) zu verfahren ist.

    Ich selbst arbeite an einer dieser Schulen und würde mich sehr über eine Antwort freuen um die Arbeit und den Umgang mit den SchülerInnen besser zu planen.

    Danke sehr

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Anonym,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. In der Werkstufe sind die Abstandsregeln grundsätzlich einzuhalten. Ob Klassen geteilt werden, muss vor Ort entschieden werden.

      Herzliche Grüße und eine gute Woche
      Lynn Winkler

  2. Carpe diem 4 Jahren vor

    Wir sind gespannt, wie der Grundschulbetrieb ab heute läuft.
    Ich denke, gegen eine Öffnung von Schulen und Kitas sind weder Eltern noch Lehrkrädte oder Erzieher gewesen. Diskussionspunkt war und ist das Wie.
    In Anbetracht zu erwartender sommerlicher Temperaturen in den nächsten Wochen, überlegen wir, wie Unterricht in den doch kleinen und dann auch aufgeheizten Klassenräumen, zeitlich gestaffelt, läuft. Pausenzeiten sind pro Klasse vorgegeben, freies Lernen im Schulhaus nicht möglich.
    Gibt es dazu Überlegingen?

  3. Christin 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Piwarz,

    ich bin Erzieherin und Mutter von 2 Kindern. Ich finde es richtig und wichtig, dass die Kinder die Möglichkeit bekommen an der Schule in „ihren“ Klassen zu lernen.
    Leider führen die Bestimmungen in unserem Fall dazu, dass unsere Tochter (1. Klasse) nun ab morgen in einer komplett neu zusammengestellten Klasse (nach Horteinrichtung sortiert) mit neuer Klassenlehrerin unterrichtet wird. Dies haben wir als Eltern Freitagabend erfahren, die Freude und Motivation auf den Schulbeginn, auf die Klassenlehrerin sowie das Wiedersehen der Freunde aus der Klasse unserer Tochter ist dahin.

  4. Dia 4 Jahren vor

    Einerseits soll Normalität in den Alltag unserer Kinder einziehen, andererseits droht eine Inobhutnahme des Gesundheitsamtes, wenn man die tägliche „Gesundmeldung“ vergessen hat??? Wo wollen Sie diesen Wahnsinn noch hinführen lassen?
    Ich hoffe bei aller Beachtung der Gefahren des Virus, denkt auch einer an alle psychischen und gesundheitlichen Schäden, die an unseren Kindern hängen bleiben.

  5. K 4 Jahren vor

    Unsere Tochter geht in die 6. Klasse eines Gymnasiums – von der Schulleitung wurde ein Konzept für den Schulbesuch in Früh- und Spätschicht eingeplant. Zwischen den Schichten besteht ein Zeitfenster von 20 Minuten – wie soll denn in dem Zeitfenster desinfiziert werden? Die Schüler wechseln Klassenräume? Wechseln im fremdsprachigen Unterricht nochmal die Gruppen.
    Dieser „Schicht“ Dienst ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem ländlichen Raum nicht zu schaffen ohne Wartezeiten von über 2 bis 3,5 Stunden. Die Lehrer sind auch im Dauereinsatz – was ich wirklich nicht gut finde. Was sagen Sie dazu?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe K,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte haben Sie Vertrauen in die Schule Ihrer Tochter. Die Schulen leisten auch in dieser herausfordernden Situation ihr Bestes. Hier müssen entsprechend der Gegebenheiten vor Ort individuelle Lösungen gefunden werden. Wir unterstützen hier zusammen mit dem Landesamt für Schule und Bildung jederzeit. Bitte beachten Sie, dass wir uns noch immer im Krisenmodus befinden. Das bedeutet auch eine enorme Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Aber wir hoffen und sind zuversichtlich, dass es hier um keinen Dauerzustand geht. Manches wird sich in den nächsten Tagen einspielen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  6. Glückliche Familie 4 Jahren vor

    Endlich geht es nun wieder los! Danke, wir hatten schon ganz vergessen, wie es vor nicht ganz zwei Monaten war!

  7. Sabine Großmann 4 Jahren vor

    Hallo,
    mich würde interessieren warum eine Oberschule auf eine Maskenpflicht besteht , diese aber den Kindern nicht zur Verfügung stellt. Meine Kinder haben leider nur rutschende Tücher die für ein dauerhaftes Tragen ungeeignet sind. Laut Herrn Piwarz wurden die Schulen mit reichlich Masken ausgestattet. Ebenso hat der Ministerpräsident Herr Kretschmer tausende Masken verschenkt. Wieso reichen die Masken nicht für eine Oberschule? Schon aus hygienischen Bedingungen würde ich in der Schule neue Masken bevorzugen. Werden unsere Kinder morgen wieder nach Hause geschickt wenn sie keine Masken haben
    Vielen Dank für die Info

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Großmann

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Sabine Großmann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Stimmt: Für die öffentlichen und freien Schulen in Sachsen hat der Freistaat Sachsen ein Starterpaket mit Masken (bzw. Desinfektionsmitteln) bereitgestellt. Darunter waren auch wiederverwendbare Masken für Schülerinnen und Schüler. Bitte wenden Sie sich an die Schule bzw. an der Schulträger oder ans zuständige Landesamt für Schule und Bildung. Hier findet sich eine Lösung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Ole Irmscher 4 Jahren vor

    „Lehrerinnen und Lehrer können den Mindestabstand einhalten. Grundschülerinnen und Grundschülern fällt das mitunter schwer.“
    Und deswegen lässt man jetzt alle Schüler in voller Klassenstärke wieder in die Schule? Diese Logik entzieht sich mir!

  9. Annie 4 Jahren vor

    Wunderbar! Endlich mal ein Ministerium, was Entscheidungen im Sinne der Kinder trifft. Da können sich die andern Bundesländer eine Scheibe abschneiden. Weiter so!

  10. Ines Burkel 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    im gestrigen Elternbrief steht auf Seite 3, dass die Eltern die Gesundheitsbestätigung ab dem 25.05. täglich vorlegen müssen. Allerdings werden doch viele Kinder bereits ab 18.05. die Schule wieder besuchen. Müsste nicht daher bereits ab dem ersten Tag des Schulbesuchs diese Gesundheitsbestätigung zwingend erforderlich sein? Zumal ja das vom Kultusministerium herausgegebene Formular mit dem Datum 18.05. beginnt oder können wir als Schule dies bis zum 20.05. etwas unverbindlicher handhaben?
    Wie argumentiere ich, als Grundschullehrerin, Eltern gegenüber, wenn diese anfragen, wieso die erlernten Regeln (Abstand, einzeln zur Toilette, Markierungen im Schulhaus…), die ihr Kind, welches seit dem 06.05. als Viertklässler wieder die Schule besucht, bei den anderen beiden jüngeren Schulkindern der Familie ab kommender Woche vernachlässigt werden können?
    Mit freundlichen Grüßen
    I. Burkel

  11. Frau Winkler 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren vom Kultusministerium,
    sehr geehrter Herr Piwarz,

    aufgrund der vorigen Kommentare möchte ich Sie gern bezüglich der Öffnung der Grundschulen bestärken. In den letzten Wochen haben gerade die Kinder und die Bildung extrem unter den stets neuen Verfügungen gelitten. Das ein Gericht eine solche Entscheidung trifft, lässt eigentlich unser ganzes System in Frage stellen.
    Was diese Entscheidung auch für die Lehrer bedeutet, welche ab morgen die Grundschüler unterrichten, Hygieneregeln beachten und durchsetzen müssen und dann zusätzlich noch Kontrolle und Aufgabenerteilung der Kinder machen, welche FREIWILLIG zu Hause bleiben, ist eigentlich nicht tragbar.

    Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die nächsten Wochen und halten Sie auch bei den Entscheidungen durch, die manch einer in dieser Gesellschaft nicht annehmen mag und sofort den Klageweg geht.

    Mit freundlichen Grüßen
    N.Winkler

    • Jan Kralik 4 Jahren vor

      Liebe Frau Winkler,
      ja tatsächlich, die Doppelbelastung ist eine Zumutung für die Lehrer. Allerdings m. E. n. hat das nichts mit der Klage eines Einzelnen zu tun, sondern viel eher mit der Kurzsichtigkeit der Entscheidungsträger. Man sollte doch annehmen, dass Entscheidungen solcher Tragweite vorher juristisch geprüft werden. Aber zum Glück funktioniert unser Rechtsstaat an dieser Stelle und unsere Kinder müssen kein verordnetes Risiko eingehen.
      Was ich mit verordnetem Risiko meine? Na, fährt man besser mit oder ohne Helm, klettern man sicherer mit oder ohne Seil, geht man bei Rot über die Straße oder wartet man lieber auf grün? All diese Entscheidungen zur persönlichen Sicherheit darf man in unserer Gesellschaft selbst treffen, warum also nicht auch eine Entscheidung zum Infektionsrisiko?
      Bitte bewerten Sie dies als Denkanstoß.

  12. Michelle 4 Jahren vor

    Hier wir immer vom Wohle der Kinder gesprochen und von ihrem Recht auf Bildung. Kinder haben auch ein Recht auf ihre Gesundheit und hier sollte man doch die Entscheidung,das Kind einem Risiko auszusetzen, überlassen. Geschlossene Gruppe hin oder her,die hanze Nachvollziehbarkeit im Falle einer Infektion nützt niemandem etwas wenn es Geschwisterkinder in anderen Kitas,Klassen und Horten gibt,die Lehrer der Klasse wechseln und sich in der Freizeit leider die wenigsten an die Auflagen halten. Über Risikopatienten in der Familie spricht auch niemand. Schauen Sie doch bitte nach Kamenz! 10 Kinder in einer Klasse könnten sehr wohl Abstandsregeln einhalten. Es könnte trotzdem die Klassentrennung geben. Ein roollendes System wie bei den Größeren wäre wohl sinnvoller als unsere Kinder zur Herdenimmunisierung zu verwenden. Sehr traurig was hier passiert!!!

  13. Fragende 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    morgen beginnt die Kitabetreuung in den selben vollen Räumen mit der selben großen Kinderzahl wie vor der Pandemie-Krise. Abstand zu halten ist weder den kleinen Kindern noch den pädagogischen Fachkräften in Krippe und Kindergarten möglich. Das Außengelände ist nur eingeschränkt nutzbar, weil die Gruppen es nicht gemeinsam nutzen dürfen. Faktisch sind die Bedingungen nun noch schlechter als zuvor.
    Mit welcher Begründung sind denn die pädagogischen Fachkräfte verpflichtet, sich dem Infektionsrisiko auszusetzen?

  14. Hubertus Klein 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was sind die Handlungsfolgen für Schüler und Eltern, wenn ein Corona-Fall in ihrer Klasse auftritt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hubertus Klein

  15. LANGANKE 4 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,

    ab morgen dürfen nun auch die Schüler der Unterstufe der Förderschulen mit dem FS geistige Entwicklung wieder zur Schule kommen. Der Schultag startet mit dem Frühstück, welches zum grundlegenden Unterricht in der Unterstufe gehört. Um die Schüler auch hierbei zur Selbständigkeit zu erziehen und selbstbestimmt auswählen zu können , bedienen sie sich dabei selbst von im Vorfeld eingekauften Lebensmitteln wie Brot, Butter, Wurst sowie Obst und Gemüse, welche auf vorbereiteten Tellern angeboten werden. Ähnlich also wie im Hotel-und Gaststättenwesen…daher meine Frage, da ja der Schulalltag sich trotzdem so „normal“ wie möglich gestalten sollte:
    Gibt es eine ausdrückliche Handlungsempfehlung zum Umgang mit Lebensmitteln, die in der FS geistige Entwicklung im Rahmen des Unterrichts verarbeitet werden (auch Thema Hauswitschaft/Essen zubereiten)?
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und herzliche Grüße:-)

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe LANGANKE,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es gibt dazu für den schulischen Bereich keine spezifischen Regelungen. Am besten orientieren Sie sich an den Regelungen für die Gastronomie. Gern noch mal in der Hygiene-Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachlesen: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html.

      Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag
      Lynn Winkler

  16. Ina Kretschmer 4 Jahren vor

    Was nützt es den Kindern, wenn sie in der Schule in reine Klassen getrennt werden. Dann aber zusammen mit dem Bus in verschiedene Horte fahren und dort aufgrund der personellen Situation 1. – 4. Klasse zusammen betreut werden.
    Ich bin hin und her gerissen ob ich mein Kind morgen unter diesen Umständen in die Schule gebe oder nicht. Zumal der Vater Risikopatient ist.
    Viele Grüße Ina

  17. Rudolph 4 Jahren vor

    Hallo, wie stehen Sie nun dazu, dass im Elternbrief vom 16.05.2020 in der Anlage Gesundheitsbestätigung, der 25.05.2020 als Beginn der Gesundheitsbestätigung genannt wird? Liest das Ministerium seine Veröffentlichungen nicht quer?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Rudolph,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Lesen wir: Für die kommende Woche gilt noch eine Art „Kulanz“. Die Bestätigung sollte unterschrieben vorgelegt werden. Für die ersten Tage ist bei möglichen Vergesslichkeiten aber noch besondere Sensibilität vorgesehen. Ab dem 25. Mai gilt dann aber, kein Kita- oder Schulbesuch ohne unterschriebene Gdsundheitsbestätigung.

      Einen angenehmen Abend und herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  18. Mutter von mehreren Schulkindern und Lehrerin 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Piwarz,
    einen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter für die zurückliegende Arbeit. Wir waren gut informiert und hatten einen Handlungsleitfaden. Diese ewigen Nörgler gab es schon immer und wird es geben. Dieses Elternklientel, welches meint immer alles besser zu wissen, obwohl sie oft nicht einmal ihre eigenen Kinder im Griff bekommen, haben der Lehrerschaft die letzten Jahre schwer zu schaffen gemacht.
    Die Prüfungen laufen sehr gut. Nur wenige Schüler nehmen den zweiten Termin wahr. Auch der Start mit Klasse 4 verlief gut. Die Kinder halten sich besser als die Erwachsenen an die Hygieneregeln. Sie setzen unaufgefordert den Mundschutz auf, wenn sie einem Mitschüler zu nahe treten. Wer seinem eingenem Kind nicht vertrauen kann, hat etwas falsch gemacht und die letzten Wochen zur Hygieneerziehung nicht genutzt.
    Es ist sehr wichtig, dass die Grundschüler im Klassenverband gemeinsam wieder lernen. Sie freuen sich so sehr auf ihre Freunde. Wer sich mit Wahrscheinlichkeitsrechnung auskennt, der kann sich für seinen Kreis ja ausrechnen, wie hoch das Risiko einer Ansteckung momentan ist.
    Erschreckend ist auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig. Waren es doch unlängst einige Leipziger Eltern die in Größenordnungen ihren Kindern Masernpartys zumuteten. Oft entscheiden Eltern vollkommen über die Köpfe ihrer Kinder, um ihr eigenes Ego zu stärken. Denen kann ich nur raten, ihre Kraft für den Klimaschutz zu nutzen.
    Es ist richtig, das gesunde Familien ihre Kinder wieder in die Schule schicken können. Niemand hat aus der Bevölkerung aufgeschrien, dass VerkäuferInnen, Mediziner, Politiker usw. egal ob sie einer Risikogruppe angehören, in den letzten Wochen für unser Überleben gesorgt haben.
    Meine Kinder, meine SchülerInnen und ich freuen uns auf den gemeinsamen Schulbeginn und sind dankbar dafür.

  19. Ines Hantke 4 Jahren vor

    Im Elternbrief steht, dass ab 25.5. Kein Kind ohne tagesaktuell unterschriebene Gesundheitsbestätigung in die Schule gelassen werden darf. Gilt für die kommende Woche nicht?

    Freundliche Grüße
    Ines Hantke

  20. Annie 4 Jahren vor

    Alle Kinder sollten erst dann wieder in Kita und Schule gehen, wenn (aus welchen Gründen auch immer) auf alle offensichtlichen Maßnahmen (Abstand, Maske… ) verzichtet wird. Alles andere macht Kindern Angst. Wir sollten an die kindliche Psyche denken und sie davor bewahren. Die Entscheidung den Eltern zuzuschieben ist tatsächlich ungünstig. Denn so wie die meisten eben auch keine Lehrer sind und unterrichten können, so sind sie eben auch keine Psychologen, die dies abschätzen können.
    Ich halte dieses Vorgehen für fahrlässig!!!

  21. Besorgter Vater 4 Jahren vor

    Wurde bei allen Entscheidungen denn auch die psychische Belastung für Kinder beachtet, deren Eltern oder Großeltern zur Risikogruppe gehören und die nun trotzdem gegen die in acht Wochen mühsam erlernten Verhaltensregeln verstoßen müssen? Mir scheint, dass dies nicht ausreichend gewürdigt wird.

  22. Schulze 4 Jahren vor

    Was ist eine Präsenszeit?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Schulze,

      danke für Ihre Nachfrage. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule anwesend sind.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  23. Angelika Walther 4 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,
    Ihre Annahme, dass Lehrerinnen und Lehrer den Abstand zu ihren Schülern einhalten können, teile ich so weit.Schwierig wird es aber umgekehrt, denn wie Sie richtig schreiben, fällt das den Grundschüler schwer.
    Nun kann man nur hoffen, dass alles gut geht.
    Mit freundlichen Grüßen
    A.Walther

  24. Händel 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    was passiert bei den eingeschränkten Öffnungszeiten der Kitas mit den Elterbeiträgen?
    Wir haben 10h vertraglich vereinbart, die Kita sichert uns ca 8,5h zu und wir sollen uns auch auf lange Wartezeiten beim abholen und bringen einstellen.
    A. Händel

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Händel,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider sind wir hier nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Kommune bzw. den Träger. Vielleicht noch etwa zum Hintergrund: Bis zum 18. April gab es die Regelung, dass alle Elternbeiträge erstattet werden. Auch gern hier noch mal nachlesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487. Ob Beiträge beispielsweise verrechnet werden oder erstattet, müssten Sie bitte direkt bei der Einrichtung erfragen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. daniel westermann 4 Jahren vor

    guten tag
    warum wird gleich mit dem ordnungsamt und Inobhutnahme gedroht?wie soll ich als nicht arzt festellen ob mein kind an dieser krankheit leidet weil husten oder mal niesen kann ja auch ganz andere hintergründe haben.und was passiert mit den eltern die entscheiden ihre kinder zu hause zu beschulen erwartet diese dann ein besuch des Ordnungsamtes oder der Polizei oder einer anderen Behörde?es gibt viele die einfach angst haben um ihre kinder.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber daniel westermann,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei der Gesundheitsbestätigung geht es darum, dass die Eltern versichern, dass keine Symptome der Krankheit Covid-19 (wie erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten) vorliegen. Die Bestätigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Infektionsschutzes sowie ein zentraler Aspekt bei einer Rückverfolgung möglicher Infektionsketten. Gern möchte ich Sie für weitere Informationen auf unseren aktuellen Blogbeitrag hinweisen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/18/faq-gesundheitsbestaetigung/. Hier gibt es auch Informationen zur Obhut.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  26. Schubert 4 Jahren vor

    Gut zu wissen, dass da staatliche Organe sind, die der Regierung auf die Finger schauen und wenn nötig auf die Finger klopfen. Es können einem allerdings die Grundschüler, Grundschullehrer und Eltern leid tun, die mit Situationen wie diesem Vorpreschen und Zurückrudern zurecht kommen müssen.

  27. Thomas Oliver 4 Jahren vor

    Liebe Frau Winkler,

    die Prämisse der stabilen Zusammensetzung der Gruppe ist ein Luftschloss, da unsere Grünschüler nicht auf ein Internat gehen wo sie in der gleichen Gruppe essen und schlafen.

    Am Nachmittag kann sich die Infektionen von den 28 Klassenkameraden ohne Mindestabstand ungehindert exponentiell auf andere Schulen von Geschwistern Oma und Opa verbreiten.

    Ich finde es gut, das es nun keine (Schul-) Pflicht mehr ist, seine Kinder und Familien einem hohen Risiko auszusetzen.

    Warum wird das in Berufung angefochten was laut RKI und Bundesregierung eine dringende Empfehlung ist?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Thomas Oliver,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Alle Beteiligten tun ihr Bestes, um den Infektionsschutz vor Ort umzusetzen. Fakt bleibt, dass alle Konzepte zur Schul- und Kita-Öffnung, aber auch zur Öffnung in den anderen Bereichen (wie Handel, Dienstleistung usw.) auch auf der Eigenverantwortung jedes Einzelnen basieren. In der aktuellen Situation ist jeder gefragt, die allgemeinen Schutzmaßnahmen auch zu Hause einzuhalten. Dann ist schon viel geschafft, um das Risiko zu senken. Durch die Aussetzung der Schulbesuchspflicht besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler der Grundschule zu Hause weiterlernen. Vielleicht noch eine Ergänzung: Die Zahlen sind derzeit sehr gering (circa 17 Neuinfektionen am Tag bei 4,1 Millionen Einwohnern in Sachsen).

      Kinder haben ein verbrieftes Recht (UN Konvention der Kinderrechte) auf Bildung und Teilhabe (soziale Kontakte). Dieses Recht müssen wir mit dem Infektionsschutz abwägen. Und hier haben sich zahlreiche Experten gemeldet, dass es aufgrund der niedrigen Infektionszahlen nun wichtig ist, diese Kinderrechte wieder umzusetzen, wenngleich mit Schutzmaßnahmen. Das heißt, Schulen und Kitas sind wieder offen, aber es ist noch keine Rückkehr zum Normalbetrieb.

      Gern möchte ich Sie zusätzlich auf das Interview mit Professor Reinhard Berner (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/11/ansteckungsquellen-sind-nicht-in-kita-oder-schulen-zu-finden/) sowie mit Kultusminister Christian Piwarz (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/14/die-kinder-duerfen-in-der-krise-nicht-unter-die-raeder-kommen/) hinweisen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Frau Martin 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie wird festgelegt, dass kein Unterricht in der Mittel- und Oberstufe (Jahrgangsstufe 4 bis 9) der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 stattfindet. Die Schulpflicht wird bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der häuslichen Lernzeit erfüllt.
    Können Sie erläutern, welche Hintergründe zu dieser Festlegung geführt haben, dass alle Kinder und Jugendlichen, außer die oben genannten, die Schule wieder – wenn auch in manchen Fällen nur tageweise – ab Montag 18.05.2020 besuchen dürfen?
    Vielen Dank!

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau Martin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Aufgrund des hohen organisatorischen und konzeptionellen Aufwandes für einen Wechsel von Präsenz- und häuslichen Lernzeiten und zur Einhaltung des Infektionsschutzes in diesem Förderschwerpunkt kann nur ein partieller Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe erst ab 2. Juni 2020 realisiert werden. Hier werden auch sehr individuell abzustimmende Lösungen greifen müssen – bis hin zur Koordination mit den Fahrdiensten und weiteren unterstützenden Systemen und Partnern. Dies sorgfältig vorzubereiten, ist sowohl mit Blick auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler als auch hinsichtlich der Sicherstellung des Infektionsschutzes geboten. Dafür bitten wir um Verständnis.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  29. Frauke Sauerwald 4 Jahren vor

    Guten Abend , mein Sohn ist zur Zeit noch krank geschrieben, ab 25.5. soll er wieder zur Schule gehen. Er ist in der 4. Klasse. Mittwoch erhielten wir von der Schule die Nachricht das ab nächste Woche der Mindestabstand im Klassenraum aufgehoben ist und nur in den Pausen gelte. Bisher war die Klasse in 2 Teilen unterrichtet worden, ab nächste Woche sitzen wieder 24 Kinder zusammen. Wie kann das sein und was soll das dann bringen. Unter diesen Umständen möchte ich mein Kind nicht zur Schule schicken. Auch wenn er bis dahin wieder gesund ist, er hat ein nicht so gutes Immunsystem und nimmt immer alles mit wenn was rum geht. Wie soll man sich denn jetzt verhalten? Liebe Grüße F.Sauer

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frauke Sauerwald,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie können als Eltern seit heute selbst entscheiden, ob Ihr Sohn in der Schule oder zu Hause lernen soll.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  30. Schumann Iris 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Kulturminister,
    unsere Schüler kommen früh alle zusammen mit dem Bus zur Schule ,benutzen im Gebäude die gleichen Toiletten und im Hort müssen Gruppen wieder zusammengelegt werden. Wir haben große Bedenken und fühlen uns übergangen.

  31. Mario Meine 4 Jahren vor

    Hallo, wir sind sehr glücklich, dass die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder die Schule besuchen sollen oder lieber beim Homeschooling bleiben. Danke.
    Allerdings sehen wir gerade WEGEN der ganzen strikten Maßnahmen das Wohl der Kinder gefährdet. Einfach Mental…
    Die Konsequenz für die Kinder wurde bei dem Hygieneplan nicht bedacht. Es gibt Schulen, da nehmen es die Schulleitungen extrem ernst und untersagen ganz konsequent alles mögliche, was bisher normal war. Permanente Ermahnung und Aufforderung sich an viele neue Regeln zu halten, Mundschutz zu tragen, sich zu desinfizieren und Abstand von Freunden zu halten hat mit gesundem Schulalltag für Grundschüler nichts zu tun. Und dann bis mittags nur im Klassenzimmer und anschließend in eine von 10 abgesperrten „Spielzonen“ zum Abholen bereit.
    Wurde das Risiko denn auch besprochen und abgewogen? Freundliche Grüße…Mario

  32. Frau S. 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst danken wir der Familie, die hier ein Eilverfahren eingeleitet hat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass jetzt dieser Beschluss vom Bildungsministerium angefochten werden soll/wird. Zumal diese Lösung ein guter Kompromiss für alle Seiten darstellt. In dem bestehenden Konzept für Grundschüler finden keine wirklichen Infektionsschutzmaßnahmen Anwendung. Bei 30 Kindern in einer Klasse, mit zum Teil rotierender Lehrerschaft, dürfte die Rückverfolgung im Falle einer Infektion kaum noch durchführbar sein. Es ist ebenfalls völlig unklar, warum für eine 5. Klasse andere Regeln gelten als für Grundschulklassen. Die Begründungen dafür beruhen wohl eher auf Annahmen als auf Tatsachen. Es ist sehr schade, dass im bestehenden Konzept alle Maßnahmen, die bislang gute Erfolge gebracht haben, ignoriert werden.

    Es wäre wünschenswert, wenn das Konzept in Bezug auf die Grundschulklassen überarbeitet werden würde. Letztlich hat es auch für uns Eltern berufliche Konsequenzen, wenn es aufgrund dieser Leichtsinnigkeit zu Infektionen und dann notwendigen Quarantänemaßnahmen kommt.

    Mit freundlichen Grüßen

  33. Gernod Bergmann 4 Jahren vor

    Kann ich meine Tochter 3.Klasse ab Montag zu Hause lernen lassen denn mein Mann ist vorbelastet Herzkrank Schwerbeschädigt usw.??? Kann mir jemand sagen was geht???

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Gernod Bergmann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, Ihre Tochter kann zu Hause lernen. Bitte der Schule Bescheid geben (zum Beispiel per Mail).

      Einen schönen Sonntag und herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Michael 4 Jahren vor

    Hallo!
    Durch den fehlenden Frühhort und die Anreise mit dem ÖPNV lässt sich ein Kontakt zu Kindern aus anderen Klassen kaum vermeiden.
    Die individuelle Anreise mit einem eigenen PKW können manche Familien schlicht nicht leisten.

    Tiefpunkt war die Information einer Mutter, dass an der Grundschule ihrer Kinder, die Fahrradständer nicht benutzt werden dürfen, damit eine strikte Trennung der Klassen beim Betreten der Schule gewährleistet werden kann.

    Es ist schade, dass beim Nachdenken über Hygieneregeln die Bedingungen außerhalb des Schulgebäudes nicht mit bedacht werden und entgegen anderer Aussagen im letzten Brief des Ministers habe ich immer noch nicht das Gefühl, dass diese Sorgen ernst genommen werden.

  35. Lehrerin 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    wie soll es möglich sein, in einem 50qm „großen“ Klassenzimmer, in dem dauerhaft 26 Kinder lernen, 1,5 m Abstand zu halten?
    In kleineren Lerngruppen wäre das möglich gewesen. Nach der jetzigen Lösung ist ein Infektionsschutz für die Grundschullehrkräfte schlichtweg nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

  36. Andrea Hitschfeld 4 Jahren vor

    Wenn die Lehrer und Lehrerinnen aus der“Risikogruppe“sich attestieren lassen,sind manche Grundschulen leer!! Wer denkt eigentlich bei den ganzen hin und her auch mal an die Psyche der Lehrer und Lehrerinnen?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Andrea Hitschfeld,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Schulen, denen aufgrund der Regelung hinsichtlich der Lehrerinnen und Lehrer mit einer Risikoerkrankung Personal fehlt, können sich zur Unterstützung gern ans zuständige Landesamt für Schule und Bildung wenden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  37. Ina Trommer 4 Jahren vor

    Meine Frage wäre, was passiert denn dann mit dem überforderten Personal? Jedem ist bewußt, daß das Personal auf jeden Fall an seine Grenzen kommt. Wir müssen an die Kinder denken, das stimmt….. Doch wenn fähiges Personal dann nicht mehr einsatzbereit ist, bringt es den Kindern nicht viel. Es muß eindeutig auch mehr an die Pädagogen gedacht werden, die keine Maschinen sind..

  38. Annette Weise 4 Jahren vor

    Und wie ist es inder Kita an die Erzieherinnen wird d nicht gedacht immer nur die Lehrer. Eigentlich sind die Erzieherinnen mehr gefährdet und warum werden wir nicht getestet ich zum Beispiel habe Lungenfribrose und muss auf Arbeit gehen. Ist doch toll.

  39. Lehrerin und Mutter von mehreren Schulkindern 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Piwarz, ich möchte mich zuerst einmal bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die Arbeit in der zurückliegenden Zeit bedanken. Als Lehrerin und als Mutter war ich stets gut informiert. Es gab klare Handlungsanweisungen, die umsetzbar waren. Auch hat mich die Nachricht, dass alle Grundschüler wieder in die Schulen dürfen sehr erfreut. Im kompletten Klassenverband zu bleiben, ist extrem wichtig. Der Schulstart mit den Klassen 4 ist ja schon gut gelungen. Die Kinder halten die Hygieneregeln besser als mancher Erwachsene ein. Sie setzen von selbst ihren Mundschutz auf, wenn sie Mitschülern zu nahe kommen.
    Nörgler wird es leider immer geben, egal wie Entscheidungen getroffen werden. Mit Entsetzen habe ich vom Beschluss des Verwaltungsgerichtes s.o. gelesen. Waren es nicht gerade ein Großteil der Leipziger Eltern, die Masernpartys veranstalteten. Jetzt, bei aktuell weniger Gefahr für die Gesundheit der Kinder, wird die Schulbesuchspflicht weiter ausgesetzt. Was ist mit dem Recht auf Bildung? Sind es nicht die Erwachsenen, die wie so oft über die Köpfe der Kinder entscheiden, um ihr eigenes Ego zu pflegen. Glauben diese Eltern wirklich, dass Lehrkräfte unterrichten und sich mit ganzer Kraft noch um die „Daheimgebliebenen“ kümmern können. Aber es gibt ja dann noch den Weg zur LaSuB oder Kultus, wo man den privaten Einzelunterricht für seinen Sprößling einfordern kann. Ich würde mir wünschen, dass so manch einer seinen Ehrgeiz lieber für den Klimaschutz einsetzt. Gegen die nahende Klimakatastrophe wird keine Impfung helfen.
    Die Kinder meiner Grundschule und ich freuen uns sehr auf den Neustart am Montag. Ich wünsche allen Beteiligten ein gutes Gelingen.

  40. Grundschullehrer 4 Jahren vor

    Guten Abend,
    gern wünsche ich in Erfahrung zu bringen, wie die Lernaufgaben für Lernende zu Hause gestaltet sein sollen hinsichtlich neu zu vermittelnder Lerninhalte? Bleiben Aufgaben zur Festigung bestehen oder darf nun neuer Lernstoff zum Lernen zu Hause erteilt werden? Wie verhält es sich im Umkehrschluss mit dem zu vermittelnden Lernstoff im Unterricht an den Schulen? Soll dieser bis 05.06.20 neue Inhalte umfassen oder auch nur wiederholenden und festigenden Charakter besitzen? Schließlich wäre im Falle einer Vermittlung neuer Lerninhalte für Schülerinnen und Schüler in der Schule und Lernen mit festigenden Charakter für Lernende zu Hause ein signifikanter Unterschied in den Resultaten hinsichtlich der Fachkompetenzen zu erwarten. Da ich gezwungen bin, bis Montag entsprechende Vorbereitungen zu treffen, wäre ich über eine rasche, eindeutige und praktikable Lösung diesbezüglich dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Grundschullehrer

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Grundschullehrer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. In den nächsten Tagen wird es erst einmal um ein Ankommen gehen, um den Stand der Klasse bzw. der Schülerinnen und Schüler sowie um Festigung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  41. Katja Suchanek 4 Jahren vor

    Gilt dies jetzt für alle Schüler an allen sächsischen Grundschulen?

    Ich frage wegen dieser Passage im Text: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Leipzig betrifft nur den einzelnen Schüler als Antragsteller und wirkt sich nur zwischen ihm und der betroffenen Grundschule aus.“

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Katja Suchanek,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, es gilt für alle sächsischen Grundschulen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  42. Kristin Köhler 4 Jahren vor

    Soviel wert sind wir Sächsischen ErzieherInnen:
    – nach wie vor einer der schlechtesten Betreuungsschlüssel Deutschlands
    – keine Covid-19-Tests für Erzieher- für Lehrer hingegen schon
    – keine schrittweise Wieder-Eingewöhnung für Krippenkinder nach der Notschließung
    – viel zu kurze Frist zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes in der Kita- innerhalb von 4 Werktagen!!!!!
    – geringes Einkommen für einen doch so wichtigen systemrelevanten Beruf!!!
    – emotionale Schäden bei den Kindern, welche in Geschwistergruppen zusammengefasst werden und nicht mehr mit ihren Freunden spielen können
    – tiefe Enttäuschung seitens der Kinder bezüglich Wegfall Vorschularbeit, teiloffener Konzepte….
    – enorme Arbeitsbelastung der Erzieher
    – viel zu kleine Räume für viel zu viele Kinder
    – lächerliche Vorbereitungszeiten bei großem Arbeitsumfang

    Sehr geehrter Herr Kretschmer und Herr Piwarz, so geht es nicht weiter. Meine Kollegen und ich brennen für diesen Berufen, arbeiten hoch engagiert und werden unverhältnismäßig ausgebeutet. Es stimmt uns traurig, wütend und fassungslos zugleich, wie mit uns, unserer Arbeit, unserem Engagement und unserer Gesundheit seit Jahren umgegangen wird! Es wird Zeit, dass sich etwas ändert!

    Mit freundlichen Kristin Köhler

  43. Simon 4 Jahren vor

    Endlich mal etwas gescheites wir begrüßen das Urteil.
    Warum wurde das nicht von Anfang an so gehandhabt das wir als Eltern entscheiden können!

  44. Herr Franke 4 Jahren vor

    Ich lese hier in Ihrem Bericht Zitat: „…die Schulpflicht besteht weiter“.
    Meines Wissens wurde die Schulpflicht in Sachsen im März diesen Jahres außer Kraft gesetzt. Und bislang noch nicht wieder in Kraft gesetzt. Was ist denn nun wirklich in Sachen Schulpflicht?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Herr Franke,

      danke für Ihre Nachfrage. Es bestand immer Schulpflicht, nur die Schulbesuchspflicht wurde vorübergehend aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Franco Devlin 4 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Winkler,
      Die Schulpflicht wurde seitens des SMK sehr wohl aufgehoben und dies auch in die Öffentlichkeit kommuniziert. Als es um die unterrichtsfreie Zeit ab Montag, 16.3. in Vorbereitung auf die Schließung der sächsischen Schulen ging, hieß es offiziell „Eine Schulpflicht besteht nicht.“
      Es sind leider genau diese in der Öffentlichkeit unscharfen Begriffe, die bei falscher Verwendung die Umsetzung erschweren oder ad absurdum führen, sei es eine Verwechslung von Schulpflicht und Schulbesuchspflicht, von Schulgebäude und Schulgelände in der neuesten Allgemeinverfügung oder Schulschließung und unterrichtsfreier Zeit. Die Lehrer betreiben hier großen Aufwand, die entsprechenden Verordnungen für Eltern verstehbar zu machen. Hierfür sollten sie aber vom SMK aus wenigstens korrekt formuliert sein.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Franco Devlin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen (wie in meiner Antwort an Herrn Franke) versichern: Es bestand immer Schulpflicht, nur die Schulbesuchspflicht wurde vorübergehend aufgehoben.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  45. Thoralf Land 4 Jahren vor

    Sehr geehrtes Kultusministerium,

    muss nicht mit der gleichen Logik und Begründung (1,5 m nicht einhaltbar) auch der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer in Grundschulklassen freiwillig sein, zumal diese gesundheitlich meist erheblich stärker gefährdet sind als die Schülerinnen und Schüler?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thoralf Land

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Thoralf Land,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Vielleicht folgende Erklärung dazu: Unsere Lehrerinnen und Lehrer können den Mindestabstand einhalten. Grundschülerinnen und Grundschülern fällt das mitunter schwer. Entscheidender ist bei den Kleinen die im Konzept zur Wiedereröffnung der Grundschulen und Kitas genannte Prämisse der stabilen Zusammensetzung der Gruppe. Es besteht für Lehrerinnen und Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, auch die Möglichkeit, sich mit einem ärztlichen Attest vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.

      Herzliche Grüße und ein gutes Wochenende
      Lynn Winkler