Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

Foto: ufokim | Adobe Stock

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Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schülerinnen und Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten. Für die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln. Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Das sieht ein Konzept vor, dass unter Leitung des Kultusministeriums gemeinsam mit Infektiologen und Kinderärzten der Kliniken in Dresden und Leipzig sowie Experten der kommunalen Spitzenverbände, freien Kita-Träger und des Sozialministeriums entwickelt worden ist.

„Gerade für Eltern kleinerer Kinder, war die Zeit der Schließung von Kitas und Schulen enorm belastend. Für nicht wenige ist die Schmerzgrenze erreicht. Aber auch für die Kinder ist es von elementarer Bedeutung spielen, toben und lernen zu können. Zudem bedürfen Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter in besonderer Weise eine pädagogische Anleitung durch ihre Lehrerinnen und Lehrer. Der Erwerb der grundlegenden Kulturtechniken ist weder im Selbststudium möglich, noch kann diese Aufgabe den Eltern übertragen werden“, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Wiederöffnung der Kitas und Schulen.

Das Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes bedeute eine enorme Herausforderung und verlange von allen Beteiligten in der Umsetzung viel Disziplin ab. „Doch wenn wir auf der einen Seite dem wirtschaftlichen und beruflichen Leben ein deutliches Stück mehr Normalität ermöglichen, dann müssen wir auf der anderen Seite auch Betreuungs- und Lernmöglichkeiten für die Kinder schaffen“, so Christian Piwarz.

Gleichzeitig unterstrich der Minister die Bedeutung der auferlegten Regeln. „Wir können von den Vorgaben, Abstand zu halten und Kleingruppen zu bilden, abrücken, wenn wir die Klassen und Gruppen strikt trennen. Wir öffnen wieder die Kitas und Schulen, aber wir erwarten auch die Einhaltung der Regeln. Am Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Klassen müssen alle festhalten. Ein Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen und Klassen muss sowohl in den Gebäuden als auch auf den Freiflächen strikt vermieden werden“, so der Minister. Er verwies aber zugleich darauf, dass die auferlegten Regeln ihre Praxistauglichkeit beweisen müssten. Sollte dies nicht der Fall sein, würden Änderungen vorgenommen. Auch eine erneute Schließung der Einrichtungen schloss der Minister nicht aus.

Grundsätzlich dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch das Personal muss gesund sein. In der Kindertagesbetreuung wird eine Mund-Nasen-Bedeckung situationsbedingt empfohlen. Gleiches gilt auch im Kontakt zu Erwachsenen. Ebenso sollten Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kindern müssen jedoch keine Masken tragen. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden. Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Jede Kita muss einen aktualisierten Rahmenhygieneplan erstellen und einhalten. Sanitärräume müssen mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe sind täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.

Die Einrichtungen werden nur unter der Maßgabe geöffnet, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können und dass es zu einer strikten Zuordnung in konstante und nicht wechselnde Betreuungsgruppen und Klassen kommt, heißt es in dem Konzept. Die Rückverfolgung von Infektionsketten müsse ebenso in der Kindertagespflege gewährleistet sein.

Die Wiederöffnung der Einrichtungen erfolgt auf der Basis folgender Annahmen und Prämissen:

  • Kinder spielen nach den bisherigen Erkenntnissen eine geringere Rolle im Pandemiegeschehen als zunächst angenommen.
  • Sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Grundschulen ist altersbedingt eine strikte Durchsetzung von Abstandsregeln nicht oder nur sehr bedingt möglich.
  • Sehr viel entscheidender als eine Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Gruppe.
  • Eine Konstanz der Gruppe lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen der Primarstufe durchsetzen. An den Grundschulen kann der Unterricht – anders als in der Sekundarstufe I – durchgehend im jeweiligen Klassenraum realisiert werden, zumal im verbleibenden Schuljahr ohnehin eine Konzentration auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erfolgen soll.
  • Für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen in ihrer definierten Gruppe bzw. Klasse auch mit Blick auf die seelische Gesundheit von herausragender Bedeutung.
  • Unterricht der Schüler im Primarbereich ist geboten, um massive Bildungsbenachteiligungen oder eine Verschärfung der Disparitäten zu vermeiden.

Weitere Hinweise

Besonderheiten des Zusammenwirkens zwischen Grund- und Förderschulen

Da Grundschule bzw. Förderschule und Hort jeweils für dieselben Gruppen von Schülerinnen und Schülern in der Verantwortung stehen, bedarf es einer engen Abstimmung, um das Prinzip der Konstanz der Gruppen bzw. der Klassen weitestgehend sicherzustellen und gemeinsam auch in den verschiedenen Phasen des Schul- und Horttages umzusetzen.

Das bedeutet: Schulleitung und Hortleitung/Hortträger stimmen sich auf Augenhöhe unter Einbeziehung des Trägers der Schülerbeförderung insbesondere ab über die Gestaltung

  • des Ankommens an Schule und Hort,
  • der Aufsicht an den bei der Schule gelegenen Haltestellen der Schülerbeförderung,
  • der Übergangszeiten zwischen Schule und Hort.

Die Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht gilt grundsätzlich auch bei der Betreuung durch den Hort. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen dennoch im Hort konstante Gruppen neu gebildet werden.

Der Hort ist für die Betreuungszeiten zuständig. Während der Hortzeiten gibt es kein GTA.

Für die Kindertagesbetreuung und die Grund- und Förderschulen gilt: Die Öffnung unterliegt strengen Regelungen und erfordert weiterhin auch eine Reduzierung anderer sozialer Kontakte. Einzig die zuverlässige Nachverfolgung von Infektionsketten und ihre Verkürzung kann einer erneuten dynamischen Entwicklung entgegenwirken. Zwingend einzuhalten sind deshalb:

Kontrollierter und beschränkter Zugang zu den Einrichtungen/Kindertagespflegestellen und Schulen:

  • Ausschluss von Kindern mit Krankheitssymptomen von COVID-19
  • Kinder dürfen keinesfalls betreut werden, wenn ein Mitglied des Hausstandes nachweislich an COVID-19 erkrankt ist oder Krankheitszeichen zeigt
  • Betretungsverbot für Personen, die Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. erkrankt sind

Die Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung bzw. des Unterrichts in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und erhöhte Körpertemperatur, vorliegen. Dieses Vorgehen ist Teil des neuen Übergaberituals in der Kindertagesbetreuung bzw. der Ankunft der Schüler an der Schule. Die Auskunft muss auch den diesbezüglichen Gesundheitszustand aller Mitglieder des Hausstandes einbeziehen. Kinder mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer Virusinfektion ähnlich sein können (z. B. Heuschnupfen), weisen die Unbedenklichkeit mit einem ärztlichen Attest nach. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.

Die Einrichtungsleitung bzw. die Schulleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung bzw. Aufnahme ablehnen.

Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden Kinder, pädagogisches Fachpersonal und Lehrkräfte mit Krankheitssymptomen aufgefordert, sich umgehend auf COVID-19 testen zu lassen und sollten bis zum Erhalt des Ergebnisses zu Hause isoliert bleiben. Hierzu werden transparente und gut nachvollziehbare Wege zur Einleitung der entsprechenden Diagnostik kommuniziert. Wichtig ist außerdem eine schnelle Diagnostik.

Kinder die während der Betreuung bzw. während des Unterrichts Symptome zeigen, sind umgehend von der Gruppe zu trennen und sofort von den Eltern abzuholen und eine Abklärung beim Kinderarzt zu veranlassen.

Feste Kontaktpersonen

Zu jedem Zeitpunkt muss verlässlich die Nachverfolgung von Kontaktpersonen möglich sein. Deshalb gilt:

  • Es werden feste Gruppen und Klassen mit zugewiesenen pädagogischen Fachkräften bzw. Lehrkräften gebildet und jeder Gruppe bzw. Klasse wird ein fester Raum zugewiesen. Es kann entsprechend der individuellen Gegebenheiten durchaus sinnvoll sein, die bisherigen Gruppenstrukturen zu überdenken. Die räumlichen Gegebenheiten müssen im Einzelfall an die besondere Situation angepasst werden.
  • Die strikte Trennung der Gruppen und Klassen wird im Außengelände, in den Garderoben sowie den Wasch- und Essensräumen eingehalten. Vorzugsweise wird der Gruppen- bzw. Klassenraum auch für die Einnahme der Mahlzeiten genutzt. Pausen werden zeitversetzt für die einzelnen Klassen organisiert.
  • Die Organisation der Abläufe in der Kindertagesbetreuung und Schule sollte die Kontakte der Erwachsenen untereinander auf das notwendige Maß unter Einhaltung der ansonsten bestehenden Abstandsregeln begrenzen.

Das pädagogische Konzept der Kindertageseinrichtungen ist diesen besonderen Rahmenbedingungen anzupassen – sogenannte offene oder teiloffene Konzepte sind nicht zulässig. Insbesondere die kindgerechte Vermittlung und das Trainieren von Hygieneregeln, die persönliche Gesunderhaltung und die Körperpflege sollten im Mittelpunkt stehen. Weitere Empfehlungen zur Ausgestaltung des pädagogischen Alltags vor Ort sind in der Anlage zusammengestellt und werden auf dem Kita-Bildungsserver publiziert. Hinweise für den Unterricht und den pädagogischen Alltag in Grund- und Förderschulen sind als Anlage beigefügt bzw. im Schulportal unter den FAQ zu finden.

Mitwirkung und Verantwortung der Eltern

Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Konzeptes erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern. Allen Beteiligten muss klar sein: Werden die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtungen nicht konsequent eingehalten, müssten bei einem kritischen Anstieg der Infektionszahlen, die Einrichtungen umgehend wieder geschlossen werden. Eltern werden aktenkundig darüber belehrt, dass

  • Kinder mit Krankheitsanzeichen von COVID-19 nicht in die Betreuung gebracht werden dürfen. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied des Haushalts Krankheitssymptome von COVID-19 aufweist.
  • es dringend erforderlich ist, im privaten Umfeld weiterhin die Sozialkontakte soweit wie möglich zu reduzieren, um die Entstehung neuer Infektionsketten zu vermeiden.
  • Es werden auf dem Gelände klar definierte Bring- und Abholzonen eingerichtet, in denen die Eltern ihre Kinder abgegeben können. Dabei ist zwingend von den Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus ist das Betreten der Einrichtung/Kindertagespflegestelle bzw. der Schule für Eltern in der Regel nicht erlaubt ist.

Die Träger legen gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen die Ausgestaltung der Betreuung entsprechend der räumlichen Gegebenheiten vor Ort fest.

Es wird aufgrund der eingeschränkten personellen und räumlichen Situation sowie der Infektionslage in der Kindertagesbetreuung zu punktuellen Einschränkungen (z.B. hinsichtlich der Betreuungs- oder Öffnungszeiten) kommen.

Eltern werden deshalb gebeten, wenn möglich, die Betreuungszeiten nicht auszureizen. Das ist die wirkungsvollste Hilfe für die pädagogischen Fachkräfte sowie der Kinder in der Phase der Wiedereingewöhnung und unterstützt die Betreuungsangebote abzusichern.

Konzept zur Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen für die Praxis zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs ab 18. Mai 2020 in der Kindertagesbetreuung

Handlungsempfehlungen für die Praxis in der Grundschule und der Primarstufe der Förderschule

Weitere Informationen

Kultusminister Christian Piwarz bei der Pressekonferenz zur Öffnung von Kitas und Grundschulen in Sachsen

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

61 Kommentare

  1. Mo 4 Jahren vor

    Was ist mit Kindern in deren Haushalt ein Person lebt, die zur Risikogruppe gehört. Ärztlich bescheinigt natürlich…

  2. Thieme 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,

    was hat es mit der Unterschrift auf sich? Wozu dient diese Unterschrift? Bußgeld? Gefängnis?
    („Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen.“)

    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Thieme,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Fakt ist, dass alle Konzepte zur Schul- und Kita-Öffnung, aber auch zur Öffnung in den anderen Bereichen (Handel, Dienstleistung usw.) auch auf der Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers basieren. Die eigene Verantwortung kann der Staat nicht komplett übernehmen. Die Eltern müssen sich bewusst sein, dass sie mit ihren Angaben verantwortungsvoll umgehen müssen, denn es geht auch um die Gesundheit der anderen Kinder und Erzieher. Grundsätzlich sind bei offensichtlichen Falschangaben auch Bußgelder möglich.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. besorgte Lehrkraft 4 Jahren vor

    In der Pressekonferenz sprach Herr Piwarz von festen Gruppen. Ich verstehe darunter, dass ich als Klassenlehrer*in in der Grundschule nur für meine Klasse (Unterricht in DE, MA & SU + Aufsicht während der Pausenzeiten) verantwortlich bin oder muss ich dennoch in anderen Klassen beispielsweise MA unterrichten, da dort der jeweilige Klassenlehrer*in kein MA bislang unterrichtete? Das widerspricht sich für mich, wenn man das Vorhaben der festen Gruppen durchführen will. Ich könnte mich ja in meiner Gruppe anstecken und dies wiederum an Kinder einer anderen Gruppe weitergeben…
    Es wäre hilfreich, wenn dies noch einmal im Schulportal unter den FAQs genauer erklärt wird. Es gibt auch Lehrkräfte in der Schule, für die bspw. Kunst oder Englisch eine gleichwertige Bedeutung wie das Fach Mathematik hat. Es ist leider nicht eindeutig formuliert, ob nun wirklich nur DE, MA und SU in den Klassen 1-3 durchgeführt werden soll oder ob die ein oder andere Stunde Kunst, Musik oder bspw. Englisch von einer anderen Lehrkraft durchgeführt werden kann.
    Dazu kommt noch, dass viele Lehrkräfte Teilzeit arbeiten. Wie soll damit umgegangen werden, wenn diese Lehrkräfte jetzt vielleicht genau so viele oder sogar mehr Unterrichtsstunden halten wie Lehrkräfte, die Vollzeit arbeiten (da diese Vollzeitlehrkräfte vielleicht eine 1. Klasse besitzen und deshalb nur 4-5 Stunden am Tag unterrichten).
    Ich bitte um eine genauere Erklärung im Schulportal, ansonsten befürchte ich viel Missgunst im Kollegium.
    Vielen Dank!

  4. Sunny 4 Jahren vor

    Bis jetzt ist für Mai nur der Monatsbeitrag für die Notbetreuung zu entrichten. Wenn ab 18. Mai wieder alle Kinder die Kita besuchen dürfen, wird da der Beitrag hälftig berechnet oder gilt dann weiter die volle Gebühr lt. Vertrag, für alle Kinder?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Sunny,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Einrichtung.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Mutter 4 Jahren vor

    Vielen Dank zunächst für Ihre Miiteilung zu den Förderschulen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
    Es sind folgende Fragen offen:
    A) Ist mithin für die Mittelstufe und für die Oberstufe die Schulpflicht weiter ausgesetzt bis zum 2. Juni?
    B) Gibt es in dieser Zeit einen Anspruch auf Notbetreuung für Kinder aus der Mittel-/Oberstufe und wie muss/darf diese organisiert sein?
    C) Gibt es eine Allgemeinverfügung oder etwas anderes Schriftliches aus dem SMK, mit dem man bezüglich dieser Schulform einfach mal transparent informiert wird? In den Medien erfolgt das nämlich nicht!

  6. Wunderfrau 4 Jahren vor

    Dieser Strategiewechsel erfolgt tatsächlich überraschend und völlig gegensätzlich zu sämtlichen Aussagen in Allgemeinverfügung usw. Ab sofort sind also weder Abstandsregelungen noch Kontakteinschränkungen hilfreich. Wir setzen zurück auf Start und machen damit evtl. unsere eigene Anstrengung der letzten Wochen zunichte. Abgesehen davon, dass strikt getrennte Gruppen weder in Schule noch in Kita funktionieren oder sollen Kollegen nicht mehr aufeinandertreffen? Wie geht das mit dem geringen Personal/ Einsatz von Teilzeitkräften? Sorry aber der Plan klingt nicht nach wochenlanger Reifung sondern schneller Entscheidung zugunsten wirtschaftlicher Interessen.

  7. Mama von 3 4 Jahren vor

    Ich bin zutiefst verwundert und verunsichert zugleich, welchen rigorosen Weg Sachsen in Sachen Schul- und Kitaöffnung geht. Da gibt es landesweite Kampagnen zum Thema „Abstandhalten“ und dann ist das uns allen seit Wochen vermittelte so wichtige und richtige Abstandhalten plötzlich komplett vom Tisch und wir starten in allem Einrichtungen von fast 0 auf 100 durch???? Das zu verstehen fällt mir als Mama von einem Grundschulkind und 2 Kitakindern echt schwer….Ich hoffe und wünsche, das nicht unsere Kinder hier die Versuchskaninchen für einen völlig neuartigen Weg sind und Gruppenansteckungen im Kleinen erprobt werden sollen und wir auf bitterste Art und Weise dann die Konsequenzen zu spüren bekommen.

  8. Annett 4 Jahren vor

    Ich sehe eine große Schwierigkeit die Schulkinder im Hort in den Gruppen der Schule zu gruppieren. Ist es denn nicht möglich, dass alle Grundschulkinder zumindest bis 14 Uhr in der Schule betreut werden könnten und erst dann in den Hort kommen. So kann Personal noch für feste Gruppe in der Kita eingesetzt werden und ab 14 Uhr sind bereits Kinder abgeholt und es wird pro Klasse nur noch ein Hortner gebraucht.

  9. Sandro 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir können einige Entscheidungen nicht nachvollziehen. Bis zum 15. Mai geht unsere Tochter (4. Klasse) unter Beachtung von Abstandsregeln usw. zur Schule. Wir besuchen die Großeltern seit Wochen nicht mehr. Ab dem 18. Mai ist dann alles anders??? Von kleinen Gruppen und 1,50 m Abstand ist dann keine Rede mehr, obwohl viele Lehrer/innen uns bestätigt haben, wie gut das (auch in der Grundschule) funktioniert. Wir waren irritiert, als wir gestern Abend von dieser Regelung gehört haben. Unser Vertrauen in die bisherigen und auch zukünftigen Regelungen ist nicht mehr gegeben.

  10. Mutter von 2 Kindern 4 Jahren vor

    Es ist für mich als Mutter unverständlich, warum mein eines Kind in der 1. Klasse ganztags die Zeit mit seiner Klasse/ Gruppe verbringen „darf“ – wobei ich hier auf die Umsetzung mehr als gespannt bin. Wer schonmal in einem Hort war, wird sich evtl. vorstellen können, wie schwer es für die Pädagogen umsetzbar sein wird, wenn sie 300 Schüler (ausgehend von einer 3zügigen Schule mit Klassenstärke von 5 Schülern) gruppenweise trennen soll. Horträume/ Schulhöfe etc sind in der Regel nicht _so_ groß, als dass dies sinnvoll möglich ist. Also werden die Kinder wohl idealerweise zu 25. im Klassenzimmer sitzen.
    Was ich dann als Mutter eines Kindes in der 5. Klasse noch weniger verstehe, während das Geschwisterkind also seinen kompletten Tag in dieser Gruppe verbringt, ohne Abstände,… darf das große Kind nur stundenweise Notunterricht besuchen. Zusätzlich zu den Schulbesuchen muss es dann aber trotzdem Heimaufgaben geben – zusätzlich zu den möglicherweise nicht unerheblichen Fahrtwegen im ÖPNV. Wäre es nur 1 Jahr jünger käme es auch in den Genuss eines vollen Unterrichts.
    Hier wird sehr willkürlich mit zweierlei Maß gearbeitet.

  11. L.Jacob 4 Jahren vor

    Guten Tag, was passiert mit den Risikokindern und Risikoeltern (Asthma), es heißt ja immer für diese Gruppe wäre das Vitus gefährlich. Über diese Gruppe kann ich keine Regelung lesen. Mfg

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe L.Jacob,

      danke für Ihre Nachfrage. Kinder, die aufgrund von Vorerkrankung(-en) zu einer Risikogruppe gehören, sollten einen Arzt aufsuchen und seinen Empfehlungen folgen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. Anja Marx 4 Jahren vor

    Guten Morgen,

    Vom RKI und Bundesregierung wird ein Mindestabstand von 1,5m und das Tragen von Mundschutzmasken empfohlen um die eigene und die Gesundheit der anderen zu schützen.

    Ist es rechtlich überhaupt in Ordnung Grundschulkinder per Schulpflicht in ein übervolles Zimmer zu zwingen. Die Hygienemaßnahmen können so nicht eingehalten werden. Ganze Klassen und deren Familien werden sich dann infizieren.

    Ich will nicht daß meine Kinder in der Grundschule vom Banknachbarn angesteckt werden.

    Habe ich nicht das Recht selbst sowas zu entscheiden.

    Warum entwickeln sie kein Konzept das wie jetzt halbwegs sicher ist, mit max. 15 Schülern weiter?

    MFG
    Mutter in Sorge

  13. Cordula meyer 4 Jahren vor

    Mein Sohn, der wegen Asthma zu einer Risikogruppe gehört, fährt mit einem Kleinbus zur Schule. Dort fahren auch Schüler anderer Klassen der Grundschule mit. Oder können Sie mir einen Tipp geben, wie ich diese Regel der strikten Trennung einhalten soll?! Und wie soll ich dem Kind begreiflich machen, dass es sich mit Kindern der Klasse treffen darf, aber mit anderen Freunden nicht? Warum muss Sachsen jetzt wieder einen Sonderweg gehen?

  14. Schulze 4 Jahren vor

    Wie verhält es sich mit den Elternbeiträgen? Unsere beiden Kinder gehen nun mittlerweile seit 18.03.2020 nicht mehr in die KiTa. Wenn sie jetzt ab 18.05.2020 wieder in die Einrichtung gehen dürfen, sind es insgesamt 8,5 Wochen, in der der Besuch nicht möglich war. Welchen Anspruch haben die Eltern hier gegenüber der Gemeinde bzw. dem Träger? Die Erstattung von nur einem Monat (Abbuchung im April ist entfallen) erscheint uns hier mehr als zu gering.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Schulze,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte wenden Sie sich dazu an die Kommune/Träger. Vielleicht noch eine Ergänzung: Ab 18. April muss die Notbetreuung bezahlt werden. Bis dahin gab es die Regelung, dass alle Elternbeiträge erstattet werden. Auch gern hier noch mal nachlesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Claudia 4 Jahren vor

    Hier im Artikel: „Es werden auf dem Gelände klar definierte Bring- und Abholzonen eingerichtet, in denen die Eltern ihre Kinder abgegeben können. Dabei ist zwingend von den Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen…“

    Zur Mund-Nasen-Bedeckung steht in den Handlungsempfehlungen unter Punkt 2 teilweise „Es ist ratsam…“, „sollten….getragen werden“ und unter Punkt 7 „Dabei müssen von den Eltern…getragen werden.“ Vielleicht sollte das nochmal korrigiert bzw. eindeutig kommuniziert werden, wer wann wie und ob was tragen muss/sollte/könnte/will…

  16. Steffi 4 Jahren vor

    Für die Schüler „der weiterführenden Schulen soll ab 18. Mai ein zumindest zeitweise Besuch der Schule möglich sein“ . Gibt es dazu schon weitere Informationen oder entscheidet das jede Oberschule bzw. jedes Gymnasium selbst?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Steffi,

      danke für Ihre Nachfrage. Im Schulportal gibt es für Lehrerinnen und Lehrer entsprechende Hinweise und Handlungsempfehlungen. Denn jede Schule hat individuelle Voraussetzungen, die einzelnen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich, wie zum Beispiel: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer stehen zur Verfügung? In welchen Fächern? Wie viele Räume stehen zur Verfügung? Welche zusätzlichen Räume können genutzt werden? Das muss die jeweilige Schule vor Ort entscheiden und dann entsprechend einen Plan erstellen, wie die Beschulung sichergestellt werden kann.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Mutti 4 Jahren vor

    „Ein Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen und Klassen müssen sowohl in den Gebäuden als auch auf den Freiflächen STRIKT vermieden werden.“
    Gute Idee. Unsere Schulen haben ja auch unendlich viel Platz und kaum Lehrer in der Risikogruppe Ü60…., also weder Platz-, noch Personalmangel.
    Übrigens, was ist dann mit Geschwisterkindern? In unserer Schule gibt es Kinder aus einer Familie in 3 verschiedenen Klassenstufen.
    Halten die Eltern ihre Kinder nachmittags auch STRIKT getrennt?
    Und nehmen wir mal an, am Nachmittag spielt jedes dieser Kinder mit einem Kind aus seiner Klasse (wird ja ausdrücklich erwähnt, dass das i.O. wäre) und die Geschwister und ihre Freunde kommen zusammen. Was dann?

  18. Karla Kolumna 4 Jahren vor

    Ich glaube doch nicht was ich hier zum Freitag lesen muss… . Steuern wir jetzt absichtlich auf eine Katastrophe zu?
    Wenn so eine vorsichtige, vernünftige und schrittweise Öffnung der Schulen aussehen soll, dann gute Nacht! Arme Kinder, Eltern und Lehrer. Und was sagen denn nun UNSERE Gewerkschaften dazu? Vermutlich nicht viel, denn weder die GEW, der SLV oder das LaSuB bzw. das Kultus müssen direkt „an die Front“, es sind ja „die anderen“ die sich infizieren können. Hauptsache dem öffentlichen Druck wird nun schnellstens Rechnung getragen. Ich finde DIESES Konzept unverantwortlich.

    • Nicole Meglitsch 4 Jahren vor

      Richtig so das wieder geöffnet wird. Man muss ich dem öffentlichen Druck einfach hingeben weil wir in einer Demokratie leben. Die Mehrheit entscheidet, dass sie die Wiedereröffnung wünschen und wir sind alle diszipliniert genug um uns an die Vorgaben zu halten. Das hat die Vergangenheit gezeigt in Sachsen. Konzepte in denen schrittweise Wiedereröffnungen stattfinden mit 3 Stunden Unterricht sind für einen normal arbeitenden Menschen organisatorisch gar nicht möglich, es sei denn man hat eine Uroma die die Kinder dann holen kann und sich somit selbst gefährdet. So kann man die alten Menschen in unserer Gesellschaft nicht schützen. Viele Eltern die die Grundschule/Schule für ihre Kinder nutzen haben selber nur Eltern (sprich Oma und Opa) die Arbeiten gehen die Rente beginnt erst mit 65. Ich finde solche Kommentare einfach nicht zu Ende gedacht. Die älteren in unserer Gesellschaft zu schützen bedeutet also zwangsläufig dass die Betreuung gesichert sein muss. Und auch das Öffnen von Geschäften geht nur in Verbindung mit Betreuung der Kinder.

      Ich kann nicht die Kinder 3 Stunden in die Schule schicken dann aber keinen Anspruch auf Betreuung haben weil ich nicht in einem systemrelevanten Beruf bin das bedeutet im Klartext Kind um 7 Uhr bringen und um 10:30 Uhr wieder holen. Es ist der einzig richtige Weg dieses hinaus geziehe rum Geschiebe bringt gar nichts.
      Dass sich die Kinder zeitlich nicht begegnen kann man mit Staffel Zeiten organisieren. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Vielleicht ist diese ganze Sache auch eine Chance mehr Lehrkräfte und Erzieher auszubilden und wieder einmal die Wichtigkeit zu erkennen was diese Berufsgruppe für unser aller Leben bedeutet. Man hörte immer wieder von Lehrermangel und Schulschließungen da muss dann als nächster Schritt gehandelt werden das geht nicht von heute auf morgen aber es ist ein Anfang.

  19. BESORGTE MUTTER 4 Jahren vor

    Guten Abend zusammen,
    mal ganz ehrlich, es ist ja schön und gut das man es jetzt doch in Erwägung zieht die Kleinen mit zu bedenkenlos, aber wie bitte schön soll das funktionieren?
    Erst wurde der Sport im freien wieder unter Beachtung der Vorschriften freigegeben…prompt Rasseln Quarantäneanordnungen rein, weil positive Tests da sind, keine Woche später dann das.
    Ich bin ehrlich gesagt stinksauer.
    Keiner kontrolliert hier noch so wirklich was. Die Leute gehen einkaufen wie sie lustig sind, auch ohne Schutzmaske. Die jeweiligen Gewerbetreibenden haben zum Teil gar nicht die leiseste Ahnung davon das sie dazu verpflichtet sind das zu kontrollieren. Man geht eher davon aus das dies das Ordnungsamt umzusetzen hat. Jeder schreit er hat nicht mehr das Geld in der Tasche wie es mal war. Die Kommunen haben weniger Einnahmen, kehren sich aber genauso den Kehricht das alles entsprechend eingehalten wird. Am Ende haben wir wieder den Salat und schalten wieder auf Null zurück, nur weil man jetzt unbedingt ganz schnell wieder ein normales Leben führen will und das auf Kosten der Schwachen und Risikogruppen.
    Für mich ist das absolut unverständlich. Wir werden dank der tollen Lockerungen auch weiterhin 3 Kinder zu Hause bespaßen dürfen. Jeweils einen mit dem Stoff der 4. bzw. 5. Klasse und einem Kleinkind was das letzte halbe Jahr in der Grippengruppe wäre. Nebenbei muss ich dann aber auch wieder arbeiten und einen krebskranken Mann „betreuen“. Wie bitte schön soll das funktionieren? Über solche Szenarien wird sicherlich keiner nachgedacht haben. Hauptsache man gibt erst einmal Freizeitvergnügen frei und dann das eigentliche Pflichtprogramm. Damit verlängert sich nämlich die mögliche Kontaktkette um ein wesentliches. Ach und klar sind die Kinder möglicherweise nicht so von diesem covid 19 betroffen wie man es bisher angenommen hat, kommen aber als mögliche Überträger in Frage.

  20. verwirrterLehrer 4 Jahren vor

    Liebes SMK,

    mir kommen hier diverse Fragen auf.
    1. Was mache ich mit Schülern, die sich einer in der Schule durch die Schulleitung festgelegten geltenden Pflicht zur Nutzung eines Mundschutzes widersetzen und auch kein Attest o.ä. vorlegen wollen, dass sie keine tragen können? So lange dies durch Schulen nicht sanktioniert werden kann, ist die Regelung absurd, da viele Gänge der Schule nicht breit genug sind und 1,50 m unmöglich (!) eingehalten werden können.

    2. Wie stellen Sie sich diese Aussage vor „Aufgrund der differenzierten Stundentafeln und des Fachlehrerprinzips sowie der von Kurs zu Kurs wechselnden Zusammensetzung der Schülergruppen in der gymnasialen Oberstufe ist an weiterführenden Schulen ab der Sekundarstufe I die beabsichtigte Öffnung aber nur möglich, wenn sich Präsenzzeiten in der Schule mit gut abgestimmten Lernzeiten zu Hause ergänzen. “
    Heißt das, dass Schulen nicht den gesamten Stundenplan durchführen DÜRFEN oder aber doch? Es gibt Schulen, die in den 11.Klassen aktuell sämtliche Fächer nach Normalplan unterrichten und die Klassen lediglich halbieren. Effektiv findet aber alles statt.

    3. Wer kontrolliert die Einhaltung der Hygienekonzepte (Abstand in Räumen und Gebäuden, Desinfektion, ggf. Mundschutz, …)? Mir liegen jetzt schon von drei Schulen (alle ab Kl. 5) Schilderungen vor, dass dies nicht beachtet wird, vor allem zu enges Stellen von Tischen (kaum 1m Abstand) in den Klassenräumen, fehlender Nachschub an Desinfektion usw. (weil eben vom SMK nur „Erstausstattung“ und danach „seht zu wie ihr klarkommt“), Nichteinhaltung der Abstandsregeln von Schülern wie Lehrern (die leider häufiger als von mir gedacht selbst keinerlei Vorbildunfunktion einnehmen). Was, wenn eklantante Mängel sichtbar sind und sich Schulleitungen hinstellen und meinen Corona sei nur ne kleine Grippe (auch so etwas gibt es selten, aber es gibt es)?

    4. Wenn mich ein/e Schulleiter/in zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet, diesen aber nicht stellt, wer zahlt ihn dann? Laut Bundesministerium für Arbeit MUSS der Arbeitgeber (egal ob Staat oder Freier Träger) bei Verpflichtung auch diesen Schutz stellen. Eine einzige „Mehrwegmaske“ reicht aber nicht, denn diese muss man auch mal auslüften, reinigen, waschen, trocknen…

    5. Warum kündigt man erst an, alle Schüler (außer 4 GS, 9 OS und 11 GYM) kehren ab 25.05. zurück an dei Schulen und zieht den Termin jetzt sogar noch nach vorne, wieder einmal am Freitagnachmittag, wo keine Schule mehr reagieren kann? Was soll diese „Freitagnachmittag“-Taktik, die ja vor dem 01.05. und am Gründonnerstag gneauso ablief? Warum bleibt man nicht beim 25.05., zumal am 21. und 22.05. doch eh frei ist?

    PS: Der Link zu „Testung auf Infektion mit SARS-CoV-2; Angebot für Lehrkräfte“ auf der Website führt ins Leere.

    Danke und ein schönes Wochenende!

  21. M. Grobe 4 Jahren vor

    In den Klassenzimmern aller Grundschulen darf also in voller Klassenstärke unterrichtet werden, solange die Klasse von anderen Kindern räumlich getrennt ist? Klassen aller weiteren Schularten werden weiterhin in Gruppen aufgeteilt?

  22. Dresdner 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    Ich wollte wissen wie es bei Asthmatiker in der Schule ist. Ich gabe täglich im Block vom BSZ zur Schule 2h hin und 2h zurück. Ich bekomme schlecht Luft durch den Mundschutz.
    Bei uns wird beim Einlass kontrolliert ob wir eine Atemwegserkrankung haben.
    Wie soll ich mich verhalten?

    MfG

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Dresdner,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte sprechen Sie vorab rechtzeitig mit Ihrer Schule über Ihre Vorerkrankung. Dann kann die Schule eine angemessene Lösung finden. (Im Zweifel einen Arzt aufsuchen und seinem Rat folgen.) Zum Thema Mund-Nasen-Bedeckung: Es besteht keine Mundschutz-Pflicht (zum Thema gern in unseren FAQ informieren: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-infektionsschutz-6050.html).

      Herzliche Grüße und einen guten Tag
      Lynn Winkler

  23. Christiane 4 Jahren vor

    Wie ist die Verfahrensweise für Kinder bzw. Lehrer mit Risikohintergrund (chronische Atemwegserkrankung) selbst bzw. im unmittelbaren familiären Bereich?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Christiane,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten einen Arzt aufsuchen und seinem Rat folgen. In der kommenden Woche wird es noch eine angepasste Dienstanweisung zu den Rahmenbedingungen für den Einsatz des schulischen Personals ab 18. Mai 2020 geben. Deshalb möchte ich Sie hier noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. Hummel 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    ich bitte um einen konkreten Vorschlag, wie Schulen, die räumlich sehr bescheiden ausgestattet sind, diese Vorgaben umsetzen sollen, z. Bsp. Garderoben.
    An unserer Schule teilen sich 5 Klassen 2 Räume dafür. Nutzbare Ausweichräume gibt es nicht.
    Wie sollen Schüler gestaffelt ankommen können, wenn aus nur früh – vor der ersten Stunde ein Bus fährt?
    Einen späteren Bus gibt es nicht.
    Was passiert, wenn Lehrkräfte krank sind?
    Bisher wurden Klassen zusammengelegt; das darf dann nicht mehr sein.
    Die Verantwortung für die gesamte Schulorganisation wurden in die Hände der Schulleitungen gelegt.
    Die allerdings, vor allem an kleinen ländlichen Schulen, ohne Stellvertreter, Schulsachbearbeiter, FSJler, Schulassistenten oder GTA – Kräften am Vormittag, wissen bald nicht mehr, wie sie das alles schaffen sollen.
    Absprache Schule, Hort und Schulträger => Schulleitung
    Organisation des Ablaufes, neuer Stundenplan => Schulleitung
    Transparente Infos für Eltern => Schulleitung
    Einhaltung aller Maßnahmen => Schulleitung
    usw.
    Dabei haben Schulleitungen an kleinen Schulen auch noch ihre normalen Unterrichtsstunden zu halten;
    auch jetzt schon in der derzeitigen Phase.
    Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn sich niemand mehr bereit erklärt, diese Funktion zu übernehmen.
    Und die, die es derzeit machen, sind bald völlig kaputt. Glückwunsch.

  25. Sven Lindenthal 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    bedeutet derWortlaut „regelmäßiger Besuch der Schule“ , dass die Schüler und Schülerinnen ab den 18.Mai wieder jeden Tag in der Grundschule unterrichtet werden? Oder erfolgt ein Wechsel zwischen Präsenunterricht und Homeschooling?

  26. Göhler 4 Jahren vor

    Was ist mit den Förderschulen mit dem Entwicklungsschwerpunkt geistige Entwicklung. Wie soll bzw. wird hier mit der Öffnung verfahren?

  27. Grundschullehrerin 4 Jahren vor

    Ich kann den Wunsch der Eltern und der Kinder sehr gut verstehen, wieder in die Schule gehen zu dürfen. Aber mit dieser Regelung habe ich nicht gerechnet. Erst eine total strikte Trennung der Viertklässler in kleinen Gruppen, was gut angelaufen ist und nun so schnell wieder alle im Schulhaus? Für die Phase 3 die Variante wöchentlicher Wechsel von Präsenzzeit und häuslicher Lernzeit konnten wir uns auch gut vorstellen, wie es in den jetzigen FAQ empfohlen wurde.
    Ich versuche das NEUE zu verstehen… aber bitte helfen Sie mir.
    Unsere ländliche zweizügige Grundschule wird früh mit Bussen und Taxis angefahren. Versetzter Unterricht geht nicht, da es nicht stündlich eine Buslinie gibt! Also sitzen dann alle Kinder in den Frühbussen drin, die anschließend in exakt eingewiesenen Klassen aufgeteilt werden. Nachdem in der Schule alles eingehalten wurde, geht es wieder zurück in die Busse, alle durcheinander, und ab in die Horte? Ob der Hort nur die Kinder in eine Gruppe nehmen kann, die früh im Klassenverband unterrichtet wurde, bezweifle ich, denn so viel Personal gibt es dort nicht. Wenn jemand erkrankt, müssten demzufolge die Klasse und alle im Bus sitzende Kinder in Quarantäne!!
    Nächste Frage wäre: Zur Zeit sind 4 Lehrer krank. Darf die jeweilige Klasse bis zur Genesung der Lehrer in die häusliche Lernźeit? Oder bekommen wir Personal aus anderen Schulen?
    Bisher war ich mit den Entscheidungen des Kultus zufrieden, jetzt bezweifle ich, ob das nachgemachte „Schwedenmodell“ die beste Lösung ist.

  28. HANNA 4 Jahren vor

    Sollen Grundschulkinder jetzt wieder in der ganzen Klasse oder auch in Kleingruppen (abwechselnd) beschult/betreut werden? Bei his zu 30 Kindern pro Klasse?
    Oder gibt es dan „Schichtbetrieb“ an den Schulen?

  29. Janet Oehme 4 Jahren vor

    Hallo, vielen Dank für die ausführliche Information. Leider wurden die Klassen 5 bis 10 Gymnasium und Oberschule ausgelassen. Wie sieht hier das weitere Vorgehen aus? Selbst die Lehrer sind nicht informiert.

    Danke für eine zeitnahe Antwort

  30. Michael 4 Jahren vor

    Hallo!

    Wie werden die Besonderheiten dieses Schuljahres im nächsten Schuljahr berücksichtigt?
    Das ist vor allem für Eltern und Lehrkräfte von Viertklässlern wichtig.
    Alle Kinder des Jahrgangs haben sieben Wochen Fernlernen erlebt. Klar ist nur, dass die Umsetzung des Lehrplans nicht an der ersten Stelle stand und steht. Damit ist dann jede Grundschule auf ihre Weise angekommen.
    In der fünften Klasse treffen dann Kinder aufeinander, die alle sehr unterschiedliche Erfahrungen mit dem Fernlernen gemacht haben, aber auch unterschiedliche Lücken in den verschiedenen Fächern haben. Gemeinsam ist diesen Kindern wohl nur, dass es diese Lücken gibt.

    Und wie werden die Kinder der jetzigen vierten Klasse auf die Fernlern-Tage vorbereitet, die es mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch im nächsten Schuljahr noch an den weiterführenden Schule gibt?

    Die „Freiräume“, von denen das Kultusministerium gerne spricht, sind sicher wertvoll. Aber sie öffnen eben auch Räume für Sorgen und Fragen, auf die nicht geantwortet wird.

  31. JB 4 Jahren vor

    Entschuldigung, aber „Kinder spielen nach den bisherigen Erkenntnissen eine geringere Rolle im Pandemiegeschehen als zunächst angenommen“ ist so einfach nicht richtig. Die Situation ist immer noch mehr als unklar, man kann das bspw. im Podcast von Prof. Drosten nachhören. Eine unklare Lage dann so zu interpretieren, um die eigenen Interessen zu bedienen, finde ich fahrlässig.
    Dazu kommt, dass sich zunehmend auch Hinweise auf schwere Verläufe bei Kindern häufen (Kwasaki-ähnliches Syndrom). Und dann zu sagen, wir versuchen das halt einfach mal und schlimmstenfalls machen wir es rückgängig finde ich fahrlässig. Es geht um Leben und Folgeschäden…bei Kindern und Angehörigen… und jeder der halbwegs rechnen kann, kann abschätzen das aufgrund des exponentiellen Wachstums, symptomloser Kranker etc so ein Ausbruch (oder mehrere) unglaublich viele Betroffene nach sich zieht.
    Unabhängig davon wäre zumindest zu erwarten, dass die Schulpflicht so lange ausgesetzt wird und jeder mindestens für sich selbst und die eigenen Kinder entscheiden kann, ob er dieses Risiko eingehen will. Auch ein Aussetzen von Betreuungsverträgen beim Hort (wer möchte schon zahlen, wenn er das Kind nicht abgibt) wäre angebracht.
    Im übrigen finde ich es auch schlimm, wie der Fakt das beengte Räumlichkeiten und ausgeprägter Personalmangel verschleiert werden sollen durch das „Konzept“ fester Gruppen (statt Abstandhalten und Kleingruppen, die ja wohl allgemein als MINDESTHerausforderung für Widereröffnung gehandelt werden).
    Einfach nur enttäuschend und peinlich für unser Bundesland

  32. Ulrike Franz 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf also mein Sohn, Klasse 6 Förderschule Förderbereich Lernen, noch nicht in die Schule?
    Ich konnte mir die Pressekonferenz leider nicht anschauen.

    Ihnen ein schönes Wochenende.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Ulrike Franz,

      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Ihr Sohn darf wieder an die Schule. Wie genau der Betrieb wieder anlaufen wird, sollten Sie direkt bei Ihrer Schule erfragen. In der Klassenstufe wird es sicherlich einen Wechsel von Lernzeit zuhause und Präsenszeit an der Schule geben.

      Einen guten Start in die Woche
      Lynn Winkler

  33. L. Jacob 4 Jahren vor

    Guten Tag, wie wird verfahren mit Risikokindern und Eltern aus der Risikogruppe (Asthma)?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe L. Jacob,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gehören Kinder aufgrund von Vorerkrankung(-en) zu einer Risikogruppe, sollten sie einen Arzt aufsuchen und seinen Empfehlungen folgen.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  34. Katja Schumann 4 Jahren vor

    Verstehe ich es richtig, dass kein Mindestabstand mehr notwendig ist?

  35. Kalläwe, Enrico 4 Jahren vor

    In unserer Grundschule sind die 4. Klassen mittlerweile wieder im Unterricht. Die beiden Klassen sind in 4 Gruppen aufgeteilt worden. Die heutigen Verlautbarungen habe ich nun so verstanden, dass für die 1. bis 3. Klassen nun nicht mehr geteilt werden und eine Einhaltung von Mindestabständen nicht mehr im Vordergrund steht. Warum werden die Kinder an dieser Stelle unterschiedlich behandelt?

  36. Mutter 4 Jahren vor

    Was ist mit den Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Mutter,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gilt: Ab 18. Mai öffnen diese Schulen für die Unterstufe (Jahrgangsstufe 1 bis 3) und der Werkstufe (Jahrgangsstufe 10 bis 12), die Öffnung der Mittelstufe (Jahrgangsstufe 4 bis 6) und der Oberstufe (Jahrgangsstufe 7 bis 9) folgt ab 2. Juni, ggf. in Wechselmodellen aus Präsenzzeiten an der Schule und häuslichen Lernzeiten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  37. Jennifer 4 Jahren vor

    Im Umfeld ist mir aufgefallen, dass einige Eltern in anbetracht der aktuellen Situation skeptisch sind bzw Bedenken haben, ihre Kinder jetzt „schon“ wieder in die Kita/Krippe zu schicken.

    Durch Kurzarbeit sind manche Eltern arbeitstechnisch etwas entlastet, haben demzufolge aber auch weniger Einkommen, als im Normalfall und zahlen nun wieder Betreuungs- und Essensgebühren.

    Gibt es eine Möglichkeit sein Kind aus freien Stücken noch eine Zeit lang selbst zu betreuen und zeitgleich auch von den Gebühren befreit zu werden?

    Die jetzige Regelung klingt im Unterton nach Pflichtbetreuung, vielleicht ließen sich einige Einrichtungen mit dieser Option der Selbsteinschätzung etwas entlasten.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Jennifer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihr Kind zu Hause selbst weiter zu betreuen. Beachten Sie hier bitte nur: Grundsätzlich muss in Zeiten der Normalbetreuung der Elternbeitrag gezahlt werden, unabhängig, ob das Kind etwa aufgrund von Urlaub oder Krankheit tageweise die Kita nicht besucht. Es sei denn, dazu ist etwas anderes im Kita-Betreuungsvertrag geregelt. Vielleicht noch eine Ergänzung: Ab 18. April muss die Notbetreuung bezahlt werden. Bis dahin gab es die Regelung, dass alle Elternbeiträge erstattet werden. Auch gern hier noch mal nachlesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  38. Derhatschongelb 4 Jahren vor

    Unfassbar, zwei inhaltlose Sätze zu den Klassenstufen 5-8, weiterhin keine Perspektive für diese Kinder und damit eine massive Benachteiligung. Schlicht skandalös. Man findet keine Worte….

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Derhatschongelb,

      wovon genau sprechen Sie?

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  39. Jacqueline Kahnert 4 Jahren vor

    Was ist mit den behinderten Kindern die in die Heilpädagogische Schule gehen?Die stehen nicht mit in der Öffnung.

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Jacqueline Kahnert,

      danke für Ihre Nachfrage. Leider wissen wir nicht, was genau Sie meinen. Im Sächsischen Schulrecht ist dies keine Schulart und auch kein Förderschultyp.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler