Einsatz von GTA-Fachkräften möglich

Einsatz von GTA-Fachkräften möglich

Foto: Robert Kneschke | Adobe Stock

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Mit der teilweisen Öffnung der Schulen können allgemeinbildende Schulen auch vertraglich gebundene Fachkräfte für Ganztagsangebote (GTA-Kräfte) einsetzen. Darüber hat das Kultusministerium jetzt die Schulen informiert.

Ab morgen (6. Mai) besteht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassenstufe der Grund- und Förderschulen auch wieder ein schulisches Betreuungsangebot. Dabei können auch GTA-Kräfte unterstützend tätig werden. „Unter Beachtung der Maßgaben des Infektionsschutzes können sie während der Betreuungszeiten geeignete individuelle Maßnahmen durchführen oder je nach Bedarf und zeitlicher Vorgabe auch in Kombination mit Lehrkräften arbeiten“, heißt es in einem Brief des Kultusministeriums an die Schulleitungen und GTA-Koordinatoren.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vor Ort zu entscheiden und könnten zum Beispiel beinhalten:

  • Betreuungsangebote für ausgewählte Schüler/Gruppen,
  • Onlineangebote für Lernende zu Hause,
  • die Betreuung und Aufsicht (z.B. bei Prüfungen),
  • die Aufsicht und Umsetzung der Einhaltung der Hygienebestimmungen,
  • die Pausengestaltung im Schulgebäude, im Schulklub oder im Freigelände,
  • individuelle Förderangebote,
  • Spiel- und Lernzeiten.

Auch die Gestaltung von zusätzlichen Angeboten zum Beispiel in der Bibliothek, im Schulgarten, im Schulklub oder im Freizeitgelände der Schule sind möglich. Die Liste ist nicht abschließend, die Aufgaben können im Rahmen der vorhanden GTA-Mittel der einzelnen Schule eigenverantwortlich umgesetzt werden. Sachmittel, die für die zusätzlichen Angebote notwendig sind, dürfen weiterhin angeschafft und abgerechnet werden.

Was bei bestehenden GTA-Verträgen zu beachten ist

Wenn die bisher vereinbarten Tätigkeiten nicht mehr wie geplant stattfinden, können diese auch durch coronabedingte Aufgaben an Schulen ersetzt werden. Dazu müssten die GTA-Kräfte zeitnah über andere Einsatzmöglichkeiten informiert werden. Mit deren Einverständnis müsste eine formlose Vertragsergänzung mit den veränderten Inhalten und Zeiten formuliert und dokumentiert werden. Die geleisteten Ersatzmaßnahmen werden anerkannt und wie gewohnt über die Antragsteller abgerechnet.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

6 Kommentare

  1. Katrin 4 Jahren vor

    Bleibt es ab dem 18.05.2020 dabei, dass GTA Kräfte im Grundschulbereich zur Betreuung eingesetzt werden dürfen? (z.B. zur Förderung einzelner Kinder etc.) Während der Betreuungszeiten ist dies ja ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Leipziger 4 Jahren vor

    Wird es eine Möglichkeit geben, Geld in das nächste Schuljahr zu übernehmen?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Leipziger,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese Möglichkeit besteht nicht. Nichtsdestotrotz geht die Förderung von GTA im kommenden Schuljahr weiter. Die Bescheide dafür werden derzeit von der Sächsischen Aufbaubank versandt.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. S. Schmidt 4 Jahren vor

    Irgendwie widersprechen sich der Blogbeitrag und der Erlass Sonderprogramm GTA. Im Erlass werden explizit Grund- und Förderschulen angesprochen, im Blogbeitrag ist von Prüfungsaufsichten die Rede. Was gilt denn nun?
    Warum werden weiterführende Schulen ausgeschlossen? Insbesondere bei Inklusionskindern ist enormer Betreuungsbedarf.
    S. Schmidt

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo S. Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Dazu möchte ich Ihnen folgenden Hintergrund erklären: Der Blogbeitrag bezieht sich auf das GTA-Schulleiterschreiben vom 29. April 2020. Hier wurden allen allgemeinbildenden Schulen, die für das Schuljahr 2019/2020 gemäß Sächs GTAVO mit GTA-Kräften arbeiten und über GTA-Mittel verfügen können, Möglichkeiten für deren Weiterbeschäftigung bzw. für deren Einbindung im Schulbetrieb aufgezeigt. Umfassende GTA-Angebote wie vor der Schulschließung wird es vorerst nicht wieder geben. Im genannten Brief wird dargestellt, dass sich für GTA-Kräfte eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Einsatz in der Schule bietet. Dazu zählen auch weiterhin ggf. den Umständen entsprechend modifizierte unterrichtsergänzende Angebote. Die aktuelle Situation an den Schulen, deren schrittweise Öffnung, verlangt aber insbesondere außerordentliche Maßnahmen, für deren Umsetzung zahlreiche Kräften notwendig sind: zum Beispiel bei der Einhaltung der Hygieneregeln, bei der Klassenteilung oder im Rahmen der gestaffelten Pausenzeiten. Für solche Aufgaben können durch die Schulleitung auch GTA-Kräfte eingesetzt werden. Es liegt in der Verantwortung der Schule/Schulleitung, wer von den außerschulischen Partnern, bei Beachtung der Maßgaben des Infektionsschutzes, unterstützend eingesetzt wird.

      Die Grund- und Förderschulen wurden nur extra betont, da diese seit gestern die Herausforderung meistern müssen, die Unterrichts- und Betreuungszeiten für die 4. Klassen über den ganzen Tag sicherzustellen und zu koordinieren. In „Phase 2“ ist die vorrangige Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher (Horte), die Notbetreuung der Klassen 1 bis 3 zu gewährleisten.

      Der Erlass, das Sonderprogramm GTA Corona, ist extra für die Grund- und Förderschulen entwickelt wurden, die über keine GTA-Mittel verfügen. Damit haben auch diese Schulen die Möglichkeit, mit externen Partnern, die reguläre Unterrichts- und Betreuungszeit der Viertklässler und darüber hinaus abzusichern.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler