Hinweise zum Lernen und Unterrichten in Zeiten der Corona-Pandemie

Hinweise zum Lernen und Unterrichten in Zeiten der Corona-Pandemie

Foto: natalialeb | Adobe Stock

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Sachsens Kultusminister Christian Piwarz hatte unlängst die Hoffnung auf eine schnelle Rückkehr zur Normalität an Schulen gedämpft.

+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr gültig +++

„Von einem klassischen Normalbetrieb werden wir bis zu den Sommerferien weit entfernt sein“, so der Kultusminister. Um die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat das Kultusministerium den Schulen pädagogische und organisatorische Hinweise zur Verfügung gestellt. Eine Auswahl der Handreichungen gibt es im Blog.

Die Handreichungen, die das Kultusministerium erarbeitet hat, sind zahlreich und machen auch Aussagen für alle Schularten und zum Teil für Klassenstufen. Damit werden die bereits in Schulleiterschreiben gemachten Aussagen präzisiert und deutlich erweitert. Deshalb können die Hinweise an dieser Stelle lediglich stark verkürzt wiedergegeben werden. Die vollständigen Handreichungen gibt es im Schulportal unter dem Stichwort „Covid-19“.

Wie ist mit der Umsetzung der Lehrpläne zu verfahren?

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein.

Lernbereiche, die aktuell nicht behandelt werden konnten, können im nächsten Schuljahr bearbeitet und vertieft werden. Wenn einzelne Lernbereiche wegen des Infektionsschutzes nicht durchführbar sind, können aber Lerninhalte aus der nächsten Klassenstufe „vorgezogen“ werden.

Welche Empfehlungen gibt es zum flexiblen Umgang mit den Stundentafeln?

Grundschule

Kinder im Grundschulalter benötigen die meiste Unterstützung beim Erlernen neuer Kompetenzen. Deshalb soll das Bildungsangebot an Grundschulen auf die Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität.

Oberschule

Die für Oberschulen geltende Stundentafel kann in Eigenverantwortung der Schule angepasst werden. Ein Schwerpunkt sollte auf die Absicherung des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. in den naturwissenschaftlichen Fächern gelegt werden. Die Wochenstundenzahlen in einzelnen Fächern können auch zeitweise erweitert oder gekürzt werden. Dabei sind die für die einzelnen Klassenstufen vorgesehenen Wochenstundenzahlen nicht zu überschreiten. In den Vorabgangsgangklassen sollte der Unterricht vorrangig in den schriftlichen Prüfungsfächern abgesichert werden.

Förderschule

Für die Förderschulen, in denen lernzielgleich, d. h. nach den Lehrplänen der Grund- und Oberschule unterrichtet wird, gelten die Aussagen entsprechend.

Allgemeinbildendes und Berufliches Gymnasium

Die für das allgemeinbildende Gymnasium in der Sekundarstufe I geltende Stundentafel kann in Eigenverantwortung der Einzelschule an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden, indem z. B. die Wochenstundenzahl von einzelnen Fächern zeitweise entweder erweitert oder gekürzt wird. Dabei sollte die Anzahl der Wochenstunden, bezogen auf den einzelnen Schüler, nach Möglichkeit nicht überschritten werden.

Kursstufen am Allgemeinbildenden und Beruflichen Gymnasium

In der Jahrgangsstufe 11 am Allgemeinbildenden und in der Jahrgangsstufe 12 am Beruflichen Gymnasium sollte vorrangig Unterricht in den Leistungskursfächern und je nach Schwerpunktsetzung der einzelnen Schule in den Grundkursfächern erfolgen, die schriftliches Abiturprüfungsfach sein können.

Wie ist mit der Bewertung von Aufgaben zu verfahren, welche ausschließlich im Rahmen der Lernzeit erarbeitet werden?

Die Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die Erfüllung der Lernaufgaben sollte generell durch die Lehrkräfte mit den Schülern ausgewertet und bewertet werden. Die Bewertung soll wertschätzend und ermutigend sein und Hinweise für das weitere Lernen enthalten.

Die durch die Lehrerkonferenzen unter dem Einfluss der Krisensituation geänderten Bewertungsrichtlinien sind den Schülern und Eltern transparent zu machen

Grundschule

In Klassenstufe 3 und 4 kann die Benotung in den Fächern außer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 in Englisch ausgesetzt werden. Im Jahreszeugnis wird in den von der Benotung ausgesetzten Fächern die Note der Halbjahresinformation übernommen.

Oberschule und Gymnasium

Bei der Festlegung der Jahresnote sollte angemessen der Leistungswille und der individuelle Lernfortschritt des Schülers unter den jeweils gegebenen Lernvoraussetzungen berücksichtigt werden. Insbesondere in Grenzfällen ist abzuwägen, inwiefern eine wohlwollende und motivierende Entscheidung angebracht ist.

Können in der Zeit der Notbetreuung die von der Schule für die häusliche Lernzeit erteilten Lernaufgaben bearbeitet werden?**

Es gibt keine Festlegungen oder Empfehlungen zur Gestaltung der Notbetreuung. Selbstverständlich kann Notbetreuung keinen Unterricht ersetzen. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass in der Zeit der Notbetreuung auch die Aufgaben für die Lernzeit erfüllt werden bzw. die Möglichkeit dafür geschaffen wird, dass die Kinder dies tun können.

Mit Bedacht und unter Berücksichtigung der gegebenen Bedingungen vor Ort, aber auch mit dem Blick auf die herausfordernden Situationen in den Familien sollte die Möglichkeit bestehen, die Lernaufgaben auch in der Notbetreuung erfüllen zu können. Es wird aber nur im Ausnahmefall eine individuelle pädagogische Begleitung bei der Aufgabenerfüllung möglich sein.

Welchen materiellen Gehalt soll die sog. Günstigkeitsregel bei Benotung und Versetzung haben?

Grundsätzlich ist mit der Günstigkeitsregel gemeint, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung und der Versetzung zu Gunsten des Schülers anzuwenden sind. Es wird empfohlen, die pädagogischen Beurteilungsspielräume wohlwollend auszulegen.

Da die Lernzeit zu Hause während der Schulschließungen von den Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten sehr unterschiedlich verlief bzw. verläuft, ist es notwendig diese Unterschiedlichkeit für die Benotung und den Abschluss des Schuljahres angemessen zu berücksichtigen.

Im Zusammenhang damit sollte jeder Lehrer sicherstellen, dass keine Überforderungen und kein Leistungsdruck entstehen. Die Bewertung von Leistungen in Form von Benotungen ist dabei auf ein angemessenes Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, zu beschränken.

Auf welche Versetzungsregularien sollte noch einmal gezielt hingewiesen werden?

Es wird empfohlen, bei der Entscheidung die Schulschließungen durch die Corona-Krise im Interesse der Schüler zu berücksichtigen. Die Nichtversetzung von Schülern ist jedoch möglich. Sollte die Leistungsfähigkeit und die Gesamtentwicklung eines Schülers vermuten lassen, dass er den Anforderungen der nächst höheren Klassenstufe nicht gerecht wird, dann sind die Eltern auch über die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung zu beraten. Dabei sind die Eltern auf mögliche nachfolgende Konsequenzen im weiterführenden Bildungsverlauf hinzuweisen.

Welche Beratungsangebote für verunsicherte Schüler und Eltern sind möglich?

Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebes können bei Schülern und Eltern Verunsicherungen, Sorgen oder Ängste auftreten – nicht nur in Bezug auf die gesundheitliche Situation.

Für vertrauliche Beratungen stehen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zur Verfügung.

An den Schulen können sich Schüler und Eltern vertrauensvoll an den Beratungslehrer, Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter mit ihren Sorgen und Problemen wenden.

Zur Fragen der häuslichen Lernzeit gibt es die Beratungshotline des LaSuB.

Standort Bautzen:  03591 62 15 55

Standort Dresden:  0351 84 39 45 0

Standort Chemnitz: 0371 53 66 10 5

Standort Leipzig:  0341 49 45 66 9

Standort Zwickau: 0375 44 44 33 3

Standort Radebeul: 0351 83 24 42 4

Wie ist mit wichtigen, zusätzlichen schulischen Veranstaltungen (Zeugnisübergaben, v.a. der Abschlussklassen) zu verfahren?* 

Schuleinführung und 0. Elternabende

Die Durchführung der Schuleinführung und eines 0. Elternabends zur Vorbereitung auf das erste Schuljahr kann trotz des Betretungsverbotes nach strengen Maßgaben des Infektionsschutzes in Verantwortung der Schule durchgeführt werden, wenn die Gegebenheiten es zulassen. Eine Abstimmung mit dem Elternratsvorsitzenden der Schule wird empfohlen. Sollte die Durchführung des 0. Elternabends aufgrund des Pandemie-Geschehens nicht möglich sein, sollten die Eltern rechtzeitig und umfassend schriftlich informiert werden.

Diese Hinweise gelten sinngemäß auch für die Elternabende in Vorbereitung des Starts der Eingangsklassenstufen 5 an den weiterführenden Schulen.

Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres

Die Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres kann nur unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Schulen planen eigenverantwortlich aufgrund der gegebenen räumlichen und personellen Bedingungen. Ggf.  sollte ein gestaffelter Ablauf in Gruppen ins Auge gefasst werden. Auf die Anwesenheit von Eltern oder anderen Personen, die nicht zur Schule gehören, ist zu verzichten.

Gibt es eine Möglichkeit, das Feststellungsverfahren in das neue Schuljahr zu verlängern?

Generell ist es aufgrund der rechtlichen Regelungen möglich, das Feststellungsverfahren im nächsten Schuljahr abzuschließen. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass jeder Schülerin und jedem Schüler ein optimaler Schulstart in der für ihn geeignetsten Schulart gesichert wird.

Umgang mit Risikogruppen bei Schülern und Eltern

Wie ist mit den Besonderheiten von vulnerablen Gruppen von Schülern umzugehen?

Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit intensivem Assistenz- und Pflegebedarf, diejenigen mit schwersten Behinderungen ohne Einsichtsfähigkeit in die eigene Lage und in die Lage anderer Menschen, Kinder und Jugendliche mit fremd- und selbstgefährdenden Verhaltensweisen und mit schweren chronischen Grunderkrankungen wie Asthma, Herzerkrankungen, überstandenen Krebserkrankungen, Immunschwächen, Epilepsien usw. Bei der schrittweisen Öffnung von Schulen ist zu beachten, dass bei diesen Schülergruppen entweder Mindestabstände nicht gewährleistet werden oder trotz Mindestabständen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Risikogruppen ein Schulbesuch in der gegenwärtigen Situation nicht angezeigt ist. In den künftigen Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit einer weiteren Öffnung von Schulen wird dies grundsätzlich berücksichtigt werden. Allerdings wird nicht jeder Einzelfall geregelt werden können. Deshalb wird es darauf ankommen, im Einzelfall zum Schutz dieser Schüler, aber auch der Mitschüler und des Personals an den Schulen, den Schulbesuch über ein ärztliches Attest für die laufende Krisenphase auszuschließen.

Wie ist zu verfahren, wenn Eltern, die ihrerseits zu einer Risikogruppe gehören bzw. die auf ein im Hausstand lebendes Geschwisterkind mit Risikofaktoren verweisen und deshalb besorgt sind, wenn ein Kind ihres Hausstandes die Schule besucht?

Sofern Eltern oder Geschwisterkinder zu einer Risikogruppe gehören, sollte eine Beratung durch das LaSuB erfolgen bzw. ein ärztliches Attest für den Schüler bzw. die Schülerin vorgelegt werden, bei der mit Blick auf den Schutz der Angehörigen im eigenen Hausstand von einem Schulbesuch Abstand genommen werden sollte.

Wie kann die Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu Hause unterstützt werden?

Die Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu Hause kann mit Materialien zur schulischen Inklusion unterstützt werden. Alle bisher seitens des SMK veröffentlichten Unterstützungsmaterialien zur schulischen Inklusion im Freistaat Sachsen sind auf der Website Inklusion abrufbar. Zu den Angeboten zählen u. a. Flyer, Leitfäden und Broschüren, aber auch interaktive und multimediale Inhalte wie Videos, Infografiken sowie Download- und Seitenlinks.

Wie können Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung spezifisch unterstützt werden?

Gerade bei diesen Schülern ist eine direkte und gezielte Ansprache erforderlich, da es ihnen schwerfällt, ihren Alltag selbstständig zu strukturieren, sich zu motivieren für kontinuierliches und selbstständiges Lernen. Um nach der gegenwärtigen besonderen Schulsituation an das Lernen anknüpfen zu können, brauchen sie besondere Unterstützung.

Diese Schüler könnten Einzelkonsultationen (persönliche Ansprache – Verstärkung der Aufforderung zum selbstständigen Lernen – Feedback zu den erbrachten Leistungen – Mut machen für den nächsten Schritt) bekommen, in denen die Lehrkräfte ihnen ein positives Feedback zu ihren bisher geleisteten Anstrengungen geben, neue Übungsansätze vermitteln und Übungsmaterial geben. Dieses Prozedere ließe sich wöchentlich oder zweiwöchentlich wiederholen.

Welche projektbezogenen Aufgaben können Inklusionsassistenten während der Schließzeit der Schulen durchführen?

Inklusionsassistenten sind im Rahmen der Durchführung des Vorhabensbereiches bei einem externen Projektträger angestellt. Der Projektträger, als Arbeitgeber der Inklusionsassistenten, entscheidet über deren projektbezogenen Arbeitseinsatz außerhalb der Schule während der Corona-Epidemie. Vor dem Hintergrund der Schließzeit der Schulen ist daher eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung und Projektträger erforderlich.

* Ergänzungen vom 28. April 2020
** Ergänzung vom 29. April 2020

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

21 Kommentare

  1. H.A. 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    betreffs Versetzungsregularien können Schüler auch freiwillig eine Klassenstufe zum Ende einer Klassenstufe oder im ersten Schulhalbjahr einer Klassenstufe wiederholen, sollte die Leistungsfähigkeit und die Gesamtentwicklung eines Schülers vermuten lassen, dass er den Anforderungen der nächst höheren Klassenstufe nicht gerecht wird. Bestehen die Konsequenzen im weiterführenden Bildungsverlauf darin, dass die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe als Wiederholung wegen Nichtversetzung gilt oder wird die freiwillige Wiederholung nicht wie eine Pflichtwiederholung gewertet, sondern aufgrund der Schulschließungen wegen der Corona-Krise mit Kulanz und Nachsichtigkeit behandelt? (Zitat von Herrn Meidinger zu den Vorteilen eines freiwilligen Wiederholens: „Es wird nicht wie eine Pflichtwiederholung gewertet, die nach Regelung der meisten Bundesländer maximal zweimal und nicht in aufeinanderfolgenden Stufen erfolgen darf“.
    Freundliche Grüße

  2. Rosenlöcher 4 Jahren vor

    Guten Abend,
    meine Tochter besucht ein zweijähriges BVJ und hat im Sommer 2021 Abschlussprüfung, allerdings ist in Ihrem Konzepten nur Berufs- und Berufsfachschule aufgeführt. Da nicht jedem Jugendlichen das Lernen von zu Hause aus leicht fällt, vor allem bei Schülern ohne familiären Rückhalt, halte ichdies für fahrlässig.
    Und dadurch werden die Jugendlichen auf ihrem weiteren Berufsweg stark benachteiligt. Deswegen bitte ich Sie auch diese Gruppe mit in Ihre Konzepte aufzunehmen.

  3. Thiede 4 Jahren vor

    Gehören Eltern zur Risikogruppe, kann vom Schulbesuch der Kinder abgesehen werden. Voraussetzung dafür ist lt. der Veröffentlichung eine Beratung durch das LaSuB bzw. ein Attest für den Schüler. Wer ist beim LaSuB Ansprechpartner für die Beratung bzw. durch wen ist das erforderliche Attest auszustellen?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Thiede,

      danke für Ihren Kommentar. Dafür bitte direkt zur entsprechenden personalverwaltenden Stelle Kontakt aufnehmen. Das Attest stellt ein Arzt aus.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  4. Barth, Christian 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn man all diese Kommentare liest wird neben der Tatsache „Eltern sind überfordert; Kinder treffen ihre Freunde nicht“ eins leider außer Acht gelassen:
    Die Schul- bzw. Versagensangst vieler Schüler. Angst, trotz aller Bemühungen zu Hause das Klassenziel wegen fehlender Verbesserungsmöglichkeiten sowieso nicht zu schaffen!
    Es sind nun mal äußerst ungewöhnliche Umstände, mit denen alle klar kommen müssen.
    Die Eltern erhalten Kurzarbeitergeld und was gibt man den Kindern?
    Man setzt sie sehr großem Stress aus.
    Warum kann man diesen Kindern nicht die Sicherheit geben, dass sie dieses Jahr NICHT wiederholen müssen?
    Solange man nicht sagen kann, wann alle wieder in die Schule dürfen, sollte sich das Kultusministerium die dann ganz sicher anstehenden, auch rechtlichen Diskussionen wegen Benachteiligung ersparen und eine andere Aussage zum Thema „Sitzenbleiben“ treffen.
    Im Fußball wird in einigen Ligen der Abstieg in diesem Jahr ausgesetzt. Warum nicht auch in der Schule?
    Ich würde mir in diesem Fall ein sensibleres Vorgehen der Politik wünschen.
    Mit freundlichen Grüßen…

  5. Brewig 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, sehr geehrte Frau Winkler,
    vielen Dank für die Informationen im Beitrag „Hinweise zum Lernen und Unterrichten in Zeiten der Corona-Pandemie“, die aber leider aus unserer Sicht mehr neue Fragen aufwerfen als bestehende Fragen beantworten.

    Es erscheint nicht klar, welche der Hinweise für die Zeit während der Schulschließungen und welche für die Zeit nach möglichen Teilöffnungen zu verstehen sind. Worauf beziehen sich die Empfehlungen zum flexiblen Umgang mit den Stundentafeln – auf die Inhalte des zuhause zu erarbeitenden Lernstoffs oder auf die Fächer, die nach Schulöffnung priorisiert werden sollten? Gibt es in den von Ihnen erwähnten Handreichungen für die Lehrkräfte schon Empfehlungen bzw. konkrete Pläne des Kultusministeriums, welche Fächer nach einer etwaigen Schulöffnung vorrangig unterrichtet werden sollten? Wenn ja, wäre das sicher auch für Eltern interessant.
    Eine weitere Frage betrifft die Bewertung bzw. Benotung von Leistungen, besonders hier im Grundschulbereich. In seinem Brief vom 30.03.2020 an alle Eltern schrieb Herr Staatsminister Piwarz: „In der Grundschule soll auf eine Benotung der erfüllten Lernaufgaben grundsätzlich verzichtet werden.“
    Nun schreiben Sie unter der Überschrift „Wie ist mit der Bewertung von Aufgaben zu verfahren, welche ausschließlich im Rahmen der Lernzeit erarbeitet werden?“ folgendes: „In Klassenstufe 3 und 4 kann die Benotung in den Fächern außer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 in Englisch ausgesetzt werden.“ Dies widerspricht sich mit der Aussage von Herrn Piwarz bzw. mit sämtlichen der Ermutigung dienenden Worten der letzten Wochen, die darauf abzielten, dass Eltern Lehrkräfte nicht ersetzen können und individuelle Lebenssituationen von Familien bedacht werden müssen.

    Die Rückmeldungen, die wir als Kreiselternrat Chemnitz aus den einzelnen Schulen erhalten, wie Lehrer aktuell Eltern unterstützen, ähneln den hier hinterlassenen Kommentaren. Auf der einen Seite unterstützen Lehrer sehr gut und pflegen aktiv – digital oder analog – einen regelmäßigen Kontakt mit ihren Schülern. Andere Schüler und Eltern fühlen sich mit Unmengen an Arbeitsblättern zu allen Fächern sehr alleingelassen. Manche Lehrer geben zu eingesandten Ergebnissen regelmäßig und zeitnah eine ermutigende Rückmeldung, andere verzichten komplett auf die Kontrolle des Erarbeiteten, die Schüler arbeiten hier seit Wochen „ins Blaue hinein“. Mit Hinweisen wie „Alle Schüler sind gesetzlich dazu verpflichtet die erteilten Schulaufgaben zuhause zu bearbeiten.“ fühlen sich Eltern zusätzlich unter Druck gesetzt.

    Insgesamt wünschen wir uns als Kreiselternrat Chemnitz mehr Transparenz, Entlastung für die Eltern und Verbindlichkeit dahingehend, wie Lehrer aktiv beim Homeschooling unterstützen sollen und müssen.

    Freundliche Grüße
    Der Vorstand des KER Chemnitz

  6. namenlos 4 Jahren vor

    Hallo,
    wir beschulen nun schon seit Wochen einen Grundschüler und einen Gymnasiasten. Das Gymnasium Burgstädt kümmert sich wirklich stark um die Schüler. Nach anfänglichem extremen Aufgabenpensum hat sich die Situation gebessert und die Lehrer geben ihr Bestes.

    Das kann man von der GS überhaupt nicht sagen. Aufgaben werden kommentarlos auf die Schulhomepage gestellt, Kontakt findet maximal anonym über eine bereitgestellte Sammelemailadresse der Schule statt. Teilweise werden Hilferufe, Nachrichten und Telefonate erst Wochen später beantwortet. Kontrolle der Arbeitsaufträge erfolgt nicht. Zitat: „Wenn jedes Kind mir alles schickt, ist das zu viel Arbeit.“
    Und dafür erhalten unsere Grundschullehrer tatsächlich ihr volles Entgelt? Obwohl sie nur einen vormittag in der Woche in der Schule anwesend sind? Und sonst nichts weiter kontrollieren etc.? So viel Urlaub bei vollem Geld möchte glaube ich jeder von uns haben. Verzweifelte Alleinerziehende Elternteile werden dürfen ihre Kids nicht in die Notbetreuung geben, die Schulleitung lehnt es ab. (Kein System relevanter Beruf) Davon mal abgesehen, welcher Arbeitgeber toleriert ein Arbeitsende ab 11Uhr, weil die Notbetreuung der Schule dann endet?

    Es ist aktuell sicher für alle schwer – aber den Problemen der Eltern und den Kindern wird in der momentanen Situation überhaupt keine Beachtung geschenkt.

  7. K S 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    Meine Frage betrifft speziell den Anfangsunterricht der Klasse 1. Soll in Eigenregie der Eltern der Lese- und Schreiblehrgang (Erarbeitung neuer Buchstaben bzw. Lautverbindungen, Einführung der Schulausgangsschrift, Erweiterung des Zshlenraumes über 10) im Homeschooling erarbeitet werden. Wir erhalten trotz Gespräch mit der Schule kein Arbeitsmaterial zum üben und festigen bereits bekannter Lerninhalte für Klasse 1 sondern nur eine Übersicht über die Seiten in den Lehrwerken mit dem neuen Stoff. Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. S.

  8. J.G. 4 Jahren vor

    Wie wäre es mal darüber nachzudenken den Eltern die Zeit die wir aufwenden um die Arbeit der Lehrer zu machen ausreichend zu vergüten?
    Wir sind beide Vollzeit beschäftigt (Schichtdienst) und müssen uns mindestens 3 Stunden mit den Lernstoff mit den Kindern beschäftigen. Von den Lehrern unserer Schule gibt es keine Unterstützung.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Hallo J.G.,

      danke für Ihren Kommentar. Bitte sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern. Wenn es noch immer Schwierigkeiten gibt, kontaktieren Sie die Schulleitung. Gemeinsam finden Sie sicher eine Lösung. Es besteht auch die Möglichkeit, die Eltern-Hotline des LaSuB zu nutzen: https://www.lasub.smk.sachsen.de/information-fuer-eltern-zur-lernzeit-4206.html. Bitte nutzen Sie die bestehenden Unterstützungsangebote.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. S.H. 4 Jahren vor

    Ich finde es sehr traurig das man in dieser Situation nicht einfach mal sagen kann, nur Prüfungsrelevante Fächer sollen zu Hause ausgearbeitet werden. Alles andere ist noch mehr Druck für Schüler und Kinder. Als wenn es nicht schon so schwer genug ist, nein da müssen Fächer wie Kunst und Musik usw auch gemacht werden. Alles ohne Nachdenken. Zusätzlich kann es auch nicht sein das die Kids benotet werden. Hier wird vergessen das die Kids „nicht“ beschult werden. Wir Eltern sind nach wie vor keine Lehrer. Es ist unmöglich wie mit den Kids und Eltern umgegangen wird.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe S.H.,

      danke für Ihren Kommentar. Die Situation ist im Moment für alle Beteiligten eine große Herausforderung und alles andere als einfach. Wann immer es Schwierigkeiten gibt: Bitte sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam findet sich eine Lösung.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auch in unseren FAQ: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-fernunterricht-4732.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. Sebastian Kreß 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    am 30.3. (3. Woche der Schulschließung) schrieb Herr Staatsminister Piwarz in einem Brief an die Eltern: „Derzeit gehen wir davon aus, dass der reguläre Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien wiederaufgenommen werden kann.“
    Bitte seien Sie so nett und teilen mir/uns (kurz) mit, welche Bedingungen sich seitdem so dermaßen verschlechtert haben, dass es nun heißt: „Von einem klassischen Normalbetrieb werden wir bis zu den Sommerferien weit entfernt sein“.
    Im Übrigen teile ich letztere Einschätzung, frage mich aber, wie ein Schulbetrieb überhaupt stattfinden kann, bei dem es den Schulleitern überlassen bleibt, ob und in welchem Umfang eine Gesichtsmaske zu tragen ist. Auf welcher fachlichen Basis soll dies bewertet werden, bzw. andersrum gefragt, welchen Kompetenzvorsprung hat der Schulleiter vor dem Stab in Kultusministerium und Schulamt?
    Herzlichen Dank im Voraus
    Sebastian Kreß

  11. Christine Schulz 4 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs,
    täglich verfolge ich als Förderschullehrerin mit großem Interesse die Veröffentlichungen des SMK. Oftmals werden Förderschulen nicht mal erwähnt. Auch heute reichte es, uns mit einem Dreizeiler abzuspeisen. Was ist mit Schülern, die nach anderen Lehrplänen unterrichtet werden? Bei der stufenweisen Öffnung der Schulen wurden wir nicht erwähnt. Einmal Randgruppe, immer Randgruppe. Auch wir versuchen, unsere Schüler durch geeignetes Material ein wenig an den Unterricht zu erinnern. Auch wir haben regelmäßigen Kontakt zu den Eltern. Es ist oftmals beschämend, den Eltern keine konkreten Informationen übermitteln zu können. Das wirft letzten Endes kein gutes Licht auf uns Lehrer. Wir sind die unmittelbaren Ansprechpartner, nicht das SMK. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns und unseren Schülern künftig ein klein wenig mehr Beachtung schenken.
    Chr. Schulz

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Christine Schulz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich verstehe Ihre Gedanken, dieser Eindruck sollte keinesfalls entstehen. Denn selbstverständlich sind Förderschulen keine „Randgruppe“, sondern für unser Bildungssystem immens wichtig. Genauso wie Ihre Arbeit und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen.

      Es gibt für alle Schularten umfangreiche Hinweise, die über das Schulportal zur Verfügung stehen. Hier im Blog können wir allerdings nur einen kleinen Ausschnitt davon abbilden. Dafür bitte ich um Verständnis. Nichtsdestotrotz nehmen wir uns Ihre Gedanken zu Herzen und versuchen, in Zukunft darauf noch mehr zu achten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  12. K.E. 4 Jahren vor

    Guten Abend,
    gibt es schon eine Regelung bezüglich des Bildungsganges ab Klasse 7 (Realschulgang /Hauptschulgang)? Die SuS haben derzeit keine Möglichkeit mit einem Bescheid für die HS eine Verbesserung im 2. Halbjahr zu erreichen, um den RS-Gang zum Schuljahresende doch noch zu schaffen.
    Es gab diesbezüglich schon einige Nachfragen seitens der Elternschaft.
    Vielen Dank!
    K.E.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe K.E.,

      vielen Dank für die Nachfrage. Dazu wurde noch keine Entscheidung getroffen. Sobald es hierzu aber Neuigkeiten gibt, informieren wir umgehend dazu. Bis dahin möchte ich Sie noch um ein wenig Geduld bitten.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  13. D. Weigel 4 Jahren vor

    Vielen Dank zu diesen ersten Hinweise, insbesondere zur Benotung von Aufgaben im Rahmen der “ Lernzeit“.

    Erste Anmerkung:
    Die Erteilung dieser Hausaufgaben und deren Benotung stehen doch aber trotzdem im Widerspruch zu den Rechtsgrundlagen. Oder? In den Schulordnungen Oberschule ( §§ 22,25) Grundschule (§§ 17,20) und Gymnasien (§§ 19, 24) ist doch immer klar geregelt, dass sowohl Hausaufgabenerteilung, als auch Leistungsbewertungen im Zusammenhang mit dem Unterricht erfolgen muss. Da derzeit kein Unterricht stattfindet, fehlt der ursächliche Zusammenhang und damit die rechtliche Grundlage für Hausaufgaben und deren Leistungsbewertung. Damit können derzeit Hausaufgaben eigentlich nur auf freiwilliger Basis erteilt werden, aber ohne jegliche Benotung. Oder wie sehen das die Juristen ihres Ministeriums?
    Die derzeitige “ unsoziale Praxis“ von zu vielen Lehrkräften gegenüber Schülern und deren Eltern, wird doch sicherlich zu einigen Rechtsstreitigkeiten führen, auf welche das Ministerium vorbereitet sein sollte.

    Zweite Anmerkung:
    Vergessen werden hier leider die Berufsschüler bzw. Schüler an Fachschulen u.a. Die derzeitige “ unsoziale Praxis “ an mehreren Schulen sieht zum Beispiel so aus:
    1.) Berufsschüler in einer dualen Ausbildung müssen nun während der eigentlichen Berufsschulzeit im Betrieb arbeiten und bekommen zusätzlich von der Berufsschule umfangreiche Hausaufgaben aufgebürdet. Die zusätzliche Belastung interessiert die Lehrer nicht, auch nicht nach entsprechenden Hinweisen oder eher Hilferufen der Schüler.

    2.) Schüler an Fachschulen z.B. in der Ausbildung als Erzieher werden ebenfalls rücksichtslos von Lehrern mit Hausaufgaben eingedeckt. Gleichzeitig bekommen diese Schüler kein Lehrlingsgeld, sondern sind auf die Unterstützung der Eltern angewiesen bzw. auf einem Nebenjob im Kino oder Gaststättengewerbe. Die Eltern haben jetzt viel weniger Geld durch Kurzarbeit, die Schüler keinen Nebenjob mehr und trotzdem muss die Miete u.a. gezahlt werden.
    Andere ältere Fachschüler absolvieren eine Zweitausbildung und müssen sich gleichzeitig noch um ihre Kinder kümmern, welche nicht in die Kita oder die Schule gehen können. etc…..
    Zu diesen Existenzängsten und täglichen Belastungen kommt jetzt noch der unmenschliche Druck aus manchen Fachschulen, welche rücksichtslos die Erfüllung von zu vielen Hausaufgaben fordern.

    Die ersten Berufsschüler und auch Fachschüler haben in den letzten Wochen wegen diesem starken Druck ihre Ausbildung bereits „hingeworfen“. Es werden wahrscheinlich noch mehr ihre Ausbildung abbrechen, wenn Sie als Ministerium hier keine zentralen vernünftigen Regelungen erlassen und auch konsequent für deren Umsetzung sorgen. Möchten Sie das wirklich ?

    Bitte handeln Sie endlich als Ministerium und beenden Sie die rechtswidrige Willkür an zu vielen Schulen in Sachsen, welche zu Lasten von Schülern und Eltern geht.

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