Abschlussprüfungen in Sachsen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Infektionsschutz

Abschlussprüfungen in Sachsen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Infektionsschutz

Foto: alexanderuhrin | Adobe Stock

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Mindestabstand, Händehygiene, regelmäßige Belüftung: Nach den Osterferien werden die sächsischen Schulen für alle Abschlussklassen wieder öffnen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Infektionsschutz haben wir hier zusammengestellt.

+++ HINWEIS: Mit Ende des Schuljahres 2019/2020 sind die dargelegten Vorgaben nicht mehr gültig +++

Wie wird sichergestellt, dass keine Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen an den Prüfungsvorbereitungen bzw. Prüfungen teilnehmen?

Nur Schülerinnen und Schüler ohne respiratorische Symptomatik dürfen die Schule betreten. Der Zugang wird kontrolliert. Nach Betreten des Gebäudes wird sichergestellt, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler die Hände wäscht bzw. desinfiziert.

Wie werden die Schülerinnen und Schüler über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes informiert?

Die Schülerinnen und Schüler werden am ersten Tag des Betretens des Schulgebäudes aktenkundig über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes informiert:

  • Händehygiene
  • Abstand halten
  • Husten- und Schnupfenhygiene.

Erforderliche Aushänge werden an mehreren Stellen im Schulhaus platziert.

Welche Vorkehrungen werden getroffen, um das Infektionsrisiko für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu minimieren?

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Raum wird reduziert. Dies wird im Regelfall nur durch Klassenteilung zu erreichen sein. Vor allem sind große Räume der Schulen zur Gewährleistung der nötigen Abstände zu nutzen.

Durch Aufsichten wird sichergestellt, dass es im Schulgelände sowie im Schulhaus und auch während der Pausen keine Gruppenbildung gibt und ausreichende Abstände eingehalten werden. Die Lehrinnen und Lehrer achten auf die Einhaltung der Mindestabstände.

Zwischen den Schülerarbeitsplätzen wird ein ausreichender Abstand gewährleistet. Dafür werden entsprechend viele Räume genutzt. Das Lernen kann damit nur in Gruppen erfolgen.

Während des Tages wird eine regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume eingeplant und sichergestellt.

Was ist bei der Toilettenbenutzung zu beachten?

Für die Toilettenbenutzung werden Laufwege durch die Schule ausgewiesen, die Begegnungen verhindern.

Die Toilettenräume werden vor und nach jeder Prüfung eingehend gereinigt.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass ausreichend Seife und Papierhandtücher vorhanden sind.

Vor den Toiletten werden Wartebereiche eingerichtet. Eine Aufsichtsperson stellt sicher, dass sich Schülerinnen und Schüler bei den Toilettengängen nicht begegnen.

Wie sollen praktisches Arbeiten und Experimente umgesetzt werden?

Praktisches Arbeiten und experimentelle Tätigkeiten stellen eine besondere Herausforderung an den Infektionsschutz dar. Bei der Abnahme der Experimentieraufbauten der Schülerin bzw. des Schülers bzw. bei der Begleitung praktischer Arbeiten ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

Hilfe bei der experimentellen bzw. praktischen Unterstützung ist nur mit beidseitigem Mundschutz und ausreichendem Abstand gestattet.

Auch bei empfohlener Verwendung von Einweghandschuhen ist eine umfassende Desinfektion des Arbeitsplatzes, der Gerätschaften, Werkzeuge und Materialien vor einer erneuten Nutzung erforderlich.

Wie werden Lehrinnen und Lehrer geschützt, die selbst zu den Risikogruppen zählen?

Der Einsatz von Lehrkräften, die selbst ein erhöhtes Risiko für eine Infektion tragen, ist möglichst zu vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter strengster Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen möglich. Die Lehrkräfte sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen.

Die Schulleitung wird gebeten, im Einvernehmen mit der betroffenen Lehrkraft, eigenverantwortlich geeignete Vorgehensweisen abzustimmen.

Wie sollen sich an der Prüfung teilnehmende Schülerinnen oder Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, verhalten?*

Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren.

Zusätzliche Informationen gibt es in unseren FAQ Infektionsschutz und FAQ Personaleinsatz.

* Aktualisierung vom 16. April 2020.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

32 Kommentare

  1. Mutti 4 Jahren vor

    Ich bin Lehrerin an einem BSZ und unterrichte auch Abschlussklassen. Haben meine Kinder auch Anspruch auf Notbetreuung, wenn mein Mann nicht in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeitet? Home-Office ist bei ihm leider nicht möglich.

  2. Tim K. 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler, zunächst einmal Respekt für die gerade zu leistende Arbeit.
    Ich bin Lehrer in mehreren Abschlussklassen, die nächste Woche wieder in der Schule kommen. Gleichzeitig haben meine Frau und ich einen zweijährigen und einen vier Wochen alten Sohn. Beide Kinder können von meiner Frau im Moment nicht allein betreut werden. Kann unser „Großer“ in die Kita gehen, obwohl nur ich in unserer Familie nun einen systemrelevanten Beruf hat? Meine Frau ist noch im Mutterschutz. Ist für uns eine Ausnahmeregelung notwendig und welches Amt ist dafür zuständig? Vielen Dank

  3. Lehrer 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    Ich habe drei Fragen/Anliegen.

    1) Das sächsische Gesundheitsministerium hat das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Wenn alle sich daran halten würden und dies auch für die Schulen verpflichtend ist, können Ansteckungen verhindert werden. Warum wird diese Maßnahme nicht erwogen?

    2) Eine Kontrolle der Schülerinnen und Schüler ist schön und gut. Aber was ist mit infizierten Personen (Lehrer und Schüler), die symptomfrei sind, dennoch das Virus weiter verbreiten können?

    3) Was passiert im Falle, dass in einer Klasse (oder Teilgruppe) jemand nach der Öffnung der Schulen positiv getestet wird? Werden dann alle Lehrer und Schüler, die mit dieser Person in Kontakt waren in 14-tägige Quarantäne geschickt? Dann wären die Prüfungen zum Ersttermin aber erst recht in Gefahr. Was, wenn sich ein Schüler dieser Gefahr nicht aussetzen möchte?

    Vielen Dank für Ihr Bemühen.
    Beste Grüße.

  4. Christian Wendt 4 Jahren vor

    Okay – die Prüfung als wenige einzelne Termine sehen wir aktuell unkritisch – insbesondere ist bis zum Mai ja auch noch etwas Zeit, bei der bei sinnvollem Verhalten aller die Infektion weiter eingedämmt werden könnte.

    Was ist mit den Schülern aus Riskogruppen, die nun ab Mittwoch täglich in die Schule sollen, um an der Prüfungsvorbereitung in Kleingruppen teilzunehmen?

  5. Hr. Frank 4 Jahren vor

    Guten Tag,
    „Die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Raum wird reduziert.“ Wichtig wäre eine Richtlinie darüber, dass auch die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer pro Raum reduziert wird!
    In den bisherigen Veröffentlichungen wurde nicht erwähnt, wie die Abstände zwischen den Lehrern eingehalten werden sollen. Wo werden kommende Lehrerberatungen stattfinden? Ohne entsprechende Vorgabe ist nicht auszuschließen, dass sich schon ab nächster Woche viele Lehrer gleichzeitig im Lehrerzimmer aufhalten.
    Wie viele Lehrer dürfen sich maximal in einem Raum/bzw. pro m² aufhalten?

  6. Daniela Dietz 4 Jahren vor

    Hallo Frau Winkler,
    hier ist leider nicht beschrieben, wie mit Schülern aus Risikogruppen umgegangen wird. Hier sind nur allgemeine Verfügungen hinterlegt. Wie konkret werden Schüler aus Risikogruppen geschützt. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen sind, meiner Meinung nach, nicht ausreichend.
    Viele Grüße
    Daniela Dietz

    • Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Hallo Frau Dietz,
      Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.coronavirus.sachsen.de
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  7. Christian Wendt 4 Jahren vor

    Gut, dass die Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören geschützt werden sollen.

    Was ist mit Schülern, die selbst zu der Risikogruppe gehören, oder deren Eltern zu einer Risikogruppe gehören?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Christian Wendt,

      danke für die Nachfrage. Wir haben diese Frage im Beitrag aufgenommen: „Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. Hagen Hoffmann 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Frau Winkler,
    eine respiratorische Symptomatik ist doch nur durch medizinisch gebildete Fachkräfte zu kontrollieren.
    Wie wird diese fachliche Kompetenz sichergestellt?
    Manche Menschen leiden an einem einfachen Reiz- oder Raucherhusten oder haben eine Pollenallergie, die zu Atembeschwerden führen kann, aber nicht automatisch eine Coronaerkrankung darstellt.
    Warum wird nicht Fieber gemessen?
    Ist die Kultusbehörde als Arbeitgeber nicht auch in der Pflicht, den Arbeitsschutz zu gewährleisten?
    Stellt der Dienstherr dementsprechend ausreichend Masken zur verfügung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hagen Hoffmann

  9. Kerstin Brüning 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Betreff: Notbetreuung Grundschule Hort

    Meine Tochter besucht die Grundschule Dorfstadt (Vogtlandkreis) der Klasse 4 mit Besuch des Horts. Ich bin alleinerziehende Mutti, der Kindsvater arbeitet in Stuttgart (Tiefbau Energie) und somit wochentags nicht vor Ort. Weiterhin ist das Problem, dass wir beide keine Eltern mehr haben (verstorben) um dies in Notfällen mit der Kindsbetreuung nicht abdecken können. Beruflich bin ich stellvertretende Bereichsleiterin Personalwesen bei einem Automobilzulieferer (340 Mitarbeiter) und für das Unternehmen unabkömmlich. (Bestätigung meines Arbeitgebers liegt vor). Wir haben unsere Produktion im Bereich Medizin ausgeweitet (Mundschutz, Kittel). Ich hoffe sehr dass eine Notbetreuung für mich genehmigt wird.
    Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen!

    Mit freundlichen Grüßen:

    Kerstin Brüning

  10. Eva-Maria Stegemann 4 Jahren vor

    Wie solle Schüler geschütztnwerden, die aufgrund von Vorekrankungen zur Risikogruppe zählen? Meine Tochter hat Asthma.
    Viele Grüße
    E.M. Stegemann

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Eva-Maria Stegemann,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben diese Frage im Beitrag aufgenommen: „Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren.“

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  11. Lehrer 4 Jahren vor

    Und wieder keine durchdachte Lösung. Die Umsetzung ist mehr als fraglich! Schüler werden auf Symptome überprüft die in dieser Altersgruppe nicht unbedingt vorhanden sein müssen. Lehrer die zur Risikogruppe gehören sollen nicht eingesetzt werden? Was ist mit den Lehrern die selbst noch kleine Kinder zu Hause zu beaufsichtigen haben? Auch hier zeigt der Staat wieder einmal nur eine sehr begrenzte Sichtweise…

  12. Marcus 4 Jahren vor

    Als ob Husten der einzige Indikator darauf ist ein Überträger des Virus zu sein. Die aufgestellten Verhaltens und Hygienrichtlinien mögen ja durchaus nett klingen, nur wie sollen denn diese Richtlinien umgesetzt werden, bei jetzt schon fehlenden Lehrkärften an allen Schulen? Diese Regelungen bedeuten ja sogar einen Mehraufwand an Lehrkräften. Hat man da jetzt eine unbekannte Quelle aufgetan? Und nein es werden definitiv keine fairen Bedingungen geschaffen und vorhanden sein. Jeder Schüler, ob vom Elternaus oder sich selber bestimmt, geht mit unterschiedlichen Ängsten in die Schule respektiv in die Prüfung. Das gilt auch für die Lehrkräfte. Vom fehelnden Stoff bei der Vorbereitung auf die Prüfungen mal ganz abgesehen. Dieser Mangel war schon vor Corona da und wird sich jetzt noch potenzieren. Mich würde durchaus interessieren wie die Landesregierung hierzu steht!

  13. Warta, Catrin 4 Jahren vor

    Guten Tag
    Wie geht es mit den privaten Bildungsträgern weiter, die Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und überbetriebliche Ausbildung durchführen?
    Gibt es ggf. Vorgaben wieviele Personen sich pro Quadratmeter in einem Raum gleichzeitig aufhalten können?
    Vielen Dank für Ihre Mühe
    MfG
    Catrin Warta

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Catrin Warta,

      herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Schauen Sie gern mal auf der Webseite: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6145. Hier steht:

      Was ist weiterhin untersagt?
      Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

      Zu beachten sind die Vorgaben hinsichtlich der 1,50 Abstandsregelung und die hygienischen Bedingungen (Desinfektion, ausreichend Seife, stetige Reinigung etc.). Zu empfehlen sind zusätzlich Mund-Nasenschutz. Außerdem sollte die Gruppenbildung verhindert werden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  14. Thörmer S. 4 Jahren vor

    Wie werden Schüler geschützt, die zur Risikogruppe gehören?

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Thörmer S.,

      danke für Ihre Nachfrage. Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und ggf. die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  15. Ti 4 Jahren vor

    Ich hätte 2 Verständnisfragen:
    Was meint die Aussage „ausreichender Abstand“? 4qm pro Person (das heißt 2m Abstand nach allen Seiten) oder die 20qm pro Person, die auch im Handel und in vielen Büros gelten?
    Außerdem: Sollten Lehrer und Schüler Mundschutz tragen, wenn man nur den Mindestabstand von 1,5m einhalten kann? Gibt es hier eine Empfehlung oder konkrete Aussage?

  16. R. Scheffer 4 Jahren vor

    Es heißt: „Nur Schülerinnen und Schüler ohne respiratorische Symptomatik dürfen die Schule betreten. Der Zugang wird kontrolliert.“ Meine Frage: Was ist mit Schülern, die (starken) Heuschnupfen haben und aufgrund dessen eine „respiratorische Symptomatik“ aufweisen?

  17. Centurio1971 4 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK!

    Wie soll die Kontrolle der Schüler auf eine respiratorische Symptomatik am Schuleingang konkret festgestellt werden?
    Wird diese Kontrolle durch Lehrkräfte festgestellt? Falls ja, welche konkreten Schutzmaßnahmen sind für diese Lehrkräfte vorgehalten (Mundschutz etc.).
    Wie werden die Desinfektionsmaßnahmen der Schülerinnen und Schüler beim Betreten der Schulen konkret abgesichert bzw. durchgeführt? Werden für die Maßnahmen Lehrkräfte eingesetzt? Wie werden evtl. eingesetzte Lehrkräfte bei dieser Tätigkeit konkret geschützt?
    Werden die Toiletten bzw. Sanitärräume der Schulen im gleichen beschriebenen Takt auch außerhalb der Prüfungen gereinigt und desinfiziert (konkret ab dem 20.04.)? Gilt dies auch für die Toiletten und Sanitärräume für Beschäftigte?
    Vielen Dank für ihre Antworten

    • Autor
      Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Centurio1971,

      danke für Ihre Fragen. Grundsätzlich sollten Schülerinnen und Schüler, die Krankheitssymptome aufweisen und unsicher sind, ob Sie damit in die Schule gehen können, mit ihrem Arzt sprechen und sich entsprechend möglichst schnell mit ihrer Schule vorab in Verbindung setzen. Die Schulen erhalten eine Erstausstattung an Masken und Desinfektionsmitteln. Damit hat das Landesamt für Schule und Bildung heute begonnen. Und selbstverständlich werden auch die sanitären Einrichtungen für die Beschäftigten entsprechend gereinigt. Zusätzlich geben auch unsere FAQ viele Antworten: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

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