Coronavirus: Unterrichtsfreie Zeit | Schulfahrten

Coronavirus: Unterrichtsfreie Zeit | Schulfahrten

Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag, 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet.

Aktueller Stand: 17. März, 8.30 Uhr

+++ Wichtige Informationen gibt es auf unserer Corona-Infoseite: www.bildung.sachsen.de +++

+++ Für Rückfragen steht ab sofort eine Hotline zur Verfügung: 0351 564 69 999 +++

Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler, für die kurzfristig keine Betreuung organisiert werden konnte, während der üblichen Öffnungszeiten sicherzustellen. Dies gilt ebenso für die Hortbetreuung.

In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht.

Das Staatsministerium für Kultus empfiehlt den Schulen in freier Trägerschaft, diese Regelungen für öffentliche Schulen bezüglich einer unterrichtsfreien Zeit und bezüglich der Klassenfahrten bzw. schulischen Veranstaltungen entsprechend anzuwenden.

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können.

Die sächsischen Kitas bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.

Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsangebot haben.

Bevorstehende Prüfungen

Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr.

Klassenfahrten, außerunterrichtliche und außerschulische Veranstaltungen

Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen. Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Bis auf Weiteres dürfen auch keine neuen Klassenfahrten vertraglich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen. Außerunterrichtliche und außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.

Die Stornierungskosten für Klassenfahrten werden vom Freistaat Sachsen übernommen.

Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer sind weiterhin im Dienst. In der Zeit der Schulschließung können sie – soweit vertraglich, technisch, organisatorisch oder persönlich möglich – auch von zu Hause arbeiten. Details werden zu Beginn der kommenden Woche festgelegt.

Allgemeine Hinweise

Handeln im Verdachtsfall

Über den Umgang mit Personen, die aus Risikogebieten, wie zum Beispiel Südtirol, zurückkehren, entscheiden die Gesundheitsämter vor Ort. Dies gilt beispielsweise für die Anordnung von vorsorglicher häuslicher Quarantäne. Die Schulen stehen hier in engem Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsämtern.

Verdachtsfälle sind unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Als begründete Verdachtsfälle sind insbesondere Personen mit Atemwegssymptomatik zu betrachten, die sich in den letzten 14 Tagen entweder in Risikogebieten aufgehalten haben oder engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten bzw. haben.

Über den Verdachtsfall sollten auch die Beschäftigten und die Schülerinnen und Schüler informiert werden, so dass sie vorsorglich zu Hause bleiben und das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren können. Alle weiteren Entscheidungen werden dann durch das Gesundheitsamt getroffen. Im Übrigen gelten die entsprechenden Verfahrensregeln gemäß AManSys, Notfallmanagement, Fallgruppe 13 „Lebensbedrohliche und ansteckende Krankheiten“.

Wichtige Informationsmöglichkeiten

Aktuelle Informationen gibt es auf der Informationsseite des Sächsischen Sozialministeriums sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de). Für Rückfragen stehen aber auch Betriebsärzte sowie die Stabstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement im Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung.

Für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich unsicher im Hinblick auf Symptome und Kontaktaufnahme sind: Die Gesundheitsämter sind dafür die erste Anlaufadresse. Außerdem hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) seit dem 29. Februar 2020 unter der Telefonnummer 116117 ein Auswahlmenü eingerichtet, um direkt mit einem Arzt über die weitere Vorgehensweise sprechen zu können (Ziel: So soll der Besuch der Bereitschaftspraxis möglichst vermieden werden).

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

18 Kommentare

  1. Sandy Stephani 4 Jahren vor

    Guten Abend, unsere Klasse möchte Ende April nach Berlin zur Abschlussfahrt fahren. Nun ist eine heiße Diskussion mit den Eltern gewesen, ob man fahren soll oder nicht. Nun meine Frage :Ist Berlin ein Risikogebiet? Bis Ende April ist noch viel Zeit.

  2. R.K. 4 Jahren vor

    Was bedeutet „sensibler Umgang mit Schulfahrten“? Bei einer geplanten Sprachreise nach Spanien Ende März wird die Verantwortung den betreffenden Lehrern zugeschoben, weil es kein Risikogebiet ist. Auf der anderen Seite gibt es keinerlei Vorkehrungen, was passiert, wenn die Schüler plötzlich alleine dastehen, weil die beiden mitfahrenden Lehrer plötzlich krank sind. Ich finde, das Sächsische Kultusministerium sollte alle Klassenfahrten ins Ausland untersagen.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Nutzer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir verstehen die Besorgnis von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern. Aus jetziger Sicht ist es nicht verhältnismäßig, pauschal alle Schulfahrten abzusagen. Bitte besprechen Sie mit den Eltern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften noch einmal über die Klassenfahrt, auch unter Einbeziehung der Expertise des Gesundheitsamtes. Gibt es neue Erkenntnisse, werden wir die Schulen umgehend informieren.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  3. Fabian Kunath 4 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Klasse unseres Kindes plant in 14 Tagen eine einwöchige Englandreise. Die Kinder werden alle bei verschiedenen fremden Gasteltern untergebracht und sollen sich Sehenswürdigkeiten in und um London anschauen. Wir als Eltern sehen dies sehr kritisch, gerade in Betracht auf Fremdunterbringung, Menschenmengen bei den Sehenswürdigkeiten, dem ersten Coronatoten in Grossbritannien sowie der rapide steigenden Zahl der Infizierten. Auch in Betracht, dass die Lehrer die alleinige Verantwortung für die Minderjährigen tragen, sollte man solche Reisen derzeit nicht absagen ? Das Kultusministerium in Baden Württemberg hat hier bereits eine klare und deutliche Aussage getroffen inkl. der Übernahme der Stornokosten. Wie sieht dies in Sachsen aus ? Sollten wir die Kinder weiter blind in Risikogebiete fahren lassen oder gibt es zumindest zu solchen Klassenfahrten eine klare Positionierung des Freistaates ?

  4. Nicole Kröber 4 Jahren vor

    wie verhält es sich mit geplanten Klassenfahrten (Skilager) in Risikogebiete (Italien)?
    Die Entscheidung bleibt bei den Lehrern.
    Andere Bundesländer, z.B. Baden-Württemberg, machen es vor. Dort werden Klassenfahrten bis Ende des Jahres abgesagt, lt. Anordnung des Kultusministeriums.

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Nicole Kröber,

      danke für die Nachfrage. Unsere Schulen sind sensibilisiert und informiert. Sie stehen im engen Kontakt mit den Gesundheitsämtern. Schülerinnen und Schüler sind belehrt und präventive Maßnahmen sind eingeleitet. Bei der Planung und Durchführung von Schulfahrten ist im Hinblick auf eine mögliche Ansteckungsgefahr besonders sensibel vorzugehen. Über die Durchführung bereits genehmigter Fahrten sollte in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten sowie den betreuenden Lehrkräften entschieden werden. Bei der Planung und Genehmigung zukünftiger Fahrten sowie bei der Durchführung bereits genehmigter Fahrten ist der Schutz der Gesundheit oberstes Gebot.

      Wenn Sie Sorgen und Bedenken haben, dann sprechen Sie vor Ort die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder die Schulleitung an.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  5. Dana J. 4 Jahren vor

    Hallo,

    Das Robert Koch Institut hat gerade empfohlen die Personenkontakte in der Gesellschaft stark zu reduzieren. Größere Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter beispielsweise remote von Zuhause aus arbeiten lassen. Wie kann ich meine Familie vor der täglichen Großveranstaltung in der Schule schützen. Steht es mit frei meine Kinder Zuhause zu behalten? Trotz Schulpflicht…

  6. Jens Thomas 4 Jahren vor

    Liebe Frau,

    Schulträger und Schulleiter können nicht ausreichend Hygiene zur Verfügung stellen das ist logistisch nicht möglich, Sie müssten Personal bereitstellen was ständig Türklinken säubert, die Tafelschwämme nach einmaliger Nutzung austauscht und Räumlichkeiten schaffen wo die Kinder in mindestens 2 Meter Abstand voneinander sitzen können. Wie stellen Sie sich in der Praxis vor?

    Eine Schulschließung wäre die einzige ehrliche Konsequenz. Andere Länder haben das schon vorgemacht. Die Meinung Deutscher Virologen geht auch dahin.

    https://www.deutschlandfunk.de/lungenkrankheit-covid-19-virologe-kekule-nur-bundesweite.1939.de.html?drn:news_id=1106590

    MfG

  7. Andrea Peschke 4 Jahren vor

    Ich frage als besorgte Lehrerin einer Grundschule, ob es ratsam ist, einen geplanten Tag der offenen Tür (7.3.) nicht besser abzusagen momentan bzw.zu verschieben…. Es sind nicht tausende Menschen, aber paar hundert auf engem Raum….stehn wir da nicht in einer Verantwortung gegenüber den Schülern, Eltern und Gästen…? Do nach dem Motto “ besser man hat als man hätte…. “
    MfG, A. Peschke

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Frau Peschke,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine zur Gesundheit beratende Behörde sind. Die aktuelle Lage an Ihrer Schule können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich (oder Ihre Schulleitung) dazu gern an das zuständige Gesundheitsamt. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

      Grundsätzlich entscheiden Schulen eigenverantwortlich – außer: das Gesundheitsamt hat anders entschieden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

  8. S. Krieg 4 Jahren vor

    Wie soll die Umsetzung der Hygieneregeln in einer Grundschule mit 350 Kindern (Alter 6 – 10 Jahre) und 24 Lehrer*innen praktisch funktionieren, zumal die Anzahl von Waschbecken und Mengen von Seife und Papier zum Hände abtrocknen endlich ist? Wird das automatisch nachgeliefert? Frag ich mich, als Mitarbeiterin in einer Grundschule… Kinder waschen sich nicht unbedingt diszipliniert und freiwillig die Hände, wenn es keiner kontrolliert. Vielleicht wäre es doch ganz vernünftig, wenn Kinder / Mitarbeiter*innen von Schulen, Kitas etc., die in einem der Risikogebiete in den kürzlich stattgefundenen Winterferien Urlaub gemacht haben, vorsorglich eine zeitlang zu Hause bleiben dürften?

    • Lynn Winkler - SMK 4 Jahren vor

      Liebe Nutzerin,

      danke für Ihre Nachfrage. Die Schulleitung bzw. der Schulträger stellen sicher, dass ausreichend Hygiene- bzw. Desinfektionsmittel in den Schulen zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten, insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer, sollten besondere Achtsamkeit zeigen und gerade auch Kinder auf gründliches Händewaschen immer wieder hinweisen bzw. dieses sicherstellen.

      Grundsätzlich sind Verdachtsfälle unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt entscheidet dann auch über das weitere Vorgehen – also ob zum Beispiel Schülerinnen und Schüler oder andere Personen zu Hause bleiben oder weiterreichende Maßnahmen zu treffen sind.

      Zu Ihrer Frage, ob diejenigen, die sich kürzlich in einem der Risikogebiete aufgehalten haben, vorsorglich eine gewisse Zeit zu Hause bleiben dürften, können wir keine Auskunft geben. Das entscheiden allein die Gesundheitsbehörden.

      Herzliche Grüße
      Lynn Winkler

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