Sachsen sucht wieder Lehrkräfte

Sachsen sucht wieder Lehrkräfte

Ab sofort können sich wieder ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst in Sachsen bewerben. Auch eine Bewerbung als Seiteneinsteiger ist möglich. In Sachsen ist das neue Einstellungsverfahren für den Schuldienst gestartet. Ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer haben sachsenweit beste Chancen auf eine unbefristete Einstellung. „Ein besonders großes Interesse für den Schuldienst besteht außerhalb der Großstädte Leipzig und Dresden“, so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz. Gleichzeitig bittet der Minister die Bewerber um Offenheit und Flexibilität. „Ich wünsche mir, dass die Bewerber unsere Angebote vorurteilsfrei prüfen und eventuell bereit sind, auch in einer anderen Region und Schulart den Dienst anzutreten. Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in ganz Sachsen und nicht nur in den Ballungszentren“, unterstreicht Kultusminister Piwarz.

Sachsen bietet als Einstiegsgehalt die A13/E13 für Lehrkräfte aller Schularten und die Möglichkeit der Verbeamtung. Die Bewerbungsfrist endet am 3. November 2019. Einstellungstermin ist der 1. Februar 2020. Klar ist, jede grundständig ausgebildete Lehrkraft wird ein Angebot bekommen.*

Direkte Bewerbung an Schulen

Bewerber können regionale Einsatzwünsche angeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei 150 Schulen direkt zu bewerben. Darunter sind 40 Grundschulen, 39 Oberschulen, 26 Gymnasien, 18 Berufsschulen und 27 Förderschulen.

Die schulscharfen Ausschreibungen sind im Internet zu finden. Dort erhalten die Bewerberinnen und Bewerbern detaillierte Einstellungs- und Nutzerhinweise.

Seiteneinstieg ist möglich

Auch Seiteneinsteiger können sich bis zum 3. November bewerben. Die Einstellung erfolgt in diesen Fällen zum 1. Mai 2020. Gute Einstellungschancen bestehen für Grund- und Oberschulen sowie für die berufsbildenden Schulen. Als formale Voraussetzungen ist ein Diplom-, Master- oder ein diesen gleichgestellten Hochschulabschluss notwendig. Interessenten am Seiteneinstieg in den Lehrerberuf mit einem Bachelorabschluss können sich in diesem Einstellungsverfahren ebenfalls bewerben. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Studienabschluss einem Unterrichtsfach zugeordnet werden kann.

In jedem konkreten Einzelfall wird anhand der Bewerbungsunterlagen die Qualifizierbarkeit, die fachliche Eignung sowie die Anerkennung der beruflichen Erfahrung als Lehrkräfte geprüft und festgestellt.

*Aktualisiert am 24. September 2019

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

2 Kommentare

  1. Lehramtsstudent 5 Jahren vor

    Ich habe eine Frage bezüglich der schulartfremden Angebots-Praxis nach dem Referendariat:

    Angenommen, man studiert eine gymniasale Fächerkombination, die es an einer Grundschule nicht gibt (z.B. „Latein“ und „Russisch“).

    Besteht dann die Chance, als grundständig ausgebildeter Gymnasiallehrer dennoch ein Stellenangebot für die Grundschule zu erhalten (bspw. im artverwandten Fach „Deutsch“) oder kann man bestenfalls auf ein Angebot für die Oberschule im Fach „Russisch“ hoffen?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 4 Jahren vor

      Lieber Lehramtsstudent,
      eine zufriedenstellende Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, schon bei der Bewerbung die Bereitschaft für einen schulartfremden Einsatz deutlich zu artikulieren.
      Nähere Informationen können Ihnen gern auch die Kolleginnen und Kollegen im Landesamt für Schule und Bildung geben. Die Kontaktdaten der Personen finden Sie hier: https://www.lehrerbildung.sachsen.de/offene_fragen.html
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs