Demokratiebildung mit Juristen an sächsischen Schulen

Demokratiebildung mit Juristen an sächsischen Schulen

Justizminister Sebastian Gemkow und Kultusminister Christian Piwarz haben eine Vereinbarung zur Förderung der Demokratiebildung an sächsischen Schulen unterzeichnet. Mit der Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der beiden Ministerien bei der Demokratieerziehung an sächsischen Schulen geregelt.

Die Vereinbarung enthält neben verwaltungsorganisatorischen Regelungen außerdem Absprachen zur Stärkung der fachlichen Fortbildung der Lehrer einerseits und der didaktischen Fortbildung der beteiligten juristischen Ansprechpartner andererseits.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Justiz sieht sich bei der Förderung der Demokratieerziehung an sächsischen Schulen in der Mitverantwortung. Den Schülern soll unser Rechtsstaat als Wertesystem, die Gewaltenteilung und die damit verbundene Unabhängigkeit der Gerichte und das Funktionieren des Rechtsstaats nahegebracht werden.“

Kultusminister Christian Piwarz: „Wie wichtig ein funktionierendes Rechtssystem für unsere Gesellschaft ist, kann gar nicht früh genug vermittelt werden. Daher bin ich sehr froh, dass wir mit dieser Kooperation unsere jahrelange Zusammenarbeit weiterentwickeln, um Rechtsbewusstsein zu schaffen, Lebenshilfe zu geben und nicht zuletzt Rechtstreue zu lehren.“

Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen Dr. Stephan Cramer: „Auch die Rechtsanwaltskammer Sachsen hält die altersgerechte Vermittlung grundlegenden Wissens zu den Strukturprinzipien unserer Staates und insbesondere zur Arbeitsweise der Gerichte und zu den darin zum Ausdruck kommenden Werteentscheidungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in den Schulen für unerlässlich. Sie wird daher die gemeinsame ständige Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Unterrichtsmodulen zur Unterstützung der Demokratieerziehung an sächsischen Oberschulen auch weiterhin tatkräftig unterstützen.“

Im Rahmen der Vereinbarung wirken Richter und Staatsanwälte am Rechtskundeunterricht mit. Sie begleiten Schulklassen bei Gerichtsbesuchen und sorgen dafür, dass junge Menschen bereits frühzeitig ein Verständnis für die Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung und die Aufgaben der Justiz entwickeln.

Dazu wurden auch Unterrichtsmodule entwickelt. Ein erstes Modul unter dem Namen „Umgang mit Wahrnehmung und Wahrheit“ steht den Oberschulen bereits seit dem Schuljahr 2017/2018 zur Verfügung. Das Unterrichtsmodul wird innerhalb des regulären Unterrichts der Klassenstufe 6 vermittelt und ist eingebunden in die Fächer Ethik und Religion. Es wird von den Lehrern gemeinsam mit Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten im Unterricht umgesetzt. Dabei erleben Schülerinnen und Schüler den Ablauf einer simulierten Gerichtsverhandlung aktiv und mit „echten“ Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten. Die Schüler werden mit verschiedenen Wahrnehmungen von Zeugen konfrontiert und spüren ihre eigene subjektive Wahrheit.

In diesem Schuljahr 2019/2020 kommt das neue Modul „Menschenrechte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ hinzu. Dieses Modul kann an Oberschulen im Geschichtsunterricht der 8. Klassenstufe eingesetzt werden. Es ist im Fach Geschichte dem Lernbereich 5 „Völkermord und Kriegsverbrechen“ Klassenstufe 8 zugeordnet und umfasst etwa sechs Unterrichtsstunden. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Völkermord und Kriegsverbrechen in der Vergangenheit und in der Gegenwart konfrontiert. Am Beispiel sowjetischer Kriegsgefangener in Zeithain erschließen sich die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe geeigneter Quellen die Lebensbedingungen der vom Krieg betroffenen Menschen. Sie lernen die rechtlichen Regelungen zum Schutz von Menschen in Konflikten, wie etwa die Genfer Konvention, kennen.

Anhand von aktuellen Beispielen wird den Schülerinnen und Schülern deutlich, dass Menschenrechtsverletzungen auch heute stattfinden. Sie sollen erkennen, dass es nicht selbstverständlich ist, in Frieden zu leben. Gleichzeitig sollen die Schüler die Einsicht gewinnen, dass sie durch aktive Mitwirkung ein friedliches Zusammenleben nach der freiheitlichen demokratischen Grundordnung befördern.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

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