Zulage lockt Nachwuchslehrer aufs Land

Zulage lockt Nachwuchslehrer aufs Land

Mit einer Gehaltszulage von rund 1000 Euro will Sachsen Referendare aufs Land locken. Wie eine aktuelle Analyse zeigt, stößt der Zuschlag auf eine erfreuliche Resonanz.Seit diesem Jahr bietet Sachsen Referendaren eine Gehaltszulage von rund 1000 Euro, wenn sich die Nachwuchslehrkräfte im Gegenzug verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehramtsausbildung für einige Jahre in Bedarfsregionen tätig zu sein.

Der Anwärtersonderzuschlag wird Referendaren aller Schularten gewährt. Bislang konnte für drei Ausbildungsjahrgänge der Zuschlag mit Wirkung ab 01. August 2019 offeriert werden.

Für die Ausbildungsjahrgänge 01.08.2018 bis 31.01.2020 sowie 01.02.2019 bis 31.07.2020 gilt eine Übergangregelung, das heißt der Anwärtersonderzuschlag wird unabhängig davon gewährt, an welcher Ausbildungsschule man derzeit seinen Vorbereitungsdienst absolviert.

Erfreulich viele Referendare nehmen den Zuschlag in Anspruch, wie jetzt eine Auswertung der Ausbildungsjahrgänge zeigt.

Anteil Zuschlagsempfänger nach Lehrämtern

Anteil Zuschlagsempfänger nach Lehrämtern – Quelle: LaSuB

Zum Stichtag 01.08.2019 nehmen von insgesamt 1663 Referendaren in den drei Ausbildungsjahrgängen 324 den Anwärtersonderzuschlag in Anspruch. Das sind knapp 20 Prozent aller Referendare, für die das Angebot besteht. Im Vergleich der Jahrgänge ist die Zahl derjenigen, die den Sonderzuschlag nutzen, schrittweise gestiegen. Wird 12,1 Prozent der Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst zum 1. August 2018 begannen, der Zuschlag gewährt, sind es ein Jahr später deutlich mehr. 31,6 Prozent der Referendare, die zum 1. August 2019 ins Referendariat starteten, nehmen den Zuschlag in Anspruch.

Erfreulich ist auch, dass sowohl schulartspezifisch als auch regionalspezifisch betrachtet, der Zuschlag genau die erhoffte Lenkungswirkung entfaltet. Ein Fünftel der Zuschlagsempfänger absolviert den Vorbereitungsdienst in Ostsachsen und sogar fast ein Drittel in und um Chemnitz.

Zudem verteilen sich die Zuwendungsempfänger vor allem auf die Schularten Grundschule, Oberschule und berufsbildende Schulen.

„Diese Entwicklung wird uns helfen, die Lehrerbedarfe perspektivisch besser decken zu können“, freut sich Kultusminister Christian Piwarz.

Der Anwärtersonderzuschlag ist an zwei Bedingungen geknüpft.

  • Zum einen müssen sich die Referendare verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer Bedarfsregion Sachsens tätig zu sein.
  • Zum anderen muss der Vorbereitungsdienst an einer Schule in einer Bedarfsregion absolviert werden. Als Bedarfsregionen gelten alle Regionen in Sachsen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden.

Wer als Referendar in den Bedarfsregionen tätig ist, erhält neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1500 Euro brutto einen monatlichen Zuschlag in Höhe von rund 1000 Euro brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

3 Kommentare

  1. Praxis 5 Jahren vor

    Vielleicht kann sich jetzt manch junger Kollege in die Situation älterer Kollegen versetzen, die z.B. 1992 ohne Zulage von der Grundschule an die damalige Mittelschule versetzt wurden,ohne Ankündigung, ohne entsprechende Bezahlung über viele Jahre. Die Ausbildung musste 6 Jahre berufsbegleitend gemacht werden. Die fehlende Wertschätzung wirkt bis heute nach. Jetzt ist die Not groß und das Geld ist plötzlich da. Wenigstens Schadensbegrenzung!

  2. Brömme 5 Jahren vor

    Ich möchte auf einen Umstand hinweisen, der sicherlich nicht allen Interessenten des Anwärtersonderzuschlags klar ist und der meiner Meinung nach nicht klar vom Ministerium oder vom LASuB kommuniziert wird.
    Die Einstellungsangebote, die nach dem Vorbereitungsdienst gemacht werden, können auch schulartfremd erfolgen. Das heißt, ein Gymnasiallehrer kann ein Angebot für Oberschule oder Grundschule erhalten, welches er auch annehmen MUSS, sofern er nicht den gesamten erhaltenen Zuschlag der 18 Monate wieder zurückzahlen will (siehe die entsprechende VwV).
    Mir scheint es so, dass mit der Zulage Gymnasiallehrer während des Vorbereitungsdienstes aufs Land gelockt werden sollen und dann gezwungen werden, mindestens 5 Jahre schulartfremd in Schulen zu unterrichten, für die sie nicht ausgebildet wurden und die dem jeweiligen Lehrer eventuell persönlich nicht liegen.
    Man kauft sprichwörtlich die Katze im Sack, wenn man sich für den Zuschlag entscheidet, da nicht klar ist, ob man nach dem Vorbereitungsdienst 5 Jahre lang an eine andere Schulform gebunden ist.
    Für Gymnasiallehrer hat diese Zulage daher meiner Meinung nach nur wenig Attraktivität.
    Und was ist eigentlich nach den 5 Jahren? ist man dann frei die Schule zu wechseln?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Brömme,
      Sie haben recht. Welche Stellenangebote welche Bewerber grundsätzlich erhalten können, richtet sich gegenwärtig nach dem jeweiligen Einstellungserlass, können demzufolge auch schulartfremd erfolgen. Sofern die Mindesttätigkeitszeit von 5 Jahren nach Abschluss des VBD nachgewiesen werden kann, wäre jedoch ein Schulwechsel auch in eine Schule außerhalb der Bedarfsregion ohne Auswirkungen auf den Anwärtersonderzuschlag möglich.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs