Es bleibt bei Kopfnoten – Eilantrag gegen Kopfnoten gescheitert

Es bleibt bei Kopfnoten – Eilantrag gegen Kopfnoten gescheitert

Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts genügen die bestehenden Regelungen in den Schulordnungen zur Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung („Kopfnoten“) in sächsischen Schulzeugnissen den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Der Antragsteller, ein Oberschüler, habe keinen Anspruch auf ein vorläufiges Jahreszeugnis der Klasse 9 ohne Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung.

Kultusminister Christian Piwarz zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. „Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern hat für mich nie zur Disposition gestanden. Schule hat auch einen Erziehungsauftrag. Schon allein deshalb ist eine Einschätzung der sozialen Kompetenzen von Schülern nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig. Es ist daher gut so, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Auffassung gefolgt ist“, sagte der Kultusminister.

Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung aufgrund einer Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden geändert und den Antrag des Schülers abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung im vorigen November in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kopfnoten das Recht des Schülers auf freie Berufswahl einschränken könnten und deshalb nicht per Rechtsverordnung des Ministeriums, sondern nur per Landtagsgesetz zu regeln seien. Dagegen hatte das Landesamt Beschwerde eingelegt und in zweiter Instanz gewonnen.

Nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts können auch Kopfnoten Rückschlüsse auf das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers zulassen. Aber dennoch dürften sie bei Bewerbungen wesentlich weniger bedeutsam sein als die Leitungsnoten und sich daher nicht oder allenfalls indirekt auf die freie Berufswahl auswirken. Dies sei allerdings im Hauptsachverfahren abschließend zu klären.

Bei den Kopfnoten handelt es sich tatsächlich um eine Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülern an der Schule und im Unterricht. In Sachsen werden außer in den Abschlusszeugnissen die Sozialkompetenzen von Schülern bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse bewertet. Benotet werden auf einer Skala von „sehr gut“ (Note 1) bis „mangelhaft“ (Note 5) das Verhalten in Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung. Die Einschätzungen werden nicht nur von einer Lehrkraft vorgenommen, sondern von der Klassenkonferenz, sprich allen Lehrerinnen und Lehrern, die die Schüler der Klasse unterrichten.

Was ist mit Begriffen wie ‚Betragen‘ gemeint? In den jeweiligen Schulordnungen sind diese Begrifflichkeiten untersetzt. Mit ‚Betragen‘ sind zum Beispiel gemeint Zivilcourage, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Hilfsbereitschaft. ‚Ordnung‘ umfasst etwa Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung von Regeln und Absprachen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

0 Kommentare