Inklusion mit Augenmaß – 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

Inklusion mit Augenmaß – 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

Vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Was hat sich seitdem in Sachsen getan – eine Bilanz.

In Sachsen beträgt derzeit der prozentuale Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Gesamtschülerzahl der allgemeinbildenden Schulen 7,8 Prozent. Davon werden im Schuljahr 2018/2019 34,6 Prozent der Schüler inklusiv unterrichtet und 65,4 Prozent an Förderschulen. Vor zehn Jahren lag die Inklusionsquote noch bei 16,4 Prozent.

Die Inklusionsquote sagt erst einmal nicht viel aus, da die Förderschwerpunkte separat betrachtet werden müssen: So hat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eine sehr hohe Inklusionsquote in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung (75,7 %), emotionale und soziale Entwicklung (75 %), Sprache (70,4 %), Hören (63,9 %) und Sehen (50,8%). Dagegen ist die Inklusionsquote – bei der sogenannten lernzieldifferenten Unterrichtung – im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (3,4 %) und Lernen (6,7 %) gering.

Dies hat im Wesentlichen zwei Ursachen: Zum einen ist erst seit diesem Schuljahr die lernzieldifferente Unterrichtung an Oberschulen möglich. An Grundschulen war sie schon bisher möglich. Zum anderen gibt es aus dem Schulversuch ERINA zum  lernzieldifferenten Unterricht nicht nur positive Erfahrungen. Insbesondere in der Pubertät besteht die Gefahr der Vereinzelung von Schülern in diesen Förderschwerpunkten – ihnen fehlt die eigene Peer Group.

Nicht zuletzt auch deshalb bekennt sich Sachsen klar zu den Förderschulen. Im Sinne des Zieles der UN-BRK, für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe im schulischen Bereich zu ermöglichen, gibt es im sächsischen Schulgesetz zwei verankerte Wege. So können Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule oder inklusiv an einer Grundschule, weiterführenden Schule oder an einem Beruflichen Schulzentrum unterrichtet werden.

Die Entscheidung über den Weg zur Verwirklichung des individuellen Förderbedarfs liegt bei den Eltern. Bedingung ist allerdings, dass personelle, organisatorische und sächliche Voraussetzungen an der jeweiligen Schule erfüllt sind. Dazu werden Eltern und Schüler in geeigneter Weise beraten.

Förderschulen sind aber auch aus einem anderen Grund unverzichtbar: Mit ihrer sonderpädagogischen Expertise unterstützen und begleiten sie Regelschulen bei der Inklusion. In einigen Förderschwerpunkten, wie zum Beispiel bei Schülern mit emotionalen und sozialen Förderschwerpunkt sind Förderschulen eher „Durchgangsschulen“. Sie schaffen die Voraussetzungen, damit Schüler nach der 4. oder 6. Klassenstufe auf eine Regelschule wechseln können.

„Unser Ansatz lautet: Inklusion mit Augenmaß. Nicht Quantität ist entscheidend, sondern die Qualität. Alle Schularten können Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Maßgeblich für die Wahl des am besten geeigneten Förderortes muss aber immer das Kindeswohl sein“, unterstreicht Kultusminister Christian Piwarz.

Um die Bedingungen für Schüler mit Behinderung weiter zu verbessern, will Sachsen regionale Netzwerke in Form von Kooperationsverbünden schaffen. „Bis 2021 werden Kooperationsverbünde in allen Regionen etabliert. Die Kooperationsverbünde werden so gebildet, dass sie die Möglichkeit einer inklusiven Unterrichtung in allen Förderschwerpunkten mit zumutbaren Schulwegen vorhalten“, so Kultusminister Piwarz.

Dabei sollen die Schulen zum einen untereinander, zum anderen aber auch mit den Landkreisen und kreisfreien Städte als Träger der Schulnetzplanung sowie der Jugend- und Sozialhilfe stärker vernetzt werden. Aber auch Kindertageseinrichtungen und weitere Partner sollen ins Boot geholt werden.

Das Potential der Kooperationsverbünde liegt in verbindlichen Absprachen zwischen kommunaler und schulischer Seite und zwischen den Schulen. Dieses ist nicht nur für die personelle und sächliche Ausstattung der Schulen wichtig, sondern auch für den Übergang von der Kita in die Schule und später in den Beruf. Auch sollen Eltern von Kindern mit Behinderung institutionenübergreifend besser beraten und begleitet werden.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

1 Kommentar

  1. Adele 5 Jahren vor

    Tolle Arbeit mit Kindern. Ich habe gehört, dass der Fortschritt groß ist, macht weiter so.