Neue Lehramtsprüfungsordnung tritt ab April 2019 in Kraft

Neue Lehramtsprüfungsordnung tritt ab April 2019 in Kraft

Die Erste Staatsprüfung wird ab dem Prüfungszeitraum Winter 2019/2020 verschlankt. Damit sollen Studenten und Hochschulen entlastet werden. Die wesentlichen Änderungen haben wir hier zusammengefasst.

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Die Bestandteile der Ersten Staatsprüfung bleiben wie bisher die wissenschaftliche Arbeit, die mündliche Prüfung und die schriftliche Prüfung.

Für die wissenschaftliche Arbeit kann das Thema aus den Bildungswissenschaften, einem der studierten Fächer oder einer Fachdidaktik gewählt werden. Neu ist: Das Erstellen der wissenschaftlichen Arbeit wird um fünf Monate vorgezogen und die Bearbeitungszeit von vier auf sechs Monate verlängert.

Eine wesentliche Entlastung gibt es bei den mündlichen Prüfungen: Künftig müssen die Studenten nur noch zwei anstatt vier Prüfungen ablegen. Außerdem erhalten sie mehr Wahlmöglichkeiten bei der Bestimmung des Prüfungsgegenstandes. Die mündliche Prüfung umfasst in einem Fach oder einer Fachrichtung oder im Förderschwerpunkt einschließlich der Allgemeinen Sonderpädagogik 40 Minuten, in der Fachdidaktik oder der beruflichen Didaktik 25 Minuten und in einem Gebiet der Grundschuldidaktik 20 Minuten. Zu belegen sind jeweils eine Prüfung im Fach und eine Prüfung in der Fachdidaktik des anderen Faches. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer das Fach und die Fachdidaktik auswählen – davon ausgenommen sind das Fach oder die Fachdidaktik, aus dem oder aus der sich das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ableitet.

­Die schriftliche Prüfung in Form der bildungswissenschaftlichen Klausur bleibt erhalten, wird aber in Umfang und inhaltlicher Breite reduziert. Sie dauert zwei Stunden und findet nur noch zu einem bildungswissenschaftlichen Bereich nach Wahl des Prüfungsteilnehmers statt.

Darüber hinaus ändert sich ab dem Prüfungszeitraum Winter 2019/2020 das Zulassungsrecht zur Ersten Staatsprüfung. ­Mit der vorgezogenen Meldung zur wissenschaftlichen Arbeit ist auch eine frühere Anmeldung zur Prüfung möglich. Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist bereits mit dem Nachweis eines abgesenkten Studienumfangs möglich. So kann das Referendariat direkt im Anschluss aufgenommen werden. Bisher kann der Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung frühestens nach einer Wartezeit von vier Monaten begonnen werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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