Kultusminister: „Höhergruppierung kommt in jedem Fall“

Kultusminister: „Höhergruppierung kommt in jedem Fall“

Als ungerechtfertigt hat Kultusminister Christian Piwarz den Vorwurf der Landesvorsitzenden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Uschi Kruse, bezeichnet, der Freistaat erfülle seine Versprechen nicht. Hintergrund des Disputs sind die laufenden Tarifverhandlungen auf Bundesebene.

Das Handlungsprogramm gegen den Lehrermangel sieht vor, dass grundständig ausgebildete Grundschullehrer künftig nicht mehr in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert werden, sondern mehrheitlich in die Entgeltgruppe 13 beziehungsweise als Beamte nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet werden. Bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte sich deshalb der Kultusminister in einem Informationsschreiben an die Grundschullehrerinnen und -lehrer gewandt. Darin warb er um Verständnis, dass das Vorhaben schrittweise umgesetzt werde, um die Ergebnisse der mit Beginn dieses Jahres startenden Tarif- und Entgeltrunde des öffentlichen Dienstes berücksichtigen zu können. Die Ergebnisse der Tarifgespräche könnten Einfluss haben auf die konkrete Zuordnung zu einer Stufe der neuen Entgeltgruppe 13, informierte Kultusminister Christian Piwarz damals die betroffenen Lehrkräfte. Gleichzeitig stellte er klar, dass die Höhergruppierung der Grundschullehrerinnen und -lehrer erst nach Abschluss der Verhandlungen erfolge. „Es ist sichergestellt, dass die jeweilige Höhergruppierung in jedem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung, den 1. Januar 2019, zurückwirkt“, unterstrich der Kultusminister in dem Schreiben.

Gegenüber der Leipziger Volkszeitung äußerte die GEW-Landesvorsitzende, Uschi Kruse, nun den Vorwurf, „der Freistaat erfüllt seine Versprechen nicht“. Dagegen stellt Kultusminister Christian Piwarz klar: „Die Höhergruppierung kommt in jedem Fall. Es wäre jedoch unklug, wenn durch vorschnelles Umsetzen der Höhergruppierung Nachteile für die Grundschullehrerinnen und -lehrer entstehen würden“, so der Minister. Er warnte davor, die im Hintergrund stehenden Streitigkeiten zwischen der GEW und der Gewerkschaft verdi auf dem Rücken der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer auszutragen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

5 Kommentare

  1. Claudia 5 Jahren vor

    Nachdem die „Stufengleiche Höhergruppierung“ erfolgreich dem „Gesamtergebnis“ der Tarifverhandlungen geopfert wurde, erhält man als Grundschullehrerin Ü42 damit die nächste Ohrfeige für die jahrelang geleistete Arbeit. Bisher konnte ich auch noch nirgendwo nachlesen, in welche Stufe (aktuell noch E11/6) ich dann in der E13 eingruppiert werde.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Mehr Informationen dazu bekommen Sie im TV-L. Dort heißt es in § 17 Abs. 4 TV-L: „Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten (…)

  2. Mario Förster 5 Jahren vor

    Die Absichtserklärungen des SMK klingen ja verlockend bzw.erwecken den Eindruck, nun sei alles im Lot und Gerechtigkeit oder der Versuch ,gerechter zu sein,setzt sich durch.
    Wie kann es dann sein ,dass man nach fast 30 Jahren Lehrertätigkeit in der Oberschule immer noch die EG 10 hat.Ausbildung zu DDR Zeiten für Grundschule in den Fächern Deutsch und Musik.Es fehlt dss 3.Fach,da FPL mit Lehrbefähigung …
    2007 erwarb ich in einer 2 jährigen Qualifizierung die Unterrichtserlaubnis für das Fach Französisch an der Oberschule.Unterricht in Französisch und Musik in allen Klassen…Und trotzdem auf deutsch gesagt die Arschkarte gezogen…sorry.
    Ich kann mich nur wundern über so viel Betrug und geringe Wertschätzung.
    Und bleibe gespannt.Hoffentlich passiert hier noch was vor der Wahl sonst passiert wirklich ein blaues Wunder.
    Lehrer an einer Dresdner Oberschule/53 Jahre.M.F.

  3. Einbüßerin 5 Jahren vor

    MS hat es auf den Punkt gebracht!
    Stufengleiche Höhergruppierung der Grundschullehrer oder ein anderer Ausgleich muss sein, sonst entstehen in manchen Fällen sogar Gehaltseinbußen in den kommenden Jahren (unter Einbeziehung der prozentual geringeren Sonderzahlung in E13 und einem nicht erfolgende Sprung in der Stufenlaufzeit/z.B. E11 Stufe 4 in E11 Stufe 5 nächstes Jahr – sondern E13 Stufe 3).

  4. MS 5 Jahren vor

    Hat Herr Piwarz das Interview überhaupt gelesen? Es geht nicht darum, dass die Höhegruppierung nicht käme, sondern, dass sich Sachsen dafür einsetzen MUSS!, dass diese Stufengleich passiert. Der Artikel hier ist pure Propaganda mit bewußten Falschzitaten. Wenn die Stufengleichheit nicht Teil des Tarifabschlusses ist, dann muss sich der Freistaat hier was einfallen lassen, um die Nichtbeamten nicht vollends links liegen zu lassen. Ich bin kein GEW Mitglied.