Wie Lehrkräfte mehr Geld bekommen

Wie Lehrkräfte mehr Geld bekommen

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine umfassende Neuausrichtung der Besoldungs- und Entgeltstrukturen im Landesschuldienst. Kultusminister Christian Piwarz hat jetzt in Briefen die betroffenen Lehrkräfte und Schulleiterinnen und Schulleiter über das weitere Verfahren informiert.

Foto: Pawel Sosnowski

Mehr als 5.000 Lehrerinnen und Lehrer werden voraussichtlich verbeamtet, insgesamt mehr als  20.000 Lehrkräfte erhalten eine Zulage bzw. werden höhergruppiert – die Zahlen machen den immensen Arbeitsaufwand deutlich, der auf das Landesamt für Schule und Bildung und das Landesamt für Steuern und Finanzen zu rollt. Die Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, die angekündigten materiellen Verbesserungen zeitnah an die betroffenen Lehrkräfte auszuzahlen.

Grundschullehrer werden höhergruppiert

Entsprechend dem Handlungsprogramms werden grundständig ausgebildete Grundschullehrer künftig nicht mehr in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert, sondern mehrheitlich in die Entgeltgruppe 13 beziehungsweise als Beamte nach  Besoldungsgruppe A 13 besoldet. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Vorhaben schrittweise umgesetzt wird, um die Ergebnisse der mit Beginn des neuen Jahres startenden Tarif- und Entgeltrunde des öffentlichen Dienstes berücksichtigen zu können. Denn die Ergebnisse der Gespräche könnten Einfluss haben auf die konkrete Zuordnung zu einer Stufe der neuen Entgeltgruppe 13“, informiert Kultusminister Christian Piwarz die betroffenen Lehrkräfte. Deshalb sei es beabsichtigt, mit der Höhergruppierung der Grundschullehrerinnen und -lehrer erst nach Abschluss dieser Verhandlungen zu beginnen. „Es ist sichergestellt, dass die jeweilige Höhergruppierung in jedem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung, den 1. Januar 2019, zurückwirkt. Eines arbeitnehmerseitigen Tätigwerdens z. B. in Form einer schriftlichen Geltendmachung bedarf es deshalb im Regelfall nicht“, schreibt der Minister.

Amtszulage für 20.000 Lehrer

Mit der gesetzlichen Umsetzung des Handlungsprograms ist ein funktionsloses Beförderungsamt A13 plus Amtszulage geschaffen worden. Wer bislang in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert war und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, wird daher ab 1. Januar 2019 eine sogenannte Entgeltgruppenzulage erhalten. Grundständig ausgebildete Grundschullehrerinnen und -lehrer werden zum selben Zeitpunkt zunächst in die Entgeltgruppe 13 aufsteigen und ab 1. Januar 2020 ebenfalls zum Kreis der Zulagenempfänger zählen. Etwa 20.000 Lehrerinnen und Lehrer werden die Zulage erhalten.

„Wir haben entschieden, die Zulagenzahlungen ab 1. Januar 2019 zunächst unter Vorbehalt auszuzahlen. Die Zahlung unter Vorbehalt wird auf Ihrer Bezügemitteilung ausgewiesen“, heißt es in einem Ministerschreiben an die betroffenen Lehrkräfte.

Grund hierfür sind tarifvertragliche Regelungen für die Zulagenzahlung, die zwingend zu beachten sind. So müssen Lehrkräfte grundsätzlich einen Antrag auf Zahlung einer Entgeltgruppenzulage bis spätestens zum 31. Dezember 2019 beim zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung stellen. Über Form und Dokumentation der notwendigen Antragstellung wird das Landesamt für Schule und Bildung die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer demnächst konkreter informieren.

„Der rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2019 gestellte Antrag wirkt auf jeden Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der besoldungsrechtlichen Neuregelungen, den 1. Januar 2019, zurück. „Wir machen mit dieser Lösung den Weg frei, damit Sie bereits im Januar 2019 die Zulagenzahlung erhalten können“, schreibt Kultusminister Piwarz an die Lehrkräfte.

Neue Ämterstruktur für Schulleiter

Ab 1. Januar 2019 wird eine neue Ämterstruktur für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter an Grund-, Ober- und Förderschulen wirksam. Schulleiterinnen und Schulleiter großer Grundschulen mit mehr als 360 Schülern können künftig eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 erhalten. Für Leiterinnen und Leiter großer Oberschulen und Förderschulen wird eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 plus Amtszulage möglich.

Die sich aus der neuen Ämterstruktur ergebenden Beförderungs­möglichkeiten wird das Landesamt für Schule und Bildung von Amts wegen prüfen und die erforderlichen Schritte zeitnah einleiten. Dazu zählt, unter anderem, die Erstellung von Anlassbeurteilungen für in Frage kommende Beamtinnen und Beamte, sofern keine aktuellen Regelbeurteilungen vorliegen.

Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, die derzeit noch unterhalb der BesGr. A 14 besoldet werden, werden im ersten Halbjahr 2019 in ein entsprechendes Amt der BesGr. A 14 befördert. Einen Antrag zu stellen, ist nicht erforderlich; das Landesamt für Schule und Bildung leitet die Beförderungsverfahren von Amts wegen ein. Entsprechendes gilt für die tarifbeschäftigten Schulleiterinnen und Schulleiter.

„Für den Rest des Jahres wünsche ich Ihnen ein paar ruhige Tage und für den Start ins neue Jahr alles Gute“, schließt Kultusminister Piwarz die Briefe.

Dem schließt sich das Team vom SMK-Blog gern an. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

23 Kommentare

  1. Peter 5 Jahren vor

    So wundervoll und sehr deutlich spricht unser Minister aus, was seit Jahrzehnten getan oder eben wie jetzt wieder nicht getan wird. Wieder wird nur von „grundständig ausgebildeten Grundschullehrern“ gesprochen. Wer hat diesen Lehrern, denn die „grundständige“ Ausbildung in der Praxis gelehrt? Waren das etwa überwiegend alte „DDR – Lehrer“, die heute wieder hintenangestellt werden? Welch gute Motivation für diese Generation. Die Planungen für das Maßnahmepaket reichen schon einige Monate zurück. Das Kabinett und sehr viele Abgeordnete stimmen zu, doch nun schafft es das Landesamt für Finanzen nicht die Ziffern für die Gehaltsgruppe und -stufe zu ändern. Ich glaubte schon nach der Ankündigung des Maßnahmepaketes, jetzt wird es im Lehrerzimmer gerechter, weil alle die Kolleginnen und Kollegen die erst im August 2013 in die Gehaltsgruppe E11 eingruppiert wurden endlich etwas näher an die Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Gehalt rücken würden. Der Unterschied ist mitlerweile, durch die prozentualen Erhöhungen, sehr beträchtlich (ca.480€). Aber nein, jetzt wird gewartet, dass ja diese Lehrerinnen und Lehrer noch eine Stufe höher eingeordnet werden können. Über die rechtliche Betrachtung ob dann das soeben beschlossene Gesetz oder die Tarifverhandlungen, welche später stattfinden und dann rückwirkend Gültigkeit erlangen, den Vorrang bei der Berechnung der Stufenzuordnung haben, lässt sich sicherlich streiten. Doch was kommt aus dieser Information letztendlich beim Lehrer an?

  2. Lorenz 5 Jahren vor

    Ein sehr interessanter Artikel, aber auch auch die Kommentare dazu finde ich sehr hilfreich. Insbesondere dieses Thema beschäftigt mich ja doch schon seit einiger Zeit.

  3. Andrea Thieme 5 Jahren vor

    Hallo liebes Blogteam, das neue Gesetz ist nun seit heute öffentlich und tatsächlich, die von SMK angedachte Motivation mit den Beförderungsstellen E14 bedeutet dass dann die 20% besonders arbeitswilligen Lehrer mit einem geringeren Gehalt als in der automatischen E13plus belohnt bzw. bestraft werden. Bitte erklären Sie mir das? Mehr Arbeit bedeutet dann weniger Gehalt und das soll als Motivation gedacht sein? Das wird doch peinlich für Herr Piwarz sobald die Presse Wind davon bekommt. Jeder Wähler wird verstehen, dass da jemand nicht mal richtig rechnen kann… Das muss schnellstens korrigiert werden, bitte leiten sie das weiter.

    • Interessierter 5 Jahren vor

      Wo kann man das aktuelle Gesetz einsehen? Ein Link wäre hier sehr hilfreich. Danke im Voraus.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Interessierter,

      vielen Dank für Ihre Frage. Das „Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ finden Sie in der Ausgabe 17/2018 des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom 20. Dezember 2018: http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2018/17/read_pdf (Seite 714).

      Frohe Weihnachten!
      Lynn Winkler

    • M. Fiedler 5 Jahren vor

      Liebe Frau Winkler,
      wo oder wann ist die Rechtsverordnung nachlesbar, die den neuen §7(2) einschränkt. Muss diese nicht zeigleich in Kraft treten? Sonst gibt es für oben genannten Artikel ja derzeit keine Einschränkung. MFG

  4. L. Lohner 5 Jahren vor

    Dass Lehrer entsprechend bezahlt werden ist richtig, Richtig und auch notwendig ist die eine deutlich Erhöhung von motivierten und leistungsbereiten Lehrkräften. Leider kenne ich zu viele, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Ich frage mich nur, ist eine Verbeamtung notwendig. Wer soll das in der Zukunft bezahlen? Ich bin überzeugt, dass dies der falsche Weg ist. Lehrer, aber auch andere Beamte müssen sich endlich einem gesunden Wettbewerb aussetzen. Das kann nur erfolgen, wenn die Hängematte der Beamten Verwöhnung entfällt.

    • Thomas 5 Jahren vor

      Sorry sehr geehrte(r) L.Lohner,
      diese typische Stigmatisierung hinsichtlich angeblich vieler (die Sie angeblich kennen) nicht motivierter und leistungsbereiter Lehrkräfte ist wieder so ein wenig qualifizierter Schlag in das Gesicht des öffentlichen Schuldienstes. Und übrigens herrscht ja gerade der von Ihnen „endlich“ herbeigesehnte Wettbewerb auf dem Lehrerarbeitsmarkt bereits – mit dem Ergebnis das derzeit objektiv leider viel zu wenige diesen „Hängemattenjob“ überhaupt machen wollen. Übrigens würde ich Ihnen einmal eine Aufnahmeprüfung für eine Beamtenlaufbahn im Selbstversuch empfehlen (die hat zum Beispiel Wettbewerbscharakter) bevor Sie hier eine Neiddebatte gegen ach so verwöhnte Beamte eröffnen. Seltsamerweise wird immer nur bei Beamten gefragt wer das in Zukunft bezahlen soll – die öffentliche Rentenkasse wird übrigens auch jährlich mit rund 100 Mrd. € (ab 2020) unterstützt und das ist doch auch richtig so das der Staat für seine Bürger und dazu zählen auch Beamte sorgt. Vielleicht sind wir ja auch wieder froh wenn es zukünftig in Sachsen bei Streiks des öffentlichen Dienstes nicht mehr zu den Unterrichtsausfällen der Vergangenheit mit Problemen für die Eltern kommt wenn die beamteten Lehrer dann arbeiten müssen?! Vielleicht sollten wir auch nicht wieder „typisch deutsch“ alle Haare in der Suppe des neuen Handlungsprogramms mit der nun wirklich gestiegenen Attraktivität des Lehrerberufes in Sachsen suchen. Bei aller berechtigter Kritik infolge der Ungleichbehandlung von angestellten oder verbeamteten Lehrern ist doch wohl unstrittig das mit dem Programm beste Chancen bestehen, zukünftig wieder ausreichend Lehrer vor den Klassen zu haben. Die jetzt durchaus kritikwürdige Ungleichbehandlung hat letztendlich aber nicht die jetzige Staatsregierung verursacht sondern die Entscheider in den 90-iger Jahren die eine weitestgehend beamtenfreie billige Lehrerschaft als Zukunftsmodell angesehen hat. Die jetzt tatsächlich mutig handelnden Akteure müssen jetzt schmerzhaft die Prügel für die Fehler ihrer Vorgänger einstecken – ich wünsche dem Minister jedenfalls ein dickes Fell! Die Erfolge der jetzigen Entscheidungen werden dann wenn es blöd läuft wieder Andere einstecken!

  5. DDR Lehrer für untere Klassen und Klasse 4 5 Jahren vor

    Höherstufungen erfolgten bisher nie stufengleich, jedoch so, dass der Betrag nicht weniger wird, also z.B. E11 Stufe 6 in E13 Stufe 5!!!

    • Rapunzel 5 Jahren vor

      Hoffentlich. Schauen Sie doch mal in die Tabelle. Stufe 4 EG 13 ist, wenn auch nicht viel, weniger als Stufe 5 in EG 11.

  6. Julia 5 Jahren vor

    Ist die Höhergruppierung nur für grundständig ausgebildete Lehrkräfte vorgesehen oder gelten die neuen Regelungen dann auch für Seiteneinsteiger? Unter diesen herrscht diesbezüglich eine große Verunsicherung…

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Liebe Julia,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Auch Seiteneinsteiger müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllen, um von den Maßnahmen zu profitieren. Dazu gehören die Qualifizierungsmaßnahmen, mit denen sie mittelfristig ein Ausbildungsniveau erreichen, das dem von grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichwertig ist. Sie können sich dazu auch gern an die Kollegen des LaSuB wenden, die Ihnen bei individuellen Fragen gern und konkreter weiterhelfen. *Ergänzung 30.01.2019: Seiteneinsteiger an Grundschulen werden ab 1.1.2019, entsprechend ihrer Qualifizierung in der Regel bis in die E12, ebenfalls höhergruppiert.

      Schöne Weihnachten!
      Lynn Winkler

  7. Herr C.M. 5 Jahren vor

    Betreff: Amtszulage

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bitte konkretisieren Sie doch die „weiteren Voraussetzungen“, die erfüllt werden müssen, um die Amtszulage zu erhalten.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter C.M.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Informationen zu den konkreten Voraussetzungen, die bei den einzelnen Lehrkräften unterschiedlich sein können, geben Ihnen gern die Kolleginnen und Kollegen des LaSuB.

      Schöne Weihnachten!
      Lynn Winkler

  8. Rapunzel 5 Jahren vor

    Sehr geehrter Piwarz,
    wenn die Höhergruppierung der Grundschullehrer in die EG 13 nicht stufengleich erfolgt, bedeutet das für viele hundert Lehrer, dass sie weniger verdienen als vorher. Das sollte im Interesse aller, nicht wahr werden.

    • Sabine Friedel 5 Jahren vor

      Aber genau deswegen heißt es doch: “ Denn die Ergebnisse der Gespräche könnten Einfluss haben auf die konkrete Zuordnung zu einer Stufe der neuen Entgeltgruppe 13“, informiert Kultusminister Christian Piwarz die betroffenen Lehrkräfte. Deshalb sei es beabsichtigt, mit der Höhergruppierung der Grundschullehrerinnen und -lehrer erst nach Abschluss dieser Verhandlungen zu beginnen. „Es ist sichergestellt, dass die jeweilige Höhergruppierung in jedem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung, den 1. Januar 2019, zurückwirkt.“

    • Rapunzel 5 Jahren vor

      Ja KÖNNTE. Hoffen wir dass es können wird.

    • Valrak 5 Jahren vor

      Ich zitiere jetzt erstmal kurz den aktuell gültigen § des Tarifvertrages (§ 17 Abs. 4 TV-L): „Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.“
      Demnach sollte es ausgeschlossen sein, dass irgendjemand durch die Höhergruppierung ein geringeres Brutto-Gehalt bekommt. Ich habe es mal kurz durchgerechnet und wenn die Höhergruppierung nach den bisher gültigen Regelungen erfolgt, gibt es im schlimmsten Fall nur ca. 130 € Brutto-Gehalt mehr (E 11 Stufe 4 zu E 13 Stufe 3). Bei Grundschullehrern, die schon länger im Schuldienst sind (10 bis 15 Jahre), erhöht sich das Bruttogehalt um ca. 430 bis 570 €. Eine stufengleiche Höhergruppierung wird zwar von den Gewerkschaften gefordert, es ist aber noch völlig offen, ob dies in den Tarifverhandlungen 2019 umgesetzt wird.

  9. Frank Morgeneyer 5 Jahren vor

    Liebe Kristin,
    die Gedanken der letzten zwei Absätze sind sicher nicht falsch. Aber im Davor finde Vieles, was meine Kollegen und ich in der Schule tun und versuchen, nicht realistisch beschrieben. Plattidüen beschrieben die Wirklichkeit nicht. In dem Moment, indem man vor einer Klasse steht, muss ein Kollegen schon sehr unselbständig sein, um so mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten – er wird an sich selbst scheitern. Im Gegenteil: Alle jungen Referendare, die ich bislang betreuen durfte, der Großteil der Lehrer, mit denen ich zusammen arbeite, erkennen die Gefahren und denken mehr als einmal darüber nach, diesen Lebensabschnitt für die jungen Menschen so zu gestalten, dass sie mit Gewinn und Freude in die Schule kommen. Sicher, dass System hat seine Grenzen, schleppen wir tradierte Vorstellungen mit, aber wir erliegen ihnen nicht. Das Handeln des Einzelnen liegt in seiner Verantwortung. Dass Sie Ihren Weg gewählt haben, ist zu respektieren. Nutzen Sie die Handlungsspielräume in Ihrer jetztigen Tätigkeit aus. In der Schule geht das auch.

  10. Fachberaterin Oberschule 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie sieht die Lösung für Fachberater und stellvertretenden Schulleitern an Oberschulen und Gymnasien aus, die ab Januar in der E14 rechts von der E13 plus Zulage überholt werden und übers Jahr ein Lohnminus von über 600 € gegenüber der niedrigeren Lohngruppe hinnehmen müssen? Wie sollen unter diesen Umständen noch Lehrkräfte als Fachberater gewonnen werden? Ist auch eine super Belohnung für die Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, die bis 2020 in die E14 aufsteigen und dann mal eben 5Jahre weniger verdienen als vorher?!

    Kurz, das System sieht dann so aus: wer mehr arbeitet oder weitergehende Aufgaben wahrnimmt kommt in eine E14 und hat damit weniger Gehalt als jemand der „nur“ Dienst nach Vorschrift macht.

    Ist diese Demotivation für engagierte Arbeit gewollt?

    Freundliche Grüße

    • SL einer Oberschule 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Fachberaterin,
      als SL einer OS kann ich Ihr Problem, Benachteiligung der Fachberater in der E14, als solches nicht erkennen. Meiner Meinung nach, rechtfertigt die (überwiegend gute) Arbeit der Fb die Höhergruppierung in die E14 nicht, denn dadurch entstand eine nahezu flächendeckende Schieflage zur Vergütung angestellter SSL und SL. Diese müssen sich im Gegensatz zu Ihnen einem Beurteilungsverfahren unterziehen, um höher gruppiert zu werden. Dadurch ergeben sich für SSL und SL mehrjährige Wartezeiten pro Beförderungsstufe. Es gab (und gibt?) Schulen, an denen war (und ist?) der Fachberarter der erste Funktionsstelleninhaber in der E14. Meine Ausführungen verstehen Sie bitte nicht als Beginn einer „Neiddebatte“. So wichtig Ihre Arbeit (Unterstützung von Kollegen, Zuarbeit für Probezeitbeurteilungen, …) ist, verwaltungsrechtliche Verantwortung dafür trägt immer der Schulleiter oder sein Stellvertreter.
      Dass SL und SSL ab 01/2019 in dem von Ihnen richtig beschriebenen Beispiel, zumindest zeitweilig auch noch schlechter vergütet werden als einige Lehrkräfte, setzt dem „Eingruppierungs- und Höhergruppierungsunsinn“ nur noch die Krone auf. Ich hoffe dennoch, dass unser pädagogischer Blick nicht vordergründig auf das Gehalt des Kollegen schielt, sondern sich dieser auf die eigen Arbeit richtet.
      Mit freundlichen Grüßen
      ein angestellter SL, seit fast 7 Jahren SL, in der E14!!!

  11. Kristin 5 Jahren vor

    Um den Lehrberuf attraktiver zu gestalten, die Zufriedenheit zu erhöhen und langfristig gute Fachkräfte zu finden, ist Geld nicht der richtige Weg. Ich habe mich bewusst gegen das Referendariat und den Lehrberuf trotz Lehramtsstudium entschieden – nicht des Geldes oder Urlaubs wegen- sondern aufgrund eines urlaten Bildungsmodells, das hinten und vorn nicht mehr passt. Weder stehen die Lernenden im Vordergrund, noch wird auf die Lebensrealität eingegangen oder auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts. Wir pressen immer noch Wissen in Kinder hinein als lebten wir in Zeiten, in denen Wissen nicht ständig und überall jedem zugänglich ist, und statt sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu befähigen, werden sie benotet, bestraft und müssen ruhig sitzen.
    Und Lehrkräfte? Ihnen fehlt der Raum und die Zeit oder gar die Billigung des Kultus auszuprobieren, neue Wege zu versuchen, aus Fehlern zu lernen, sich selbst weiterzuentwicklen oder gar die Lernenden als Bereicherung statt Grund für Frust zu sehen.
    Um den Lehrberuf wieder attraktiv zu machen, benötigt es meiner Meinung nach zu allererst eine Entlastung der Lehrkräfte (durch Schulsozialarbeiter, einen Digitalisierungs-Coach pro Schule, freizugängliche Methodenübersichten und Prüfungsaufgaben), mehr Freiraum und eine wertschätzende Fehlerkultur sowie eine Absenkung der Schülerzahlen pro Klasse.
    Sachsens Bildungssystem verschläft die Gegenwart und die Zukunft. Es dreht sich nicht immer alles ums Geld.

    • Müller 5 Jahren vor

      Das ist sehr gut auf den Punktgebracht! Super!