Landtag stellt Weichen für Verbeamtung von Lehrern

Landtag stellt Weichen für Verbeamtung von Lehrern

Der Sächsische Landtag hat heute die gesetzlichen Weichen für die Verbeamtung und weitere finanzielle Vergünstigungen von Lehrkräften gestellt. Mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. „Damit schließt Sachsen bei der Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern zu anderen Bundesländern nicht nur auf, sondern setzt sich in einigen Bereichen sogar an die Spitze“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz.

Mit den gesetzlichen Weichenstellungen können in Sachsen grundständig ausgebildete Lehrkräfte bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres ab dem 1. Januar 2019 verbeamtet werden. Über 5300 Lehrerinnen und Lehrer haben im Vorgriff auf die gesetzlichen Regelungen bereits einen Antrag auf Verbeamtung gestellt. Sachsen war bislang neben Berlin, das einzige Bundesland, das Lehrer nicht verbeamtet. Auch der Vorbereitungsdienst wird künftig im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet.

Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen, die nicht verbeamtet werden, erhalten ab Januar neben dem Gehalt aus der Entgeltgruppe 13 mehrheitlich eine Zulage in Höhe von monatlich 170 Euro.

In einem Punkt geht Sachsen sogar über die Angebote aller anderen Bundesländer hinaus. So werden grundständig ausgebildete Grundschullehrer künftig nicht mehr in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert, sondern in die Entgeltgruppe 13 beziehungsweise als Beamte in die Besoldungsgruppe A 13. „Hier sind wir bundesweit Vorreiter und verschaffen uns gegenüber anderen Bundesländern sogar einen Wettbewerbsvorteil“, sagte Kultusminister Christian Piwarz.

Im darauffolgenden Jahr werden angestellte Grundschullehrer ebenso wie angestellte Lehrer an weiterführenden Schulen mehrheitlich eine Zulage in Höhe von 170 Euro erhalten.

Ebenso werden Lehrer, die an weiterführenden Schulen besondere Aufgaben wahrnehmen, ab dem Jahr 2020 in die Entgeltgruppe E 14 höhergruppiert. Fachberater an Grundschulen erhalten eine Stellenzulage in Höhe von monatlich 200 Euro.

Auch Lehrkräfte mit DDR-Abschluss werden an Grundschulen überwiegend in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert. Damit können zum Beispiel Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule oder mit abgeschlossener Ausbildung als Erzieher, jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 höhergruppiert werden.

Die Besoldung der Schulleiter wird entsprechend der höheren Vergütung im Lehrerbereich angepasst.

Als Folge der dargestellten Änderungen in der Besoldungs- und Entgeltstruktur werden Grundschullehrkräfte für Mehrarbeit künftig ebenso entlohnt werden wie die Lehrkräfte in anderen Schularten. Bekamen Grundschullehrerinnen und -lehrer bislang 21,82 Euro für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde, sind es zukünftig 30,27 Euro. Dies gilt für Grundschullehrkräfte in der Entgeltgruppe 13.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

76 Kommentare

  1. M.Fiedler 5 Jahren vor

    Eine Frage: Laut Nachrichten haben 80% der verbeamtungsfähigen Bestandslehrer ein Antrag auf Verbeamtung gestellt. 20% der eingeplanten Mittel sind also offen geblieben. Auf der anderen Seite gibt es Ü42 Lehrer, die die Grenze knapp verfehlen und nach altem Recht Anrechnungszeiten geltend machen können. Warum werden diese Mittel nicht dafür eingesetzt? Das kratzt nicht am neuen Gesetz – es wäre ein einmaliger Akt der Wertschätzung. Diese Lehrer haben zum gleichen Zeitpunkt den Antrag gestellt – all diese Anträge liegen z.Z. unbearbeitet beim LaSub. Wartet man nun so lange ab, bis man das Gesetz geändert hat, um diese Anträge ablehnen zu können, oder welches Verfahren wird dafür angedacht? Danke!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Herr Fiedler,

      schön, von Ihnen zu lesen. Es gibt keine zeitliche Ausschlussfrist für die Antragsstellung. Es muss lediglich der Befristungszeitraum der Verbeamtungsmöglichkeit bis zum 31.12.2023 und das eigene Alter beachtet werden. Damit ist es also auch möglich, dass sich Lehrkräfte, die die Voraussetzungen erfüllen, zu einem späteren Zeitpunkt für eine Antragsstellung entscheiden.

      Beste Grüße
      Lynn Winkler

    • M.Fiedler 5 Jahren vor

      Liebe Frau Winkler, unter einer Klassenarbeit stünde jetzt: Frage beachten.

  2. Thomas 5 Jahren vor

    Sehr geehrtes Blog-Team,
    vorab erst einmal vielen Dank für die offene Kommunikationsmöglichkeit hier im Blog und Ihr Bemühen die vielen offenen Fragen und die wohl auch teilweise berechtigte Kritik am Maßnahmenpaket zu beantworten. Ich jedenfalls begrüße das Maßnahmenpaket, da es aus meiner Sicht erstmals wirklich die Zukunftsaufgabe einer wieder ausreichenden Unterrichtsversorgung ermöglichen dürfte auch wenn ich persönlich leider zu alt bin um vor allem in den Genuss der Verbeamtung zu kommen. Die jetzt geschaffene alternativlose Verbeamtungsmöglichkeit für unsere bestimmt bald wieder zahlreicheren jungen Kollegen aber mit einer Absenkung der Verbeamtungsaltersgrenze von 47 auf 42 Jahre zu verknüpfen ist eine allzu offensichtliche Sparmaßnahme der Regierungskoalition. Ob das wirklich nötig und langfristig sinnvoll war die Bestandslehrer unter 47 jetzt auszuschließen bezweifle ich, aber bei vielen Abgeordneten steckt die alte sächsische Beamtenallergie wohl zu tief und jetzt macht man es ja eh nur aus „ Notwehr“ gegenüber den anderen Bundesländern. Für angestellte Grundschullehrer könnten Sie aber wenigstens die stufengleiche Höhergruppierung von E11 nach E13 ermöglichen auch wenn dazu bislang immmer auf tarifliche Zwänge verwiesen wird. Das SMK bräuchte doch nur die Möglichkeit der tariflich möglichen Stufenvorweggewährung im Hinblick auf den angespannten Lehrerarbeitsmarkt wohlwollend prüfen um z. B. Von 11/5 in 13/5 hochzustufen? Ansonsten bleibt es dabei, der erste Minister der tatsächlich liefert und ein echtes und wirkungsvolles Maßnahmenpaket auf dem Weg gebracht hat – 10 Jahre früher und den Kindern und Eltern hätte man jetzt weniger zumuten müssen. Vor allem hoffe ich aber auf echte Wertschätzung z.B. durch wohlwollende Umsetzung der möglichen Entlastungsmöglichkeiten auf allen Ebenen aber auch so offene Kommunikation wie in diesem Blog – machen Sie weiter so!
    Adventliche Grüße

  3. Praxis 5 Jahren vor

    Jan.L. und Markus kann ich nur zustimmen.Gerade als Klassenleiter Ü 51 mit Teilzeit spüre ich nichts von der Wertschätzung oder der Teilzeit.Ich habe viele Aufgabenbereiche,die viel Einsatz erfordern,finanziell nicht im Ansatz abgegolten werden.Seit 30 Jahren als Klassenleiter bin ich inzwischen ohne Illusionen.Natürlich muss ich wieder eine Klasse übernehmen,denn die anderen Kollegen haben auch eine,ein Luftholen unmöglich.6 Jahre eine Klasse zu führen,das ist toll,kostet gerade am Anfang aber unendlich viel Kraft.

    • Hagen Hoffmann 5 Jahren vor

      Warum sich beklagen über die weltfremde Entscheidung unserer Bildungsexperten?
      Kollegen über 42 – lasst euren Geist und Körper nicht daran kranken!!!
      Ja, es ist uns gegenüber ungerecht, doch wir sind im Vergleich mit der freien Wirtschaft immer noch in einer komfortablen Situation. So viel Zugeständnis muß sein.
      Und ja, es gab Alternativen zu den nun beschlossenen Fakten – vernünftige Alternativen, die eine breite Zustimmung und damit sozialen Frieden bedeutet hätten.
      Der Streit in den Lehrerzimmern, der sich jetzt schon andeutet, wird sich mit Vollzug der Verbeamtungen zunehmend Bahn brechen, nicht immer offensichtlich. Mobbing hat viele Fratzen.
      Ironie dieser Entscheidung ist, daß auch Kollegen über 42 betroffen sind, die plötzlich durch ihre besonderen Aufgaben und der damit verbundenen Würdigung durch eine Eingruppierung in die E14 schlechter dastehen werden.
      Werden die so betroffenen Kollegen nun ihre außerunterrichtlichen Aufgaben aufgeben, um in der E13Z zu verbleiben? Konsequent wäre es, jedoch nicht im Sinne einer funktionierenden Schule.
      Ein Dilemma jagt das andere und alles wird gejagt vom Termin der nächsten Wahl zum Sächsischen Landtag. Warten wir einmal ab, wie es danach weitergehen wird, wenn es zu neuen Machtkonstellationen kommen sollte.
      Die Koalition, so höre ich aus manchen Gesprächen heraus, hat mit dem steuerlastigen Handlungspaket einen Grundstein dafür gelegt, hat sich dies allerdings nicht reiflich überlegt.

  4. Stefanie S. 5 Jahren vor

    Sehr geehrtes Blogteam, ab wann genau wird die Überstundenvergütung der Grundschulkollegen angepasst? Wenn die Höherstufung später als ab 1.1.2019 erfolgen würde, würde dann auch die angepasste Vergütung später kommen?
    Um die unbeantwortete Frage von Sabine A. noch zu ergänzen: Warum gibt es keine stufengleiche Höherstufung der GS-Lehrer?
    Vielen Dank

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Stefanie S.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zur laufenden Umsetzung des Handlungsprogramms wird es in Kürze Informationen an die Schulleiter sowie an die Lehrkräfte geben. Auch zur stufengleichen Höhergruppierung. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

      Einen schönen Freitag
      Lynn Winkler

  5. Uwe M. 5 Jahren vor

    Gerade habe ich im Schulportal gelesen:“ Der Lehrerhauptpersonalrat kritisiert, dass die Zulage EG 13Z das Gehaltsgefüge von Funktionsträgern bzw.Lehrkräften mit besonderen Aufgaben (SL,SSL,FB,FL,OStB) und Lehrkräften ohne besondere Aufgaben verändern wird. Dem SMK ist diese Problematik bewusst. Es sieht derzeit keine Lösungsmöglichkeit, will aber die Anzahl der EG14 Stellen perspektivisch erhöhen.“
    PRIMA! Am besten perspektivisch alle aus der EG13Z in die EG14 stecken, da könnte man viel Geld sparen.
    Jeder von uns muss das mit sich selbst ausmachen. Aber es ist schon sehr frustrierend. Alle angestellten FB Ü42 könnten auch einfach sagen, dann seht doch mal zu, Ich bin raus .Leistung lohnt sich nicht mehr. Aber das wird wohl nicht passieren.

  6. Verbeamteter Fachberater 5 Jahren vor

    Was passiert eigentlich mit Lehrern, welche besondere Aufgaben wahrnehmen (z.B. Fachberater) und die Möglichkeit haben, sich verbeamten zu lassen? Werden diese ausnahmslos in die A13 mit einsortiert oder wird es da auch eine Art „Anerkennung“ geben (Zulage?, A14?). Wie gestaltet sich der Fall speziell bei einem Grundschullehrer? Erhält dieser auch die 200 Euro Stellenzulage wie die angestellten Lehrer oder wird es da eine andere Regelung geben?
    Vielen Dank!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Verbeamteter Fachberater,

      vielen Dank für Ihre Fragen. Auch Sie möchte ich noch um ein wenig Geduld bitten, es wird in Kürze Informationen an die Schulleiter und Lehrkräfte zur Umsetzung des Handlungsprogramms geben.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  7. Markus 5 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK,
    Danke, dass man hier relativ unzensiert schreiben kann – hoffentlich hat Herr Piwarz die Zeit, hier mitzulesen und mein Beitrag wird veröffentlicht.
    Auch ich möchte meinen Unmut kundtun: Seit März gab es unzählige Veranstaltungen mit dem Minister, Debatten im Landtag,
    tausende Verbesserungenvorschläge, im Gesetztesverfahren eindeutige Expertenmeinungen und Mahnungen der Verbände, das
    Handlungsprogramm ein wenig freundlicher für die Angestellten zu gestalten.

    Ich habe mir die Mühe gemacht alle Parlamentsprotokolle zu lesen. Das SMK, CDU und SPD haben NAHEZU NICHTS davon umgesetzt.
    Fragen der Altersgrenze, der Anrechnung von Erziehungungszeiten, der Schieflage des Tarifsystems wurden KOMPLETT IGNORIERT.
    Da hilft es auch nichts, wenn hier Referenten immer die gleichen Zahlen (420 Mio) aufrufen – am Ende zählt für jeden, was er
    als Lohn auf dem Konto hat und da werden ohne Not verdiente, erfahrene Kollegen, die sich einst mit BESTNOTEN bewerben mussten
    abgekanzelt und Berufsanfänger – inzwischen wird ja jeder genommen – verdienen so viel, wie der angestellte Schulleiter.

    Bitte vermeinden Sie es, zukünftig das Wort WERTSCHÄTZUNG noch irgendwie zu erwähnen – das ist so unverschämt, dass es bei mir nur noch Abwehr
    hervorruft. Ich hoffe nur, man nimmt die Beamten nun in die Pflicht, den Lehrermangel auf dem Land auszugleichen, ansonsten ist die ganze Aktion
    ein Geschenk an 5000 Auserwählte und eine Ohrfeige für die, die den Laden bis jetzt am Laufen gehalten haben.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Markus,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Meinung zu äußern. Dennoch schade, dass Sie zu dieser Einschätzung gelangen.

      Einen Punkt möchte ich allerdings noch einmal aufgreifen und muss Ihnen deutlich widersprechen: Aus welchem Grund wird nach Ihrer Meinung „jeder genommen“? Jeder Berufsanfänger muss über eine entsprechende Qualifizierung verfügen, um Lehrer an Sachsens Schulen zu werden. Diesen Kollegen so wenig Wertschätzung entgegenzubringen, scheint mir doch sehr unangebracht.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Jan L. 5 Jahren vor

      Damit ist die Stimmung in den sächsischen Lehrerzimmern hervorragend auf den Punkt gebracht.
      Vielen Dank Markus und vielen Dank an das Presseteam des SMK, das sich der Kritik in diesem Forum stellt und damit natürlich auch eine Ventilfunktion für viele Nutzer hat.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Jan

    • JH 5 Jahren vor

      Lieber Markus,

      Ihrem Kommentar stimmen wohl die meisten ü42 Kollegen 100% zu. Auch die Stimmung an unserer Schule ist am Tiefpunkt. Wir, und damit spreche ich nicht nur für mich, sondern auch im Namen von Kollegen, mit denen ich die aktuelle Situation auswerte, empfinden das Handlungsprogramm insbesondere für die zukünftig Nichtverbeamteten als Demütigung!

  8. Dan 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit längerer Zeit als Seiteneinsteiger für Sport eingestellt. Habe ein Diplom als Sportlehrer und bin Sportkonferenzleiter an meiner Schule (Grundschule). Momentan bin ich unbefristet in der E10 vergütet. Laut Paket würde ich im kommenden Jahr in die E12 kommen. Ist das soweit richtig? Und wie sind Aussagen „bei entsprechender Eignung “ im eben genannten Zusammenhang zu verstehen?
    Und bedarf es einer Antragstellung oder passiert dies automatisch? Vielen Dank.
    MfG

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Dan,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem individuellen Anliegen an die Kollegen des LaSuB. Sie helfen Ihnen gern weiter und können Ihnen auch Auskunft zur „entsprechenden Eignung“ geben.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  9. Thomas Prußeit 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie sieht die Lösung für Fachberater an Oberschulen und Gymnasien aus, die ab Januar in der E14 rechts von der E13 plus Zulage überholt werden und übers Jahr ein Lohnminus von über 600 € gegenüber der niedrigeren Lohngruppe hinnehmen müssen? Es war schon fragwürdig, dass diesen KollegInnen die stufengleiche Höhergruppierung versagt blieb, und sie sich erst 5 Jahre „bewähren“ müssen, um in die Erfahrungsstufe 6 zu gelangen. Und das, obwohl sie die Funktion schon 15-20 Jahre
    ausfüllen??! Wie sollen unter diesen Umständen noch Lehrkräfte als Fachberater gewonnen werden? Ist auch eine super Belohnung für die Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, die bis 2020 in die E14 aufsteigen und dann mal eben 5Jahre weniger verdienen als vorher?! Wenn man dann noch bedenkt, dass gerade diese Gruppe besonders in die Qualifikation der wachsenden Zahl von Seiteneinsteigern und fachfremd unterrichtenden KollegInnen eingebunden ist, erscheint ein solches Vorgehen unverständlich, wenn nicht fahrlässig.
    Freundliche Grüße

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Thomas Prußeit,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, es wird in Kürze Informationen an die Schulleiter und Lehrkräfte zur Umsetzung des Handlungsprogramms geben.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  10. G. 5 Jahren vor

    Liebes Blog-Team, ich bin als Seiteneinsteiger im Lehrerberuf tätig und habe einen Hochschulabschluss an der Universität erworben. Ich bin durch das fehlende Fach immerhin 3 Stufen niedriger bezahlt als ein ausgebildeter Lehrer, trotz dieser Ausbildung. Im Maßnahmenpaket kann ich zu unserer Gruppe nur lesen: „Höhergruppierung soweit möglich“ – eine ziemlich dehnbare Aussage. Von was ist denn dieses „soweit möglich“ abhängig?
    Bisher habe ich noch keine klare Auskunft erhalten, ob sich auch für uns etwas zum Positiven ändert. Ich habe eher das Gefühl, wir fallen bei der ganzen Diskussion hinten runter, obwohl wir einen großen Beitrag dazu leisten, dass ein ordentlicher Schulbetrieb tagtäglich erhalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen und eine schöne Vorweihnachtszeit!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber G.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Wir schätzen es sehr, dass Sie und Ihre Kollegen einen wichtigen Beitrag zum sächsischen Schulsystem leisten.

      Da es sich bei Ihrer Anfrage um ein individuelles Anliegen handelt, möchte ich Sie bitten, sich an die Kolleginnen und Kollegen des LaSuB zu wenden. Sie können Ihnen konkret weiterhelfen.

      Auch Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit!
      Lynn Winkler

  11. Eva Zimmer 5 Jahren vor

    Sehr geehrter Reelfs,
    wie sieht es denn jetzt bei der Vergütung der Funktionsstelleninhaber und Fachberater aus: der Abstand zwischen E13/ Zulage und E 14 monatlich beträgt 18,87€ und führt zu einer niedrigeren Vergütung von Lehrkräften in der E 14 im Vergleich zu E13/ Zulage im Jahr von 611 € ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eva Zimmer

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Eva Zimmer,

      vielen Dank für Ihre Frage. Zur laufenden Umsetzung des Handlungsprogramms wird es in Kürze Informationen an die Schulleiter sowie an die Lehrkräfte geben. Sie können sich mit Ihrem Anliegen aber auch an die Kollegen des LaSuB wenden, die Ihnen hier gern weiterhelfen.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Lehrer ü 42 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Zimmer, sehr geehrte Frau Winkler,
      ich teile das Anliegen der Fachleiter und Fachberater in E14 über 42, denen die kleine Wertschätzung der Kollegen in E13Z verwehrt wird. Die Gründe dafür äußert Herr Minister Piwarz in seiner Antwort auf die kleine Anfrage eines Abgeordneten sehr deutlich – lesenswert!(https://kleineanfragen.de/sachsen/6/15044)
      Nur Junglehrer werden verbeamtet, ältere Neueinsteiger oder Abwanderungswillige erhalten Zulagen oder die vorzeitige Anerkennung von Erfahrungsstufen, erfahrene Bestandslehrer haben kein Recht darauf. Gleiche Verfahrensweise wie beim Abschluss von Handy-Verträgen!
      Die Antwort der LaSuB liegt vor: Rückgabe des Fachleiters/Fachberaters möglich, dann Rückgruppierung in E13-diesmal nach unten stufengleich lt. TVL.
      Ob dann die Zulage gezahlt wird, ist noch nicht sicher. Da die Stufe der E13 vor der Höhergruppierung nicht mehr gilt, sondern die in E 14 erreichte, wird das weitere Jahre Bewährung und Warten für das „Wieder-Erreichen“ der Stufe 5 oder 6 in E13 bedeuten. Das Land Sachsen spart Wertschätzung und Gehalt, wie auch immer sich die Fachleiter/Fachberater entscheiden. Im Finanzministerium sitzen sehr clevere Mitarbeiter! Die LaSuB hofft im übrigen dennoch weiter auf das hohe Engagement der Fachleiter/Fachberater, der Schülern wegen, letzteres zu Recht.
      Freundliche Grüße
      Lehrer ü 42

  12. S.H. 5 Jahren vor

    Ich bitte um Erklärung für folgenden Sachverhalt (auf meine E-Mail Anfrage bekam ich bis heute leider keine Antwort):

    Ausgangslage: Zwei Lehrer, einer wurde im Dezember 2018 42 Jahre alt, der andere wird im Januar 2019 42 alt und verbeamtet. Betroffen sind aber alle Lehrer, die im Zeitraum von August bis Dezember 42 Jahre alt geworden sind.

    Nun mein Problem: BEIDE Lehrer müssen, wenn sie in 25 Jahren das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreichen, bis zum Ende des Schulhalbjahres 2045/2046 arbeiten – also bis auf den Tag genau bis zum 31. Januar 2046. (Für angestellte Lehrer legt das der TV-L (§44, Nr.4) fest.) Die verbleibende Lebensarbeitezeit beider Lehrer ist demzufolge ab dem 01.01.2019 bis auf den Tag genau die Selbe, genauer gesagt bis zum 31. Januar 2046.
    Ist es da nicht absolut ungerecht, dass der verbeamtete Lehrer in dieser exakt gleichen Zeit deutlich besser bezahlt wird, als der andere angestellte Lehrer, dem die Verbeamtung verwehrt wird?

    Klären Sie mich bitte auf! Vielleicht habe ich ja auch einen Denkfehler.

    Mit freundlichen Grüßen
    S.H.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter S.H.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wir bitten um Verständnis, Ihre Mail hat uns leider nicht erreicht. Da es sich bei Ihrem geschilderten Fall um ein individuelles Anliegen handelt, möchte ich Sie bitten, sich an die Kolleginnen und Kollegen des LaSuB zu wenden.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Katrin 5 Jahren vor

      Liebe S.H.,
      es ist noch ungerechter als Sie es beschreiben. Denn der angestellte und verbeamtete Lehrer gehen nicht zur gleichen Zeit in den Ruhestand. Der verbeamtete Lehrer geht eher: Sächsisches Beamtengesetz §46 Absatz 3
      „(3) Lehrer an öffentlichen Schulen, außer an Hochschulen, treten abweichend von den Absätzen 1 und 2 zum Ende des Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das um ein Jahr unter der jeweiligen Altersgrenze liegende Lebensjahr vollenden.“
      Das bedeutet je nach Geburtsmonat geht der verbeamtete Lehrer bis ein Jahr eher in Rente (66).
      Ist es nicht so, Fr. Winkler?
      Grüße
      Katrin

  13. Andreas L. 5 Jahren vor

    Auch ich habe einen (DDR-)Fachschulabschluss als Ingenieurpädagoge und zähle mich demzufolge zu den Lehrern mit DDR-Abschluss, kann aber (bis jetzt) für mich keine Erwähnung finden?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Andreas L.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zur Umsetzung des Handlungsprogramms wird es in Kürze Informationen an die Schulleiter sowie an die Lehrkräfte geben. Sie können sich mit Ihrem Anliegen aber auch an die Kollegen des LaSuB wenden, die Ihnen hier gern weiterhelfen.

      Einen schönen Tag
      Lynn Winkler

  14. A. Zabel 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wo gibt es denn Informationen zu dem „Anwärtersonderzuschlag“ für Referendare, die sich ab dem 01.02.19 für die ländliche Region entscheiden? Dafür wurde ja schließlich vor einiger Zeit stark geworben…

  15. Luise 5 Jahren vor

    …Grundschullehrer werden mehrheitlich die Zulage von 170,00 € erhalten…
    Was bedeudet „mehrheitlich“ ? Wie wissen die Kollegen ob sie dazu gehören? Welche Kriterien gibt es?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Hallo Luise,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Dazu wird es in Kürze eine gesonderte Information des Kultusministers an die Schulleiter geben. Sie werden dann entsprechend informiert.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  16. Stefan Rodegast 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist es tatsächlich so, dass man – trotz mehrfacher entsprechender Hinweise – die Fachleiter und Fachberater, die bereits in der E14 sind (und über 42 Jahre alt) im „Maßnahmenpaket“ unberücksichtigt lässt? Da diese Kollegen/innen eine um 15% niedrigere Jahressonderzahlung erhalten hebt sich ihr Entgeltabstand zu den E13-Kollegen im Zuge der Zulage von 170 Euro für die E13 faktisch auf. Herr Piwarz hat bei seinen Auftritten immer wieder betont, wie wichtig das Abstandsgebot sei. Glauben Sie in dem Zusammenhang, dass die Stufe E14 ab 2020 für „Lehrer mit besonderen Aufgaben“ tatsächlich attraktiv wirkt?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Stefan Rodegast,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Zur konkreten Umsetzung des Handlungsprogramms wird es in Kürze Informationen an die Schulleiter sowie an die Lehrkräfte geben.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  17. Sabine A. 5 Jahren vor

    Ich bin ja gespannt was bei mir als Ü42 Lehrerin bei der Entgeltabrechnung im Februar raus kommt, wenn immer noch nicht fest steht wie umgruppiert wird. Wenn ich jetzt in der EG 11/6 bin und überall steht Grundschullehrer kommen in die EG 13. Komme ich da in die EG13/1 ? Das wären ja über 1000€ weniger. Es müsste ja mindestens in die EG 13/5 umgruppiert werden damit es nicht weniger wird. Das fragen sich alle meine Ü42 Kolleginnen und Kollegen. Mal sehen wann die Antwort kommt.

  18. I. 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    erhalten auch die in die E14 eingruppierten Oberstufenberater, Fachleiter oder Fachberater am Gymnasium eine Zulage? Im Beitrag erfolgt nur der Hinweise über eine Anpassung der Besoldung der Schulleiter.
    Viele Grüße
    I.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte I.,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie noch um ein wenig Geduld bitten, es wird in Kürze Informationen an die Schulleiter und Lehrkräfte zur Umsetzung des Handlungsprogramms geben.

      Einen angenehmen Tag
      Lynn Winkler

  19. Tim Krüger 5 Jahren vor

    Hallo,

    wie hoch werden die Anwärterbezüge im nächsten Jahr sein? Warum bekommen die Leute die sich für den 01.02.2019 für das Land beworben haben weder die Landzulage von 390€ noch die bis zu 1000€ mehr die ab nächstem Jahr versprochen wurden?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Tim Krüger,

      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Allerdings war der Anwärtersonderzuschlag gestern kein Teil der Gesetzesverabschiedung im Landtag. Dazu kann ich Ihnen auch leider noch keine neuen Informationen geben. Die finale Entscheidung ist noch nicht getroffen. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie gern.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  20. I. S. 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wo finde ich denn Informationen bezüglich der Ausnahmen von den Altersgrenzen?
    Ich bin im Oktober 42 Jahre alt geworden, habe aber 2010 ein Jahr Erziehungszeit in Anspruch genommen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    I. S.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau I.S.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu den Ausnahmen von den Altersgrenzen können Sie sich gern hier informieren: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14443&dok_art=Drs&leg_per=6 (Seite 14, § 7). Eine Verbeamtung oberhalb der Altersgrenze kommt dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten Ernennung ein Hinderungsgrund vorliegt (z. B. Elternzeit). Dann kann die Verbeamtung nachgeholt werden, auch wenn zwischenzeitlich die Altersgrenze überschritten wurde. Bei individuellen Fragen zur Verbeamtung helfen Ihnen gern die Kollegen des LaSuB Ihres regionalspezifischen Standorts weiter.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  21. Carolin Winther 5 Jahren vor

    Heißt das damit, das alle die den Antrag gestellt haben auch zum 1.1.19 verbeamtet werden?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Winther,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, alle, die einen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und bei denen die persönlichen Voraussetzungen geprüft und bestätigt sind, werden ab dem 01.01.2019 verbeamtet. *Zur Ergänzung: Die Verbeamtung erfolgt nicht rückwirkend. Sie gilt mit Ausreichen der Ernennungsurkunde.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • Unbekannt 5 Jahren vor

      Die Frage war aber, ob diejenigen Bewerber auch ZUM 1.1.2019 verbeamtet werden. Das LaSuB sucht gern den Teufel im Detail. Immerhin schrieben Sie ja auch „AB 1.1.2019“.

      Wird, wenn z.B. erst zum 1.2. verbeamtet wird, das Geschehen auf den 1.1. zurückdatiert?

      Danke für Ihre Antwort!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Nutzer,

      danke für Ihren Kommentar. Ihre Frage habe ich in meiner Antwort an Frau Winther noch ergänzend angefügt: Die Verbeamtung erfolgt nicht rückwirkend. Sie gilt mit Ausreichen der Ernennungsurkunde.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • A. 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Winkler,

      wann und wie erfährt man denn, ob die Unterlagen vollständig eingegangen und (!) geprüft worden sind? Auf den Versand des Führungszeugnisses und der medizinischen Untersuchungsergebnisse habe ich ja wenig Einfluss. Ich habe seit Oktober nichts mehr von LASuB gehört.
      Ich nehme an, dass das LASuB gern auf Einzelanfragen aller Betroffenen verzichten würde…

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau A.S.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Das LaSuB wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • M. S. 5 Jahren vor

      SIch hier über die Verschiebung der Verbeamtung um einen Monat zu beschweren ist ja geradezu obszön. Erzählen Sie das mal einem Kollegen, der am 20. Dez. 42 wird! Es geht schon los, dass die zukünftigen Beamten den Hals nicht voll genug kriegen können. Ein Ü44 Lehrer

  22. C. M. 5 Jahren vor

    Für die gleiche Arbeit eine so unterschiedliche Bezahlung bei Gehalt und Rente empfinde ich als Ü 42 als sehr ungerecht und ausgerechnet das Kriterium Alter entscheidet über die Höhe der Anerkennung bzw. Wertschätzung. Sind ältere Arbeitnehmer/ Innen weniger wert?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Natürlich sind ältere Arbeitnehmer nicht weniger wert. Im Gegenteil: Ihre Erfahrungen, Kompetenzen und Arbeitskraft werden dringend gebraucht. Diesem Umstand Rechnung tragend werden von den rund 1,7 Mrd € umfassenden Handlungsprogramm rund 420 Mio. € aufgewendet, um älteren Lehrkräften mit Amtszulagen, Stellenzulagen und Höhergruppierungen eine finanzielle Anerkennung zu ermöglichen. Aber alle diese Maßnahmen können sich immer nur innerhalb der tarif- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bewegen.

  23. J. 5 Jahren vor

    Wie genau erfolgt die Anpassung der Schulleitergehälter? Werden alle SL bzw. SSL gleich behandelt?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Nutzer,

      vielen Dank für Ihre Frage. Dazu wird es in Kürze eine gesonderte Information des Kultusministers an die Schulleiter geben.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  24. JH 5 Jahren vor

    Es ist ein sehr deprimierender Tag für einen Großteil der sächsischen Lehrer – der Großteil der für das Handlungsprogramm angesetzten Milliarden ist für die künftige Verbeamtung und nicht für angestellten Ü42-Lehrer eingeplant. Schade, dass die an der Erstellung des Handlungsprogrammes beteiligten Personen in der Mehrzahl gar nicht wissen, was in der heutigen Zeit an sächsischen Schulen so vor sich geht, und Personen und Verbände (SLV, GEW, Elternrat, Schülerrat, …) die hingegen viel näher im/am Schulalltag involviert sind, mit ihren Verbesserungsvorschlägen und Kritiken einfach ignoriert bzw. gar nicht erst beteiligt wurden.
    Bisher gab es gravierende Einkommensunterschiede sächsischer Lehrer vor allem im Vergleich mit den meisten anderen Bundesländern. Ab Januar 2019 finden sie sich in jedem Lehrerzimmer wieder. Und mal ganz ehrlich: Die 170€ Brutto!-Zulage für angestellte Lehrkräfte sind ein schlechter Witz im Vergleich zu dem 500-800€ Nettolohn-Plus für verbeamtete Lehrer in gleichen Lebenssituationen.
    Und was ist eigentlich aus den eventuellen Ausnahmen (Pflegezeiten, Elternzeiten,…) geworden, die die Altersgrenze für die Verbeamtung erhöhen? Einige Kollegen hofften bis zuletzt, auch weil Mitarbeiter des SMK und des LaSuB diese Hoffnungen bestärkten, dass es diesbezüglich Anrechnungszeiten geben wird.

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Nutzer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ja, es stimmt, dass es einen Unterschied zwischen angestellten Lehrern und verbeamteten geben wird. Dennoch: Viele Lehrkräfte in Sachsen profitieren von Einkommenszuwächsen, wie Sie im Beitrag nachlesen können. Wir schätzen die Arbeit der Ü42-Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie jene der jüngeren Lehrkräfte. So werden zum Beispiel von den rund 1,7 Milliarden Euro des Handlungsprogramms rund 420 Millionen Euro aufgewendet, um älteren Lehrkräften mit Amtszulagen, Stellenzulagen und Höhergruppierungen eine finanzielle Anerkennung zu ermöglichen.

      Zu Ihrer Frage: Es gibt keine „automatische“ Erhöhung der Altersgrenze von 42 Jahren aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten zu einem früheren Zeitpunkt. Eine Verbeamtung oberhalb der Altersgrenze kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten Ernennung ein Hinderungsgrund vorliegt (z. B. Elternzeit). Dann kann die Verbeamtung nachgeholt werden, auch wenn zwischenzeitlich die Altersgrenze überschritten wurde.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  25. Berta 5 Jahren vor

    Erfolgt die Höhergruppierung der Grundschullehrer in die EG 13 stufengleich zur EG 11, wie von Kultusminister Piwarz auf der Personalrätekonferenz am 8.5.18 in Dresden zu hören war?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Schwalbe,
      eine stufengleiche Höhergruppierung ist nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) derzeit nicht möglich. Aber dieses Thema wird höchstwahrscheinlich auch Gegenstand der laufenden Tarifgespräche auf Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder sein. Nach Abschluss der Verhandlungen sind wir schlauer.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  26. Rainer Werner 5 Jahren vor

    So, nun sind die gesetzlichen Weichen gestellt. Also sollte es möglich sein, die offenen Fragen vom Blog https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2018/10/05/angestellte-lehrer-bekommen-eine-zulage/
    zu beantworten.
    Viele Grüße!

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Herr Werner,
      wäre es evtl. möglich, wenn Sie uns kurz, die für Sie wichtigen Fragen noch einmal schicken würden. Dann wollen wir, insofern möglich, gern Aufklärung schaffen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

    • Rainer Werner 5 Jahren vor

      Es geht um die Frage bezüglich angestellter Lehrerinnen und Lehrer (Ü42), die sich bereits in E14 befinden und die offensichtlich nunmehr die (wahrscheinlich) einzige Gruppe bilden (bei stellvertretenden Schulleitern bin ich mir nicht sicher), für die sich nichts ändert – oder?

      Viele Grüße!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Rainer Werner,

      bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Es wird in Kürze Informationen an die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie an die Lehrkräfte zur Umsetzung des Handlungsprogramms geben.

      Einen angenehmen Tag
      Lynn Winkler

  27. Lisa Miller 5 Jahren vor

    Wann wird die Anpassung der SL-Vergütung umgesetzt? Wie wird die Anpassung konkret aussehen?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Miller,

      herzlichen Dank für Ihre Frage. Dazu wird es in Kürze eine gesonderte Information des Kultusministers an die Schulleiter geben.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

  28. Antje L. 5 Jahren vor

    Was bedeutet die nun beschlossene Fassung des Gesetzes für die knapp Ü42 Lehrer? Führen Erziehungs- und Dienstzeiten zur Anhebung der Altersgrenze bis zu der verbeamtet werden kann?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Antje L.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gibt keine „automatische“ Erhöhung der Altersgrenze von 42 Jahren aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten zu einem früheren Zeitpunkt. Eine Verbeamtung oberhalb der Altersgrenze kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der beabsichtigten Ernennung ein Hinderungsgrund vorliegt (z. B. Elternzeit). Dann kann die Verbeamtung nachgeholt werden, auch wenn zwischenzeitlich die Altersgrenze überschritten wurde.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler

    • blogwart@posteo.de 5 Jahren vor

      Liebe Antje und alle in der gleichen Situation. Schreibt mir mal!

  29. P. 5 Jahren vor

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wo finde ich die endgültige beschlossene Fassung des Gesetzes? Auf der Website des Landtags ist aktuell lediglich eine unvollständige Fassung des Gesetzentwurfes eingestellt. Weder dort, noch in Ihrem Beitrag finde ich zum Beispiel verlässliche Informationen über die Anwärtersonderzuschläge. Diese werden lediglich als noch zu bestimmend angegeben.
    Beste Grüße und vielen Dank
    P.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Das „Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ (Drs 6/14443) wird aller Voraussicht nach in der Ausgabe 17/2018 des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes am 20. Dezember 2018 erscheinen.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  30. Torsten S. 5 Jahren vor

    Damit ist nun sicher, dass ab 1. Januar 2019 ein Riss durch die sächsischen Lehrerzimmer gehen wird! Nun wird sich zeigen, ob Gewerkschaften, Lehrerverbände und natürlich auch die Lehrkräfte selbst bereit sind, gegen die mit diesem Maßnahmepaket beschlossenen Ungerechtigkeiten mit geeigneten Maßnahmen vorzugehen. Dieses Gesetz wird von den Lehrern, die das sächsische Bildungsystem aufgebaut haben, als die Botschaft wahrgenommen die sie ist: Der Staatsregierung aus SPD / CDU ist die Altersgruppe Ü42 egal. (Bitte behaupten Sie nicht sofort reflexartig das Gegenteil, Herr Reelfs).
    GEW und SLV: Die Streikbereitschaft in den sächsischen Lehrerzimmern war nie höher!

    • P. K. 5 Jahren vor

      Sehr pessimistisch formuliert, aber so ist wohl leider… ?

  31. U42 5 Jahren vor

    Liebes Blog-Team,

    Danke für die Möglichkeit, hier Fragen und Kritik loszuwerden.

    Auf Nachfrage im LaSuB Dresden wurde mir mitgeteilt, dass die Verbeamtung frühestens ab 1.2.19 und dann auch jahrgangsweise durchgeführt wird. Man beruft sich auf das kleine Wörtchen „ab“ bei den Veröffentlichungen, die erklärten, dass die Verbeamtung „ab 1.1.2019“ kommen werde.

    Da nirgends etwas zur zeitlichen Abfolge zu finden ist, erhoffe ich mir von Ihnen einen genaueren zeitlichen Plan, wann welcher Jahrgang mit der Verbeamtung rechnen kann. Immerhin hängt hiervon die PKV ab.

    Wann werden die Unterlagen fürs LSF im Schulportal zum Ausfüllen freigeschaltet?

    Wie wird wahrscheinlich die Ernennung stattfinden – Sammel- oder Einzeltermin, zieh Schulzeit oder abends?

    Vielen Dank und eine schöne Adventszeit!

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Lieber Nutzer,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Eine „jahrgangsweise“ Verbeamtung ist nicht beabsichtigt. Die Verbeamtungen erfolgen vielmehr Zug um Zug, sobald die Bewerber alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und diese geprüft wurden. Lediglich zu Beginn haben die Bewerber Vorrang, die kurz vor dem Überschreiten der Altersgrenze stehen. Die Bewerber erhalten vom LaSuB rechtzeitig Nachricht, wann und wo die Ernennungen erfolgen. Gleichzeitig erhalten sie weitere Hinweise (z. B. zum Ausfüllen der Unterlagen für das LSF). In der Regel erfolgen die Ernennungen mit Wirkung vom Beginn des auf die Ernennung folgenden Monats, so besteht noch ausreichend Zeit, sich um den Wechsel in die PKV zu kümmern.

      Freundliche Grüße und Ihnen ebenso eine schöne Adventszeit!
      Lynn Winkler

    • Lehrer42 5 Jahren vor

      https://slv-gewerkschaft.de/verbeamtung-ab-2019-wird-gestaffelt-in-mehreren-stufen-stattfinden/

      Wie kann es denn sein, dass die Gewerkschaft SLV a) schon Termine für die Verbeamtung kennt und b) eben dich von einer jahrgangsweisen Verbeamtung spricht?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Lehrer42,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Informationen unter angegebenem Link sind für uns zum Teil leider nicht nachvollziehbar. Die angegebenen Termine sind nur teilweise zutreffend. Nicht korrekt ist zudem die Behauptung, dass die Verbeamtungen „nach dem Lebensalter gestaffelt“ erfolgen.

      Freundliche Grüße und einen schönen 3. Advent!
      Lynn Winkler

    • Norman Grüneberg 5 Jahren vor

      Ich weiß nicht, ob man hier verlinken darf: aber der SLV hat bereits am 7.12. eine Info mit Terminen (!) zu den jahrgangsweise (!!!) beabsichtigten Verbeamtungen online gestellt…
      Wie kann das sein?

    • Lynn Winkler - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrter Norman Grüneberg,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bitte orientieren Sie sich nicht an den im angegebenen Link veröffentlichten Terminen. Sie sind für uns zum Teil leider nicht nachvollziehbar, da sie nur teilweise zutreffen. Nicht korrekt ist auch die Behauptung, dass die Verbeamtungen „nach dem Lebensalter gestaffelt“ erfolgen.

      Freundliche Grüße und einen schönen 3. Advent!
      Lynn Winkler