Schulvorbereitung stärken – Verantwortung übernehmen

Schulvorbereitung stärken – Verantwortung übernehmen

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist ein wichtiger Lebensabschnitt für Kinder und ihre Eltern. Damit sind neue Erfahrungen und Veränderungen im Lebensalltag verbunden. Um diesen wichtigen Lebensabschnitt so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird die Schulvorbereitung jetzt noch weiter gestärkt.

In Sachsen sind das Schulvorbereitungsjahr und die Schuleingangsphase seit 2005/2006 eng miteinander verknüpft. Mit neuen Regelungen im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) und der Schulordnung Grundschulen (SOGS) wird die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen noch weiter verstärkt.

Das Schulvorbereitungsjahr

Die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahrs und des Übergangs vom Kindergarten in die Schule sowie in den Hort gehören zum Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen. Konkret bedeutet das: Im letzten Kindergartenjahr, dem Schulvorbereitungsjahr, werden die Kinder mit dem neuen Lernort Schule und Hort spielerisch vertraut gemacht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mädchen und Jungen mit ihren Fähigkeiten, Stärken und Bedürfnissen. Sie sollen lernen, mit Veränderungen umzugehen, Neues selbstständig zu erkunden und Unterstützung erhalten, wenn sie bei schwierigen Aufgaben an ihre Grenzen stoßen. Dadurch wird das emotionale Wohlbefinden der Kinder beeinflusst, das Lernvermögen gefördert und die Entwicklung von sozialen Kompetenzen gestärkt.

Besondere Aufmerksamkeit schenken die Erzieher der Förderung und Ausprägung sprachlicher Kompetenzen, der Grob- und Feinmotorik, der Wahrnehmungsförderung und der Sinnesschulung.

Die Schuleingangsphase: Was ist neu?

In den Grund- und Förderschulen setzen die Pädagogen dann die in der Kindertageseinrichtung begonnenen Bildungs- und Erziehungsprozesse im Anfangsunterricht fort. Jede Schule erarbeitet dabei im Rahmen des Schulprogramms ein eigenes Konzept, wie die Schuleingangsphase gestaltet werden soll. Die Kooperation mit den Kitas wird in dieser Zeit fortgeführt.

Neu: Mit der am 1. August 2018 in Kraft getretenen Fassung der Schulordnung Grundschulen wird der aktuelle Entwicklungsstand der Kinder gemäß § 5 Absatz 3 SOGS grundsätzlich in den ersten Schulwochen ermittelt. Den Anfangsunterricht erteilt der Klassenlehrer. Erfasst werden dabei die kognitive, sprachliche Entwicklung, emotionale und soziale sowie die körperliche und motorische Entwicklung.

Mit schriftlicher Einwilligung der Eltern können die Lehrer den Entwicklungsstand auch bereits in der Kita erfassen und entsprechende Fördermaßnahmen abstimmen. Diese Möglichkeit empfiehlt sich insbesondere für Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten.

Die Broschüre „Spielend Lernen. Bildungsangebote im Übergang von Kindertageseinrichtungen zur Grundschule gestalten“ stellt die Bedeutung des Schulvorbereitungsjahres und der Kooperation am Übergang heraus und bietet inhaltliche Anregungen wie der Übergang anschlussfähig gestaltet werden kann. Sie wird im Januar 2019 in den entsprechenden Einrichtungen vorliegen.

Lynn Winkler, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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