Kultusminister will an Benotung der Sozialkompetenzen festhalten

Kultusminister will an Benotung der Sozialkompetenzen festhalten

Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden in einem gestrigen Beschluss Kopfnoten in Schulzeugnissen für nicht verfassungsgemäß hält, ist in Sachsen die Diskussion darüber entbrannt. Für Kultusminister Christian Piwarz steht jedoch fest: „Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern steht für mich nicht zur Disposition.“

Bei den Kopfnoten handelt es sich tatsächlich um eine Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülern an der Schule und im Unterricht. „In Zeiten, in denen wir einen zunehmenden Werteverfall in der Gesellschaft beklagen, wo verbale Grenzüberschreitungen schnell auch  in Gewalt nicht nur gegenüber Mitschülern und Lehrern ausarten, muss Schule mehr denn je auch ihrem Erziehungsauftrag nachkommen. Schon allein deshalb ist eine Einschätzung der sozialen Kompetenzen von Schülern nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig“, macht Minister Christian Piwarz deutlich.

In Sachsen werden außer in den Abschlusszeugnissen die Sozialkompetenzen von Schülern bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse bewertet. Benotet werden auf einer Skala von „sehr gut“ (Note 1) bis „mangelhaft“ (Note 5) das Verhalten in Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung. Die Einschätzungen werden nicht nur von einer Lehrkraft vorgenommen, sondern von der Klassenkonferenz, sprich allen Lehrerinnen und Lehrern, die die Schüler der Klasse unterrichten.

Was ist mit Begriffen wie ‚Betragen‘ gemeint? In den jeweiligen Schulordnungen sind diese Begrifflichkeiten untersetzt. Mit ‚Betragen‘ sind zum Beispiel gemeint Zivilcourage, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Hilfsbereitschaft. ‚Ordnung‘ umfasst etwa Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung von Regeln und Absprachen.

„Mir ist völlig unverständlich, wie man das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das spätere Berufsleben so wichtige Sozialverhalten infrage stellen kann“, beklagt Christian Piwarz.

Für den Minister steht fest: „Wir wollen an der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens festhalten. Deshalb prüfen wir sehr sorgfältig, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen anzugreifen.“

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

5 Kommentare

  1. M.M. 5 Jahren vor

    Ich schlage vor, das zum Anlass zu nehmen, um die Kopfnoten neu zu denken. Ihre Notwendigkeit wird keineswegs in Abrede gestellt. Auch ihre Unterlegung in den Schulordnungen ist treffen. Dennoch zeigt die Praxis, dass das Verständnis und die Vergabe der Kopfnoten als Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrages Lehrer, Schüler und Elern regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Eine Neuausrichtung an den überfachlichen Zielen oder bspw. den „5 minds for the future“ von H. Gardner sowie die Qualifizierung zum Umgang damit könnten diesen Anlass produktiv und mit Blick auf die Zukunft einer sich ändernden Gesellschaft nachhaltig nutzen.
    Freundliche Grüße
    M.M.

  2. Kerstin Ritter 5 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Reelfs, vielen Dank für Ihre prompte und interessante Antwort!
    Ich stelle die Notwendigkeit von Kopfnoten keineswegs im Abrede, ich kenne die Regelungen dazu und weiß um die halbjährlichen Mühen der Fachlehrer, gemeinsam eine möglichst objektive Bewertung eines jeden Schülers vorzunehmen.
    Als Reaktion auf das Gerichtsurteil hatte ich vom Kultusminister nun aber eine Initiative erwartet, die Legitimation der Kopfnotenvergabe gesetzlich zu verankern – durch ein Gesetz also, welches, unserem Demokratieverständnis folgend, vom Parlament verabschiedet wird. Stattdessen berufen Sie sich Ihren Worten nach wieder nur auf eine der mehr als 20 Ermächtigungen des aktuellen Schulgesetzes. Genau diese Praxis ist es doch aber, die vom Gerichtsurteil als nicht ausreichend angesehen wird.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Ritter,
      Sie geben den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden zutreffend wieder. Jedoch handelt es sich bislang lediglich um eine untergerichtliche Entscheidung. Als zweite Instanz könnte das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Beschluss überprüfen. Da wir der Auffassung sind, dass das gültige Schulgesetz als Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung von Noten ausreichend ist, neigen wir derzeit dazu, vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen zu gehen. Eine endgültige Entscheidung haben wir dazu allerdings noch nicht getroffen. Wie auch immer, ich wünsche Ihnen einen besinnlichen 1. Advent.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs

  3. Kerstin Ritter 5 Jahren vor

    Es geht doch gar nicht um die Kopfnoten an sich! Das Gericht lehnt nicht generell die Kopfnoten ab, es stößt sich an der fehlenden Legitimation durch ein vom Landtag beschlossenes Gesetz. Mir ist deshalb völlig unklar, warum der Kultusminister das anders darstellt und diese Auslegung auch noch die die öffentlichen Medien lanciert.
    Im Grunde wirft dieses Urteil eher ein Licht auf das Demokratieverständnis unseres Kultusministeriums. Statt einer Legitimation durch den Landtag, regiert das Kultusministerium durch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse. Nun hat ein Gericht eben genau diese Art zu regieren kritisiert. Wäre es da nicht vielmehr nötig, die eigene Politik der letzten Jahrzehnte zu überdenken, in sich zu gehen, ob man’s mit den Eigenmächtigkeit vielleicht zu weit getrieben hat, ob man nicht nicht allzuoft die Betroffenen außen vor gelassen hat und doch ein bisschen mehr Demut vor der Demokratie und dem eigentlichen Souverän, dem Volk, haben sollte?

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 5 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Ritter,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Gestatten Sie mir, darauf zu antworten. Wie Sie möglicherweise durch die bisherige Berichterstattung erfahren konnten, haben wir uns in einer ersten Reaktion gegenüber Medien sehr zurückgehalten. Wir hatten lediglich unsere Verwunderung über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes zum Ausdruck gebracht und angekündigt, dass wir den Beschluss sorgfältig prüfen und uns weitere Schritte vorbehalten werden. Nachdem allerdings Interessensvertretungen den Beschluss zum Anlass nahmen, sich gegen Kopfnoten auszusprechen, ist es verständlich und legitim, dass ein Kultusminister auch seine Meinung zu Kopfnoten artikuliert. Dem Ministerium mangelndes Demokratieverständnis vorzuwerfen, möchte ich allerdings deutlich zurückweisen. Das vom Sächsischen Landtag beschlossene Schulgesetz ist aus unserer Sicht als Ermächtigungsgrundlage völlig ausreichend, an Schulen Noten zu erteilen. Einer gesetzlichen Änderung des Gesetzes bedarf es demnach nicht. Im Übrigen sind die Grundlagen für die Leistungsbewertung nicht nur für die Benotung der Sozialkompetenzen („Kopfnoten“), sondern für alle Unterrichtsfächer in den jeweiligen Schulordnungen geregelt.
      Viele Grüße
      Dirk Reelfs