Ist ein Handyverbot an Schulen noch zeitgemäß?

Ist ein Handyverbot an Schulen noch zeitgemäß?

Das französische Parlament hat ein gesetzliches Handyverbot an Frankreichs Schulen beschlossen. Kultusminister Christian Piwarz spricht sich gegen zentralistische Vorgaben, aber für klare Regeln zur Handynutzung an Schulen aus. Es klingelt, vibriert und piept an allen Ecken – in der Bahn, beim Essen und auch in der Schule. Smartphones sind ständige kleine Helfer und das mobile Tor zur Welt geworden, die oftmals gleichzeitig Distanz zur nahen Umgebung schaffen. Handyfreien Raum gibt es kaum noch – sollte Schule (deswegen) einer werden? Das Internet in der Hosentasche hat unser Zusammenleben zweifelsohne verändert. Auch die Vermittlung und das Abrufen von Wissen sind andere geworden. Wer schlägt schon später in einem Lexikon nach, wenn man sich im Bus fragt, wie eigentlich die Eisblumen auf der Fensterscheibe entstehen? Und wer bemüht schon ein Buch, wenn sich auf dem Rückweg vom Café die marternde Frage stellt, was es eigentlich mit dem Löchern im Hefekuchen auf sich hatte? Die sofort verfügbaren Antworten sind Teil der Gesellschaft geworden.

Smartphones können sinnvoll sein fürs Lernen

Als Mobiltelefone zum Lernen noch ungeeignet waren, entstand der Begriff „Handyverbot“. Heute impliziert das Wort eine Verteufelung per se oder zumindest eine große Gefahr, die der Realität nicht mehr gerecht wird. Smartphones können sinnvolle Funktionen im Lernprozess einnehmen, wenngleich mit deutlichen Grenzen.

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Eine pädagogisch wertvolle und geregelte Nutzung auszugestalten, ist anspruchsvoll. In vielen Fächern wurden jedoch bereits ansprechende Anwendungen erprobt und zur Verfügung gestellt. Dennoch beruht die schulische Verwendung von privaten Smartphones auf der Freiwilligkeit der Schüler, wie überhaupt auf dem Besitz eines Gerätes, einem hinreichenden Datenvolumen oder Schul-WLAN. Darüber hinaus spielen Aspekte des Datenschutzes und der IT-Sicherheit eine wichtige Rolle. Die Beantwortung all dieser Fragen ist Ziel der Medienkonzeption des Kultusministeriums – jedoch nicht die Nutzungsregelung von Smartphones an Schulen generell.

Schulkonferenz sollte Regeln festlegen

„Die Schulkonferenz sollte gemeinsam die pädagogischen Aspekte der Nutzung sowie den räumlichen und zeitlichen Verzicht auf Handys klar bestimmen. Im Essensraum und in der Frühstückspause etwa sollten sie in der Tasche bleiben. Im Unterricht könnte beispielsweise das Benutzen der Smartphones durch die Lehrkraft für bestimmte Zwecke freigegeben werden, während sie in der Regel tabu sind“, empfiehlt Kultusminister Christian Piwarz.

Schwer durchsetzbar und realitätsfern erscheint etwa ein Handyverbot auf dem Pausenhof. Zwar sollte der Schulhof Alternativen für die körperliche Beschäftigung bereithalten, aber insbesondere an weiterführenden Schulen besitzen fast alle Schüler ein Smartphone und fühlen sich eng mit dem Gerät verbunden: als Kommunikationsmittel, als Spielzeug, als Nachrichtenquelle. Smartphones gehören heute zu jungen Menschen, wie zu anderen Zeiten Gameboy, Tamagotchi, Jo-Jo oder Hüpfgummi.

Handyknigge für Schulen macht Sinn

„Die Schule als zentraler Lebensbestandteil junger Menschen kann sich der Entwicklung nicht verschließen. Vielmehr muss sie Nutzungsregeln finden, Chancen pädagogisch aufgreifen, Risiken aufzeigen und Schüler fit für den kompetenten Umgang machen. Das geht nur in der Auseinandersetzung mit dem Medium. Das bedeutet aber auch, konzentriertes Arbeiten ohne Handy und bewusstes Abschalten zu lernen. Letztlich ist eine Art gemeinsam erarbeiteter Handyknigge ein guter Weg, der die schulischen Gegebenheiten vor Ort einbezieht, wie zum Beispiel pädagogische Konzepte, Selbstlernzeiten, die Raum- und IT-Infrastruktur“, fasst Staatsminister Piwarz zusammen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

6 Kommentare

  1. Kristin Wrubel 6 Jahren vor

    Da kann man Herr Bohn nur zustimmen. Wie sollen denn Lehrende auf der Höhe der Zeit bleiben und mit der Digitalisierung Schritt, wenn Ihnen keine entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung stehen? Ein Dienstrechner oder Dienst-Tablet könnte den Lehrenden tatsächlich die Angst vor dem Digitalen nehmen und für mehr Offenheit, Gesprächsbereitschaft und Verständnis an Schulen sorgen. Außer in handwerklichen Berufen ist ein Dienstrechner in der Arbeitswelt ja auch absoluter Standard.

    • Autor
      Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Richtig. Die IT-Ausstattung und Breitbandanbindung der Schulen muss besser werden. Wir arbeiten daran.

    • Roman Yos 6 Jahren vor

      Die Digitalisierung als Allheilmittel? Als eher skeptischer Beobachter würde ich raten, auch mal zu schauen, wie die Dauerpräsenz von Bildschirmen auch aufmerksamkeitsdissoziierend wirkt. Dass dies konzentrationshemmende Effekte mit sich bringt, wenn man im Schulischen genau die medialen Sinnesanforderungen befördert, die in der freien Zeit ohnehin omnipräsent sind und dazu führen, dass die Kurzsichtigkeit (besonders in asiatischen Entwicklungsländern) exponentiell zugenommen hat, sollte man bei all der klar technologisch-ökonomisch identifizierbaren Euphorie nicht ausblenden. Der von Herrn Reelfs bemühte Satz „Smartphones gehören heute zu jungen Menschen, wie zu anderen Zeiten Gameboy, Tamagotchi, Jo-Jo oder Hüpfgummi.“ erscheint einfach nur naiv, weil er die offensichtliche Differenz verkennt – die Allzeitverfügbarkeit von nahezu allem ist etwas grundsätzlich anderes als etwas, das nur klar umrissene Anreizbefriedigungen gewährt. Jo-Jo Süchtige sind wohl auch in der psychiatrischen Einrichtung eher eine Randerscheinung.

  2. Jörn Bohn 6 Jahren vor

    Was im Umkehrschluss bedeutet: Hat die Stadt kein Geld, dann könnte das Konzept vorschreiben, dass wir bald zu Rechenschieber und Wachstafel zirückkehren.
    So wirds vermutlich nicht gehen,deshalb muss der Kultus mit anschieben und darf nicht die Verantwortung beiseite schieben.

  3. Jörn Bohn 6 Jahren vor

    Letztendlich kann man die Handys auch gar nicht verbieten, weil man sie im Unterricht braucht. Die digitale Ausstattung der Schulen ist leider dermaßen schlecht, dass man zwangsläufig auf private Geräte zurückgreifen muss.
    Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung ist gerade das überaus problematisch. Aus diesem, allerdings nicht nur aus diesem, Grund muss jeder Lehrer mit einem Dienstrechner ausgestattet werden.

    • Lynn Winkler - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter Jörn Bohn,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Selbstverständlich steht Ihnen diese persönliche Sicht zu. Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass die digitale Ausstattung der Schulen vom jeweiligen Mediennutzungskonzept der einzelnen Schulen sowie von den Möglichkeiten des Schulträgers abhängig ist.

      Freundliche Grüße
      Lynn Winkler