FAQs zur Verbeamtung von Lehrern in Sachsen

FAQs zur Verbeamtung von Lehrern in Sachsen

In den vergangenen Tagen sind bei uns unzählige Nachfragen zum Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“, insbesondere zur Verbeamtung von Lehrern eingegangen. Momentan müssen noch zahlreiche Rechtsvorschriften angepasst werden, so dass wir aktuell noch nicht alle individuellen Fragen beantworten können.

Dazu zählt beispielsweise, wie die Erfahrungsstufen bei Lehrern übertragen werden, die eine Entgeltgruppe höhergruppiert werden. Dennoch lassen sich auch mit jetzigem Wissensstand einige grundsätzliche Fragen zum Thema Verbeamtung beantworten und diese haben wir in FAQs hier zusammengestellt.

FAQs werden kontinuierlich erweitert

Wichtig dabei: Die Aussagen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand, sind jedoch nicht rechtsverbindlich, da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch geschaffen werden müssen. Deshalb werden wir die FAQs auch kontinuierlich erweitern und ergänzen.

1. Können Bewerber, die sich zum 01.08.2018 bewerben, auch verbeamtet werden?

Jeder grundständig ausgebildete Lehrer, der zum 01.08.2018 in Sachsen eingestellt wird, kann zum 01. Januar 2019 verbeamtet werden, wenn er die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt.*

2. Müssen verbeamtete Lehrer aus anderen Bundesländern, die im Sommer 2018 in den sächsischen Schuldienst treten, für die fünf Monate aus dem Beamtenstatus heraus?

Nein. Rückkehrwillige Lehrer können sich jederzeit bewerben, ihren Beamtenstatus behalten und bereits zum 1. August 2018 in den sächsischen Schuldienst treten. Konkrete Einsatzmöglichkeiten werden zeitnah geprüft. Voraussetzung für die statuswahrende Übernahme in den sächsischen Schuldienst ist die Freigabe des bisherigen Dienstherrn.

3. Was genau ist unter der „Freigabe des bisherigen Dienstherren“ als Voraussetzung für eine statuswahrende Übernahme zu verstehen? Ist dafür ein Antrag (Lehrertauschverfahren) zu stellen oder übernimmt das das Land Sachsen?

Die „Freigabeerklärung“ des abgebenden Landes ist Grundvoraussetzung für eine einvernehmliche und statuswahrende Übernahme im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens oder des Lehreraustauschverfahrens. Die Freigabeerklärung wird von der derzeit zuständigen Personal führenden Schulbehörde schriftlich erteilt und ist vom Beamten zu beantragen. Wenn diese Erklärung vorliegt, ist dort die Teilnahme im Rahmen des Lehrertauschverfahrens durch den Beamten zu beantragen (Bewerbungsfrist: 01.08.2018 für einen  Wechsel nach Sachsen zum 01.02.2019). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich am sächsischen Bewerbungsverfahren mit dem Einstellungstermin 01.08.2018 zu beteiligen.

Informationen zum Lehrertausch gibt es hier:  https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/lehreraustausch.html

Informationen zum sächsischen Bewerbungsverfahren finden Sie hier: https://www.lehrerbildung.sachsen.de/bewerber.html

4. Welche Auswirkung auf eine mögliche Verbeamtung hat es, wenn ich schulartfremd eingesetzt bin?

Der schulartfremde Einsatz hat keine Auswirkungen auf eine Verbeamtung.*

5. Wird den Lehrern, die die Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllen, ihre Berufserfahrung bei der Eingruppierung gemäß Besoldungstabelle voll anerkannt oder starten sie mit der Eingangsstufe?

Lehrern wird bei der Zuordnung zu einer Stufe ihrer Besoldungsgruppe ihre Berufserfahrung bei einer Verbeamtung nach den Maßgaben des § 28 Sächsisches Besoldungsgesetz anerkannt. Die vor einer Verbeamtung liegenden Tätigkeiten als Lehrer an einer öffentlichen Schule werden z. B. vollumfänglich berücksichtigt. Auch Tätigkeiten an einer privaten Schule können anerkannt werden. Die Zuordnung der Stufe in der Besoldungstabelle erfolgt dann anhand des jeweiligen, individuellen Umfangs der Vordienstzeiten. Nur wenn keine Vordienstzeiten vorliegen, erfolgt die Zuordnung zur ersten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe.*

6. Können Seiteneinsteiger nach der berufsbegleitenden Qualifizierung verbeamtet werden?

Über die berufsbegleitende Qualifizierung ist es grundsätzlich möglich – je nach Vorqualifikation – einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss zu erreichen. Wenn dann zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet ist sowie alle weiteren persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Verbeamtung geprüft werden.*

7. Was genau bedeutet die Befristung der Verbeamtung auf den 31.12.2023 für Referendare, die vor diesem Stichtag ihr Referendariat aufnehmen, aber erst danach fertig werden? Absolviert der Referendar dann sein Referendariat als Beamter und wird danach trotzdem nur als Angestellter eingestellt, oder bleibt für diese Gruppe die Möglichkeit einer Verbeamtung als fertiger Lehrer über den 31.12.2023 hinaus bestehen?

Referendare, die vor dem 31.12.2023 ihr Referendariat aufnehmen, werden auf Widerruf verbeamtet. Da die Maßnahme der Verbeamtung vorerst bis zum 31.12.2023 befristet ist, würde danach eine „Anstellung als angestellter Lehrer“ erfolgen. Bis zum 31.12.2021 wird die Maßnahme der Verbeamtung evaluiert und anhand des Ergebnisses wird politisch neu entschieden werden müssen.*

8. Ich verpasse die Gelegenheit, mich verbeamten lassen zu können, um sage und schreibe 4einhalb Monate. Ich werde im August diesen Jahres 42. Gibt es die Möglichkeit, sich für Sachsen für eben jene 4einhalb Monate länger zu verpflichten?

Diese Möglichkeit besteht nicht. Es wird aber derzeit geprüft, ob Anrechnungsregelungen z. B. für geleistete Eltern- und Betreuungszeiten bzw. abgeleisteten Grundwehrdienst oder Zivildienst in den beamtenrechtlichen Vorschriften getroffen werden, die die Altersgrenze im Einzelfall erhöhen.*

9. Gibt es einen sachlich nachvollziehbaren Grund für diese Absenkung der Altersgrenze?

Bei der Absenkung der Altersgrenze hat man sich an den Regelungen der anderen Bundesländer orientiert.*

10. Wenn ein angestellter Lehrer für ein geringeres Gehalt in Vollzeit arbeitet, um im Schuljahr 2020/21 ein Sabbatjahr zu nehmen, kann er dann weiterhin für das Sabbatjahr ansparen und das Sabbatjahr 2020/21 einlösen, wenn er sich im Januar 2019 verbeamten lässt?

Die aufgeworfene Frage ist zu verneinen. Eine Fortsetzung des im Rahmen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses als Lehrer begründeten „Sabbaticals“ über den Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis hinaus ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Beamten- und Angestelltenverhältnis? Welche Pflichten haben Beamte? Diese und weitere wesentliche Fragen zur Verbeamtung werden an anderer Stelle beantwortet.

*Die Aussagen entsprechen dem aktuellen Wissensstand sind jedoch nicht rechtsverbindlich, da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch geschaffen werden müssen.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

61 Kommentare

  1. Sub 6 Jahren vor

    Muss ich mit A14 auch wieder eine Funktionsstelle übernehmen oder kann ich nur Lehrer sein.

    Ich muss in Sachsen mehr unterrichten (26h) und habe weniger Ferien (Vorbereitungswoche) ist das korrekt?

    • Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Das aktuelle Lehrerpaket sieht u.a. sogenannte funktionslose Beförderungsstellen vor. Damit kann einem Teil der angestellten Lehrkräfte eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E14 angeboten werden. Was die Vorbereitungswoche angeht, ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge geplant, künftig die Schulleitungen darüber entscheiden zu lassen.

  2. Einbüßerin 6 Jahren vor

    Leider ist die Kommentarmöglichkeit im Blog zum Handlungsprogramm geschlossen, darum poste ich das hier und hoffe, dass die Entscheider im SMK und SMF eine kluge Entscheidung treffen und Härtefälle durch diese Umgruppierungen bereits im Blick haben.
    Als Wiedereinsteiger 2010 in den Schuldienst (Grundschule) und als ausgebildeter Lehrer für untere Klassen befinde ich mich mit 55 Jahren derzeit in der EG 11/Stufe 4/2. Jahr. Wenn so umgruppiert wird, wie der TV-L es vorsieht, geht man per 1.1.19 ind EG 13/Stufe 3/1. Jahr.
    Nachdem ich mit den derzeitigen Tabellenentgelten und den Jahressonderzahlungen eine Rechnung bis zu meinem Renteneintritt vorgenommen habe, stellte ich fest, dass durch die Umstufungen und das unglückliche Nichterreichen der EG 11/ Stufe 5 zum 1.9.2020 bei mir von 2019 bis zum Jahre 2025 ein Gehaltsminus von insgesamt rund 15000 € entstünde. Bis zum Erreichen der Altersrente sind es dann nur noch rund 4000 € im Minus. Entweder gibt es eine motivierende Lösung für diese Sonderfälle. Oder ich muss bei der Beurteilung durch den Schulleiter so schlecht abschneiden, dass ich nicht zwangsumgruppiert werde.
    Das gleiche ist mir schon mal passiert: Eintritt 2010 in die EG 10/Stufe 3. Nach 3 Jahren EG 10/Stufe 4. Dort 3 Jahre absolviert, da kam zwar unterdessen 2015 die Höherstufung für „alle Grundschullehrer“ in die EG 11. Nicht aber für mich, ist musste mich erst 6 Jahre bewähren nach dieser VWV… Also Höherstufung in die EG 11 erst 2016 aus der EG 10/Stufe 4 (3. Jahr) in die EG 11/Stufe 4 (1.Jahr). Ich würde jetzt in der EG 10/ Stufe 5 mehr verdienen als in der EG 11/Stufe 4. Und sogar mehr, als in der EG13/Stufe 3! Und das auch perspektivisch.
    Nun habe ich also dann in 2020 den Sprung in einen ordentlichen Verdienst wieder vor der Nase und würde abgespeist mit rund 380€ Jahresplus im Jahr 2019 und einem Minus von 2300 € in 2020 und 6770 € in 2022…(immer gerechnet 12 Monate und Sonderzahlung)
    Ich weiß jetzt gerade nicht, wo ich meine Motivation, meine Freude an der Arbeit mit dem dazugehörigen Äquivalent hernehmen soll, wenn es wirklich so kommt. Dass ich mal nicht im Schuldienst war, ist nicht mein Verschulden oder eine politische Belastetheit, es war nur leider ein Institut für Lehrerbildung mein Arbeitgeber zur damaligen Zeit, was bekanntlich abgewickelt wurde. Und die Grundschulen waren jahrelang gefüllt, mit Zwangsteilzeitkräften, da hat man niemanden gebraucht, also no chance. Und nebenbei, ich gönne allen meinen langgedienten KollegInnen den besseren Verdienst oder auch die Verbeamtung!
    Da ich aber schon immer gern Lehrer war, habe ich meine Chance genutzt, als es möglich war.
    Aber dieser Wendeknick, ich hoffe, er setzt sich einmal in meinem Leben nicht fort. Sicher bin ich nicht die Einzige, aber es frustet auch gerade die Einzelne. Herr Piewarz spricht in seiner Fachregierungserklärung vom 14.3.18 folgenden Satz: „Diejenigen, die jeden Morgen zur Schule gehen – egal ob Schüler oder Lehrer- sind jede Mühe wert.“

    Für eine optimistische Aussage oder einen Tipp, wie sich seine Mühe für mich auszahlt und ich nicht noch Einbußen erziele durch die Besserstellung wäre ich sehr dankbar.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 6 Jahren vor

      Hallo „Einbüßerin“,

      die Kommentarfunktion wird in der Regel nach ca. einer Woche geschlossen, um die Übersichtlichkeit zu erhalten (siehe auch Netiquette https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/netiquette/ ) Normalerweise sind dann auch alle Infos oder Argumente ausgetauscht. Aufgrund der vielen Fragen zum Handlungsprogramm haben wir auch die FAQs eingestellt und hier lassen wir die Kommentarfunktion aufgrund der vielen Nachfragen noch offen.

      Zu Ihrer Frage: Nach §17 Absatz 4 TV-L wird man bei einer Höhergruppierung in diejenige Stufe zugeordnet, in der man mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Zu Ihrer konkreten Eingruppierung und Ihren individuellen Fragen empfehle ich Ihnen, sich direkt an das LaSuB wenden.

      Beste Grüße

    • Einbüßerin 6 Jahren vor

      Danke, Frau Kelch, für die schnelle Antwort.
      Nur nützt sie mir inhaltlich, rechnerisch und persönlich nichts. Leider weiß ich schon, wie das weitergeht. Das LaSuB, ehemals Bildungsagentur, kennt keine individuellen Fälle und verweist auf die Vorgaben von „oben“, die Sie ja treffend mit ihrem Verweis auf den TV-L §17 Abs.4, ergänzend sei noch von mir die Protokollnotiz erwähnt, darlegen. Deshalb möchte ich die Wege nutzen, die vielleicht eine Änderung dieses benachteiligenden Vorgehens von Seiten der Ministerien erwirken könnten.
      Und ich nutze diesen Blog, weil ich sonst keine Möglichkeit sehe, mich irgendwo mitzuteilen. Hab ich schon gelesen, dass nach einer Woche Schluss war…
      Freundliche Grüße

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 6 Jahren vor

      Liebe Einbüßerin,

      vielleicht kann ich Ihnen doch noch eine befriedigerende Antwort geben. Es ist beabsichtigt, stufengleich höher zu gruppieren.
      Zudem: Die Höhergruppierung erfolgt nicht zwingend, wenn Sie das nicht möchten.

      Viele Grüße

    • Einbüßerin 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Kelch,
      das klingt ja schon viel optimistischer als Ihre erste Antwort und lässt meine Hoffnung wachsen, dass es auch so kommt.
      Ich hoffe, dass die Verantwortlichen ihr Gesetz oder was auch immer nötig sein wird, so gut gestalten, dass das LaSuB die Umsetzung auch so durchführen kann. Ich drucke mir Ihre Mitteilung gleich mal aus und werde im Januar nachsehen, ob es so gekommen ist.
      Mit freundlichen Grüßen

  3. Julia 6 Jahren vor

    Was genau ist unter der „Freigabe des bisherigen Dienstherren“ als Voraussetzung für eine statuswahrende Übernahme zu verstehen? Ist dafür ein Antrag (Lehrertauschverfahren) zu stellen oder übernimmt das das Land Sachsen für einen? Ich würde gerne zum 1.8. 2018 von Sachsen- Anhalt nach Sachsen zurückkehren. Da die Entscheidung für eine Verbeamtung in Sachsen jedoch erst im März fiel und publik gemacht wurde, ist die Frist für eine Antragstellung bereits abgelaufen (1.2.2018, d.h. mindestens 6 Monate vor dem Wechseltermin). Welche Möglichkeit habe ich nun doch noch zum 1.8. nach Sachsen zu wechseln und meinen Beamtenstatus zu behalten?

    • Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Julia,

      vielen Dank für Ihr Interesse an einer Rückkehr nach Sachsen. Was die „Freigabe des bisherigen Dienstherren“ angeht, würde ich Ihnen empfehlen, sich an Ihre personalverwaltende Stelle zu wenden. Für den Schuldienst in Sachsen können Sie sich auch unabhängig vom Lehrertauschverfahren bewerben. Derzeit läuft noch das aktuelle Bewerbungsverfahren zur Einstellung zum 1. August 2018. Alle notwendigen Informationen finden Sie unter http://www.lehrer-werden-in-sachsen.de.
      Viel Erfolg und freundliche Grüße
      Dirk Reelfs

  4. BaWü 6 Jahren vor

    Wenn Sachsen so dringend Lehrer braucht, wird es dann auch zum Halbjahr am Tauschvervahren teilnehmen?
    Die Fristen für Stewi Anträge sind für den 1.8. ja schon vorbei.
    31.7. ist die Frist für einen Halbjahreswechsel.

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 6 Jahren vor

      Hallo BaWü,

      gerne beantworte ich Ihre Frage. Sachsen will im Rahmen der nächsten länderübergreifenden Sitzung der Referenten für das Lehrertauschverfahren im April in Freiburg bekannt geben, dass der Freistaat wieder an den Tauschverhandlungen auch zum Halbjahr teilnimmt. Der nächste Termin dafür wäre der 01.02.2019, entsprechende Anträge müssen also bis zum 01.08.2018 in der jeweiligen personalführenden Behörde abgegeben werden.

      Viele Grüße

  5. fayes 6 Jahren vor

    Hat man denn eine Garantie an einen Wunschort zu kommen, weil der Großteil der Familie dort ist?

    • Autor
      Manja Kelch - SMK 6 Jahren vor

      Hallo fayes,

      gern beantworte ich Ihre Frage. Das LaSuB bemüht sich, Bitten auf Einsatz an einem Wunschort zu entsprechen. Eine Garantie können wir aber nicht geben.

      Viele Grüße
      Manja Kelch

  6. Antje 6 Jahren vor

    Hallo erst einmal. Bei den knapp unter 42 – Jährigen, meist auch noch mit jüngeren Kindern, hat sich mittlerweile auch die Frage nach der Weiterführung von Teilzeit gestellt. Anfänglich wurde ja nur von einer Verbeamtung für Lehrer in Vollzeit gesprochen. Gibt es diesbezüglich schon Aussagen?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Antje,

      Ihre Bedenken sind unbegründet. Teilzeit stellt kein Ausschlusskriterium für die Möglichkeit einer Verbeamtung dar. Bitte lesen Sie hierzu auch die Antwort an Sebastian M.

      Beste Grüße!

  7. L.G. 6 Jahren vor

    Ich bin Lehrer an einem Gymnasium in freier Trägerschaft. Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Verbeamtung für mich und meine Kollegen nicht in Frage kommt? Ist das nicht eine gravierende Benachteiligung von freien Schulen beim Wettbewerb um neue Lehrer und gefährdet es nicht auch die Überlebensfähigkeit dieser Schulen, wenn gut ausgebildete junge Kollegen abwandern sollten? Gibt es hier einen Ausgleich oder eine Idee, diesem Problem entgegenzuwirken. Schließlich arbeiten die freien Schulen in gleicher Weise am Bildungsauftrag in Sachsen mit.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo L.G.,

      vielen Dank für die Anfrage. Frau Müller stellte bereits einen Kommentar mit ähnlichem Inhalt ein.

      Bitte lesen Sie hier die Antwort an Frau Müller.

      Beste Grüße!

  8. Interessierter Leser 6 Jahren vor

    Hallo SMK-Team, aktuell wir hier immer die Beamtung als vermeintlicher Selbstläufer darstellt. Also bei meinem Weg zum Beamten gab es eine sehr kritische ärztliche Untersuchung. Ich denken und ehrlich hoffe ich es auch, dass es selbige Untersuchung auch im Rahmen der potenziellen Beamtung für Lehrer gibt? Gibt es für diesen obligatorischen Schritt zum Beamten schon einen Verfahrensweg für die Lehrerbeamtung. In diesem Zusammenhang empfehle ich allen, die über das vermeintlich deutlich höhere Netto-Plus hier berichten, mal eine ehrlich Kostenanalyse zu betreiben, was eine private Krankenversicherung für eine 42 jährige Frau mit der ein oder anderen Volkskrankheit kostet. Da wird das Plus schnell aufgefressen. Dazu bitte auch mal genau überlegen, dass die Beihilfe in Sachsen nicht alles stützt. Da können Kostenberge entstehen, die locker das Nettoplus auflösen. Nur mal als Tipp, denn ich bin auch vor einigen Jahren diesen Schritt gegangen und es ist wirklich kein Zuckerschlecken, wenn jährlich die Kosten steigen! Übrigens werden im Raum Ost, die VBL Leistungen mit der Passion verrechnet. Eine Auszahlung gibt es nicht, wie im VBL West Bereich.

  9. Herrmann 6 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr K.,
    bitte genau lesen.Ich spreche von den Arbeitsbedingungen und vermeidbaren Versäumnissen über Jahrzehnte und nicht von einer rückwirkenden Gehaltserhöhung für die letzten 30 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen

  10. Herrmann 6 Jahren vor

    Sehr geehrter Herr Schiebel,

    Ihre Antwort auf die von Wiebke ist unglaublich.Schuldzuweisung-ja,eine echte Aufarbeitung der Versäumnisse der letzten Jahre ist dringend notwendig und nicht in wenigen Tagen und Reden abgetan.“ Unsachliche Meckerei“? Die Wortwahl ist unzutreffend-Probleme anzusprechen ist keine Meckerei. Besuchen Sie die Schulen,unterrichten Sie mal eine Woche und dann multiplizieren Sie alles mit 20,30 Jahren oder mehr Dienstjahren unter den Bedingungen der letzten Jahrzehnte- ein besseres Verständnis für die Bestandslehrer und ihre Enttäuschung wäre schnell vorhanden.Und was die vermeintlich fehlenden Vorschläge angeht…die Menge derer kann ich gar nicht alle aufzählen,leider hat sie nie jemand von verantwortlicher Stelle hören wollen.Das ist keine Meckerei,es ist eine traurige Tatsache. Mit freundlichen Grüßen

    • Heiko K. 6 Jahren vor

      Was bitte läuft im Kopf von Herrn oder Frau Herrmann ab, wenn sie 30 Jahre rückwirkend eine Gehaltserhöhung fordert? Oder sollte ich das bei meinem Argeitsgeber auch mal fordern?

  11. Wiebke 6 Jahren vor

    13 Fakten zum Handlungsprogramm

    „Man muss sich vor Augen führen, warum wir gezwungen waren dieses umfangreiche Paket miteinander zu verhandeln“ (SZ 17./18 März, alle weiteren Zitate stammen aus demselben Atikel)

    Fakt 1: Ursache dafür ist die desaströse Bildungspolitik der CDU in den letzten 10 Jahren! Die sächsische Staatsregierung hat ignoriert, dass die Schülerzahlen einerseits wieder angestiegen sind, andererseits viele Lehrer das Rentenalter erreicht haben.

    „Wir denken auch an diejenigen, die das System getragen und erfolgreich gemacht haben (…) und ermöglichen es für die Lehrer an den weiterführenden Schulen zum ersten Mal, dass man ohne Funktion eine Aufstiegsmöglichkeit in die E 14 hat.“

    Fakt 2: Das heißt, 80 % der Lehrer wird es nicht ermöglicht!

    Fakt 3: Das heißt, 20% der 42plus – Lehrer, „die das System getragen haben und erfolgreich gemacht haben“, müssen sich diese E14 nach bisher ungeklärten Kriterien verdienen.

    Fakt 4: Die Höhergruppierung von E13 in E14 klingt nach mehr, als sie ist, da man in der E14 automatisch in die Stufe 1 zurückfällt, das macht netto ca. 190€ mehr. Das Nettogehalt des Beamten in der A13 ist höher. Das kann jeder für sich gerne nachrechnen unter der (webseite: „öffentlicher-dienst. info“)

    Fakt 5: Es ist unklar, auf welchen Zeitpunkt sich die Auswahl der 20% bezieht. Pro Schuljahr?

    Fakt 6: Die 42plus – Lehrer müssen sich diese vergleichsweise geringe Summe durch zusätzliches Engagement verdienen. Dabei haben sie lange Jahre bereits unter Beweis gestellt, dass sie außerordentlich engagiert sind, das belegen die PISA – Ergebnisse! Junge Lehrer, sogar Seiteneinsteiger müssen sich für den höheren Nettolohn nicht beweisen.

    „Wir verstetigen die Leitungsprämien von 9 Millionen Euro.“

    Fakt 7: Auf die Schulen in Sachsen aufgeteilt sind das ca. 6000€ pro Schule. Wie sollen diese aufgeteilt werden. Auf ca. 50 Kollegen aufgeteilt wären das z. B. EINMALIG 120€ pro Kollegen. Leistungsprämien sind höchst umstritten und bringen unnötige Unruhe in die Kollegien.

    „Ich hoffe, dass auch das bei den Lehrern, die wir jetzt haben und dringend brauchen, auf deren Engagement wir angewiesen sind, entsprechend ankommt“

    Fakt 8: Das Signal kommt an! Nach Anhebung des Stundenvolumens nach der Wende, Zwangsteilzeit mit geringem Einkommen, jahrelanger Unterbezahlung im Vergleich zu anderen Bundesländern, Abordnungen und stetiger Mehrarbeit sollen die Bestandslehrer mit „Kleckerkram“ für 20% unter ihnen“ und Leistungsprämien erneut abgespeist werden!

    Fakt 9: Sachsen braucht die neue Lehrergeneration, aber Sachsen braucht auch die 42plus – Lehrer. Die nahe Zukunft Sachsens gestalten genau diese Lehrer! Das Bildungssystem ist angewiesen auf ihre Erfahrung, ihr Können und weiteres Engagement – auch im Hinblick auf Unerfahrenheit und mangelnde Praxis der jungen Generation.

    Fakt 10: Wer bewirbt sich als Lehrer 2023 in Sachsen, wenn der bereits dort arbeitende verbeamte Kollege deutlich mehr verdient? Folgt dann eine jetzt schon vorhersehbare Neuauflage von Lehrermangel und neuen unüberlegten „Handlungsprogrammen“?

    Fakt 11: Das Handlungsprogramm hat in dieser Hinsicht Wut, Enttäuschung und Demotivation bei den Bestandslehrern zur Folge. Eine nachhaltige Bildungspolitik sieht anders aus!

    „Bevor wir weiter von Entlastung diskutieren, müssen wir erst das Kernproblem lösen: Genügend Lehrer vor die Klassen bringen“

    Fakt 12: Im Umkehrschluss gefolgert gibt es keine Entlastung für die Bestandslehrer, für deren Konfliktmanagement, Menschenbildung, Vermittlung von Lebenskompetenz, Präventionsarbeit und für das Einüben von demokratischem Handeln in Form einer Klassenleiterstunde ist kein Platz in der Schule. Dies betreibt der Klassenlehrer weiter unbezahlt als „Hobby“!

    Dieses Maßnahmepaket zeugt weder von Wertschätzung noch von Respekt gegenüber den 42plus- Lehrern! Es ist ein Signal der Geringschätzung und der Respektlosigkeit gegenüber unserer Arbeit in den vergangenen Jahren und im Hinblick auf unsere Arbeit in der Zukunft!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Wiebke,

      vielen Dank für den interessanten, ausführlichen Kommentar und die Mühe, das Handlungsprogramm zu studieren.

      Auch für die älteren Kolleginnen und Kollegen gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Sie sind im Blogartikel aufgelistet. Darüber hinaus werden weitere Zulagen gezahlt, für die insgesamt 30 Mio. Euro jährlich im Etat ab 2019 vorgesehen sind. Die Möglichkeit diese Zulage auf angestellte Lehrer zu konzentrieren wird mit Blick auf die Vereinbarkeit mit dem bundesdeutschen Tarifvertrag gerade geprüft. Sollte das gehen, erhalten die angestellten Lehrer eine entsprechende Zulage. Davon werden vor allem auch ältere Lehrkräfte profitieren. Anderenfalls wird diese Summe ebenfalls den Lehrern zugutekommen, indem der Freistaat das Budget für Leistungsprämien nochmals erhöht bzw. eine Zulage für die Tätigkeit als Klassenleiter zahlt.

      In der Erwartung, in Ihren Zeilen hilfreiche Impulse oder alternative Vorschläge finden zu können, bin ich leider eher auf […im Interesse einer sachlichen Darstellung entfernt…] gestoßen.

      Johann Wolfgang von Goethe: „Wahrheitsliebe zeigt sich darin, daß man überall das Gute zu finden und zu schätzen weiß.“

      Beste Grüße!

  12. Markus W 6 Jahren vor

    Liebes SMK Team, wie steht es ab 1.1.19 für die weiter angestellten Lehrer mit der Bewerbung auf Funktionsstellen (FB, SSL, SL). Werden da Beamte als die teureren und staatsverpflichteten Arbeitnehmer bevorzugt, oder hat ein angestellter Lehrer tatsächlich eine reale Chance, bei gleicher Leistung gleich behandelt zu werden? Besten Dank.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Markus,

      bitte malen Sie den Teufel nicht an die Wand. Mit der zweiten Variante haben Sie die Antwort bereits vorgegeben. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes funktioniert das ebenso.

      Beste Grüße!

  13. Jana77 6 Jahren vor

    WIE und WO stellt man einen Antrag auf Verbeamtung ? Einfach einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Verbeamtung bei meinem für mich zuständigen Landesamt f. Schule u. Bildung stellen ?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Jana,

      diese Frage kann zum derzeitigen Stand nicht beantwortet werden. Es gilt abzuwarten, wie der Verfahrensweg zur Beantragung der Verbeamtung geregelt wird. Sobald weitere Entscheidungen vorliegen werden wir hier im Blog sowie auf unserer Website dazu informieren.

      Beste Grüße!

  14. Jana77 6 Jahren vor

    Hallo liebe Kollegen im Kultusministerium ! Zu erst einmal vor ab: großes Lob und Kompliment für diese Seite und das moderne Format Fragen und Probleme von Lehrkräften zu beantworten. Sehr gut gemacht !

    Nun zu meiner Frage: Mein Vorname ist Jana, ich bin grundständig ausgebildete Sonderpädogogin, also Förderschullehrerin (incl.)2. Staatsexamen und seit 2014 beim Freistaat Sachsen angestellt. Ich werde im Juni 2019, also kommendes (!) Jahr im Sommer, 42 Jahre alt. Nun wurde ja beschlossen, dass auch alle Bestandslehrer die nicht älter als 42 sind in Sachsen, ab 01.01.2019 verbeamtet werden können.

    Falle ich trotzdem in diese Regelung hinein und kann mich verbeamten lassen? Wirkt der 1. Januar 2019 also wie ein Stichtag – so nach dem Prinzip und der Regel, wer am 01.01.19 noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet (!) hat, wird verbeamtet ? Dann dürfte ich ja noch darunter fallen und für mich das auch gelten, oder? Meine Befürchtung ist eben nur, dass sich das Verfahren und Prozedere (amtsärztliche Untersuchung, Aushändigung Ernennungsurkunde, etc…) der Verbeamtung sehr lange hinziehen, also über meinen 42. Geburtstag im Juni ´19 hinaus und ich dann nicht mehr darunter falle bzw. Angestellte bleiben müsste ? Oder gilt das Datum meiner Antragstellung ? Und wie genau mache ich das? Einfach einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Verbeamtung bei meinem für mich zuständigen Landesamt f. Schule u. Bildung stellen ? Oder wie ?

    Besten Dank für Ihre Antworten vor ab.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Jana,

      vielen Dank für diese aufbauende Rückmeldung! Die Möglichkeit einer Verbeamtung ergibt sich für Bestandslehrkräfte, welche am 1. 1. 2019 noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe erfüllen Sie diese Bedingung. 🙂

      Bitte lesen Sie zur Zeitschiene noch die Antwort an Jörg.

      Beste Grüße!

  15. Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

    „Ich verstehe die Verärgerung“ äußerte heute Kultusminister Christian Piwarz in einem MDR-SACHSEN – das Sachsenradio-Interview. Im Gespräch ging er auf Details zur Umsetzung des Handlungspakets ein.

  16. rb 6 Jahren vor

    Welches sind denn die Voraussetzungen für eine mögliche Verbeamtung? Ist es nur die Altersgrenze von 42 Jahren? Kann ich als Einfach-Lehrer Sport, der aber seit mehreren Jahren fachfremd Geographie unterrichtet auch verbeamtet werden?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Vielen Dank für die Anfrage. Leider muss ich Sie an die Antwort an Klaus weiter unten verweisen.

      Beste Grüße!

  17. Refi86 6 Jahren vor

    Hallo.
    Sachsen zahlt an Lehrkräfte, die bereit sind in ländlichen Regionen zu arbeiten oder Mangelfächer haben, eine tarifliche Zulage in Höhe der Differenz von bis zu zwei Erfahrungsstufen des TV-L. Wird diese Zulage auch an verbeamtete Lehrkräfte gezahlt werden ?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Bei der von Ihnen angesprochenen Zulage, die einer Vorwegnahme von bis zu zwei Erfahrungsstufen entsprechen kann, handelt es sich um eine Regelung im Tarifmodell des TV-L. Für verbeamtete Lehrkräfte ist dieser Tarif nicht anwendbar und die Zulage kann nicht gezahlt werden.

      Beste Grüße!

  18. Frau Müller 6 Jahren vor

    Welche Pläne gibt es bezüglich der staatlichen Zuschüsse an freie Schulträger in Sachsen? Die Situation von freien Schulen insbesondere bei der Gewinnung von Lehrkräften wird sich durch die Verbeamtung zusätzlich verschärfen. Da es dazu keine direkten Auskünfte gibt, bewerben sich viele Lehrer, die derzeit an freien Schulen arbeiten, für staatliche Stellen. Leere Lehrerzimmer an freien Schulen können nicht im Interesse der Regierung sein!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrte Frau Müller,

      die staatlichen Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft orientieren sich an den Kosten der öffentlichen Schulen. Dieser Schülerausgabensatz besteht nach wie vor aus einem Personalausgabenanteil, der die Gehaltsentwicklung bei Lehrkräften im Dienst des Freistaates berücksichtigt, und einem Sachausgabenanteil. Durch die Verbesserung der Gehälter vieler Lehrkräfte an öffentlichen Schulen werden sich zwangsläufig auch die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft weiter erhöhen.

      Rückwirkend zeigt sich das am jährlichen staatlichen Zuschuss je Schüler (Schülerausgabensatz) für Oberschulen:

      2013/2014: 3.738,38 €
      2014/2015: 3.803,89 €
      2015/2016: 5.063,43 €
      2016/2017: 5.112,53 €
      2017/2018: 5.652,53 €

      Daraus wird deutlich, dass den freien Schulträgern erhebliche Finanzmittel für die angemessene Vergütung ihrer Lehrer zur Verfügung stehen.

      Die freien Schulträger sind auch aufgrund ihrer größeren Freiheiten einschließlich der freien Schülerwahl nicht zuletzt für an besonderen pädagogischen Konzepten interessierte Lehrkräfte attraktive Arbeitgeber. Eine Verbeamtung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft ist allerdings ausgeschlossen.

      Beste Grüße!

  19. Julia 6 Jahren vor

    Sehr geehrtes SMK-Blog-Team,
    erhalten Referendare, die 2018 ins Referendariat eintreten eine Verbeamtungszusage, um ab 01.01.2019 das Referendariat im Beamtenverhältnis weiterführen/ beenden zu können?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Julia,

      Zu Ihrer Frage sind die Entscheidungen noch nicht abschließend getroffen. Lehramtsanwärter und Studienreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten eine Zulage in Höhe von 390 € und werden nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes – sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen – als Lehrkraft im Schuldienst verbeamtet.

      Beste Grüße!

    • Julia 6 Jahren vor

      Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass faktisch eine Zusage für eine Verbeamtung nach dem Referendariat gebeben ist? – und damit keine Renten- und Arbeitslosenversicherung im Ref. bezahlt werden muss?
      Viele Grüße!

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Julia,

      diese Vermutung sollten Sie fallen lassen. Die Zusage für eine Verbeamtung durch den Freistaat ist die eine Seite. Ob Sie persönlich auch alle Voraussetzungen für eine Verbeamtung mitbringen (dazu zählen unter anderem auch gesundheitliche Aspekte) ist die andere Seite. Bis zur endgültigen Ernennung sehe ich keine Gründe für eine Befreiung von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Sie erhalten im Gegenzug Ihre Zulage während des Referendariats in Höhe von 390 €.

      Beste Grüße!

  20. Auswanderer (43) 6 Jahren vor

    Wenn ich als verbeamteter 43jähriger Lehrer nach Sachsen zurückkehren würde, bleibt meine Verbeamtung dann erhalten? Wenn ja, auch nur für 5 Jahre oder dauerhaft?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Rückkehrwillige Lehrkräfte können bereits zum neuen Schuljahr 2018/2019 an Sachsens Schulen tätig sein und ihren Beamtenstatus behalten. Details dazu finden Sie auch in der heutigen Pressemitteilung.

      Voraussetzung für die statuswahrende Übernahme in den sächsischen Schuldienst ist die Freigabe des bisherigen Dienstherrn.

  21. SH 6 Jahren vor

    Bis wann sollen denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur zukünftigen Verbeamtung geschaffen und rechtsgültig sein?

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Die Umsetzung der Maßnahmen zum Handlungsprogramm bedingt eine mehrstufige Prozesskette. Bevor ein Gesetz beschlossen wird, muss es verschiedene Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen, z. B. von der ersten Beratung im Plenum, über die Bearbeitung in den Ausschüssen bis hin zur Beschlussfassung. Einige der geplanten Maßnahmen laufen bereits am 1. Januar 2019 an (u.a. die Verbeamtung von Referendaren und Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst sowie die Hebung der Grundschullehrkräfte auf A13/E13) und werden bis dahin geregelt sein. Das SMK wird in 2018 und 2019 vierteljährlich den Lehrergewerkschaften und Verbänden sowie dem Schulausschuss des Sächsischen Landtages über die Umsetzung des Handlungsprogramms berichten.

    • Jörg 6 Jahren vor

      Wenn ich die Antwort von Herrn Schiebel richtig interpretiere ist eine Verbeamrung der entsprechenden Bestandslehrer zum 01.01.2019 nicht vorgesehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Korrigieren sie mich bitte, wenn ich hier einem Irrtum unterliege.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Jörg,

      vielen Dank für die konkrete Nachfrage. Die Klammer meines vorhergehenden Kommentars beginnt mit „u.a.“. Es handelt sich um eine Auswahl und es sind nicht alle Maßnahmen aufgezählt. Ihre Schlussfolgerung, die Verbeamtung der Bestandslehrer ab 1. Januar 2019 sei nicht vorgesehen, kann ich daher nicht bestätigen.

      „Sachsen verbeamtet ab 1. Januar 2019 neu einzustellende Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung und übernimmt zur Bedarfsdeckung statuswahrend bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. Gleichzeitig wird grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Bestand bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres…die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen.“

      Allein bei bis zu 6000 Verbeamtungen der Bestandslehrer hat der Freistaat eine gigantische Aufgabe zu erfüllen. Möglicherweise wird dieser Berg Arbeit am 1. Januar 2019 nicht vollständig abgetragen sein und zu Neujahr nicht jeder der in Frage kommenden Bestandslehrer seine Ernennungsurkunde in der Hand halten.

      Beste Grüße!

    • Klaus 6 Jahren vor

      Und bedeutet das dann eine rückwirkende Verbeamtung zum 1.1. oder eine Verbeamtung zu einem anderen Datum? Gerade für PKV-Abschlüsse etc. ist diese Frage nicht unerheblich und bislang noch nicht direkt beantwortet worden.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Klaus,

      es liegt auf der Hand, dass diese Frage von breitem Interesse ist. Sie kann zum derzeitigen Stand nicht beantwortet werden. Es gilt abzuwarten, wie der Passus „Sachsen verbeamtet ab 1. Januar 2019“ für die Fallgruppen rechtssicher geregelt wird. Sobald weitere Entscheidungen vorliegen werden wir hier im Blog sowie auf unserer Website dazu informieren.

      Beste Grüße!

  22. Tom 6 Jahren vor

    Folgende Fragen würden mich interessieren. Vielleicht können die künftig mit beantwortet werden:

    1. Wie werden die Abordnungs- und Versetzungsbestimmungen für Beamte aussehen? Hat weiterhin der ÖPR ein Mitspracherecht oder ist man dem Dienstherr schutzlos ausgeliefert?

    2. Was passiert mit bisher bezahlten VBL-Beträgen? Ruht die Zusatzrente oder wird sie ausgezahlt? Könnte sie evtl. solidarisch an die älteren Kollegen übertragen werden, für die keine Verbeamtung möglich ist?

    • Dirk Reelfs - SMK 6 Jahren vor

      Vielen Dank für die interessanten Fragen. Wir liefern die Antworten, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Tisch liegen.

  23. Luisa 6 Jahren vor

    Ab 2018/19 soll die Vorbereitungswoche entfallen!? (Mitteilung der HPR) Ist nicht gut!!!
    Ich weiß von Schulen in anderen Bundesländern wie das läuft. Da werden wichtige Dinge, die zur Vorbereitung des neuen Schuljahres unabdingbar sind, erst in der ersten Schulwoche geregelt -auf Kosten des Unterrichtes, der dann nämlich erst mal auf Sparflamme läuft. Da kann man nur hoffen, dass die Gesamtlehrerkonferenzen mit dem Schulleieter eine Entscheidung treffen, die einen optimalen Beginn des Schuljahres gewährleistet.

  24. Interessierter Leser 6 Jahren vor

    Lob vorweg an des Blog-Team des SMK für die wirklich sehr seriöse und gute Moderation dieser Blog-Beiträge und gute Sortierung der möglichen Antworten auf die noch vielen offenen Fragen.

    Was mich aktuell besonders beschäftigt und auch sehr irritiert, ist das Thema „Beamtung“. Ich habe fast das Gefühl, dass muss der heilige Gral sein. Komisch ist nur, ich bin sächsischer Beamter und sehe das nicht so. Hier wird immer das Gefühl vermittelt, dass der Beamte Unsummen mehr verdient, als ein Angestellter im öffentlichen Dienst. Da kann man sicher schnell sehr entkräftenden Argumente bringen, die wohl die meisten noch gar nicht wirklich in Betracht gezogen haben. Vor jeder Beamtenlaufbahn steht eine strenge medizinische Untersuchung, die sicher für einen spürbaren Anteil der auch unter 42 jährigen zum Stolperstein werden kann. Dann sollte jeder mal die private Krankenversicherung und deren Kosten unter ehrliche Angabe aller Vorerkrankungen bei einem Makler berechnen lassen. Ich denke, die Augen werden groß, wie teuer so etwas sein kann. Dann bitte auch immer daran denken, dass dieser Beitrag von einem Jahr zum nächsten plötzlich auch exorbitant steigen kann. Zudem ist die Beihilfe in Sachsen sehr streng in ihrer Abrechnung und da bleiben viele Kosten dann doch bei einem hängen (hatte ich gerade selber bei meiner Abrechnung Physiotherapie). Dazu macht das übrigens auch Arbeit, die Beläge einzureichen. Dazu sollte bekannt sein, dass man alles vorstrecken muss. Dazu kommt im Zweifel noch die Zwangsversicherung für das Kind und auch diese Kosten, die immer vorstreckt werden müssen und die auch immer mit gewissen Aufwand erst wieder erstattet werden.
    Abgesehen davon geht man mit dem Schritt der Beamtung auch ein besonderes und loyales Verhältnis gegenüber seinem Dienstherren ein und unterliegt auch einem gewissen Diktat der Zuweisung von Arbeit und insbesondere Dienststelle. Kann mir gut vorstellen, nur mal als überspitztes Bild, dass in den städtischen Schulen kaum Beamte Unruhe in ein Kollegium bringen werden, denn genau diese Kolleginnen und Kollegen werden flächendeckend den ländlichen Raum füllen und dann dort vielleicht reine Beamtenlehrerzimmer bilden…Ist nur ein Bild, was verdeutlichen soll, dass hinter jeder finanziellen Zuwendung auch mögliche Pflichten stehen, die dann kaum umgangen werden können.
    Vielleicht findet sich in diesem Jahr noch eine gewisse Kultur der Zufriedenheit darüber, dass Bewegung im Spiel ist und das neue Perspektiven geschaffen werden.
    Jetzt ist er aber an den Lehrern selber, etwas dafür zu leisten und sich etwas von den Erbsen zählen und Rosinen picken zu verabschieden und mal wieder den Blick für die eigene Profession zu schärfen. Etwas, was jeder Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft kennt und unsere Arbeitswelt eigentlich zu einer richtig guten, da verlässlichen macht.

    • Herr Lehmann 6 Jahren vor

      Zum Thema PKV und aus Erfahrung: da gibt es beim Einstieg ins Beamtentum eine Öffnungsklausel unter welcher der Beitrag auch für Menschen mit Vorerkrankungen wesentlich günstiger ausfällt. Die Abrechnung von Abrechnung von Arztrechnungen ist mittlerweile kaum bürokratisch und man muss auch nicht ständig in Vorkasse gehen. Es reicht ein Foto von der Rechnung mit dem Handy und das wird mit der App der Versicherung erfasst und man muss sich um nix mehr kümmern. Zudem gibt es für Beamte mit 2 Kindern DAUERHAFT 70% Zuschuss zum Beitrag der PKV in Sachsen. So ist mein Versicherungsbeitrag mit 2 Kindern in der PKV 350 Euro im Monat und jeder Facharzt hat auch zum Quartalsende Zeit, meine Ärzte kann ich mir aussuchen. Weiß nicht was für negative Erfahrungen Sie gemacht haben. Vielleicht gehen sie da ins Detail um angehende Beamte zu warnen. Zum Amtsarzt muss jeder Referendar sowieso und das ist auch nichts Schlimmes.

    • Wiebke 6 Jahren vor

      … Dann gehen Sie in die freie Wirtschaft und leben Sie Ihre Profession aus. Danke

  25. Markus 6 Jahren vor

    Ich hatte ein weiteres Mal gehofft, dass diesmal fair und weitblickend entschieden wird. Doch bin ich nun regelrecht entsetzt, was mein Dienstherr hier seinen Arbeitnehmern auftischt! Kein Betrieb würde so eine Gehaltspolitik fahren. Mit 1,7! Mdr.€ sollte es doch möglich sein, ein gerechtes und zukunftsgewandtes Programm aufzulegen. Und selbst wenn dann in Sachsen 200€ Netto weniger verdient werden… Die braucht der Sachsen-Anhalt-Pendler in jedem Fall für die Fahrtkosten. Wir wären das erste Bundesland in dem gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, motivierte 1-Klassenlehrerschaft, das SMK müsste erstmal keine Streiks fürchten. Wenn sich das herumspräche und die Schulen einen modernen Standart hätten, könnten wir mir Sicherheit genug Bewerber anlocken, denn unser System wäre gut und fair. Mir will es nicht in den Kopf, was unsere Regierung mit dieser Politik erreichen will. Die CDU bettelt ja geradezu nach dem nächsten Streik. Legt das Programm nochmal neu auf, ansonsten fliegt euch der Laden ab 1.1.19 um die Ohren…

  26. Thomas 6 Jahren vor

    Es sind in dem Maßnahmepaket durchaus ein paar sinnvolle, längs überfällige Entscheidungen angekündigt. Dies ist sicher positiv. Aber: Neben inhaltlichen Kritikpunkten – man werfe mal einen Blick auf u.a. die Homepage des LVBS – gibt es eine riesengroße Fehlentscheidung. Ich empfinde es als Schlag ins Gesicht was diese Regierungen den Kolleg*innen über 42 anbietet. Verbeamtung als „Allheilmittel“ und das mit einkalkulierter „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ – wie intelligent und fair ist das? Einige Tausend (ca. 6.000) könnten verbeamtet werden, 20% der restlichen Lehrerschaft sollen zum Ausgleich höher eingestuft werden, 80% (ca. 23.000) erhalten etwas, was weder in der Höhe noch in der Dauer präzise benannt worden ist. Die Kriterien dafür scheint es nicht zu geben, wer entscheidet ist nicht transparent. Das ist moralisch und intellektuell falsch – wir werden brüskiert und für dumm verkauft. Wir haben in den letzten Schuljahren dafür gesorgt, dass die Qualität der sächsischen Schulen trotz erheblicher Belastungen für Lehrer*innen und Schüler*innen auf hohem Niveau blieb. Wir haben mit viel Engagement und Nervenstärke Schüler ausgebildet, motiviert und auf ihren Wegen in ihre Zukunft begleitet. Wie wäre es, wenn die Herren Anwälte unsere Arbeit machen, für monatlich 500 – 1000 Euro NETTO weniger als´verbeamtete Kolleg/innen und wir ihnen dann sagen, dass im Vergleich des Glücks der Anfang vom Unglück läge? Die Gewerkschaften müssten die Friedenspflicht wahren, so der O-Ton von Regierung und Gewerkschaft – obwohl die Regierung MASSIV und UNGERECHT in das Tarifsystem eingreift?! Wenn Verstand und Moral streiken – Lehrer können dann auch streiken. Ich mache meine Arbeit gerne, sie ist nicht immer leicht. Ich habe meine berufliche Ehre und versuche professionell und engagiert allen Schülern das Lernen zu ermöglichen. Meinen Beruf wählte ich nicht des Einkommens wegen (Als ich die Wahl in den 80ern traf, stellte sich die Frage gar nicht). Aber ich bin auch nur ein Mensch – so ungerecht behandelt zu werden ist eine Zumutung. An meiner Schule bin ich nicht der einzige, der so denkt. Ich kann der Regierung nur empfehlen, mit den Gewerkschaften gemeinsam umzudenken.

  27. Jörn Bohn 6 Jahren vor

    In den nächsten Jahren muss die Bildungskarre, die die Landesregierung in den Dreck gefahren hat, wieder rausgezogen werden. Wie wollen Sie die Bestandslehrer dazu motivieren, wenn Sie jetzt nicht bereit sind, für Lohngerechtigkeit in den Lehrerzimmern zu sorgen? Ich fühle mich grundsätzlich als Lehrer 2.Klasse behandelt, denn für die Verbeamtung bin ich knapp zu alt. Meine Kollegin wird bei gleicher Qualifikation jährlich einen Neuwagen mehr verdienen, wenn man alles zusammenrechnet. Warum gibt es nicht den gleichen Lohn, bei gleicher Arbeit und gleicher Ausbildung? Warum werden die angestellten Lehrer nicht wertgeschätzt? Warum geht der Freistaat in der Behandlung seiner Mitarbeiter nicht als Vorbild für die freie Wirtschaft voran? Das Geld, das jetzt für die Verbeamtung da ist, wurde immerhin jahrzehntelang an den Bestandslehrern gespart.

    • Jörn Bohn 6 Jahren vor

      Ich habe eine Frage bezüglich der Verbeamtung.
      im Jahr 2010 bin ich aus familiären Gründen nach Sachsen gewechselt. Wir hatten bereits 2 Kinder und das Pendeln von NRW nach Sachsen war familiär nicht mehr darstellbar. In NRW war ich zuvor als Lehrer auf Lebenszeit verbeamtet. Bei der Einstellung in Sachsen hat man mich gezwungen, um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu bitten-weil man mir ansonsten keine Stelle geben würde. Mir blieb keine Wahl, wenn ich meine Familie regelmäßig sehen wollte. Nun hat sich der Wind gedreht-ich bin aber nun bereits 47. Gibt es eine Möglichkeit, meinen Beamtenstatus wieder zu erlangen? Um der Gerechtigkeit willen sollte das sicher im Ausnahmefall möglich sein. Alle Urkunden von damals liegen noch vor.

    • Ralf-Thomas Schiebel - SMK 6 Jahren vor

      Hallo Herr Bohn,

      Sie stellen in dieser Sache einen noch nicht geregelten Sonderfall dar. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Sie ebenfalls an die Antwort an Klaus verweisen.

      Beste Grüße!

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  1. […] Zusätzliche Informationen gibt es auch im Blogbeitrag FAQs zur Verbeamtung von Lehrern in Sachsen. […]

  2. […] Weiterführende Links: Sachsen.de FAQ – Handlungsprogramm: “Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sach… […]