Bildungsempfehlung weiterhin wichtige Orientierung

Bildungsempfehlung weiterhin wichtige Orientierung

Viele Familien beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob die Schullaufbahn nach der Grundschule an einer Oberschule oder am Gymnasium fortgesetzt werden soll. Für diese Entscheidung sollten speziell die kommenden Wochen genutzt werden.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule wurde der Elternwille gestärkt. Die Bildungsempfehlung der Grundschulen bleibt aber weiterhin eine fundierte Orientierung für die Eltern, welche weiterführende Schule für ihre Kinder die passende Schulart ist. Die Ausgabe der Bildungsempfehlung erfolgt am 28. Februar 2018. An den weiterführenden Schulen ist am 7. März 2018 Anmeldeschluss.

Der Stellenwert der Empfehlung hat sich durch die Stärkung des Elternwillens jedoch verändert. Unter Beachtung der Bildungsempfehlung und des Kindeswillens müssen die Eltern selbst Abwägen. Dabei werden die Eltern durch eine ausführliche Bildungsberatung an der Grundschule sowohl in der Klassenstufe 3 als auch im ersten Halbjahr der Klassenstufe 4 unterstützt.

Grundlagen der Bildungsempfehlung

Der Notenschnitt der Fächer Mathe, Deutsch und Sachkunde bildet eine Säule der Bildungsempfehlung. Für eine Empfehlung für das Gymnasium muss der Durchschnitt der drei Fächer bei 2,0 oder besser liegen.

Als zweite Säule werden das Lern- und Arbeitsverhalten der Schüler betrachtet. Fällt das Lernen leicht? Muss der Unterrichtsstoff hart erarbeitet werden?

Welche Schule ist für mein Kind geeignet?

Als erste Regel sollte gelten, sich und sein Kind nicht unter Druck zu setzen. Die Wahl der Schulart nach Klasse 4 ist keine endgültige Entscheidung, denn das sächsische Schulsystem ist durchlässig. Bei entsprechenden Leistungen ist der Wechsel an das Gymnasium nach allen weiteren Klassenstufen von einer Oberschule möglich.

Vielleicht hilft dieser Vergleich: Mehrere Wege führen an das Ziel. Und wenn das Gymnasium die Autobahn ist, dann entspricht die Oberschule einer gut ausgebauten Bundesstraße. Mit einem guten Abschluss der Oberschule eröffnen sich ausgezeichnete Berufschancen.

Für die Wahl einer Oberschule könnten unter anderen folgende Punkte sprechen:

  • Gute und sehr gute Ergebnisse wurden immer dann erreicht, wenn eigene Erfahrungen oder Interessen eingebracht werden konnten. Bei sehr konkreten Aufgabenstellungen, klar strukturierten Methoden sowie systematischen Übungsphasen konnte das Kind die Leistungspotentiale gut ausschöpfen. Das Einbinden von praktischen Lösungswegen bereitete dem Kind in der Regel Freude.
  • Eigenschaften wie Geschicklichkeit, manuelle Fertigkeiten sowie Spaß an konstruktiven Aufgaben sind sehr gut entwickelt. Die Freude über das praktisch anwendbare Wissen überwiegt im Verhältnis zum eigenen theoretischen Wissenserwerb.
  • Die durchaus guten schulischen Leistungen wurden bereits mit einem erhöhten Aufwand erzielt. Hilfestellungen waren nicht die Regel, aber sie gab es situativ.

Treffen nachfolgende Punkte mehrheitlich zu, sollte die Wahl des Gymnasiums in Betracht gezogen werden:

  • Während der Grundschule gab es für das Kind keine Lernschwierigkeiten. Die (sehr) guten schulischen Leistungen konnten ohne größeren Aufwand erreicht werden. Am Unterrichtsgeschehen wurde aktiv teilgenommen.
  • Die Erfassung des Lernstoffes über ein Schuljahr betrachtet erfolgte in der Regel ohne Probleme. Auf komplexe und umfangreiche Aufgaben kann sich das Kind entsprechend konzentrieren. Die sprachlichen Kompetenzen sind sehr gut ausgeprägt.
  • Hausaufgaben wurden zunehmend selbstständig erledigt und dabei auch inhaltliche Zusammenhänge eigenständig gut erkannt. Der benötigte zeitliche Aufwand entsprach den jeweiligen Lernsituationen.
  • Für die Bewältigung steigender Leistungsanforderungen besitzt das Kind noch zeitliche Reserven sowie verfügt bereits über geeignete Lernstrategien.
  • Auch im außerschulischen Alltag fällt der Umgang mit Mathematik und Deutsch leicht. Die praktische Anwendung von mathematischem und naturwissenschaftlichem Wissen passiert situationsgerecht und angemessen.
  • Über den schulischen Lernstoff hinaus zeigt sich das Kind interessiert an technischen, historischen, geografischen und / oder anderen Wissensbereichen. Eine grundsätzliche Neugier, unbekannte Themen  zu erschließen, ist vorhanden. Lesen bereitet Freude und die Freizeit wird eher aktiv verbracht.

Und nicht zu vergessen, das Kind sollte selbst den Wunsch geäußert haben, ein Gymnasium besuchen zu wollen.

Tag der offenen Tür nutzen

Nutzen Sie den Tag der offenen Tür, den die meisten Schulen anbieten. Beziehen Sie das Kind in die Entscheidung mit ein, denn das Kind sollte die Schullaufbahn nach der Entscheidung fortsetzen wollen und nicht müssen. Gemeinsam mit Ihrem Kind sollten Sie Erwartungen an den weiteren Bildungsweg besprechen.

Bildungsempfehlung fundierte Entscheidungshilfe

Wollen Eltern trotz Empfehlung für die Oberschule ihr Kind an einem Gymnasium anmelden, muss zwingend eine Leistungserhebung am Gymnasium erfolgen. Anhand dieser werden die Eltern durch die Schulleitung oder erfahrene Lehrkräfte des Gymnasiums erneut beraten. Dabei wird auch auf Risiken hingewiesen, die sich durch eine unpassende Schulwahl ergeben können: Demotivation, Über- oder Unterforderung.

Eltern werden auch aufgeklärt, welche Bildungswege den Kindern offenstehen – auch nach der Oberschule ist nach einem erfolgreichen Realschulabschluss insbesondere über das Berufliche Gymnasium im lückenlosen Anschluss noch das Abitur möglich.

Den Prozess der Bildungsberatung rund um die Bildungsempfehlung stellen wir in einem kurzen Film dar:

 

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. Thomas 6 Jahren vor

    Ist es nicht häufig das Problem, dass Eltern die Leistungen der eigenen Kinder manchmal überschätzen und sie so einer zu großen „Herausforderung“ im schulischen Werdegang aussetzen. Ich denke hier müssten die Lehrer mehr Entscheidungsgewalt bekommen, auch wenn diese dort nicht allein liegen darf. Ein schwieriges Thema. mhhhh

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Hallo „Thomas“,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Die Rechte der Eltern bei der Entscheidung über den weiteren schulischen Werdegang ihrer Kinder wurden im Sächsischen Schulgesetz (§ 34 Abs. 1 und 2) gestärkt, um der Regelung der Landesverfassung (Art. 22 Abs. 3) nachzukommen. Darin heißt es, dass „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern“ sind. Dieser Grundsatz wird an anderer Stelle in der Landesverfassung konkreter ausgeführt: „Das natürliche Recht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Es ist insbesondere bei dem Zugang zu den verschiedenen Schularten zu achten.“ (Art. 101, Abs. 2).
      Die Eltern dürfen also laut Landesverfassung frei über den Bildungsweg ihres Kindes entscheiden.

      Aber Sie sprechen eine bedeutende Frage an. Daher wird den Eltern in Beratungsgesprächen ab der dritten Klasse und durch die Bildungsempfehlung der Schule eine gute Orientierung an die Hand gegeben. Zwar entscheiden die Eltern abschließend, vorhergehend werden den Einschätzungen der Lehrkräfte und der Beratung der Eltern jedoch viel Platz eingeräumt.

      Beste Grüße
      Bianca Schulz