Masterplan zur schulischen Medienbildung und Digitalisierung vorgelegt

Masterplan zur schulischen Medienbildung und Digitalisierung vorgelegt

Die Medienbildung soll in den kommenden Jahren als Schlüsselqualifikation in allen schulischen Bereichen gestärkt werden. Mit der Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ stellt das Kultusministerium seine strategischen Ziele zu diesen Entwicklungsschwerpunkten vor.

© Stawowy

Der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag ist mit der Digitalisierung breiter geworden. Die Medienbildung ist nunmehr fester Bestandteil zur Erfüllung dieses Auftrages. Kinder und Jugendliche müssen im Umgang mit Medien sensibilisiert und ausgebildet werden, um in der digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt selbstbestimmt und verantwortungsbewusst teilhaben zu können.

„Mit der Konzeption haben wir einen Masterplan, mit dem wir die digitale Bildung und Medienbildung in Sachsens Schulen vorantreiben wollen. Damit ist auch klar, welche strategischen Ziele wir in den kommenden Jahren verfolgen werden.“

Kultusminister Frank Haubitz bei der Vorstellung des Konzeptes auf der Herbstakademie 2017

 

Kompetenzrahmen wird umgesetzt

Die Konzeption wurde mit externen Partnern erarbeitet und unter anderem Schüler-, Lehrer- und Elternvertretungen, die Universitäten Sachsens, die Kammern und Wirtschaft beteiligt. Sie setzt landesspezifisch die Strategie und den Kompetenzrahmen zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz von 2016 um. Der Kompetenzrahmen umfasst dabei die konkreten inhaltlichen Ziele, die im Rahmen der Medienbildung ab der Grundschule vermittelt werden sollen.

Abbildung: Sechs Bereiche des Kompetenzrahmens „Kompetenzen in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz

Darüber hinaus beschreibt die sächsische Konzeption sieben Handlungsfelder, deren Ziele in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Die Konzeption wird fortlaufend mit Maßnahmen untersetzt. Die folgende Auflistung gibt Einblicke in die sieben Handlungsfelder.

1. Aus-, Fort- und Weiterbildung stärken

Die Medienbildung an den sächsischen Schulen ist ein Prozess, der die Lehrerinnen und Lehrer vor große Herausforderungen stellt. In der Lehrerausbildung wie auch in den Fort- und Weiterbildungen müssen daher die Grundlagen einer allgemeinen und fachbezogenen Medienbildung geschaffen werden. Bis 2020 soll die Medienbildung daher auch fester und prüfungsrelevanter Bestandteil der Lehrerausbildung werden.

2. Bildungsmedien und -inhalte bereitstellen

Das digitale Klassenzimmer eröffnet zahlreiche Möglichkeiten der individuellen Förderung, mediale Darstellung und kreativen Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es, die Verwendung von Medien im Unterricht zu hinterfragen und sie pädagogisch und didaktisch zielgerichtet einzusetzen.

Bildungsmedien, wie unter anderem digitale Schulbücher, Arbeitsblätter und Lernsoftware, müssen für den Unterrichtszweck aufbereitet und Qualitätsstandards von den Lehrkräften eingehalten werden. 2018 soll das Angebot an ausgewählten digitalen Bildungsmedien für alle Lehrkräfte und Schüler ausgebaut und durch ein landesweites zentrales Basisangebot an online zugänglichen digitalen Medienprodukten gestärkt werden.

3. Curricula schärfen und Schulentwicklung fördern

Bis 2022 soll Medienbildung in allen Fächern deutlicher verankert und in der Praxis deutlicher sichtbar werden. 2018 sollen die im Kompetenzrahmen benannten Fähigkeiten in allen Klassenstufen und Schularten vermittelt werden. Bis 2020 entwickeln die Schulen zudem ihre individuelle Ausrichtung in Medienbildungskonzepten im Rahmen der Schulprogrammarbeit.

Schon im kommenden Jahr wird die pädagogische IT-Koordination (PITKo) klar geregelt sowie eindeutiger von den Schulträgeraufgaben abgegrenzt. Ab 2018 ist für jede Schule zudem ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter zuständig und bis 2019 verfügt jede Schule über ein eigenes Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept, welches sie ihren Bedürfnissen vor Ort anpassen können.

4. Infrastruktur und Ausstattung

Die Staatsregierung hat sich das Ziel gesteckt, bis 2019 allen Schulen in Sachsen einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen. Die Konzeption formuliert hier weitere Anforderungen bezüglich der zukunftssicheren Ausbaufähigkeit via Glasfaser und mit kurz- und mittelfristigen Bandbreiten von 0,25 bis 0,5 Mbit/s je Schüler.

Im Jahr 2021 sollen zudem digitale Ausstattung und Infrastruktur vorhanden sein, damit jeder sächsische Schüler auf eine digitale Lernumgebung zurückgreifen kann, wenn es pädagogisch sinnvoll ist. Dazu muss auch die Frage der pädagogischen Nutzung privater Endgeräte geklärt sein.

5. Kooperationen

Land, Kommunen und Schulträger sind gefordert, den Digitalisierungsprozess gemeinsam zu gestalten und dabei auf die lokalen Partner zurückzugreifen – sowohl bei schulischer als auch außerschulischer Medienbildung. Angestrebt wird auch die verstärkte Kooperation, Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Schulen untereinander.

6. Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundlage der Digitalisierung in den Schulen ist die Schaffung von Rechts- und Handlungssicherheit. Bis 2018 sollen alle digitalen Dienste und Bildungsmedien rechtssicher von Lehrkräften und Schülern genutzt werden können. Dazu bedarf es auch kontinuierlicher Evaluation der rechtlichen Situation und klarer handlungsleitender Informationen für die Lehrkräfte.

7. Verwaltung & Bildungsorganisation

Die Verwaltungstätigkeit kann durch die Digitalisierung erleichtert werden. Ein einheitliches Basisangebot zur dienstlichen Kommunikation, Schulorganisation, Lernunterstützung und der datenschutzgerechten Speicherung soll die Schulen zukünftig weiter entlasten.


Die vollständige Konzeption steht zum Download bereit:

Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“

 

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

2 Kommentare

  1. InteressierterSachse 6 Jahren vor

    Ab wann ist zu erfahren, welche konkreten Folgen sich für Struktur und Inhalte des Fachs Informatik an sächsischen Gymnasien ergeben?
    Insbesondere: wird es in absehbarer Zeit Leistungskurse im Fach Informatik, sowie das eigenständige Fach Informatik in den Klassenstufen 9 und 10 geben?

    • Autor
      Bianca Schulz - SMK 6 Jahren vor

      Sehr geehrter „InteressierterSachse“,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage.
      Es ist beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2018/19 Informatik in den Klassenstufen 9 und 10 als eigenständiges Unterrichtsfach zu führen.
      Unabhängig davon ist noch nicht abzusehen, welche ganz konkreten Auswirkungen die Medienkonzeption auf die Lehrpläne oder Stundentafeln haben wird. Die Ziele der Konzeption werden nun laufend mit Maßnahmen untersetzt.
      Eventuelle Änderungen würden frühestens zum Schuljahr 2019/20 vollzogen werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bianca Schulz