Schuljahresbeginn: Änderungen der Verordnungen schulischer Mitwirkung und neue Arbeitszeitverordnung

Schuljahresbeginn: Änderungen der Verordnungen schulischer Mitwirkung und neue Arbeitszeitverordnung

Die neuen Regelungen des novellierten Schulgesetzes treten schrittweise in Kraft. Zum Schuljahresbeginn 2017/18 ändern sich unter anderen die Mitwirkungsrechte in schulischen Gremien und die Arbeitszeitverordnung.

Mehr Mitwirkung für Vertreter freier Schulen

gremienvo-blog1Neben zahlreichen redaktionellen Anpassungen, regelt die Änderung der Elternmitwirkungsverordnung vor allem die Zusammensetzung des Landeselternrates neu. Waren im Landeselternrat bisher je Regionalschulamt und je Schulart ein Mitglied (25 Mitglieder) zuzüglich eines Mitglieds der freien Schulen und der sorbischen Schulen vertreten, verdreifacht sich die Mitgliederzahl des Landeselternrates nunmehr fast von ehemals 27 auf nunmehr 79. Dem zugrunde liegt insbesondere die stärkere Einbeziehung der Vertreter freier Schulen.

So setzt sich der Landeselternrat zukünftig zusammen aus

  • je Schulart einem Vertreter je Kreis bzw. kreisfreier Stadt (5 Schularten x 13 Kreiselternräte = 65 Mitglieder),
  • je Kreis bzw. kreisfreier Stadt einem Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft (13 Mitglieder),
  • einem Vertreter für die sorbischen Schulen.

Daneben werden mit der Veränderung der Elternmitwirkungsverordnung die Wahlbestimmungen des Vertreters für die sorbischen Schulen konkretisiert.

Schulkonferenz um weitere Akteure ergänzt

Auch durch die neue Schulkonferenzverordnung erhalten weitere Akteure zukünftig mehr Gewicht. Mit Stimmrecht wird zusätzlich der Schulträger bei der Schulkonferenz ausgestattet – sofern der Sachverhalt diesen betrifft. Zudem erhält er eine Bündelungsoption, die es ihm ermöglicht, die künftig vier Stimmen des Schulträgers auf einen Vertreter zu vereinen. Damit hat der Träger dasselbe Stimmengewicht wie Eltern, Lehrer und Schüler. Bisher verfügte der Schulträger lediglich über eine beratende Funktion.

Daneben können Schulsozialarbeiter, Vertreter von Schulfördervereinen, an Grundschulen Hortvertreter oder an sorbischen Schulen Vertreter des Dachverbandes „Domowina“ zusätzlich als beratende Mitglieder zur Schulkonferenz hinzugezogen werden. Mit Hinblick auf diese Einbeziehung wurden auch die Regelungen zur Einberufung von Sitzungen der Konferenz angepasst.
Zudem kann sich die Schulkonferenz nach novelliertem Schulgesetz auch eine eigene Geschäftsordnung geben.

Weniger Unterrichtsstunden für Grundschullehrer

arbeitszeitverordnung-blog1Das im Oktober 2016 von der Sächsischen Staatsregierung beschlossene umfangreiche Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Schule für Sachsen“ beinhaltet eine Reihe von Änderungen bei der Arbeitszeit der sächsischen Lehrkräfte. Mit der neuen Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung tritt unter anderen die Änderung des Stundendeputats für Grundschullehrer zum Schuljahresbeginn in Kraft. Ab dem 1. August 2017 wird ihr Regelstundenmaß von 28 auf 27 Unterrichtsstunden wöchentlich gesenkt.

Altersermäßigungen umgebaut

Im Zuge der neuen Arbeitszeitverordnung werden auch die im Maßnahmenpaket vorgesehenen Änderungen bei der Entlastung für ältere Lehrer umgesetzt.

  • Nach dem Stichtag 31. Juli 2017 reduziert sich mit Vollendung des 58. Lebensjahres das Regelstundenmaß für vollbeschäftigte Lehrkräfte um eine, mit 60 Jahren um eine weitere und mit 61 Lebensjahren um insgesamt drei Wochenstunden.
  • Für Vollbeschäftigte, die vor dem 31. Juli 2017 ihr 55. bzw. 60. Lebensjahr vollenden, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen – mit einer Neuerung:
    • Ab Vollendung des 63. Lebensjahres werden die Beschäftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet.

Die Ermäßigungen treten jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres in Kraft, in dem die Lehrkräfte das jeweilige Lebensjahr vollenden. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften wird das Regelstundenmaß anteilig stufenweise ermäßigt.

Die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung löst damit die bisher geltende Verwaltungsvorschrift „SMK-Unterrichtsverpflichtung“ ab. Die zum neuen Schuljahr 2017/18 geplanten Änderungen stellten Staatsministerin Brunhild Kurth und Staatssekretär Dr. Frank Pfeil am 31.7.2017 in der Schulleiterdienstberatung vor.

Zum Schuljahresbeginn trat auch eine neue Verordnung zur Lernmittelfreiheit in Kraft.

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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  1. […] durch die Absenkung des Regelstundenmaßes entlastet. Der Umbau der Altersermäßigungen trat mit Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung im August 2017 in Kraft. Danach reduziert sich das Regelstundenmaß mit 58 Jahren um eine, mit 60 […]