Weitere Inklusionsassistenten für sächsische Schulen

Weitere Inklusionsassistenten für sächsische Schulen

An weiteren 38 Schulen in Sachsen werden ab dem kommenden Schuljahr Inklusionsassistenten im Einsatz sein. Um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterstützen, sind bereits seit Sommer 2016 an 173 sächsischen Schulen Inklusionsassistenten tätig. Zum Schuljahr 2017/18 wurden in einer zweiten Verfahrensrunde weitere Schulen ausgewählt, für die sich Träger bei der Sächsischen Aufbaubank bewerben konnten.

36 Kooperationsverträge konnten nunmehr zwischen den Trägern und den Schulen geschlossen werden, zwei weitere Schulen setzen zum Beginn des Schuljahres eine bereits 2016 geschlossene Vereinbarung um. Alle Schulen, die in diesem Jahr ausgewählt wurden, befinden sich in öffentlicher Trägerschaft. Im ersten Auswahlverfahren im Sommer 2016 waren knapp 20 Prozent aller Kooperationsverträge mit Schulen in freier Trägerschaft geschlossen worden. Die meisten Inklusionsassistenten sind an Grundschulen und Oberschulen tätig.

inklusionsassistenten

Inklusionsassistenten unterstützen Lehrkräfte und Schüler

Aufgabe der Inklusionsassistenten ist es, Lehrkräfte im Unterricht zu unterstützen, mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen gleichberechtigte Bildungschancen zu eröffnen. Sie setzen damit die UN-Behindertenrechtskonvention an sächsischen Schulen um. Inklusionsassistenten sind ausgebildete Erzieher, Heilerziehungspfleger oder besitzen einen Berufsabschluss im sozialen oder pädagogischen Bereich, mindestens aber auf Fachschulniveau.

Wie im vergangenen Jahr nehmen die Assistenten zunächst an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, die auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf vorbereitet. Im Rahmen der Eingangsqualifizierung zum Projekt werden die Teilnehmer für die Besonderheiten individueller Förderbedarfe sensibilisiert und mit einem umfassenden Handlungsrepertoire ausgestattet.

Drittes Bekanntmachungsverfahren wird eröffnet

Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch den Freistaat Sachsen finanziert. Für die gesamte Laufzeit bis Ende des Schuljahres 2020/21 stehen rund 51 Millionen Euro zur Verfügung. Da die finanziellen Mittel des Projektes auch nach dem abgelaufenen zweiten Verfahren nicht ausgeschöpft sind, wird es zeitnah ein drittes Bekanntmachungsverfahren geben. Darin sollen insbesondere Schulen zur Lernförderung berücksichtigt werden.

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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