Richtigstellung: Keine neue „Buschzulage“

Richtigstellung: Keine neue „Buschzulage“

Nach Bekanntwerden der verstärkten Werbung um bayrische Lehrer kursiert die Falschmeldung um eine „Buschzulage“ für abgeworbene Lehrkräfte. Bei der Prämie handelt es sich jedoch um dieselbe Gewinnungszulage, die auch hiesige Bewerber mit Inkrafttreten des Maßnahmenpaketes erhalten können. Viele weitere Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: ein Zwischenstand.

Im Oktober 2016 beschloss die Sächsische Staatsregierung das umfangreiche Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Schule für Sachsen“ in Höhe von 213,5 Millionen Euro. Ziel des Paketes ist es, die Lehrerversorgung zu verbessern. Die Umsetzung aller Maßnahmen ist eingeleitet worden und wird kontinuierlich fortgeführt. Viele Neuregelungen sind bereits abgeschlossen.

 

Zulagen für Mangelfächer, ländlichen Raum und Rückkehr

OLESYA FEKETA

Um Lehrer für Mangelfächer zu gewinnen und offene Stellen insbesondere im ländlichen Raum zu besetzen, wurde mit dem Maßnahmenpaket die Möglichkeit der Ausreichung sogenannter Gewinnungszulagen geschaffen. Vollausgebildete Lehrer erhalten mit dieser Zulage ein um bis zu zwei Erfahrungsstufen höheres Entgelt, wenn ohne die Zulage eine Tätigkeit an einer Schule nicht aufgenommen würde und entsprechender Bedarf am Einsatz der Lehrkraft besteht. Damit verdienen die neuen Lehrkräfte um rund 600 Euro mehr im Monat. Die Zulage kann auch Lehrkräften aus anderen Bundesländern, wie zum Beispiel bayrischen Lehrern gewährt werden, die sich für eine Tätigkeit im Schuldienst in Sachsen entschließen.

Bisher gewährte die Sächsische Bildungsagentur insgesamt 270 Gewinnungszulagen.

In Höhe der Gewinnungszulage kann Lehrkräften, die aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zu einem anderen Bundesland in ein Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen wechseln, eine Rückkehrerzulage gezahlt werden.

Diese wurden bisher achtmal gewährt.

 

Bindungszulage für ältere Lehrer

Mit Vollendung des 63. Lebensjahres können Lehrer eine Zulage erhalten, sofern die entsprechende Nachbesetzung ihrer Stelle besonders schwierig ist. Dazu reicht als Nachweis ein Personalgespräch aus, indem die Bereitschaft des Lehrers dokumentiert wird, für den Fall der Zulagengewährung den Schuldienst nicht vorzeitig zu beenden.

Nach derzeitigem Stand wurden 273 Bindungszulagen gewährt.

 

Oberschullehrer bekommen mehr Geld

Lehrer an Oberschulen mit abgeschlossener grundständiger Lehrerausbildung werden in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert. Die besoldungsrechtlichen Grundlagen hierfür waren bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2017/18 im Dezember 2016 beschlossen worden. Die damit verbundene Höhergruppierung von rund 900 Lehrkräften erfolgt in der Regel von Amts wegen. Lediglich bei vor dem August 2015 angestellten Lehrern ist unter Umständen ein arbeitnehmerseitiger Antrag notwendig. Auch für Seiteneinsteiger sind höhere Eingruppierungen möglich.

Höhergruppierungen von Amts wegen sind mittlerweile abgeschlossen. Auf Antrag wurden bisher 270 Höhergruppierungen vorgenommen.

 

Schulleitungsämter werden angepasst

Education activities in classroom at school, happy children learning

Mit Hebung des Eingangsamtes an Grund-, Ober- und Förderschulen erfolgt auch eine Anpassung der Schulleitungsämter. Die hierfür erforderlichen besoldungsrechtlichen Grundlagen wurden im Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 geschaffen.

Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift wird noch im Juni 2017 in Kraft treten.

 

Vergütung von Mehrarbeit ab der ersten geleisteten Stunde

Das Maßnahmenpaket sieht vor, Mehrarbeit ab der ersten geleisteten Stunde abzugelten. Dazu muss § 95 des Sächsischen Besoldungsgesetzes angepasst werden. Der Sächsische Landtag hat die Änderung am 21. Juni in Zweiter Lesung behandelt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte der Änderung bereits im Mai zugestimmt.

Ziel ist die zeitnahe Auszahlung der Mehrarbeit rückwirkend zum 1. Januar 2017.

 

Zuschlag für Lehramtsanwärter und Studienreferendare

Lehramtsanwärter und Studienreferendare können einen monatlichen Zuschlag von 390 Euro erhalten. Die Zahlung des Zuschlags ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Kein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst oder schuldhaftes Nichtbestehen der Staatsprüfung und
  • Mangel an grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Hinblick auf den prognostizierten Lehrkräftebedarf.

Der entsprechende Entwurf befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Ziel ist es, die Verordnung zum kommenden Schuljahresbeginn zu veröffentlichen und rückwirkend zum 1. Februar 2017 in Kraft treten zu lassen.

 

Hochschulzulassung

Gemeinsam mit den Hochschulen haben Kultus- und Wissenschaftsministerium eine Regelung zur Hochschulzulassung unter Berücksichtigung der landesspezifischen Bedingungen abgestimmt. Diese soll zum Wintersemester 2017/18 gelten.

 

Qualifizierung von Seiteneinsteigern

Seiteneinsteiger in Sachsen sollen durch ein mehrjähriges, auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes Programm qualifiziert werden. Verpflichtend geht eine dreimonatige Einstiegsfortbildung voran. Die konzeptionellen sowie personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen sind in allen fünf Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur geschaffen worden.

Nach der Einstiegsfortbildung folgt eine individuelle Qualifizierung der Seiteneinsteiger. Die rechtlichen Grundlagen wurden in der Lehramtsprüfungsordnung II und der Lehrer-Qualifizierungsverordnung geschaffen.

  • Seiteneinsteiger mit bestimmten Voraussetzungen können direkt ein Lehramt durch die Teilnahme am Vorbereitungsdienst erwerben.
  • Eine Lehrbefähigung ist durch eine schulpraktische Ausbildung erwerbbar.
  • Zudem können Seiteneinsteiger durch eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Fach die Berechtigung zum Vorbereitungsdienst oder zur schulpraktischen Ausbildung erhalten.

Zwei Kinder lesenDie notwendigen Abstimmungsprozesse mit den lehramtsausbildenden Universitäten sind bereits weit fortgeschritten. Im Sommersemester 2017 haben an allen drei Standorten die ersten Ausbildungsgruppen zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern im Grundschulbereich begonnen. Die Vorbereitungen für die weiteren Schularten für das Wintersemester 2017/18 sind angelaufen. Für den Vorbereitungsdienst und die schulpraktische Ausbildung mit Beginn am 1. August liegen bereits zahlreiche Bewerbungen vor.

 

Arbeitserleichterung für Grundschullehrer und Umbau der Altersermäßigungen

Mit Schuljahresbeginn werden die Wochenstunden von Grundschullehrern von 28 auf 27 abgesenkt.

Das Maßnahmenpaket sieht zudem zusätzliche Entlastungen von älteren Lehrern vor.

  • Mit 58 Jahren reduziert sich das Regelstundenmaß um eine, mit 60 um eine weitere und mit 61 um insgesamt drei Wochenstunden.
  • Für Beschäftigte, die vor dem 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollenden, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen – mit einer Ausnahme: Ab dem 63. Lebensjahr werden die Beschäftigten um eine dritte Wochenstunde entlastet.

 Die Änderungen befinden sich derzeit im Anhörungsverfahren und sollen zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

 

Anhebung des Beschäftigungsumfangs freiwillig möglich

Vollbeschäftigten Lehrern ist es ab dem kommenden Schuljahr möglich, ihren Beschäftigungsumfang freiwillig zu erhöhen, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Die Erhöhung wird befristet für mindestens ein Schulhalbjahr. Hierfür soll ein voller Entgeltausgleich gewährt werden, das heißt ein erhöhtes Tabellenentgelt entsprechend der Arbeitszeiterhöhung.

Die befristete freiwillige Erhöhung des Beschäftigungsumfangs wird arbeitsvertraglich in Form eines Änderungsvertrages vereinbart und kann ab dem Beginn des neuen Schuljahres in Anspruch genommen werden.

 

Anerkennung von Ein-Fach-Diplomlehrern

Spätestens zum 1. August 2017 werden Möglichkeiten der materiellen Gleichstellung von Ein-Fach-Diplomlehrern mit Lehrern mit der Lehrbefähigung für zwei Fächer beziehungsweise zwei Fachrichtungen in Kraft treten.

Eine entsprechende Änderung der Lehrer-Qualifizierungsverordnung befindet sich derzeit in der Beteiligung.

 

Beförderungsämter für Fachberater

Die Funktionsstellen der Fachberater an Ober- und Förderschulen werden in die Entgeltgruppe 14 gehoben, Fachberater an Grundschulen in die Entgeltgruppe 13. Insgesamt werden dadurch rund 700 Höhergruppierungsmöglichkeiten eröffnet. Es wird angestrebt, diese bis zum 31. Juli 2017 abzuschließen.

Bisher wurden

  • 243 Fachberater an Oberschulen

  • 84 Fachberater an Grundschulen und

  • 23 Fachberater an Förderschulen

höhergruppiert.

 

Bewerberorientiertes Einstellungsverfahren

Um die Einstellungsverfahren zukünftig transparenter und bewerberorientierter zu gestalten, werden im Schuljahr 2017/18 zunächst in begrenztem Umfang schulscharfe Ausschreibungen erfolgen.

Die ersten schulscharfen Einstellungen erfolgen im September 2017.

 

Modellprojekt Schulverwaltungsassistent

Zur Umsetzung des Modellprojektes „Schulverwaltungsassistent“ wird derzeit ein Konzept erstellt und dabei die Erfahrungen anderer Bundesländer einbezogen. Erprobt werden soll der Einsatz von 39 Assistenten (jeweils drei pro Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt) für die Dauer von zwei Jahren. Dabei sollen alle Schularten berücksichtigt werden.

Das Konzept soll noch vor Schuljahresbeginn vorliegen, sodass die Praxisprobe im Verlauf des Schuljahres 2017/2018 beginnen kann.

 

Fazit

Ein Großteil der individuellen Personalmaßnahmen wurde und wird bereits durch die Sächsische Bildungsagentur vollzogen (z. B. Gewährung von Zulagen, Höhergruppierung von Oberschullehrern). Bei zahlreichen Maßnahmen ist bereits im Maßnahmenpaket ein Inkrafttreten zum neuen Schuljahr vorgesehen (beispielsweise Absenkung des Regelstundenmaßes für Grundschullehrkräfte, Umbau der Altersermäßigung). Diese werden termingerecht vollzogen.

Bianca Schulz, Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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