Neues Einstellungsverfahren mit Vorteilen für Neueinsteiger gestartet

Neues Einstellungsverfahren mit Vorteilen für Neueinsteiger gestartet

Ab sofort sind wieder Bewerbungen für eine Einstellung in den sächsischen Schuldienst möglich. Bewerbungsschluss ist der 23. November 2016. Bei diesem Einstellungsverfahren gibt es auch einige Neuerungen.

Seiteneineinsteiger jetzt auch mit Fachhochschulabschluss

Seiteneinsteiger haben besonders gute Chancen auf Einstellung, wenn sie sich für die Grundschulen und Oberschulen bewerben. An den berufsbildenden Schulen besteht Bedarf für die gewerblich-technischen Fachrichtungen sowie den MINT- Bereich. Die Einstellungschancen steigen außerdem besonders in den Regionen außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden.

Fotolia_84727692_SVoraussetzung ist ein erfolgreiches Studium an einer Universität oder einer Fachhochschule, das mit einem Master, Diplom, Magister oder dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen wurde. Die Tätigkeit an einer Grund-, Ober- oder Förderschule ist auch mit einem Bachelorabschluss der oben genannten Hochschulen möglich, aus dem sich mindestens ein Unterrichtsfach der gewünschten Schulart ableiten lässt. Das ist dann der Fall, wenn die absolvierten Studieninhalte nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der fachspezifischen Ausbildung in dem jeweiligen Lehramtsstudiengang abweichen.

Neueinsteiger profitieren vom Maßnahmenpaket

Durch das jetzt beschlossene Lehrermaßnahmenpaket gibt es für Neueinsteiger im Schuldienst deutlich bessere Bedingungen als bisher. Neu eingestellte Lehrer an Oberschulen mit der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen erhalten ab dem 1. Januar 2017 und ohne die bisherige Wartefrist die Entgeltgruppe E13. Die Änderung bedeutet eine monatliche Einkommensverbesserung von ca. 450 Euro brutto. Auch für die so genannten Seiteneinsteiger verbessert sich damit die Bezahlung.

Wer sich als vollausgebildete Lehrkraft für eine Tätigkeit im ländlichen Raum entscheidet, kann eine tarifliche Zulage von monatlich bis zu 600 Euro brutto erhalten. Dieses Zusatzeinkommen kann auch in städtischen Regionen an neu eingestellte Lehrer in so genannten Mangelfächern gezahlt werden. Außerdem können vollausgebildete Lehrer aus anderen Bundesländern eine tarifliche Zulage erhalten, wenn sie nach Sachsen wechseln.

Alle Details zum Bewerbungsverfahren sowie das Bewerbungsformular sind hier zu finden.

Mehr Informationen zum Maßnahmenpaket im Blogbeitrag von letzter Woche.

Manja Kelch, Pressereferentin und Redakteurin für Social Media in der Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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