Sachsen zahlt Leistungsprämie an Lehrer

Sachsen zahlt Leistungsprämie an Lehrer

Für herausragende Leistungen im Schuljahr 2014/2015 hat der Freistaat Sachsen an 1.641 Lehrerinnen und Lehrer Prämien ausgezahlt. Insgesamt 3,35 Millionen Euro gingen an die Lehrkräfte. Im Durchschnitt erhielt damit jeder ausgezeichnete Lehrer eine Leistungsprämie in Höhe von rund 2.000 Euro (brutto).

„Lehrer sind der entscheidende Faktor für gute Schule und guten Unterricht. Sie leisten in unseren Klassenzimmern hervorragende Arbeit, die wir nicht nur mit Anerkennung honorieren, sondern auch mit einer finanziellen Auszeichnung wertschätzen möchten“, begründet Kultusministerin Brunhild Kurth die Prämienzahlung.

Wofür es Prämien gibt

Die Prämien werden einmal im Jahr vergeben, wenn Mittel zur Verfügung stehen. Schulleiter können Mitarbeiter benennen, die sich außerhalb des Unterrichts besonders für die Kinder stark machen. Voraussetzung für eine Prämie sind besonders erbrachte Leistungen von Lehrern oder Schulleitern, die über die tägliche Unterrichtsarbeit hinausgehen. Praktische Beispiele dafür sind:

  • Arbeit in schulischen Arbeitsgemeinschaften wie Sportgruppen, Theater-AG’s, Chören, etc.
  • Planung, Organisation, Leitung und Durchführung von Jubiläen, Schulfesten oder Hochschultagen.
  • Einsatz beim Schüleraustausch und der Kontaktaufnahme sowie -pflege von ausländischen Schulpartnerschaften.
  • Lehrer mit besonderen Aufgaben wie Sicherheitsbeauftragter, LRS-Verantwortliche, Beauftragter für die Ganztagesangebote der Schule
  • Lehrer, die in kleineren Schulen die Aufgabe des stellv. Schulleiters übernehmen.
  • Spezielle Förderung von Migranten, leistungsstarken-, behinderten- oder leistungsschwachen Schülern, die über die Unterrichtsverpflichtung hinausgeht und besondere Ergebnisse erzielt.

Rund 31.700 Lehrerinnen und Lehrer arbeiten derzeit an öffentlichen Schulen in Sachsen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

3 Kommentare

  1. Steffen Peschel 8 Jahren vor

    Mal angenommen, es würden sich in diesem Jahr doppelt so viele Lehrer mit besonderen Leistungen einbringen, was ja dann immer noch „nur“ 10% aller Lehrer sind, würden dann auch doppelt so viele ausgezeichnet? Lässt das der Haushalt zu oder nach welchem Prinzip wird dann vorgegangen?

    • Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Die Antwort kommt noch. Brauche dafür noch ein paar Infos, die ich gerade recherchiere! Viele Grüße

    • Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Hier nun die Antwort auf Ihre Frage! Die Mittel für die Gewährung von Leistungsprämien an Beamte sind im Haushaltsplan ausgebracht (Stichwort „leistungsorientierte Besoldung“), Mittel für die Gewährung von Leistungsprämien an Tarifbeschäftigte müssen im Haushalt zunächst erwirtschaftet werden (z. B. wenn Stellen längere Zeit nicht oder unterwertig besetzt sind). Aus der Summe der zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich die Anzahl der Leistungsprämien, die vergeben werden kann.

      In den vergangenen Jahren war es so, dass die Vergabekriterien (nach entsprechender Abstimmung mit dem Lehrerhauptpersonalrat) zum Teil vorgegeben waren (z. B. Schulleiter, die zwei Schulen gleichzeitig leiten), zum Teil ist es den Schulleitern überlassen worden, Lehrkräfte ihrer Schule, die besondere Leistungen gezeigt haben, gegenüber der Sächsischen Bildungsagentur als Prämienempfänger zu benennen. In diesem Fall war die Anzahl vorgegeben (z. B. eine Leistungsprämie je Schule).

      Im Ergebnis ist es also so, dass die Anzahl der vergebenen Leistungsprämien keine Rückschlüsse zulässt auf die Anzahl der Beschäftigten, die besondere Leistungen gezeigt haben und also an sich eine Leistungsprämie „verdient“ hätten. Da im vornherein auch nicht klar ist, ob und in welchem Umfang Leistungsprämien überhaupt vergeben werden, ist es auch nicht möglich, gezielt auf die Erlangung einer Leistungsprämie „hinzuarbeiten“.