Neue Integrationswege für nicht mehr schulpflichtige Migranten

Neue Integrationswege für nicht mehr schulpflichtige Migranten

Angesichts einer wachsenden Zahl von jugendlichen Flüchtlingen wird die Bildungsberatung für nicht mehr schulpflichtige Migranten gestrafft. Damit soll auch die Beratungsleistung besser auf die individuellen Bildungsbiografien der Flüchtlinge ausgerichtet werden.


Derzeit erlernen rund 1.009 über 18-jährige Flüchtlinge in 96 Vorbereitungsklassen an Berufsschulzentren die deutsche Sprache. Die Heterogenität in der Bildungsbiografie der Flüchtlinge ist enorm. In den Vorbereitungsklassen der Berufsschulzentren werden vom jugendlichen Analphabeten über Schüler, die in ihrem Heimatland kurz vor dem Abitur standen, bis zum nicht mehr schulpflichtigen Flüchtling, der lediglich einen Sprachkurs besuchen möchte, alle unterrichtet. Diese Situation ist angesichts weiter steigender Flüchtlingszahlen nicht mehr tragbar. So hat Sachsen seine Aufnahmequote von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen derzeit lediglich zu 67 Prozent erfüllt. Mindestens noch 1.150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden noch erwartet.

Vor diesem Hintergrund werden die besondere Bildungsberatung und damit auch die Zuweisung der Flüchtlinge ab dem 1. März passgenauer durchgeführt. Für jugendliche Migranten, die über 18 Jahre alt sind und somit nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, wird zunächst entschieden, ob eine Integration über den Arbeits- oder Ausbildungsweg über die Bundesagentur für Arbeit möglich ist. Über 18-Jährige, die sich gleich in die Arbeitswelt integrieren wollen und einen Sprachkurs besuchen, benötigen keine besondere Bildungsberatung mehr. Sie werden demzufolge auch nicht mehr in Vorbereitungsklassen der Berufsschulzentren integriert.

Migranten über 18 Jahre, die ihre Bildungslaufbahn auf dem ersten Bildungsweg fortsetzen möchten und das Abitur anstreben, können dies schriftlich bei einem Kolleg beantragen. Diese beurteilen die Anträge und laden die Jugendlichen zur besonderen Bildungsberatung ein. Über die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse am Kolleg entscheiden die Schulleiter.
Für schulpflichtige Flüchtlinge unter 18 Jahre bleibt das Verfahren wie bisher. Sie bekommen die besondere Bildungsberatung an der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur. Von dort werden die Migranten den entsprechen Schulen zugewiesen.

Dirk Reelfs, Pressesprecher im Sächsischen Staatsministerium für Kultus

3 Kommentare

  1. Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

    Dazu muss man folgendes sagen: Die Schulen sind dafür da, dass Schüler mit Migrationshintergrund bzw. Flüchtlinge einen Schulabschluss ablegen können. Das Kultusministerium hat in den zurückliegenden Monaten eine Vielzahl von jungen Menschen über 18 Jahren in die Vorbereitungsklassen (mit beruflichen Aspekten) an den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugelassen, obwohl sie nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Damit haben die Schulen insbesondere in den Monaten mit stark steigenden Zuwanderungszahlen einen wichtigen Beitrag zur Integration geleistet. Auf diesem Weg wurde eine erste Bildungsberatung gewährleistet und ein Zugang zum Unterricht im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gesichert, auch wenn – wie sich mittlerweile in den allermeisten Fällen dieser Altersgruppe zeigt – der Erwerb eines Bildungsabschlusses in absehbarer Zeit nicht mehr realistisch zu erwarten ist. Für diese Zielgruppe der jungen Menschen mit Migrationshintergrund sind vorrangig Deutsch-Sprachkurse vonnöten, die ihnen eine schnelle Orientierung in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen erlauben. Darüber hinaus bedarf es zielgerichteter und unmittelbarer Zugänge zu Unternehmen und zum deutschen Arbeitsmarkt. Diese Maßnahmen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums.

    Das Kultusministerium hat gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, für derzeit in Vorbereitungsklassen befindlichen Ü18-jährigen Migranten ein abgestimmtes Verfahren für weitere Schritte der Integration vereinbart. Beginnend im März werden die Berufsberater der regionalen Arbeitsagenturen mit den Betreuungslehrern am BSZ Kontakt aufnehmen. Ziel ist es, einen möglichst nahtlosen Übergang zu geeigneten Maßnahmen der BA bzw. des BAMF sicherzustellen. Stehen diese jungen Erwachsenen dann in einem Berufsausbildungsverhältnis, sichert das SMK die Ausbildung an einem BSZ mit begleitendem Unterricht im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ab.

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  1. […] Für jeden Einzelnen soll ein guter Weg in Ausbildung oder Studium gefunden werden, klar ist aber auch: Schule kann nicht mehrere Schuljahre nachvermitteln.Das gilt gerade für die nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlinge über 18 Jahre. Im Laufe des Schuljahres 2015/16 wurde die Heterogenität in den Vorbereitungsklassen der Berufsschulen so stark, dass nachgesteuert werden musste. Alle jungen und erwachsenen Migranten, die eine duale Berufsausbildung beginnen, bekommen aber weiterhin einen Platz an der Berufsschule, bei Bedarf mit bildungssprachlicher Unterstützung. Mehr Infos dazu im Blogbeitrag Neue Integrationswege für nicht mehr schulpflichtige Migranten. […]

  2. […] Äußerung zur Information des Kultusministeriums zu „Neuen Integrationswegen für nicht mehr schulpflichtige […]