Kabinett beschließt Entwurf für neues sächsisches Schulgesetz

Kabinett beschließt Entwurf für neues sächsisches Schulgesetz

Über zehn Jahre blieb das sächsische Schulgesetz unverändert und das aus gutem Grund: Verlässlichkeit im schulgesetzlichen Rahmen ist ein hohes Gut. Dadurch können sich Schulen auf das Kerngeschäft konzentrieren – guten Unterricht. Doch die Ansprüche an Bildung haben sich verändert.

Bildungspolitische Reformwellen bedrohen die so wichtige Schüler-Lehrer-Interaktion

Bildungsforscher John Hattie fand im vorigen Jahr in seiner weltweit größten Datenbasis zur Unterrichtsforschung für mich wenig Überraschendes heraus: Entscheidend für den Lernerfolg der Schüler sind die Lehrerinnen und Lehrer und ihr Unterricht. Alles andere ist nachrangig.

Grund genug, das Schulsystem nicht umzukrempeln. Bildungspolitische Reformwellen drohen die so wichtige Schüler-Lehrer-Interaktion zu stören. Sie binden viel Kraft, weil man sich in einem neuen Regelsystem zurechtfinden muss.

Die Gesetzesnovelle eröffnet den Schulen neue Wege

Daher ist der Gesetzentwurf getragen von dem Grundsatz „so viel Kontinuität wie möglich und so viel Veränderung wie nötig“. Alles was der Weiterentwicklung des Unterrichtes dient, müssen wir gesetzlich ermöglichen. Alles was der Unterrichtsentwicklung schadet, müssen wir vermeiden.

Mit der Gesetzesnovelle eröffnen wir den Schulen neue Möglichkeiten, innovative Wege zu gehen. Gleichzeitig halten wir jedoch an bewährten Strukturen fest.

Jeder kann sich jetzt einbringen – online oder in Bürgerforen

Nun liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch. Ein aufwendiges Gesetzgebungsverfahren hat begonnen. Gerade in Zeiten zunehmenden Politikverdrusses, ist es immer wieder wichtig, deutlich zu machen, dass sich jeder an vielen Stellen einbringen kann. Ich will ausdrücklich dazu aufrufen. Und warum sollten sich nicht auch Schulen im Unterricht mit dem Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen. Das wäre dann Projektarbeit mit aktuellem Bezug. Ich würde das sehr begrüßen. Die Novelle des Schulgesetzes bietet dafür eine gute Gelegenheit. Nicht zuletzt auch deshalb werden wir unsere Bürgerforen an Schulen durchführen. Ein offenes Dialogformat soll die Diskussion mit Bildungsexperten und mir ermöglichen.

Auch auf unserer Internetseite wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen, seine Meinung zu äußern oder Vorschläge zu unterbreiten. Ich wünsche mir eine offene und breite Diskussion zum Gesetzentwurf. Wir werden genau zuhören, die Hinweise auswerten und den Gesetzentwurf ändern, insofern die Stellungnahmen überzeugen, Korrekturbedarf deutlich machen.

Mehr Informationen zur Bürgerwerkstatt sowie den gesamten Gesetzentwurf für das neue Schulgesetz finden Sie hier.

Sächsische Staatsministerin für Kultus seit 2012

11 Kommentare

  1. Anke Engelmann 8 Jahren vor

    Ich bin schon seit mehr als 30 Jahren Lehrer und kann nur immer wieder sagen, dass diejenigen, die solche Gesetze mit Inklusion verabschieden, ziemlich weit weg von der Realität sind. In der Grundschule müssen die Lehrer schon seit eh und je einen Spagat machen, denn hier sind hochbegabte und lernschwache in einer Klasse und müssen gleichermaßen gefördert und gefordert werden. Kommen nun noch körperbehinderte, lernbehinderte, geistig behinderte, … Kinder hinzu bei gleichgroßer Klassenstärke von bis zu 28 Schülern, kann dass für keinen gut ausgehen. Leistungsstarke Kinder können nicht mehr ausreichend gefordert werden, weil die Lehrer zu viel Kraft für die Kinder mit Beeinträchtigungen aufwenden müssen. Die Voraussetzungen in den Schulen müssen auch geschaffen werden. So bedarf es Schallschutz in den Klassenräumen, Rückzugsräume für stark beeinträchtigte Schüler, viel Personal, … Aber woher soll letzteres kommen, ist doch der Lehrermarkt lehrgefegt. Jahrzehnte wurden nur Lehrerstellen abgebaut. Nun sucht man händeringend nach Fachkräften. Nur sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass junge Lehrerinnen auch Kinder bekommen, also braucht man noch mehr. Ich kann auch mit Sicherheit sagen, dass Sachsen dann bei Pisa nicht mehr auf den vorderen Rängen sein wird, denn die Qualität der Bildung wird abnehmen. Und die Schulen in freier Trägerschaft werden noch mehr Zulauf erhalten, denn hier darf die Schülerzahl niedrig gehalten werden, meist bei ca 22 Kindern. Obwohl diese Schulen doch eine 90%ige staatliche Förderung erhalten. Die staatlichen Schulen stoßen an ihre Grenzen, denn viele sind randvoll und haben keine Zimmer mehr frei. Die Gemeinden haben keine Gelder, um Schulen aufwendig umzubauen. Aber wenn Eltern durch das Gesetz das Recht gegeben wird, ihr Kind in der ortansässigen Schule beschulen zu lassen, muss dem auch genüge getan werden.

    • Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Das Thema Inklusion ist heiß umstritten, das haben wir bei den Dialogforen deutlich gesehen. Die einen wollen die Förderschulen komplett abschaffen und die anderen plädieren dafür alles so zu lassen wie es jetzt ist. Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller Schulen die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Sie haben jedoch Recht, dass dies ohne das entsprechende Personal und die benötigte Ausstattung nicht funktionieren kann. Dazu zwei wesentliche Dinge:

      1. Es ist nicht realistisch, dass jede Schule diese Voraussetzungen zeitnah erfüllt. Das Kultusministerium wird deshalb dafür sorgen, dass sich in den nächsten Jahren ein Netz von Schulen entwickelt, die alle benötigten Voraussetzungen erfüllen. Diese Schulen sollen für die Schüler in zumutbarer Entfernung sein. Damit Schulen lernzieldifferenten Unterricht umsetzen können, plant der Freistaat eine Anschubfinanzierung von insgesamt 2,7 Millionen Euro. Dazu der Blogbeitrag vom 21. Januar 2016: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2016/01/21/inklusion-im-neuen-schulgesetz-wer-stattet-die-schulen-eigentlich-aus/

      2.Im Gesetzentwurf steht, dass die gemeinsame Unterrichtung von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zugelassen ist, wenn dafür die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und soweit die angemessene Förderung anderer Schüler nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Elternwunsch zur Frage, wo konkret der festgestellte Förderbedarf des Kindes am besten erfüllt werden kann, findet unter Würdigung des Kindeswohls Berücksichtigung.

  2. Frank Thorausch 8 Jahren vor

    In einer Zeit, wo in vielen Bundesländern bereits zahlreiche Schulen des längeren gemeinsamen Lernens entstanden sind und weitere entstehen, verzichtet der Entwurf des neuen Schulgesetzes für Sachsen im Teil 2, § 4 auf diese notwendige Weiterentwicklung der sächsischen Schulstruktur. Damit wird die Möglichkeit für eine zukunftsfähige und chancengleiche Ausbildung der heranwachsenden Generation vertan.

    Auch Sachsen braucht dringend eine „Schule für Alle“, in der die Kinder und Jugendlichen gemeinsam länger lernen, möglichst von der Schulanfangsphase bis zum Schulabschluss (Jahrgangsstufen 1 bis 10/12), unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, von unterschiedlichen Fähigkeiten Behinderungen und besonderen Lernbedürfnissen. In einer solchen Schule wäre es möglich,

    – auf die pädagogisch fragwürdigen Bildungsempfehlungen in der 4. Jahrgangsstufe und damit auf eine frühzeitige soziale Selektion zu verzichten,
    – Klassenwiederholungen (Sitzenbleiben) durch individuelle Förderkonzepte zu vermeiden,
    – die diskriminierende äußere abschlussbezogene Fachleistungsdifferenzierung in Hauptschul- und Realschulbildungsgang (§ 6) generell zu beseitigen,
    – der Individualität und Heterogenität der Lernenden durch individualisierende und gemeinsame Lehr-Lern-Arrangements Rechnung zu tragen und jedes Kind individuell zu fördern,
    – eine wirklich inklusive Schule, gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten,
    – mehr Freiräume für anspruchsvolle pädagogische Schulprogramme und -profile zu erschließen
    – vielfältigere Ganztagsschulangebote anzubieten
    – auch kleinen einzügigen Schulen auf dem Lande eine dauerhafte Perspektive zu geben,
    – weite Schulwege und lange Fahrzeiten zu vermeiden.

    Mit einer solchen Schule können Bildungsbenachteiligungen verhindert, die Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden Kindes optimal gefördert und somit die Bildungsressourcen unserer Gesellschaft besser genutzt werden.

    (Stellungnahme des Vereins Gemeinsam länger lernen in Sachsen e.V. zum vorliegenden Gesetzesentwurf – Mehr unter http://www.gemeinsam-laenger-lernen-sn.de)

  3. A T 8 Jahren vor

    Bis wann läuft die Bürgerbeteiliung? Wann endet die Online-Beteiligung? Gibt es den SMK-Blog auch als Facebook-Feed?

  4. Pädagogik Studentin 8 Jahren vor

    Papier ist geduldig. Entscheidend ist, was auf der Grundlage des Gesetzes tatsächlich passiert. Dass Medienbildung als wichtige Erziehungs- und Bildungsaufgabe (fachübergreifend!) benannt wird, ist schön. In der Synopse zur Begründung der Änderungen wird die Erklärung der Kultusministerkonferenz „Medienbildung in der Schule“ von 2012 angeführt. Darin fordert die KMK einmal mehr (wie auch schon 1995!), Medienpädagogik (was der wissenschaftliche und praktische Kernbereich für das Ziel der Medienbildung ist) verpflichtend und in angemessenem Umfang im Lehramtsstudium zu verankern. An der TU Dresden ist beides bisher nicht der Fall. Hoffentlich hat das Gesetz hier Folgen!

    • Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Für konkrete Stellungnahmen, Kritik und Vorschläge zum Schulgesetzentwurf gibt es ein extra Online-Portal, das finden Sie hier: http://www.schule.sachsen.de/20836.htm. Bitte tragen Sie dort nochmal Ihren Hinweis ein. Die Einträge dort werden ausgewertet und fließen ein, wenn sie überzeugend sind.

    • Steffen Peschel 8 Jahren vor

      Ich finde das gut, wenn das hier zusätzlich auch öffentlich nachlesbar ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden angehende Lehrerinnen und Lehrer noch nicht ausreichend in der Ausbildung im Bereich Medienpädagogik ausgebildet, obwohl das bereits 1995 gefordert wurde. Die Antwort auf dem Kommentar der Pädagogik Studentin hätte beginnen sollen mit „Vielen Dank“ und insgesamt nicht in dieser – so kommt es für mich rüber – maßregelnden Attitüde.

    • Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Klar, wir wollen Meinungsäußerungen und Kommentare. Das ist ja das Gute am Blog. Wo in meiner Antwort die Maßregelung ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ganz im Gegenteil: Bei mir stand der Service-Gedanke an erster Stelle! Ich finde den Hinweis einfach wichtig, dass die Kritiken im Onlinebeteiligungsportal ausgewertet und auf Relevanz geprüft werden. Sie könnten sogar in das neue Gesetz einfließen.

    • Steffen Peschel 8 Jahren vor

      Okay, dann habe ich das falsch aufgefasst. Entschuldigung. Ich fand den Kommentar einfach interessant und Ihre Antwort wirkte auf mich wie eine Antwort vom Amt, dass doch bitte die Zuständigkeit beachtet werden solle.

    • Manja Kelch - SMK 8 Jahren vor

      Kein Ding 🙂 Vielleicht hab ich es auch einfach zu nüchtern geschrieben, so dass mein Service-Gedanke gar nicht zu spüren war! Es kann nur besser werden 😉